Frühpensionierung, Aufschub oder ordentliche Pensionierung – dieser Artikel hilft Ihnen bei der Entscheidung über Ihren Pensionierungszeitpunkt.
- Finanzielle Folgen der Frühpensionierung
- Einfluss des Koordinationsabzugs
- So verbessern Sie die Rente mit der 3. Säule
- Rentenbezug: Sie erhalten Ihre Gelder nicht automatisch beim Erreichen des Referenzalters (früher: ordentliches Pensionsalter). Stattdessen müssen Sie sich einige Monate vor Ihrer Pensionierung bei der 1. Säule, der 2. Säule und der Bank Ihrer 3. Säule anmelden.
- Neues Pensionsalter: Seit dem 1. Januar 2024 liegt das Referenzalter für Männer und Frauen in der Schweiz bei 65 Jahren. Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1963 haben ein schrittweise angepasstes Pensionsalter.
- Finanzierung nach der Pensionierung: Die Renten aus der 1. und der 2. Säule decken etwa 60% des letzten Lohns ab. Um den Zielwert von 80% zu erreichen, ist es deshalb ratsam, frühzeitig und regelmässig in die 3. Säule – die private Vorsorge – zu investieren.
- Früh-, Spät- und Teilpensionierung: Die AHV-Rente kann frühestens zwei Jahre vor dem Referenzalter bezogen werden. Manche Pensionskassen lassen eine Frühpensionierung ab dem 58. Lebensjahr zu. Ein Aufschub ist nur bis zum 70. Lebensjahr möglich. Es besteht ausserdem die Möglichkeit, in Teilpension zu gehen.
- AHV-Beiträge: Stellen Sie sicher, dass Sie jährlich die AHV-Beiträge gezahlt haben, um Rentenkürzungen zu vermeiden. Fehlende Beiträge können Sie nachzahlen. Dies ist jedoch nur für Lücken innerhalb der letzten fünf Jahre möglich.
- Koordinationsabzug: Falls Sie Teilzeit arbeiten oder mehrere Arbeitgebende haben, sollten Sie sich unbedingt mit dem Koordinationsabzug beschäftigen. Denn er reduziert Ihr Altersguthaben in der 2. Säule.
- Finanzierung: So finanzieren Sie Ihr Leben nach der Pensionierung
- Referenzalter: In diesem Alter werden Sie ordentlich pensioniert
- Rentenhöhe: Der Zeitpunkt der Pensionierung beeinflusst die Höhe Ihrer Rente.
- Ordentliche Pensionierung: So funktioniert sie
- Frühpensionierung: Der vorzeitige Ruhestand und seine finanziellen Auswirkungen
- Aufgeschobene Pensionierung: Die Vorteile einer späten Pensionierung
- Kostenaufstellung: Der erste Schritt der Pensionsplanung
In der Schweiz zielen die drei Säulen des Vorsorgesystems – die staatliche, die berufliche und die private Vorsorge – darauf ab, den gewohnten Lebensstandard auch nach der Pensionierung zu sichern. Laut einer Faustregel benötigt man im Ruhestand etwa 80% des letzten Einkommens. Die 1. und die 2. Säule zusammen decken jedoch nur etwa 60% des letzten Einkommens ab. Aus diesem Grund ist die private Vorsorge – die 3. Säule – von grosser Bedeutung.
Bis Sie die Pensionierung erreichen, leben Sie von Ihrem Lohn und je nach Situation von Ihren Vermögenswerten. Ab der Pensionierung finanzieren Sie sich mit der 1. und der 2. Säule und – falls vorhanden – der 3. Säule.
- 1. Säule: Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie die Ergänzungsleistungen (EL)* sorgen für die minimale Existenzsicherung.
- 2. Säule: Die berufliche Vorsorge (BVG), also die Pensionskasse, hat zum Ziel, dass Ihnen Ihr gewohnter Lebensstandard weitgehend erhalten bleibt. Alle Details dazu erfahren Sie in unserem Artikel «2. Säule in der Schweiz: Berufliche Vorsorge (BVG) einfach erklärt».
