00800 24 800 800 DE EN FR IT FAQ | Antworten auf Ihre Fragen Berater oder Standorte finden Bankkonditionen Blog Jobs auf baloise.com Link öffnet in einem neuen Tab Exklusive Partnerangebote Schadenmeldung Versicherungsnachweis Partnerbetriebe Adressänderung younGo - für alle bis 30 Autoversicherung Haushaltsversicherung Vorsorge und Vermögen
Kundenservice
24h Hotline 00800 24 800 800
Aus dem Ausland: +41 58 285 28 28
Kontakt & Services
myBaloise E-Banking Link öffnet in einem neuen Tab Mein Konto Weitere Logins E-Banking Link öffnet in einem neuen Tab Logout
Rundgang durch die Vorsorge der Schweiz Die Säulen 3a und 3b im Vergleich

Aufgrund der Steuervorteile der gebundenen Säule 3a ist sie für die langfristige Vorsorge das optimale Instrument. Bis auf die gesetzlich geregelten Ausnahmen ist das Geld allerdings für die Altersvorsorge gebunden und kann vorher weder für ein neues Auto noch für die geplante Weltreise genutzt werden.

Zur Säule 3b gehören Vorsorgearten, die nicht an eine gesetzliche Vorgabe mit bestimmter Laufzeit gebunden sind. Die freie Vorsorge könnte grundsätzlich jederzeit aufgelöst und ausgezahlt werden. Allerdings muss die vertragliche Situation mit der Bank bzw. der Versicherung im Einzelnen überprüft werden.

Beispiele für eine Vorsorgelücke im Alter:

Personenkreis
Gebundene Vorsorge 3a Alle in der Schweiz AHV-pflichtigen Arbeitnehmer und Selbständigerwerbenden können von der Säule 3a profitieren.
Freie Vorsorge 3b Die Möglichkeiten der Säule 3b stehen allen in der Schweiz lebenden Personen offen.
Produkte
Gebundene Vorsorge 3a Zugelassen sind Lebensversicherungen, Vorsorgekonti, Vorsorgedepots und Leibrenten.
Freie Vorsorge 3b Möglich sind Lebensversicherungen, Anlagefonds, Konti, Wertschriften, Wohneigentum, Wertsammlungen, Leibrenten und Auszahlungspläne.
Einzahlungen pro Jahr
Gebundene Vorsorge 3a Gesetzlich geregelte Maximalbeträge sind wie folgt festgelegt: Erwerbstätige mit beruflicher Vorsorge (7'056 Franken) und Erwerbstätige /
Selbstständigerwerbende ohne berufliche Vorsorge bis 20 Prozent des AHV-Erwerbseinkommens, maximal 35'280 Franken
Freie Vorsorge 3b Es bestehen keinerlei Einschränkungen.
Verfügbarkeit / Auflösung
Gebundene Vorsorge 3a Bezüge sind frühestens fünf Jahre vor Erreichung des ordentlichen AHV-Rentenalters oder in bestimmten Sonderfällen auch früher möglich, nämlich bei:

• Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit,

• endgültigem Verlassen der Schweiz (Auswanderung),

• Einkauf in eine Vorsorgeeinrichtung der 2. Säule,

• Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum, oder,

• unter bestimmten Umständen, bei Invalidität.

