Die schweizerische Altersvorsorge basiert auf drei Säulen. Zusammen sollen sie ein Leben ohne finanzielle Not im Alter ermöglichen. Erfahren Sie:
- Wie das System funktioniert
- Was jede Säule leistet
- Wie Sie sich freiwillig noch besser absichern
- 1. Säule: Die staatliche Vorsorge (AHV) deckt den Existenzbedarf. Sie ist obligatorisch und beruht auf dem Solidaritätsprinzip.
- 2. Säule: Die berufliche Vorsorge (Pensionskasse) ergänzt die AHV und sichert den gewohnten Lebensstandard. Sie ist für Angestellte ab einem Jahreseinkommen von 22'680 Franken obligatorisch. Selbstständigerwerbende können sich freiwillig einer Pensionskasse anschliessen.
- 3. Säule: Die private Vorsorge ist freiwillig und schafft zusätzlichen finanziellen Spielraum. Zudem lassen sich damit Einkommenssteuern sparen und Risiken wie Todesfall und Erwerbsunfähigkeit versichern.
Das 3-Säulen-System ist seit 1972 in der Schweizer Bundesverfassung in Artikel 111 verankert. Es erbringt finanzielle Leistungen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall.
Für einen finanziell sorgenfreien Ruhestand brauchen Sie rund 80% Ihres letzten Lohns. Warum, erfahren Sie in unserem Beitrag «Säule 3a». Die staatliche, berufliche und private Vorsorge sind aufeinander abgestimmt, um dieses Ziel zu erreichen. Wie das konkret funktioniert, erklärt Ihnen unsere Finanzplanerin Stefanie Wagner in einfachen Worten im Video.
Die 1. Säule ist das Fundament des schweizerischen Vorsorgesystems. Im Zentrum steht die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung). Sie garantiert der gesamten Bevölkerung im Alter ein minimales Einkommen, das die Grundkosten decken soll. Dies in Form von Alters- und Hinterbliebenenrenten. Bei Invalidität springt die Invalidenversicherung (IV) ein. Reicht das Einkommen aus AHV und IV nicht aus, um den notwendigen Bedarf zu decken, helfen Ergänzungsleistungen und die Hilflosenentschädigung.
Die staatliche Vorsorge ist für alle Erwerbstätigen obligatorisch. Die Beiträge werden direkt vom Lohn abgezogen. Die 1. Säule ist von Solidarität geprägt. Die erwerbstätigen Personen (Jungen) bezahlen die Renten der Pensionierten (Alten). Ins Gewicht fällt auch die Solidarität zwischen Reich und Arm. Wer viel verdient, zahlt mehr ein, als sie oder er später an Rente erhält.
Die Renten für Alleinstehende liegen zwischen 1'260 und 2'520 Franken pro Monat. Verheiratete und eingetragene Paare erhalten maximal 3'780 Franken pro Monat. Dies entspricht 150% der Maximalrente für eine Einzelperson.
Das Leben verläuft nicht immer geradlinig. Ein Auslandsaufenthalt, ein Studium, ein Sabbatical, Elternzeit oder Teilzeitarbeit können zu einer Lücke in Ihrer Vorsorge führen, wenn Sie weniger oder gar nichts verdienen.
💡 Tipp: Bezahlen Sie auch in solchen Zeiten Ihre AHV-Beiträge. Denn Lücken führen zu einer Kürzung Ihrer AHV-Rente. Sie können fehlende Beiträge bis zu fünf Jahre rückwirkend nachzahlen. Danach sind keine Nachzahlungen mehr möglich. Ihre kantonale Ausgleichskasse berät Sie gerne über das genaue Vorgehen.
Die berufliche Vorsorge (Pensionskasse, BVG) ergänzt die AHV-Rente. Sie soll den Versicherten und ihren Angehörigen ermöglichen, im Alter, bei Invalidität und im Todesfall den gewohnten Lebensstandard in etwa weiterzuführen. Zusammen sollen die beiden ersten Säulen rund 60% des letzten Lohns ersetzen.
