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Rechtsformen in der Schweiz: Übersicht und Entscheidungshilfe AG gründen: Wegleitung zur eigenen Aktiengesellschaft

Aktiengesellschaften gibt es in der Schweiz wie Sand am Meer. Erfahren Sie hier, wie Sie eine AG gründen können und was es dabei zu beachten gilt:

  • Vor- und Nachteile dieser Rechtsform
  • Checkliste, damit nichts vergessen geht
  • Link zum Firmengründungsportal Fasoon
     
Checkliste herunterladen Gründungsprozess starten
Salomé Dreier, Marketing-Team KMU 28. März 2022 Vor der Gründung
Die Aktiengesellschaft gehört zu den beliebtesten Rechtsformen der Schweiz, denn sie bringt gewichtige Vorteile mit sich. Die Anonymität der Aktionäre, die hohe Flexibilität bei der Übertragung von Aktien sowie die beschränkte Haftung sind gute Gründe, sich für diese Rechtsform zu entscheiden.

Aktiengesellschaft gründen: So wird’s gemacht

Wer sich entschieden hat, eine AG zu gründen, steht vor einem aufwändigen und unter Umständen kostenintensiven Gründungsprozess. Im Unterschied zur Einzelfirma und zur GmbH benötigen Sie ein verhältnismässig hohes Startkapital und müssen mit erheblichen administrativen Aufwänden rechnen. Nachfolgend finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Gründung einer Aktiengesellschaft sowie die Vor- und Nachteile dieser Rechtsform im Überblick.

Mit dieser Checkliste (PDF, 69 KB) haben Sie die Gründung Ihrer Aktiengesellschaft im Griff.

Wie läuft die Gründung einer Aktiengesellschaft ab?

Eine Aktiengesellschaft in der Schweiz zu gründen ist, ein komplexes Verfahren und benötigt eine gute Vorbereitung. Damit Sie die Gründung Ihrer Firma möglichst effizient und kostengünstig durchführen können, finden Sie nachfolgend eine Auflistung der nötigen Schritte:

  • Gründungskosten budgetieren
  • Firmenname bestimmen und Verfügbarkeit abklären
  • Höhe des Gründungskapitals bestimmen, Einzahlung auf ein Sperrkonto
  • Organe der AG festlegen (Verwaltungsrat und Revisionsstelle)
  • Auswahl eines Finanzpartners (Schweizer Bank)
  • Gründungsurkunde und Statuten verfassen
  • Gründung beim Notariat beurkunden lassen, Gründungsversammlung durchführen
  • Eintrag im Handelsregister veranlassen
  • Geldeinlage freigeben (über den vorab bestimmten Finanzpartner)
  • Anmeldung bei der Ausgleichskasse
  • Klärung der Mehrwertsteuerpflicht
  • Versicherungen abschliessen

💡 Gut zu wissen

Das korrekte Aufsetzen aller Dokumente erfordert einiges an Fachwissen. Unser auf Unternehmensgründungen spezialisierter Partner Fasoon kann Ihnen beratend und unterstützend zur Seite stehen. Baloise gewährt Ihnen einen Rabatt auf die Gründungskosten.

Wie viel Kapital benötige ich für die Gründung einer Aktiengesellschaft?

Das Aktienkapital muss mindestens CHF 100'000 betragen, Sie können es in bar oder in Form von Sacheinlagen (z.B. Maschinen, Immobilien) hinterlegen. Sie müssen das Aktienkapital zu mindestens 20 Prozent einbezahlen (liberieren). Die Mindestsumme beträgt CHF 50'000.

💡 Gut zu wissen

Die Summe muss bei einer Schweizer Bank Ihrer Wahl – Ihrem Finanzpartner – auf einem Sperrkonto hinterlegt werden.

Mit welchen Gründungskosten muss ich rechnen?