- 3. Säule: Die private Vorsorge stärkt Ihre Altersvorsorge, indem sie die ersten beiden Säulen ergänzt. Sie können bei Ihrer Bank ein 3a-Sparkonto, 3a-Fonds, eine 3a-Lösung inklusive Lebensversicherung oder eine Säule 3b einrichten. Erfahren Sie auf unserer Seite «Säule 3a: Private Vorsorge von A bis Z» mehr dazu.
Wenn die Altersrente nicht ausreicht, um die minimalen Lebenskosten zu decken, hat man Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Wie viel Geld Sie in diesem Fall zusätzlich zu den Renten der 1. und 2. Säule erhalten, können Sie mit dem Tool der AHV berechnen.
In unserem Artikel zum 3-Säulen-Prinzip der Schweiz erfahren Sie in einem ausführlichen Video, wie das System funktioniert und aufeinander aufbaut.
💡 Tipp: Stellen Sie laufend sicher, dass Sie in jedem Jahr AHV-Beiträge bezahlt haben. Das betrifft vor allem Leute, die für längere Zeit im Ausland lebten, Studentinnen und Studenten oder Frauen, die aufgrund der Kindererziehung nicht mehr erwerbstätig sind. Fehlt auch nur in einem Jahr ihr Beitrag an die AHV, wird Ihre AHV-Rente gekürzt. Vorsorgelücken können bis zu fünf Jahre rückwirkend nachbezahlt werden. Mit einem Formular der AHV können Sie allfällige Beitragslücken aufspüren. Eine verheiratete Person hat den Vorteil, dass für sie keine Beitragslücken entstehen können, sofern ihre Partnerin oder ihr Partner mindestens den doppelten Mindestbetrag pro Jahr an die AHV leistet.
Seit dem 1. Januar 2024 beträgt das Pensionsalter für Männer und Frauen in der Schweiz 65 Jahre. Heute spricht man allerdings vom Referenzalter, da sich dieser Begriff im Zuge der Altersreform geändert hat. Wer von der schrittweisen Einführung dieser Reform betroffen ist, zählt zur «Übergangsgeneration».
Frauen mit den Jahrgängen 1961, 1962 und 1963 haben ein spezielles Pensionsalter.
- Das Referenzalter für Frauen bis Jahrgang 1960 liegt bei 64 Jahren
- Für Frauen des Jahrgangs 1961 liegt es bei 64 Jahren und 3 Monaten
- Für Frauen des Jahrgangs 1962 bei 64 Jahren und 6 Monaten
- Für Frauen des Jahrgangs 1963 bei 64 Jahren und 9 Monaten
- Für Frauen ab Jahrgang 1964 liegt das Referenzalter wie bei den Männern bei 65 Jahren.
Rentenzuschläge und Übergangsregelungen mildern die Auswirkungen der Erhöhung des Rentenalters.
Sie können den Zeitpunkt Ihrer Pension frei wählen. Ihre Entscheidung zieht jedoch bestimmte finanzielle Konsequenzen nach sich. Ein gut durchdachter Zeitpunkt kann finanzielle Freiheit im Ruhestand bedeuten, während eine voreilige Entscheidung Sie finanziell einschränken könnte. Die Wahl sollte daher gut überlegt sein. Denn sie wirkt sich unmittelbar auf Ihre finanzielle Situation im Ruhestand aus. In diesem Abschnitt zeigen wir Ihnen, welche Faktoren Sie bei den drei Säulen berücksichtigen sollten, um den richtigen Zeitpunkt für sich selbst zu bestimmen.
Je nach Säule können Sie Ihre Rente oder Ihr Kapital unterschiedlich früh vorbeziehen oder aufschieben.
Rentenbezug der 1. Säule: Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
Melden Sie sich 3 bis 6 Monate vor dem Erreichen Ihres ordentlichen Pensionsalters bei der AHV-Ausgleichskasse an. Ohne Anmeldung erhalten Sie keine Rente von der AHV. Füllen Sie dafür das Formular «Anmeldung für eine Altersrente» aus. Lesen Sie die Informationen genau durch und befolgen Sie die Anweisungen. Sie benötigen dafür einen Computer mit Internetverbindung sowie einen Scanner oder Drucker.