Erwerbstätige mit einem Einkommen ab 22'680 Franken pro Jahr sind obligatorisch einer Pensionskasse angeschlossen. Die Beiträge werden direkt vom Lohn abgezogen. Selbstständigerwerbende können sich freiwillig einer Pensionskasse anschliessen.
Die Pensionskasse legt das Kapital an. Wenn eine versicherte Person pensioniert wird, hat sie drei Möglichkeiten. Entweder bezieht sie eine lebenslange Rente oder das gesamte Kapital. Auch eine Kombination aus beidem ist möglich. Die Versicherten einer Pensionskasse sparen also für ihre eigenen späteren Leistungen.
💡Gut zu wissen: Das Geld in der Pensionskasse bleibt grundsätzlich bis zur Pensionierung gesperrt. Ein Vorbezug ist nur in gewissen Fällen möglich:
- Wenn Sie selbstbewohntes Wohneigentum kaufen oder eine Hypothek darauf amortisieren.
- Wenn Sie eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen.
- Wenn Sie in ein Land ausserhalb der EU/EFTA auswandern.
Alle Details dazu finden Sie in unserem Beitrag «2. Säule: Berufliche Vorsorge von A bis Z (mit Tipps)».
Auch in der 2. Säule können Vorsorgelücken entstehen, etwa durch Auslandsaufenthalte, Teilzeitarbeit oder Erwerbsunterbrüche. Deshalb haben Sie die Möglichkeit, sich in Ihre Pensionskasse einzukaufen, um Ihre Leistungen zu erhöhen. Gleichzeitig sparen Sie Steuern damit.
💡 Tipp: Prüfen Sie genau, ob sich ein Einkauf in die 2. Säule lohnt. Verschiedene Faktoren spielen dabei eine Rolle. Alle Details dazu erfahren Sie in unserem Beitrag «Lohnt sich der Einkauf in die Pensionskasse?».
Die private Vorsorge ist freiwillig. Sie dient dazu, mögliche Einkommenslücken bei Pensionierung, bei Erwerbsunfähigkeit oder im Todesfall individuell zu schliessen. Jede Person spart also für sich selbst. Die 3. Säule soll zusammen mit den beiden anderen Säulen rund 80% des letzten Lohns ersetzen. Dazu bieten sich zwei Möglichkeiten:
- Die Säule 3a ist dank Steuervorteilen besonders attraktiv. Angestellte können maximal 7'258 Franken pro Jahr auf ein Bank- oder Anlagekonto oder in eine Lebensversicherung einzahlen. Selbstständigerwerbende können bis zu 36'288 Franken einzahlen. Diese Einzahlungen können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Allerdings ist das Geld bis zur Pensionierung mit wenigen Ausnahmen blockiert.
- Flexibel ist dagegen die Säule 3b. Dazu zählen Vorsorgearten, die nicht an gesetzliche Vorgaben bezüglich Höhe und Laufzeit gebunden sind, etwa Konten, Wertschriften, Lebensversicherungen, Immobilien etc. Die freie Vorsorge kann grundsätzlich jederzeit aufgelöst und ausbezahlt werden, bringt jedoch keine Steuervorteile.
💡 Tipp: Welche Lösung welche Vorteile bietet, erfahren Sie in unseren Beiträgen «Säule 3a und 3b im Vergleich» und «Säule 3a: Ihre private Vorsorge».
Haben Sie Fragen zu Ihrer Vorsorgesituation? Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich.
Daniel Buntschu ist seit 2022 als Finanzplaner bei Baloise tätig und verfügt über einen Executive MBA und ist eidgenössisch diplomierter Finanzplanungsexperte.
Komplexe Vorsorgefragen übersetzt Daniel Buntschu in individuelle Lösungen. In seiner über 25-jährigen Karriere hat er unzähligen Menschen geholfen, ihre Finanzen und ihre Vorsorge erfolgreich zu planen. Seit über zehn Jahren gibt er sein Wissen auch als Dozent im Auftrag der MENDA AG in den Lehrgängen Finanzberater IAF und Finanzplaner mit eidgenössischem Fachausweis weiter – immer mit dem Ziel, Vorsorge für alle einfach verständlich zu machen.
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