Das Gründungskapital ist nur einer von mehreren Kostenpunkten bei einer AG-Gründung. Die Kosten für ein Beratungsmandat können je nach Umfang zwischen CHF 1'000 und CHF 4'000 betragen. Hinzu kommen die anfallenden Notariatskosten, die sich im Rahmen von CHF 800 bis CHF 2'500 bewegen. Auch der Eintrag ins Handelsregister generiert Kosten: Diese belaufen sich mindestens auf rund CHF 500 , sofern Ihr Grundkapital nicht mehr als CHF 200'000 beträgt. Bei einem Grundkapital von über CHF 1'000'000 wird zudem noch eine «Emissionsabgabe» fällig. Diese liegt bei 1% des Grundkapitals. Dazu kommen weitere Kosten wie etwa die Erstellung einer Webseite oder Abgaben für Steuern und Versicherungen. Wie viel die Gründung einer GmbH oder eines Einzelunternehmens im Vergleich kostet, finden Sie in einer übersichtlichen Tabelle in unserem Artikel «Was kostet eine Firmengründung in der Schweiz?».

💡 Gut zu wissen

Unser Partner ist auch Ihr Partner: Fasoon nimmt Ihnen administrative Arbeiten rund um den Gründungsprozess ab, so dass Sie schnellstmöglich mit Ihrer Business-Idee starten können.

Was gibt es bei der Wahl des Firmennamens zu berücksichtigen?

Den Namen Ihrer Gesellschaft können Sie frei wählen, sogar Fantasiebezeichnungen sind erlaubt. Einige Einschränkungen gibt es jedoch:

  • Im Namen muss die Rechtsform, also «Aktiengesellschaft» oder «AG» genannt werden.
  • Der Name muss sich von allen bereits eingetragenen Namen deutlich unterscheiden.
  • Der Name darf keine Täuschung verursachen oder einem öffentlichen Interesse entgegenstehen.

💡 Gut zu wissen

Tipp für Ihre Webseite: Ist die .ch Domain bereits vergeben, finden Sie unter domains.ch weitere Optionen.

Wie viele Gründerinnen und Gründer braucht es?

Beliebig viele Aktionäre können eine Gesellschaft gründen. Grundsätzlich reicht ein einzelnes Gründungsmitglied, um eine Aktiengesellschaft zu gründen. In diesem Fall wird von einer Ein-Personen-AG gesprochen. Dabei kann es sich um eine natürliche oder eine juristische Person handeln.

Welche Dokumente werden für die Gründung einer AG benötigt?

Für die Gründung einer Aktiengesellschaft in der Schweiz werden einige Dokumente verlangt. Diese müssen von allen Gründungsmitgliedern unterschrieben werden. Hier ist gilt es zu entscheiden:

  • Sie lassen die benötigten Dokumente von einem Anwalt oder Treuhänder aufsetzen: So sind Ihre Gründungsakten sicherlich wasserdicht, es fallen jedoch zusätzliche Kosten an.
  • Sie setzen die nötigen Dokumente selber auf: Das spart bestimmt Kosten, benötigt aber Zeit. In diesem Fall ist es empfehlenswert, die Dokumente von einem Notar oder direkt beim Handelsregisteramt prüfen zu lassen. Auch diese Variante ist mit zusätzlichen Kosten verbunden, die aber in aller Regel tiefer als bei Rechtsanwälten sind.

Nachfolgend finden Sie alle Gründungsunterlagen in der Übersicht:

Statuten

Als Statuten werden die Grundsätze und Regeln bezeichnet, zu welchen Sie sich und Ihr Unternehmen verpflichten möchten. Die folgenden Inhalte müssen mindestens enthalten sein:

  • Name, Sitz und Zweck der Gesellschaft
  • Höhe des Aktienkapitals sowie einbezahlter Betrag
  • Anzahl, Nennwert und Art der Aktien
  • Angaben zu Stimmrecht und Generalversammlung
  • Mitglieder des Verwaltungsrats und gewählte Revisionsstelle
  • Form der Bekanntmachung der AG
Anmeldung beim Handelsregister

Für die Anmeldung beim Handelsregister werden alle Daten verlangt, die im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert werden sollen. Das sind:

  • Firmenname
  • Sitz der Firma (Ort, wo sich die Verwaltung einer Firma befindet)
  • Domizil (Adresse der Gesellschaft)
  • Zweck
  • Namen der Mitglieder des Verwaltungsrats
Revision: Ordentlich, eingeschränkt oder Verzicht

Grundsätzlich ist jede Kapitalgesellschaft in der Schweiz wie AG und GmbH revisionspflichtig. Die Revisionsstelle muss dem Verwaltungsrat jährlich einen Bericht über die Geschäftsführung vorlegen. Es gibt drei verschiedene Arten der Revision.

 

Ordentliche Revision

Die ordentliche Revision verlangt eine umfassende Prüfung durch eine staatlich zugelassene Revisionsstelle. Dies ist obligatorisch, sobald zwei der drei nachfolgenden Werte erreicht werden oder auf Verlangen von Aktionären, die zusammen mindestens zehn Prozent des Aktienkapitals besitzen.

  • Bilanzsumme von 20 Mio. während zwei aufeinanderfolgenden Jahren
  • Umsatzerlös von 40 Mio. während zwei aufeinanderfolgenden Jahren
  • 250 Vollzeitstellen im Jahresdurschnitt

Eingeschränkte Revision

Sind die oben genannten Schwellwerte nicht überschritten, ist das Unternehmen zu einer eingeschränkten Revision verpflichtet. Sie ist weniger umfangreich und kann nur beschränkter feststellen, ob eine Jahresrechnung wesentliche Fehlaussagen enthält. Des Weiteren sind die Vorschriften über die Unabhängigkeit der Revisionsstelle weniger restriktiv.

Verzicht auf eine Revisionsstelle

Es besteht die Möglichkeit, ganz auf eine Revision Ihres Unternehmens zu verzichten. Das sogenannte Opting-Out wird in der Praxis insbesondere während der Gründungsphase häufig angewendet. Voraussetzung ist, dass die AG weniger als zehn Vollzeitangestellte beschäftigt und alle Gesellschafter dem Verzicht zustimmen.

💡 Gut zu wissen

Egal, welcher Revision Sie Ihr Unternehmen unterstellen oder ob Sie zu Beginn ganz darauf verzichten, eine Anforderung bleibt gleich: In jedem Fall muss der Entscheid notariell beglaubigt und in einer Erklärung festgehalten werden.

Lex-Friedrich-Erklärung

Diese Erklärung führt alle ausländische Personen auf, die an der AG beteiligt sind. Da ausländische Personen für den Erwerb von Grundstücken in der Schweiz eine Bewilligung benötigen, müssen diese im Zuge einer Gründung ausgewiesen werden. Was Ausländerinnen und Ausländer beachten müssen, wenn sie in der Schweiz ein Unternehmen gründen wollen, erfahren Sie in unserem Artikel «Als Ausländer in der Schweiz eine Firma gründen».

Stampa-Erklärung

Dieses Dokument deklariert bei der Gründung alle Sacheinlagen – tatsächlich gemachte wie auch beabsichtigte.

Beglaubigung der Unterschriften

Alle Gründungsmitglieder müssen ihre Unterschrift beglaubigen lassen. Dies kann durch einen Notar, die Gemeinde oder das Handelsregisteramt vorgenommen werden. Die zuständige Stelle sowie die Kosten variieren je nach Kanton. Im Schnitt kostet eine Beglaubigung CHF 20 bis CHF 25 pro Unterschrift.

Wo hinterlege ich das Gründungskapital?

Bei Ihrem Finanzpartner – einer Schweizer Bank Ihrer Wahl – können Sie das Gründungskapital auf einem Sperrkonto hinterlegen. Der Kontoauszug dient beim Notariat als Nachweis der Einlage.

Wie verläuft der eigentliche Gründungsakt?