Mit dem ESCAL-Rechner können Sie die Höhe Ihrer AHV-Rente unverbindlich schätzen.
Die AHV-Rente für Einzelpersonen beträgt zwischen 1'260 und 2'520 Franken (für Ehepaare 3'780 Franken). Wie viel Sie erhalten werden, ist abhängig von Ihrem durchschnittlichen Jahreseinkommen, das Sie über Ihr Erwerbsleben haben werden. Um den Höchstbetrag von 2'520 Franken zu erhalten, müsste Ihr durchschnittliches Einkommen mindestens 90'720 Franken betragen. Ist Ihr Lohn tiefer, wird sich auch die AHV-Rente entsprechend anpassen.
Rentenbezug der 2. Säule: Berufliche Vorsorge (BVG)
Auch für die Rente der 2. Säule sollten Sie sich einige Monate vor Ihrem ordentlichen Rentenalter bei Ihrer Pensionskasse melden, um über die nächsten Schritte informiert zu werden. Falls Sie nicht wissen, welche Pensionskasse Ihre Auszahlung verwaltet, fragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber nach.
Rente oder Kapital beziehen?
Ihr Geld aus der 2. Säule können Sie:
- als monatliche Rente erhalten
- sich je nach Pensionskasse einmalig auszahlen lassen
- oder als Mischlösung mit Renten- und Kapitalbezug auszahlen lassen
Ob Rente, Kapitalbezug oder eine Mischform – es gibt kein Richtig oder Falsch. Jede Option hat ihre Vor- und Nachteile und ist auf Ihre persönliche Situation abzustimmen. Zentrale Faktoren bei der Entscheidung sind Risikobereitschaft, Familiensituation, Wohnverhältnisse und Ihre gesundheitliche Situation. Beschäftigen Sie sich frühzeitig mit dieser Entscheidung und konsultieren Sie allenfalls eine Expertin oder einen Experten.
Koordinationsabzug: Feind von Teilzeitarbeitenden und Personen mit mehreren Jobs
Wenn Sie Teilzeit arbeiten oder mehrere Arbeitgebende haben, ist es wichtig, den Koordinationsabzug zu verstehen. Dieser kann dazu führen, dass manche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz nur eine sehr geringe Altersrente aus der 2. Säule erhalten. Je nach Ihrer Situation können Sie rechtzeitig Massnahmen ergreifen, um sich eine höhere Rente zu sichern.
Die 1. Säule soll die Existenz sichern. Um die Abzüge für die 2. Säule zu berechnen, müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber den Koordinationsabzug von 26'460 Franken von Ihrem Jahreslohn abziehen. Nur der Lohnanteil über diesem Betrag wird für die Berechnung der Pensionskassenbeiträge herangezogen.
Der Koordinationsabzug ist für alle gleich. Es gibt jedoch Pensionskassen, die keinen Koordinationsabzug anwenden oder ihn bei Teilzeitpensen prozentual anpassen. Das, was Sie in die Pensionskasse einzahlen, erhalten Sie ab Ihrer Pensionierung inklusive Zinsen zurück. Das heisst, je tiefer Ihr Lohn ist (beispielsweise aufgrund von Teilzeitarbeit), desto weniger zahlen Sie jährlich in Ihre 2. Säule ein.
Nicht nur Teilzeitarbeitende sind betroffen, sondern auch Personen mit niedrigen Einkommen oder Personen mit mehreren Arbeitgebenden, da der Abzug bei jedem Lohn separat vorgenommen wird. Ein Praxisbeispiel und alle weiteren Details finden Sie in unserem Artikel «Koordinationsabzug: Was ist das?».
Je tiefer der Lohn, desto kleiner wird der Anteil, von dem ein Prozentsatz an die berufliche Vorsorge eingezahlt wird.
Falls Sie freiwillig in ein oder mehrere Konten oder Fonds der Säule 3a oder 3b eingezahlt haben, können Sie die entsprechende(n) Bank(en) kontaktieren. Diese werden Sie über das weitere Vorgehen informieren, damit Sie Ihr Geld erhalten.
