Für viele Menschen ist das Geld in der 2. Säule der grösste Teil ihres Vermögens. Erfahre, wann du dir deine Pensionskasse vorzeitig auszahlen lassen kannst:
- Vier Gründe für einen Vorbezug
- Vor- und Nachteile
- Spezialfall Erwerbsunterbruch
- Grund «Finanzierung von Wohneigentum»: Du kannst eine Immobilie kaufen oder eine Hypothek amortisieren.
- Grund «Selbständigkeit»: Die Rechtsform deines Unternehmens ist entscheidend.
- Grund «Auswandern»: Es macht einen Unterschied, wohin du auswanderst.
- Grund «Frühpensionierung»: Wann ist das möglich und welche Fristen musst du einhalten?
Spezialfall Unterbruch der Erwerbstätigkeit: Das Geld wird dir ausgezahlt, aber ausgeben kannst du es nicht.
Gründe für den Vorbezug der Pensionskasse
Wichtig: Wenn du verheiratet bist oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebst, brauchst du für den Vorbezug deiner Pensionskasse die schriftliche Zustimmung deiner Partnerin oder deines Partners. Unverheiratete Partner brauchen den Nachweis des Zivilstandes. Übersteigt der Auszahlung CHF 20'000, muss die Unterschrift notariell beglaubigt werden. Bei Ehepaaren auch vom Partner. Dies gilt für alle vier Gründe für den PK-Vorbezug, die wir im Folgenden näher erläutern.
Um dir deinen Traum vom Eigenheim zu erfüllen, kannst du Geld aus deiner 2. Säule beziehen:
- für den Kauf oder Bau eines Eigenheims
- zur Amortisation einer Hypothek
- für werterhaltende und wertvermehrende Renovationen und Umbauten oder
- für den Kauf von Anteilen an einer Wohnbaugenossenschaft
Dabei musst du folgende Bedingungen erfüllen, um dir dein Geld auszahlen zu lassen:
- Selbst genutztes Wohneigentum: Beim Wohneigentum handelt es sich um deinen Hauptwohnsitz, der auch im Ausland sein kann.
- Höhe und Zeitpunkt: Bis zum 50. Geburtstag kannst du dein gesamtes Vorsorgeguthaben aus der 2. Säule beziehen. Ab dem 50. Lebensjahr kannst du nur noch einen Teil davon beziehen. Jeder Vorbezug muss dann mindestens CHF 20'000 betragen und du kannst alle fünf Jahre eine weitere Auszahlung verlangen. Dein Pensionskassenausweis gibt Auskunft über den Betrag, den du dir auszahlen lassen kannst. Wie du deinen PK-Ausweis richtig liest, erfährst du in unserem Artikel «Pensionskassenausweis lesen und verstehen».
- 3-Jahres-Sperrfrist: Wenn du dich in den letzten drei Jahren freiwillig in deine Pensionskasse eingekauft hast, kannst du kein Geld vorbeziehen. Ein Vorbezug ist erst nach dieser Sperrfrist wieder möglich.
- Zustimmung des Partners: Siehe dazu die Ausführungen in der Box zu Beginn des Artikels.
- Rückzahlung: Solltest du dein Wohneigentum zu einem späteren Zeitpunkt wieder verkaufen oder untervermieten, musst du denjenigen Teil zurückzahlen, den du aus der 2. Säule vorbezogen hast.
Vorteil | Nachteil |
Mit dem Vorbezug hast du mehr Eigenkapital für deinen Wohntraum und musst weniger Fremdkapital aufnehmen, meist in Form einer Hypothek. | Durch den Vorbezug entsteht eine Vorsorgelücke. Es ist ratsam, diese Lücke zu einem späteren Zeitpunkt zu schliessen. |
Im Falle des Todes oder der Invalidität der versicherten Person kann die Risikoleistung der Pensionskasse unter Umständen tiefer ausfallen. |
Die Gründung eines eigenen Unternehmens erfordert in der Regel ein gewisses Startkapital. Dafür kannst du dein gesamtes Vermögen aus der 2. Säule beziehen. Denn als selbständig erwerbende Person musst du nicht mehr in die 2. Säule einzahlen. Wir zeigen dir auf unserem Gründerportal, was du sonst noch beachten musst, wenn du eine Firma gründen möchtest.
Du musst folgende Bedingungen beachten, wenn du Geld aus der Pensionskasse für deine Selbständigkeit beziehen willst:
- Frist: Um dein Geld aus deiner Pensionskasse zu erhalten, musst du deinen Antrag spätestens ein Jahr nach Aufnahme deiner Selbständigkeit stellen.
