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Einfach gründen: So geht Firmengründung in der Schweiz Handelsregistereintrag: Was ist beim Eintrag zu beachten?

Wer muss sich in der Schweiz ins Handelsregister eintragen und für wen ist dies freiwillig? Wir bringen Licht ins Dunkel:

  • Die Rechtsform entscheidet über die Pflicht
  • Vorteile des freiwilligen Handelsregistereintrags
  • Ablauf und Kosten eines Eintrags
Salomé Dreier, Marketing-Team KMU 31. März 2022 Gründung
Für bestimmte Firmen ist der Handelsregistereintrag Pflicht, für andere dagegen freiwillig. Wer muss und wer muss nicht? Wir schaffen Klarheit. Hier erfahren Sie, welche Rechte und Pflichten mit dem Eintrag verbunden sind, was er kostet und wie er Schritt für Schritt abläuft.

Der administrative Aufwand bei der Gründung eines Unternehmens ist beträchtlich. Dazu trägt auch die Eintragung ins Handelsregister. Eine bürokratische Schikane? Nein. Als öffentliches Verzeichnis, in dem die meisten Firmen in der Schweiz eingetragen sind, hat das Handelsregister eine wichtige Funktion: Durch den Handelsregistereintrag werden Informationen zu Ihrer Firma öffentlich zugänglich. Geschäftspartner und Kunden können sich über den Zweck Ihres Unternehmens, die Adresse oder über die Zeichnungsberechtigungen informieren. Das schafft Vertrauen: Ihre Kunden und Lieferanten können sich auf die Richtigkeit dieser Informationen verlassen.

💡 Gut zu wissen

In der Schweiz ist das Handelsregister dezentral organisiert. Dessen Führung liegt primär bei den Kantonen. Schweizweit gibt es 28 Handelsregisterämter: drei im Kanton Wallis, je eins in allen anderen Kantonen und Halbkantonen. Die Kontaktdaten aller Handelsregisterämter finden Sie im Zentralen Firmenindex Zefix des Bundes.

Hier ist ein Eintrag Pflicht: wer sich anmelden muss

Für viele Rechtsformen ist die Eintragung ins Handelsregister obligatorisch – aber nicht für alle. Ein Überblick, wer muss und wer nicht. Obligatorisch ist die Eintragung für:

  • Einzelfirmen mit einem Jahresumsatz von mehr als CHF 100´000
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Aktiengesellschaften (AG)
  • Kollektiv- und Kommanditgesellschaften
  • Stiftungen (ausgenommen kirchliche und Familienstiftungen)
  • Genossenschaften
  • Vereine, die kaufmännisch geführt sind
  • Filialen von Unternehmen
Freiwillige Eintragung der Einzelfirma: die Vorteile überwiegen

Für eine Einzelfirma mit einem Jahresumsatz von weniger als CHF 100’000 ist der Eintrag freiwillig, in vielen Fällen aber trotzdem zu empfehlen. Eingetragene Unternehmen geniessen einen Vertrauensbonus, haben höhere Visibilität und ihr Firmenname ist geschützt – allerdings nur in der Gemeinde des Firmensitzes. Ein weiterer Vorteil: Das Unternehmen kann zum Beispiel einen Mietvertrag abschliessen. Ohne Eintragung laufen diese Verträge in der Regel über die Privatperson. Das Handelsregister meldet zudem der AHV und dem Steueramt den Eintrag. Dadurch werden die Steuern und die AHV automatisch korrekt erfasst und abgerechnet. Das bedeutet weniger administrativen Aufwand.

Zu diesen Pluspunkten kommen einige Nachteile. Der Handelsregistereintrag kostet Geld. Jede Änderung der Eintragung kostet erneut. Die Änderung etwa der Adresse des Firmensitzes oder der Inhaberin muss dem Handelsregisteramt kostenpflichtig gemeldet werden. Zwingend ist zudem, dass Sie den Zweck Ihres Unternehmens festlegen – ohne Eintrag entfällt diese nicht immer einfache Aufgabe. Und schliesslich untersteht das Einzelunternehmen mit Handelsregistereintrag der Betreibung auf Konkurs. Das bedeutet, dass das Betreibungsamt im Konkursfall sämtliche Vermögenswerte der Firma verwendet, um die Schulden zu begleichen – selbst wenn die Schulden niedriger sind.