💡Tipp: Wenn Sie mehrere 3a-Konten besitzen, beziehen Sie am besten nicht die Gelder von allen gleichzeitig. Aufgrund der Steuerprogression bezahlen Sie unter Umständen deutlich mehr Steuern. Sinnvoller ist eine gestaffelte Auszahlung während mehrerer Jahre.
Sie können nach Belieben aufhören, zu arbeiten. Doch das berechtigt Sie nicht automatisch dazu, Ihre Altersrente zu beziehen. Nachfolgend erklären wir, ab wann Sie frühestens Ihr Geld von den drei Säulen beziehen können.
Ihre AHV-Rente können Sie frühestens zwei Jahre vor Erreichen des Referenzalters beziehen. Damit einher geht aber eine lebenslange AHV-Rentenkürzung, weil Sie länger eine AHV-Rente beziehen werden als Menschen mit gleichem Jahrgang, die bis zur ordentlichen Pensionierung weiterarbeiten.
Wenn Sie sich mindestens ein Jahr früher pensionieren lassen, beträgt die lebenslängliche AHV-Kürzung 6,8%. Wenn Sie die AHV-Rente zwei Jahre vor Ihrem ordentlichen Referenzalter auszahlen lassen, wird Ihre Rente lebenslänglich um 13,6% gekürzt.
Ebenfalls besteht die Möglichkeit, dass Sie sich nicht 100% frühpensionieren lassen, sondern nur einen Teil Ihrer Rente (20% bis 80%) vorbeziehen.
💡Gut zu wissen: Wenn Sie der Übergangsgeneration angehören und eine Frau sind, gelten für Sie besondere Bezugsbestimmungen.
Informieren Sie sich direkt bei Ihrer kantonalen Ausgleichskasse über Ihre individuelle Situation bei einer Frühpensionierung. Sie sind bereits informiert und möchten sich für die Frühpensionierung anmelden? Dann füllen Sie bitte dieses Formular aus.
Melden Sie sich rund drei bis sechs Monate vor Ihrem ersten AHV-Rentenbezug bei der AHV, damit Sie Ihr Geld rechtzeitig erhalten.
Beim Rentenbezug der 2. Säule kommt es ganz auf die Regelung Ihrer Pensionskasse an, ob sie einen Bezug vor dem Referenzalter zulässt. Einige Vorsorgeeinrichtungen bieten die Möglichkeit einer vorzeitigen Pensionierung ab dem 58. Lebensjahr an, andere lassen keinen Vorbezug zu.
Fragen Sie am besten direkt – mindestens ein Jahr vor Ihrem gewünschten Pensionszeitpunkt – bei Ihrer Vorsorgeeinrichtung an, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Pensionskassen-Vorbezug möglich ist.
Wenn Sie freiwillig in die 3. Säule eingezahlt haben, können Sie dieses Vermögen frühestens fünf Jahre vor Ihrem ordentlichen Rentenalter beziehen. Auch hier empfiehlt es sich, einige Jahre vor dem gewünschten Bezug Kontakt mit Ihrer Bank oder Ihren Banken aufzunehmen, um die Bedingungen des Bezugs zu besprechen.
💡Tipp: Es ist sehr sinnvoll, mehrere 3.-Säule-Konten zu haben. In diesem Fall können Sie Ihr Guthaben aus der privaten Vorsorge gestaffelt über mehrere Steuerjahre beziehen. So sparen Sie Steuern.
Wann ist eine Frühpensionierung in der Schweiz möglich und was kostet sie? Verschaffen Sie sich einen einfachen Überblick mit unserem Artikel «Frühpensionierung: Finanzielle Auswirkungen und Alternative».
Wenn Sie nach Erreichen des Referenzalters weiterarbeiten, zahlen Sie weiterhin Sozialabgaben. Dafür erhalten Sie im Gegenzug auch eine höhere Rente, es sei denn, Sie erhalten ohnehin schon den Maximalbetrag der AHV-Rente. Natürlich können Sie sich je nach finanzieller Situation auch dafür entscheiden, mit dem Arbeiten aufzuhören und trotzdem die Rente hinauszuzögern. Allerdings wird Ihnen spätestens mit 70 Jahren die AHV-Rente ausbezahlt – unabhängig davon, ob Sie noch arbeiten oder nicht. Wer die Pensionierung bis zu seinem 70. Geburtstag aufschiebt, erhält eine lebenslängliche Rentenerhöhung um +31,5%.
