Der Koordinationsabzug spielt eine wichtige Rolle für deinen versicherten Lohnanteil in der 2. Säule. Wir gehen darum auf die folgenden Punkte im Detail ein:
- Koordinationsabzug einfach erklärt
- Seine Auswirkung bei Teilzeitarbeit
- Tipps zur Verbesserung deines Vorsorgevermögens
Anhand einfacher Grafiken und Zahlenbeispiele erfährst du alles, was du über den Koordinationsabzug wissen solltest:
«Der versicherte Lohn in der 2. Säule entspricht deinem Jahreseinkommen minus dem Koordinationsabzug.»
Der Koordinationsabzug bestimmt, welcher Teil deines Lohns in der Pensionskasse (2. Säule) versichert wird. Er entspricht 7/8 der maximalen AHV-Jahresrente und beträgt aktuell CHF 25'725.
Das Schweizer Vorsorgesystem basiert auf dem 3-Säulen-Prinzip. Es gibt die staatliche Vorsorge (1. Säule), die berufliche Vorsorge (2. Säule) und die private Vorsorge (3. Säule). Ziel der ersten beiden Säulen ist es, dass du deinen gewohnten Lebensstandard nach deiner Pensionierung beibehalten kannst. Darum sind ihre Leistungen aufeinander abgestimmt. Für die ersten beiden Säulen werden dir deine Beträge direkt vom Lohn abgezogen. Damit in der 2. Säule keine Leistungen doppelt versichert werden, die bereits durch die 1. Säule gedeckt sind, gibt es den Koordinationsabzug.
Die Pensionskasse erhebt also nur auf demjenigen Teil deines Lohns Beiträge, für den die AHV (1. Säule) nicht bereits Leistungen erbringt. Die Höhe der versicherten Lohnteile der 1. und 2. Säule sind somit aufeinander abgestimmt. Mit anderen Worten: Sie sind koordiniert.
Der Koordinationsabzug wird vom Bundesrat festgelegt und ist für alle Angestellten gleich hoch. Er beträgt 7/8 der maximalen AHV-Jahresrente und liegt derzeit bei CHF 25'725.
Wenn du beispielsweise CHF 70'000 pro Jahr verdienst, beträgt dein Lohn, der in der 2. Säule versichert ist, CHF 44'275 (CHF 70'000 minus CHF 25'725). Dieser Lohn wird auch koordinierter Lohn oder versicherter BVG-Lohn genannt. Der minimal koordinierte Lohn liegt heute bei CHF 3'675 und der maximale koordinierte Lohn bei CHF 62'475.
- Teilzeitarbeit: Sie ist in der Schweiz weit verbreitet. Im Jahr 2022 waren 37 Prozent der Erwerbstätigen teilzeitbeschäftigt. Bei den Frauen waren es 58 Prozent, bei den Männern knapp 19 Prozent. Dies zeigen die Daten des Bundesamts für Statistik. Viele Arbeitgeber wenden den gesetzlich festgelegten, fixen Koordinationsabzug an – unabhängig davon, ob eine Person Teilzeit arbeitet oder nicht.
Dies wirkt sich daher stärker auf Teilzeitbeschäftigte aus, mit der Folge, dass sie in der Regel einen tieferen Lohnanteil haben, der in der 2. Säule versichert ist. Es steht den Pensionskassen frei, den Koordinationsabzug freiwillig zu reduzieren oder ihn dem Arbeitspensum der Beschäftigten anzupassen. Wenn du also Teilzeit arbeitest, solltest du folgendes abklären:
Tipp: Frage deine Pensionskasse, ob sie den Koordinationsabzug prozentual gemäss deinem Beschäftigungsgrad reduzieren kann. Auf diese Weise erhöhst du deinen Lohn, der in der 2. Säule versichert ist.
- Mehrere Jobs: Wenn du mehr als eine Arbeitsstelle hast, verschärft sich das Problem mit dem Koordinationsabzug zusätzlich. Denn der Koordinationsabzug wird auf jedem deiner Löhne gemacht.
Person 1 |
Person 2 |
|
Einkommen (Job 1) | 40'000 | 70'000 |
Koordinationsabzug | 25'725 | 25'725 |
in 2. Säule versicherter Lohn | 14'275 | 44'275 |
Einkommen (Job 2) | 30'000 | |
Koordinationsabzug | 25'725 | |
in 2. Säule versicherter Lohn | 4'275 | |
Total in 2. Säule versicherter Lohn | 18'550 | 44'275 |
Tipp: Kläre ab, ob du die einzelnen Einkommen über eine einzige Pensionskasse versichern kannst. Dann würde der Koordinationsabzug nur einmal abgezogen. Leider bieten heute nur wenige Vorsorgeeinrichtungen diese Möglichkeit an. Eine ist die Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Ihre Leistungen gelten zwar als wenig attraktiv. Aber wenn du dich dieser Vorsorgeeinrichtung anschliesst, wird dir der Koordinationsabzug nur einmal abgezogen.
- Problem erkannt: Am 17. März 2023 hat das Parlament die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG 21) verabschiedet. Sie sieht einen lohnabhängigen Koordinationsabzug vor. Künftig sollen immer 80 Prozent des entsprechenden Lohns in der Pensionskasse versichert sein. Dies bis zur BVG-Obergrenze von heute CHF 88'200, womit der feste Koordinationsabzug wegfallen würde. Gegen die Reform ist jedoch das Referendum ergriffen worden, weshalb das Volk wohl das letzte Wort darüber haben wird.
Die Leistungen für die Altersvorsorge aus der 1. und 2. Säule reichen sowohl bei Teilzeitarbeitenden als auch bei Gutverdienenden meist nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard nach der Pensionierung aufrechtzuerhalten. Darum ist die freiwillige 3. Säule umso wichtiger. Sie kann helfen, allfällige Vorsorgelücken in der 1. und 2. Säule zu schliessen.
Derzeit kannst du maximal CHF 7'056 in die Säule 3a einzahlen und von deinem steuerbaren Einkommen abziehen. Voraussetzung ist, dass du angestellt und bei einer Pensionskasse versichert bist. Selbständigerwerbende dürfen 20 Prozent ihres Erwerbseinkommens einzahlen, maximal CHF 35'280.
💡 Tipp: Starte so früh wie möglich mit deiner privaten Vorsorge und zahle regelmässig ein. Auch kleine Beträge lohnen sich über einen langen Zeitraum.
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