Wann und wie Sie richtig in Rente gehen
Auch wenn Ihre Pensionierung noch in weiter Ferne liegt, eine rechtzeitige Planung lohnt sich. Je früher Sie die Weichen stellen, desto flexibler sind Sie im Alter. Wir empfehlen Ihnen, spätestens fünf Jahre vor der Pensionierung mit der Planung zu beginnen.
- Eine Frühpensionierung mit 63 Jahren kürzt die Rente lebenslang um fast 14%.
- Das durchschnittliche Alter beim Austritt aus dem Arbeitsmarkt lag 2019 bei 63,6 Jahren.
- Ungenutztes Potenzial: Nur 48% der Schweizerinnen und Schweizer zahlen in die Säule 3a ein.
(Quellen: Bundesamt für Statistik, Bank CIC)
Mögliche Varianten:
- Frühpensionierung
- Teilpensionierung
- Ordentliche Pensionierung
- Aufgeschobene Pensionierung
Das Wichtigste in Kürze:
- Ab wann ist eine Frühpensionierung möglich?
- Das kostet eine Frühpensionierung
- So überbrücken Sie Einkommenslücken
Sie entscheiden:
- Rente oder Kapitalbezug? Das sind die Vor- und Nachteile.
- Regelmässiges Einkommen beziehen oder Kapital selbst verwalten?
- Wie lange möchte ich mich im Alter selbst um meine Anlagen kümmern
Das Wichtigste in Kürze:
- So setzt sich Ihr Einkommen aus der ersten und der 2. Säule zusammen.
- Diesen Beitrag leistet die private Vorsorge aus der 3. Säule.
- So erkennen und vermeiden Sie Vorsorgelücken.
«Seit ich für meine Pension ein klares Budget erstellt habe, bin ich viel entspannter und habe mehr Zeit für mein Engagement als Juniorentrainer.»
Mit einer Teilpensionierung gehen Erwerbstätige «sanft» in den Ruhestand, indem sie ihr Arbeitspensum nicht abrupt beenden, sondern Schritt für Schritt und dauerhaft reduzieren. Eine Teilpensionierung ist in der beruflichen Vorsorge frühestens im Alter von 58 Jahren, spätestens im Alter von 70 Jahren möglich. Die Reduktion des Arbeitspensums kann in mehreren Schritten erfolgen, meistens werden jedoch pro Schritt mindestens 20 Prozent gefordert. Viele Pensionskassen erlauben es, bei jedem Schritt einen Teil des Altersguthabens zu beziehen – als Kapitalleistung oder Rente. Die AHV hingegen sieht keinen Teilbezug vor.
Ideal sind Guthaben aus Kapitallebensversicherungen oder private Ersparnisse, zum Beispiel aus der Säule 3a; dieses Guthaben können Sie bis zu fünf Jahre vor der ordentlichen Pensionierung beziehen. Auch die AHV-Rente können Sie ein, zwei Jahre zuvor beanspruchen und die meisten Pensionskassen erlauben einen Bezug der Altersleistungen ab 58 oder 60 Jahren. Zusätzliche Einzahlungen in die 2. Säule vor der Pensionierung schliessen Vorsorgelücken ebenfalls. Eine weitere Finanzierungsquelle kann eine Überbrückungsrente darstellen; eine solche wird bis zum ordentlichen Pensionsalter ausbezahlt und verhindert dadurch einen AHV-Vorbezug.
Es kann sich durchaus lohnen, mehrere Säule-3a-Konten zu eröffnen: Beziehen Sie diese später gestaffelt, profitieren Sie in den meisten Kantonen von einer Steuerersparnis.
Das Kapital aus der Säule 3a können Sie frühestens fünf Jahre vor der ordentlichen Pension beziehen – als Frau mit 59, als Mann mit 60 Jahren. Arbeiten Sie über die ordentliche Pensionierung hinaus, können Sie den Bezug der Säule 3a bis zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit um maximal fünf Jahre aufschieben; Frauen erhalten die Gelder spätestens mit 69, Männer mit 70 Jahren. Dann gibt es auch noch Sonderfälle: Ein frühzeitiger Bezug ist möglich für einen Wechsel in die Selbständigkeit, für die Finanzierung und Renovierung von selbst genutztem Wohneigentum, für die Rückzahlung einer Hypothek, für den Umzug ins Ausland sowie bei Invalidität – ab einem Invaliditätsgrad von 70 Prozent – oder Tod.
Ein Säule-3a-Konto ist persönlich und lautet auf einen einzigen Vorsorgenehmer. Die Einzahlungen können aber individuell erfolgen, sofern die Summe den Maximalbetrag nicht überschreitet.