Weiter gibt es die Option der Teilpensionierung. So können Sie beispielsweise Teilzeit weiterarbeiten und Ihr Altersguthaben aufbessern, während Sie auch einen Teil der AHV-Rente erhalten.
💡Gut zu wissen: Wenn Sie der Übergangsgeneration angehören und eine Frau sind, gelten für Sie besondere Bezugsbestimmungen.
Informieren Sie sich direkt bei Ihrer kantonalen Ausgleichskasse über Ihre individuelle Situation bei einer Teilpensionierung.
Dort erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie haben und was eine Teilpensionierung für Sie konkret bedeutet. Wenn Sie Ihre Pensionierung aufschieben möchten, müssen Sie sie um mindestens 12 Monate aufschieben, damit Sie von einer Rentenerhöhung profitieren können.
Ob Sie die BVG-Rente später beziehen können, bestimmt das Reglement der Pensionskasse Ihres Arbeitgebenden. Meistens wird sie ab dem ordentlichen Pensionierungszeitpunkt ausbezahlt. Einige erlauben aber auch eine Aufschiebung um fünf Jahre, sofern Sie weiterarbeiten. Was in Ihrem Fall gilt, erfahren Sie bei Ihrer Pensionskasse.
Sollten Sie über das ordentliche Rentenalter hinaus arbeiten, haben Sie die Möglichkeit, den Bezug der 3. Säule um bis zu fünf Jahre zu verschieben. Grundsätzlich wird sie mit dem ordentlichen Rentenalter ausbezahlt.
Detaillierte Auskunft über die Höhe und den Bezug des von Ihnen angesparten Kapitals erhalten Sie bei Ihrer privaten Vorsorgeeinrichtung bzw. bei Ihren privaten Vorsorgeeinrichtungen.
Sie sollten in jedem Fall ein Budget machen und Ihre Kosten aufstellen, damit Sie einen Überblick darüber haben, wie viel Geld Sie nach der Pensionierung brauchen.
Fixe Kosten
- Wohnkosten
- Strom- und Wasserrechnung
- Krankenversicherungsprämie
- Abos für Telefon, Internet, Handy, Netflix etc.
- Serafe-Gebühren
- Kosten für Auto oder ÖV
- Hausrat- und Haftpflichtversicherung etc.
- Steuern
Variable Kosten
- Persönliche Ausgaben für Essen, Kleider, Brillen, Laptops, Kosmetik etc.
- Ungefähre Kosten pro Monat für Freizeitaktivitäten
- Restaurantbesuche und Geschenke für Familienmitglieder
Am einfachsten benutzen Sie unser Formular «Finanzplanung und Vorsorge» für die Aufstellung Ihres Budgets. Wenn Sie wissen, wie viel Geld Sie nach Ihrer Pensionierung ungefähr benötigen, haben Sie den ersten Schritt in der Pensionsplanung geschafft.
Benötigen Sie Unterstützung bei der weiteren Pensionsplanung?
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Wir veranstalten regelmässig Pensionsplanungsevents. Erfahren Sie von unseren Expertinnen und Experten, wie Sie bei der Planung richtig vorgehen.
Stefanie Wagner ist seit 2019 als Finanzplanerin bei Baloise tätig und verfügt über einen entsprechenden eidgenössischen Fachausweis.
Vorsorge-Paragraphen in verständliche Sprache übersetzen? Kein Problem für Stefanie Wagner dank ihrer 14-jährigen Erfahrung in der Finanzbranche. Kompetent und empathisch begleitet sie ihre Kundinnen und Kunden auf dem Weg in die Pensionierung. Komplexe Finanzthemen bringt sie auf den Punkt, um die Menschen bestmöglich auf den schönsten Lebensabschnitt vorzubereiten. Dabei ist es ihr ein besonderes Anliegen, dass jede Kundin und jeder Kunde die für sich optimale Vorsorgestrategie findet.