Wer ein Unternehmen gründet, muss sich für eine Rechtsform entscheiden. Deshalb beleuchten wir die Einzelfirma, die GmbH und die AG im Detail:
- Die wichtigsten Auswahlkriterien
- Tabellarische Übersicht über ihre Unterschiede
- Vor- und Nachteile der drei Rechtsformen
In der Schweiz wählen Start-ups am häufigsten eine der drei folgenden Rechtsformen gewählt: Einzelfirma, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Aktiengesellschaft (AG). Doch welche soll es sein? Welche passt zu Ihrer Geschäftsidee? Im Folgenden diskutieren wir die wichtigsten Kriterien und geben Ihnen einen Überblick über die drei wichtigsten Rechtsformen.
Wer alle Risiken allein tragen will und mit seinem Privatvermögen für allfällige Forderungen haften kann, ist mit der Einzelfirma (Betrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit) gut bedient. Wer vorsichtiger ist und finanziell weniger Unternehmerrisiko eingehen will, gründet eine Kapitalgesellschaft in Form einer GmbH oder AG. Bei Personengesellschaften haften die Gesellschafterinnen und Gesellschafter nach aussen solidarisch und unbeschränkt.
Das Risiko aber ist nur eines der Kriterien. Hier sind die wichtigsten Kriterien, die Sie bei Ihrem Entscheid berücksichtigen sollten:
Je nach Rechtsform sind Gründungskosten, Gesamtbedarf an Kapital und erforderliches Mindestkapital verschieden. Es empfiehlt sich, eine Aufstellung der Mittel zu machen, die Sie nicht nur für das erste Betriebsjahr Ihres Unternehmens benötigen, sondern auch für die paar folgenden Jahre.
Grundsätzlich gilt: Je höher das unternehmerische Risiko und/oder der finanzielle Einsatz, desto mehr spricht für eine Unternehmensform, welche die Haftung beschränkt, also eine GmbH oder eine AG. Bei diesen haften Sie nicht mit Ihrem persönlichen Vermögen.
Der Handlungsspielraum ist je nach Rechtsform mal weniger, mal stärker eingeschränkt. Sie müssen sich daher entscheiden, ob Sie allein oder mit Partnern ein Geschäft betreiben wollen. Wenn Sie mit Partnern arbeiten, müssen Sie sich entscheiden, ob Sie reine Investoren oder ins Tagesgeschäft involvierte Partner bevorzugen.
Jede Unternehmensform hat auch steuerliche Auswirkungen. Bei den einen werden Unternehmen und Eigentümer/innnen getrennt besteuert, bei den anderen gemeinsam. In der Tendenz gilt: Hohe Gewinne werden bei Kapitalgesellschaften weniger hoch besteuert als bei Einzelunternehmen. Umgekehrt ist zu beachten, dass Kapitalgesellschaften der Doppelbesteuerung von Gewinnen unterliegen.
Je nach Rechtsform sind einzelnen Sozialversicherungen obligatorisch, andere freiwillig. So sind Einzelunternehmen selbst verantwortlich für ihre Altersvorsorge, bei AG und GmbH ist der Anschluss an eine Pensionskasse hingegen Pflicht.
Die folgende Tabelle verschafft Ihnen eine Übersicht über die wichtigsten Aspekte von Einzelfirma, Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaft.
Einzelfirma | Gesellschaft mit beschränkter Haftung | Aktiengesellschaft | |
Profil | Kleinere Unternehmen mit personenbezogener Tätigkeit (z.B. Architekt) |
Personenbezogene Unternehmen (KMU) |
Gewinnorientierte Unternehmen (evtl. mit hohem Kapitalbedarf) |
Start-/Stammkapital | Kein Mindestkapital | Ab CHF 20'000; Wert eines Anteils mind. CHF 100 |
Ab CHF 100'000, mind. CHF 50'000 einbezahlt (liberiert); Wert pro Aktie mind. CHF 0,01 |
Fremdkapital | Nur sehr beschränkt möglich (z. B. Darlehen von Familienmit- gliedern) |
Fremdkapital nur gegen persönliche Haftung des Inhabes oder der Inhaberin |
Keine Beschränkungen; AG gut bei hohem Bedarf an Fremdkapital |
Haftung | Persönliche Haftung (unbeschränkt) für sämtliche Schulden |
Beschränkt auf Gesellschafts- vermögen, keine Haftung der Gesellschafter |
Beschränkt auf Gesellschafts- vermögen |
Firmenname | Muss Familiennamen von Inhaberin/Inhaber enthalten |
Frei wählbar, Zusatz «GmbH» obligatorisch |
Frei wählbar, Zusatz «AG» obligatorisch |
Anzahl Personen | Eine natürliche Person alleiniger Inhaber |
Mindestens ein Gesellschafter (natürliche oder juristische Person) |
Mindestens ein Aktionär (natürliche oder juristische Person) |
Gründung | Ab Beginn einer wirtschaftlichen Tätigkeit |
Gründerversammlung der Gesell- |
Gründerversammlung der Aktionäre auf dem Notariat, Eintrag im Handels- register |
Buchführung | Einfach, ab CHF 500'000 Jahres- umsatz doppelt |
Doppelt | Doppelt |
Revision | Freiwillig | Ordentliche Revision unter bestimmten Bedingungen; eingeschränkte Revision ab 10 Mitarbeitenden obligatorisch; Verzicht möglich (Opting-out) |
Ordentliche Revision unter bestimmten Bedingungen; eingeschränkte Revision ab 10 Mitarbeitenden obligatorisch; Verzicht möglich (Opting-out) |
Handelsregister | Ab Jahresumsatz von CHF 100'000 obligatorisch |
GmbH entsteht erst mit dem Eintrag im Handelsregister |
AG entsteht erst mit dem Eintrag im Handelsregister |
Besteuerung | Inhaber für sein Einkommen sowie sein berufliches und privates Vermögen (siehe Steuern für Einzelfirmen) |
Doppelbesteuerung bei Gewinnausschüttung in Form von Dividenden |
Doppelbesteuerung bei Gewinn- ausschüttung in Form von Dividenden |
Gründungskosten | Ab ca. CHF 500 | Ab CHF 3’000 | Ab CHF 3’000 |
Vorteile |
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Nachteile |
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