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Einfach gründen: So geht Firmengründung in der Schweiz Einzelfirma gründen

So kommen Sie schnell zur eigenen Firma. Mit unserer Checkliste geht nichts vergessen und bei unserem Partner Fasoon können Sie Ihre Einzelfirma gründen und anmelden.

Checkliste herunterladen Gründungsprozess starten
Salomé Dreier, Marketing-Team KMU 23. März 2022 Vor der Gründung
Die Einzelfirma ist mit über 325'000 Unternehmen bei Gründerinnen und Gründern die beliebteste Rechtsform in der Schweiz. Aus gutem Grund: Die Gründung einer Einzelfirma ist einfach, geht schnell und erfordert keine Mindesteinlage an Kapital. Mit unserer Checkliste geht bei der Gründung bestimmt nichts vergessen.
Checkliste für die Gründung einer Einzelfirma

Eine formelle Firmengründung ist bei Einzelfirmen nicht nötig. Dennoch sollten Sie einiges beachten, um mit Ihrem Unternehmen richtig durchstarten zu können: Dazu gehören ein allfälliger Eintrag ins Handelsregister, die AHV-Beiträge und die Bestätigung Ihrer Selbständigkeit. Doch keine Angst. Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, was Sie wissen müssen – gegliedert nach folgenden Themen:

Mit dieser Checkliste (PDF, 70 KB) geht bestimmt nichts vergessen bei der Gründung Ihrer Einzelfirma. Sollte Ihnen dennoch alles zu kompliziert erscheinen, wenden Sie sich an unseren Partner Fasoon.

Unser Partner Fasoon unterstützt Sie bei der Gründung Ihrer Einzelfirma.

Jetzt loslegen
Für wen eignet sich eine Einzelfirma?

Das Einzelunternehmen eignet sich besonders für Tätigkeiten, die stark mit der Gründungsperson verbunden sind. Häufig wählen Personen aus dem Gewerbe wie Handwerker und lokale Handelsfirmen, aber auch Architekten, Ärztinnen und Berater diese Rechtsform. Eine Einzelfirma gehört allein ihrer Gründerin oder ihrem Gründer. Sie oder er muss weder in der Schweiz wohnen noch die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen. Obligatorisch ist jedoch eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz. Mehr zu den Voraussetzungen für Ausländerinnen und Ausländer erhalten Sie in unserem Artikel «Als Ausländer erfolgreich eine Firma in der Schweiz gründen». Bedenken Sie aber, dass Sie als Inhaberin oder Inhaber einer Einzelfirma mit Ihrem gesamten Geschäfts- und Privatvermögen für Ihr Unternehmen haften.

Was brauche ich für die Gründung einer Einzelfirma?

Grundsätzlich brauchen Sie lediglich einen Eintrag im Handelsregister. Aber auch das nur, wenn Ihr Umsatz CHF 100’000 pro Jahr übersteigt. Ist er tiefer, müssen Sie Ihr Unternehmen nicht ins Handelsregister eintragen. Zudem müssen Sie einerseits der AHV-Ausgleichskasse Ihre Selbständigkeit melden und andererseits abklären, ob Sie mehrwertsteuerpflichtig sind. Detaillierte Informationen zum genauen Vorgehen finden Sie weiter unten in den entsprechenden Kapiteln. Bevor Sie den Schritt in die Selbständigkeit wagen, empfehlen wir Ihnen, folgende Vorbereitungen zu treffen:

Was kostet die Gründung einer Einzelfirma?

Die eigentliche Gründung Ihrer Firma kostet nur wenig. Für einen allfälligen Eintrag ins Handelsregister müssen Sie in der Regel mit mindestens CHF 120 rechnen. Weitere Kosten hängen stark davon ab, wie viel externe Expertise Sie beanspruchen. Unser Partner Fasoon unterstützt Sie gratis bei der Administration des Gründungsprozesses. So bleibt Ihnen mehr Zeit, um sich auf Ihre eigene Firma und die Akquisition von Kundinnen und Kunden zu konzentrieren. Was es dabei zu beachten gilt, erfahren Sie in unserem Artikel «Akquise: Was ist das und wie geht das?».

Wie viel Kapital ist für die Gründung einer Einzelfirma notwendig?