Was im Handelsregister eingetragen wird

Wenn Sie Ihr Unternehmen im Handelsregister eintragen wollen oder müssen, muss der Eintrag mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Firmenname
  • Gründungsjahr
  • Sitz des Unternehmens; die politische Gemeinde, in der die Hauptverwaltung einer Firma ist; das Domizil oder Rechtsdomizil meint dagegen die Adresse
  • Zweck des Unternehmens
  • Namen von Verwaltungsräten, Gesellschaftern, Geschäftsführern, Zeichnungsberechtigten
  • Kapitalverhältnisse
  • Revisionsstelle (nicht zwingend)
Wie viel kostet ein Handelsregistereintrag?

Die Eintragung ins Handelsregister ist kostenpflichtig. Die Gebühren dafür sind je nach Rechtsform unterschiedlich. Per 1. Januar 2021 wurden die Gebühren kundenfreundlich nach unten angepasst.

Kosten für die Neueintragung (Grundgebühr) in CHF
Einzelunternehmen 80.00
Kommanditgesellschaft/Kollektivgesellschaft 160.00
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) 420.00
Aktiengesellschaft 420.00
Genossenschaft 280.00
Verein 280.00
Stiftung 210.00

Zur Grundgebühr kommen Kosten für die Eintragung von Personenangaben, Funktionen von Personen und Zeichnungsberechtigungen. Wenn Sie ein Einzelunternehmen im Handelsregister eintragen, belaufen sich die Kosten in der Regel auf mindestens CHF 120. Auf der Publikationsplattform des Bundesrechts Fedlex finden Sie in der Verordnung über die Gebühren eine detaillierte Aufstellung aller Gründungs- und Änderungskosten.

Ablauf der Eintragung ins Handelsregister

Ob Sie Ihre Firma ins Handelsregister eintragen lassen müssen oder ob Sie das freiwillig tun, der Prozess ist einfach, wenn Sie sich darauf vorbereiten. Wir zeigen, wie das Eintragungsverfahren abläuft.

Schritt 1: anmelden

Zur Anmeldung müssen Sie beim kantonalen Handelsregisteramt alle notwendigen Belege sowie die Anmeldung einreichen. Die Anmeldung muss von allen anmeldungspflichtigen Personen unterzeichnet sein. Die erforderlichen Belege sind je nach Rechtsform unterschiedlich.

💡 Gut zu wissen

Sie sind verpflichtet, die Unterschriften für die Anmeldung und die Unterschriften der Zeichnungsberechtigten, die Sie eintragen wollen, amtlich beglaubigen zu lassen.

Schritt 2: prüfen lassen

Das Handelsregisteramt prüft Ihre Anmeldung und die Belege darauf, ob sie vollständig sind und den gesetzlichen Anforderungen genügen. Dazu gehört beispielsweise, ob alle erforderlichen Originalunterschriften enthalten sind, ob die Unterschriften amtlich beglaubigt sind sowie, ob die Statuten von juristischen Personen und weitere Belege gesetzeskonform sind.

Schritt 3: Mängel beheben

Das kantonale Handelsregisteramt teilt Ihnen umgehend mit, wenn notwendige Belege fehlen oder die Unterlagen nicht den Vorschriften entsprechen. Sie haben dann die Möglichkeit, die Mängel zu beheben.

Schritt 4: eintragen & publizieren

Wenn die Anmeldungsunterlagen vollständig und gesetzeskonform sind, wird Ihr Unternehmen im kantonalen Handelsregister eingetragen. Wird der Eintrag genehmigt, erteilt das Eidgenössische Amt für das Handelsregister etwa nach ein bis zwei Arbeitstagen die Zustimmung und ordnet gleichzeitig die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) an. Diese erfolgt etwa eine Woche nach dem Eintrag im kantonalen Register.

Unser Partner Fasoon unterstützt Sie bei der Eintragung Ihres Unternehmens im Handelsregister

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