Die Firmengründung erfolgt mit der öffentlichen Beurkundung durch das Notariat. Dabei wird eine Gründungsversammlung durchgeführt, wobei alle Gründungsmitglieder oder deren Stellvertretungen vor Ort sein müssen. Die Stellvertretungen müssen vorab mittels einer Gründungsvollmacht zur Gründung ermächtigt werden.

💡 Gut zu wissen

Pass oder ID nicht vergessen – alle Gründungsmitglieder müssen sich zur Gründungsversammlung mit einem amtlichen Dokument ausweisen.

Ist der Handelsregistereintrag für eine AG obligatorisch?

Ja, der Eintrag ins Handelsregister (HR) ist obligatorisch und kann im Anschluss an die öffentliche Beurkundung der Statuten vorgenommen werden. Rechnen Sie mit Kosten ab CHF 500. Im HR werden nur die Namen der Verwaltungsrätinnen und -räte veröffentlicht, die Aktionäre bleiben anonym. Im Schnitt erscheint die Publikation im SHAB (Schweizerisches Handelsamtsblatt) innerhalb von zwei bis drei Wochen nach der Anmeldung.

💡 Gut zu wissen

In jedem Kanton ist mindestens ein Handelsregisteramt angesiedelt. Alle Kontakte finden Sie im Zentralen Firmenindex des Bundes.

Welche Versicherungen braucht eine Aktiengesellschaft?

Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Versicherungen – diejenigen, welche Mitarbeitende versichern und solche, die die das Unternehmen versichern. Die Versicherungen für die Mitarbeitenden Ihrer AG sind obligatorisch. Aktionäre und Mitunternehmerinnen, die aktiv in der Firma arbeiten, gelten ebenfalls als Angestellte und müssen somit mitversichert werden.

Sozialversicherungen

Zu diesen zählen die obligatorischen Sozialversicherungen, also AHV, IV, EO und die Arbeitslosenversicherung (ALV). Nach der Anmeldung im Handelsregister erhalten Sie von der AHV-Ausgleichskasse Ihres Kantons ein Anmeldeformular für juristische Personen.

Berufliche Vorsorge (BVG)

Die Pensionskasse versichert den Jahreslohn Ihrer Mitarbeitenden und wird ab einem Jahreseinkommen von mindestens CHF 22'050 obligatorisch. Bei der Auswahl der Kasse sind Sie frei.

Unfallversicherung (UVG)

Die Betriebsunfallversicherung ist obligatorisch – die Versicherung gegen Nichtbetriebsunfall hingegen erst ab einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 8 Stunden pro Woche.

Neben den Versicherungen für Mitarbeitende besteht eine grosse Vielfalt an Betriebsversicherungen. Diese sind meistens nicht obligatorisch. Dennoch gibt es eine Reihe von Versicherungen, die Sie prüfen sollten.

💡 Gut zu wissen

Sie sind nicht sicher, welche Versicherungs- und Vorsorgelösungen für Ihre Firma sinnvoll sind? Nutzen Sie unseren Versicherungs-Check und finden Sie es heraus.

Muss eine AG Mehrwertsteuer bezahlen?

Ja, ab einem Umsatz von CHF 100'000 ist die Mehrwertsteuer obligatorisch. Unternehmen mit weniger Umsatz können sich freiwillig der Mehrwertsteuer unterstellen. Alle Infos zur Anmeldung sind bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu finden.

Vorteile und Nachteile der AG im Überblick
Vorteile Nachteile
Unternehmensname frei wählbar, Zusatz «AG» jedoch zwingend Hohes Einlagekapital von mindestens CHF 100'000 in bar oder als Sacheinlage
Aktionäre haften nur für ihren Anteil am Aktienkapital, nicht mit privatem Vermögen Hohe Verwaltungskosten
Aktionäre bleiben anonym Doppelte Buchhaltung; unterliegt strengen Regelungen
Aktionäre, die in der Firma arbeiten, sind pflichtversichert Doppelbesteuerung
Kapitalgewinne aus Aktienverkäufen sind steuerfrei  
Praktische Hilfestellung für die Gründung Ihrer AG

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