Bei der Einzelfirma müssen Sie kein Gründungskapital einzahlen. Dies im Unterschied zur Gründung einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder beim Gründen einer AG (Aktiengesellschaft). Nichtsdestotrotz ist eine genaue und umfassende Planung Ihres voraussichtlichen Kapitalbedarfs ratsam. So vermeiden Sie unliebsame Überraschungen. Schliesslich dauert es in der Regel einige Wochen oder Monate, bis die ersten Zahlungen von Kundinnen und Kunden auf dem Konto Ihres Unternehmens eintreffen. Detaillierte Informationen erhalten Sie in unserem Blog-Artikel «Finanzplan erstellen: Inhalt, Aufbau und Tipps für Start-ups».

💡 Gut zu wissen

Wenn Sie für Ihr Start-up Fremdkapital benötigen, gilt es zu beachten, dass potenzielle Geldgeber in der Regel einen Businessplan verlangen, um die Erfolgschancen Ihres Unternehmens einzuschätzen. Sobald die Finanzierung gesichert ist, können Sie bei einer Bank ein Firmenkonto einrichten.

Wie lange dauert es, eine Einzelfirma zu gründen?

Ihr Einzelunternehmen gründen Sie innerhalb von wenigen Tagen bis drei Wochen. Vorausgesetzt, Sie sind richtig vorbereitet und haben alle Unterlagen zur Hand.

Wie darf ich meine Einzelfirma nennen?

Der Name einer Einzelfirma muss zwingend den Familiennamen der Inhaberin oder des Inhabers enthalten (z. B. Keller Consulting). Zusätzlich können Sie den Vornamen (z. B. Klara Keller Consulting), die Tätigkeit Ihres eigenen Unternehmens (z. B. Keller IT Consulting) und Fantasiebezeichnungen hinzufügen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie effizient zum richtigen Namen kommen. Mehr dazu in unserem Artikel «Firmennamen finden».

Wichtig: Prüfen Sie, ob Ihr Firmenname noch verfügbar ist – am einfachsten im Zentralen Firmenindex des Bundes. Bei Verwechslungsgefahr kontaktieren Sie am besten das Handelsregisteramt Ihres Kantons.

Prüfen Sie auch die Verfügbarkeit der Webdomain. Wenn die .ch-Webdomain bereits vergeben ist, können Sie unter domains.ch andere Endungen und Möglichkeiten prüfen.

Muss ich die Einzelfirma im Handelsregister eintragen?

Der Eintrag im Handelsregister ist für Einzelunternehmen erst ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000 obligatorisch. Er kann aber bereits früher sinnvoll sein, denn er macht Informationen zu Ihrem Unternehmen öffentlich zugänglich. Dies schafft Vertrauen bei Ihren Kunden, Geschäftspartnerinnen und Lieferanten.

Das Handelsregister ist eine Domäne der Kantone. Im Zentralen Firmenindex des Bundes sind die Kontaktdaten aller kantonalen Handelsregisterämter übersichtlich aufgelistet. In unserem Blog-Beitrag «Handelsregistereintrag: Was ist beim Eintrag zu beachten?» erfahren Sie zusätzlich, wie der Prozess Schritt für Schritt abläuft.

Ist eine kaufmännische Buchführung bei Einzelunternehmen Pflicht?

Solange der Jahresumsatz eines Einzelunternehmens tiefer als CHF 500’000 ist, genügt eine einfache Buchhaltung mit einer Übersicht über Einnahmen, Ausgaben und Vermögen. Ab CHF 500’000 besteht eine Pflicht zur kaufmännischen Buchführung (doppelte Buchhaltung).

Muss die Einzelfirma AHV-Beiträge bezahlen?

Ja. Auch eine Einzelfirma muss Beiträge an die AHV, die IV und die EO bezahlen. Denn als Gründerin oder Gründer eines solchen Unternehmens gelten Sie bei den Sozialversicherungen als selbständig erwerbend. Ihre Selbständigkeit müssen Sie von der AHV-Ausgleichskasse des Kantons, in dem sich Ihr Geschäftssitz befindet, bestätigen lassen. Falls Sie nicht Mitglied eines Berufsverbands oder einer Verbandsausgleichskasse sind, müssen Sie sich ebenfalls bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse Ihres Kantons anmelden. Für das Baugewerbe und den Verkehrsbereich nimmt die Suva diese Beurteilung vor.