Der maximale Aufschub bei Erwerbstätigkeit über das ordentliche Pensionsalter hinaus ist bei Frauen bis zu einem Alter von 69 Jahren und bei Männern bis zu einem Alter von 70 Jahren zulässig (ebenso sind Einzahlungen im gesetzlichen Rahmen weiterhin möglich).
Der maximale Aufschub bei Erwerbstätigkeit über das ordentliche Pensionsalter hinaus ist bei Frauen bis Alter 69 und bei Männern bis Alter 70 zulässig (ebenso sind Einzahlungen im gesetzlichen Rahmen weiterhin möglich).
Freie Vorsorge 3b Auszahlung bzw. Vertragsdauer sind frei wählbar.
Begünstigung im Todesfall
Gebundene Vorsorge 3a Es bestehen gesetzlich vorgeschriebene Begünstigungen für:
• überlebende Ehegatten oder überlebende eingetragene Partner sowie
• direkten Nachkommen sowie natürliche Personen, die von der verstorbenen Person in erheblichem Masse unterstützt wurden, oder die Person, welche mit dieser in den letzten fünf Jahren vor ihrem Tod ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft geführt hat bzw. für den Unterhalt eines oder mehrerer gemeinsamer Kinder aufkommen muss.,
Eltern, Geschwister, übrige Erben und der Vorsorgenehmer können eine oder mehrere der unter Ziffer 2 genannten begünstigten Personen bestimmen und deren Ansprüche näher bezeichnen.
Bei den Ziffern 3 bis 5 haben Vorsorgenehmer das Recht, die Reihenfolge der Begünstigten zu ändern und deren Ansprüche näher zu bezeichnen oder auch Drittpersonen, die gleichzeitig Erben sind, zu begünstigen.
Freie Vorsorge 3b Die Begünstigung bei Lebensversicherungen ist frei wählbar und jederzeit änderbar: Die meisten Versicherungen haben in ihren allgemeinen Versicherungsbedingungen eine Musterbegünstigung festgelegt.
Betreibungs- und Konkursprivileg
Gebundene Vorsorge 3a Verpfändung ist ausschliesslich für selbst genutztes Wohneigentum möglich.
Freie Vorsorge 3b Verpfändungen sind für jeden Zweck gestattet.
Verpfändung
Gebundene Vorsorge 3a Kapital aus der gebundenen Vorsorge kann ausschliesslich zugunsten einer Hypothek verpfändet werden. Die Verpfändung hat keine Erhöhung des Eigenkapitals zur Folge und dient lediglich als Sicherheit zur Beschaffung von zusätzlichem Fremdkapital.
Freie Vorsorge 3b Verpfändungen sind für jeden Zweck und jederzeit gestattet.
Steuerliche Vorteile
Gebundene Vorsorge 3a Sie profitieren bei allen Vorsorgeformen von steuerlichen Vorteilen.
Freie Vorsorge 3b Sie profitieren nur bei Versicherungsprodukten von steuerlichen Vorteilen.
Verrechnungssteuer
Gebundene Vorsorge 3a Während der Laufzeit anfallende Erträge (Zinsen und Überschüsse) sind verrechnungssteuerfrei.
Freie Vorsorge 3b Während der Laufzeit anfallende Erträge (Zinsen und Überschüsse) von Versicherungsprodukten sind verrechnungssteuerfrei.
Einkommenssteuer
Gebundene Vorsorge 3a Vorsorgebeiträge können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Die maximale Höhe der abzugsberechtigten Beiträge ist gesetzlich festgelegt. Ehepaare, bei denen beide Partner erwerbstätig sind und beide eine gebundene Vorsorge abgeschlossen haben, können in der Steuererklärung sowohl die Beiträge der Ehefrau als auch des Ehemanns vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Erträge (Zinsen und Überschüsse) sind während der Laufzeit von der Einkommenssteuer befreit.
Die Kapitalauszahlung wird zu einem reduzierten Steuersatz besteuert.
Leibrenten werden von Bund und Kantonen zu 100 Prozent besteuert.
Freie Vorsorge 3b Steuerfrei sind:

periodisch finanzierte, kapitalbildende Lebensversicherungen mit Einmalprämien, sofern sämtliche folgenden Bedingungen erfüllt sind:

- Die Police wurde vor dem 66. Geburtstag des Versicherten abgeschlossen.
- Der Versicherte hat zum Zeitpunkt der Auszahlung das 60. Altersjahr vollendet.
- Die Auszahlung der Versicherungsleistung erfolgt frühestens nach fünf Jahren.
- Versicherungsnehmer und versicherte Person sind identisch.

Leibrenten werden von Bund und Kantonen nur zu 40 Prozent als Einkommen besteuert.
Vermögensteuer
Gebundene Vorsorge 3a Vermögenssteuer fällt während der Laufzeit nicht an.
Freie Vorsorge 3b Der Wert (bei Versicherungen der Rückkaufswert) unterliegt der Vermögenssteuer.
Stempelsteuer
Gebundene Vorsorge 3a Es fällt keine Stempelsteuer an.
Freie Vorsorge 3b Stempelsteuer fällt nur bei rückkaufsfähigen Versicherungsprodukten gegen Einmalprämie an.
Alle Kapitel zum Thema
Die Säulen 3a und 3b im Vergleich
Willkommen zurück!

Jetzt zurück zu Ihrem Angebot einer Ihrer Offerte  

Zurück zur Offerte

oder

Neu berechnen
Willkommen zurück!

Jetzt zurück zu Ihrem Angebot einer Ihrer Offerte  

Zurück zur Offerte

oder

Neu berechnen
Willkommen zurück!

Jetzt zurück zu Ihrem Angebot einer Ihrer Offerte  

Zurück zur Offerte

oder

Neu berechnen
Willkommen zurück!

Jetzt zurück zu Ihrem Angebot einer Ihrer Offerte  

Zurück zur Offerte

oder

Neu berechnen
Willkommen zurück!

Jetzt zurück zu Ihrem Angebot einer Ihrer Offerte  

Zurück zur Offerte

oder

Neu berechnen