💡 Gut zu wissen

Sie können sich erst bei der Ausgleichskasse anmelden, wenn Sie Ihre Tätigkeit aufgenommen haben und Ihre Selbständigkeit nachweisbar ist. Eine Anmeldung im Voraus ist nicht möglich.

Sie müssen der Kasse per Formular nachweisen, dass Sie als natürliche Person ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben – auf eigene Rechnung und auf eigenes wirtschaftliches Risiko. Kriterien der AHV für eine selbständige Tätigkeit sind unter anderem:

  • Mehrere Auftraggeber (entsprechende Offerten und Rechnungen)
  • Auftritt am Markt unter eigenem Namen (Visitenkarten, E-Mail-Adresse, Website)
  • Bereits getätigte Investitionen
  • Unterzeichneter Mietvertrag

Wenn die AHV-Ausgleichskasse oder die Suva Ihre selbständige Erwerbstätigkeit bestätigt, können Sie den Antrag bei der AHV stellen. Haben Sie Angestellte, müssen Sie diese ebenfalls mit einem Formular anmelden. Mehr zu den Voraussetzungen für die Melde- und Beitragspflicht erhalten Sie auf der Seite des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO.

Müssen Einzelunternehmen Mehrwertsteuer zahlen?

Inhaberinnen und Inhaber einer Einzelfirma mit einem Umsatz von mehr als CHF 100’000 pro Jahr sind grundsätzlich mehrwertsteuerpflichtig. Allerdings gibt es Tätigkeitsbereiche, die von dieser Pflicht ausgenommen sind. Dazu gehören beispielsweise Versicherungen, die Landwirtschaft und der Gesundheitsbereich. Sie sollten daher unbedingt abklären, ob Sie der Mehrwertsteuerpflicht unterliegen.

Die Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung gibt übersichtlich Auskunft darüber, ob Sie die Voraussetzungen für die Mehrwertsteuerpflicht erfüllen. Ist dies der Fall, müssen Sie bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung eine entsprechende Erklärung einreichen. Auf der Website können Sie sich auch online anmelden.

Welche Versicherungen sind obligatorisch und welche freiwillig?

Selbständige Erwerbstätigkeit in der Rechtsform der Einzelfirma bedeutet, dass nur die staatliche Vorsorge mit AHV, IV und EO obligatorisch ist. Bei der Arbeitslosenkasse können Sie sich nicht versichern. Der Anschluss an eine Pensionskasse ist ebenso freiwillig wie eine Unfallversicherung, die Sie bei Unfällen während der Arbeit und in der Freizeit absichert. Haftpflichtversicherung und Sachversicherung sind für einzelne Branchen obligatorisch, für andere freiwillig. Vier Angaben von Ihnen reichen, damit Sie mit unserem KMU-Versicherungs-Check eine individuelle Empfehlung erhalten.

Um Ihren detaillierten Versicherungs- und Vorsorgebedarf zu klären, lassen Sie sich am besten von Fachleuten beraten. Diese Beratung ist in vielen Fällen gratis. So können Sie beim Start in die selbständige Erwerbstätigkeit Ihre administrativen Aufwände in Versicherungsbelangen reduzieren und sich auf das operative Geschäft konzentrieren.

Vorteil und Nachteile der Einzelfirma
Vorteile Nachteile
Schnelle und einfache Gründung der Firma: keine Formalitäten, wenig Gebühren Persönliche Haftung der Inhaberin oder des Inhabers mit dem gesamten Geschäfts-und Privatvermögen
Grosse unternehmerische Freiheit, keine gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen Kein Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung
Kein Mindestkapital erforderlich

Erschwerter Zugang zum Kapitalmarkt, weil Einzelfirmen im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften bei Banken meist weniger Vertrauen geniessen

Keine steuerliche Doppelbelastung von Einkommen und Vermögen (siehe «Steuern für Einzelfirmen») Keine getrennte Besteuerung von Geschäfts- und Privateinkommen und -vermögen (siehe «Steuern für Einzelfirmen»)
Geringer Verwaltungsaufwand im Vergleich zu AG und GmbH Keine Beteiligung möglich
  Schwierigkeiten bei der Übertragung der Eigentumsanteile
  Firmenname nicht frei wählbar und erst mit Eintrag im Handelsregister geschützt
Profis für die Gründung Ihrer eigenen Firma

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