- Nachweis: Du musst deiner Pensionskasse nachweisen, dass du selbständig bist. Etwa mit einer Bestätigung der AHV-Ausgleichskasse.
- Zustimmung des Partners: Siehe dazu die Erläuterungen in der Box am Anfang des Artikels.
- Kein Geld für GmbH oder AG: Wenn du eine GmbH oder AG gründen möchtest, kannst du dir kein Geld aus deiner Pensionskasse auszahlen lassen. Das liegt daran, dass du bei diesen Rechtsformen nicht als selbständige Person giltst, sondern bei der AG / GmbH angestellt und somit wieder BVG-pflichtig bist.
Vorteil | Nachteil |
Mit dem Vorbezug hast du mehr Eigenkapital für deine Selbständigkeit und musst weniger Fremdkapital aufnehmen, um dein Unternehmen zu gründen. | Durch den Vorbezug entsteht eine Vorsorgelücke. Es ist empfehlenswert, diese Lücke zu einem späteren Zeitpunkt auszugleichen. |
Die Risiken Tod und Invalidität sind für Selbständige nicht automatisch über die 2. Säule versichert. Wenn du mehr Schutz wünschst, musst du selbst dafür sorgen, zum Beispiel mit einer Taggeldversicherung oder einer Lebensversicherung. |
Den Traum vom eigenen Unternehmen verwirklichen: Das ist verführerisch und braucht Mut. Gerne unterstützen wir dich auf diesem Weg mit Leitfäden, Checklisten, Vorlagen und vielem mehr, damit du erfolgreich deine eigene Firma in der Schweiz gründen kannst.
Wenn du in der Schweiz deine Zelte abbrichst und auswanderst, kannst du dir dein Guthaben aus der 2. Säule auszahlen lassen. Dabei ist zu unterscheiden, ob du in ein EU/EFTA-Land oder in ein anderes Land ziehst:
- EU/EFTA: Wenn du in ein Land der EU oder der EFTA auswanderst, kannst du in der Regel nur den Betrag aus deinem überobligatorischen Teil der Pensionskasse beziehen. Denn in diesen Ländern bist du für Alters-, Invaliditäts- und Hinterlassenenleistungen obligatorisch versichert. Das Geld aus dem obligatorischen Teil bleibt auf einem Freizügigkeitskonto oder in einer Freizügigkeitspolice einer Versicherung. Und es wird dir erst ausbezahlt, wenn du pensioniert wirst, oder frühstens fünf Jahre bevor du das gesetzliche Referenzalter erreichst. Den Unterschied zwischen Obligatorium und Überobligatorium erklären wir dir im Detail im Artikel «2. Säule: Berufliche Vorsorge einfach erklärt».
- Drittland: Wenn du in ein Nicht-EU/EFTA-Land auswanderst, kannst du in der Regel dein gesamtes Vorsorgekapital beziehen. Die genauen Bestimmungen findest du auf der Website des Sicherheitsfonds BVG.
- Nachweis: Deine Pensionskasse zahlt dir dein Geld erst aus, wenn sie eine Abmeldebestätigung der Gemeinde erhalten hat, in der du zuletzt in der Schweiz gewohnt hast.
- Zustimmung des Partners: Siehe dazu die Ausführungen in der Box zu Beginn des Artikels.
Wenn du dich vorzeitig pensionieren lässt, musst du folgende Punkte beachten, um dir dein Geld aus der Pensionskasse auszahlen zu lassen:
- Mindestalter: Bei den meisten Pensionskassen musst du mindestens 58 Jahre alt sein, um dein Vorsorgegeld vorzeitig beziehen zu können.
- Fristen: Je nach Pensionskassenreglement musst du deinen Vorbezug einige Tage oder im schlimmsten Fall bis zu drei Jahre im Voraus anmelden.
💡 Tipp: Informiere dich rechtzeitig über die Fristen, die du einhalten musst. - AHV/IV-Beiträge: Als nichterwerbstätige Person musst du weiterhin AHV- und IV-Beiträge bezahlen, bis du das ordentliche AHV-Alter erreicht hast.
- Zustimmung des Partners: Siehe dazu die Ausführungen in der Box zu Beginn des Artikels.
Steuern bei Rente oder Kapital: In der Regel hast du bei der Auszahlung die Wahl zwischen Rente oder Kapital. Dabei ist Vorsicht geboten, denn nicht jede Pensionskasse erlaubt es dir, dein gesamtes Vermögen als Kapital zu beziehen. Seit einigen Jahren müssen aber alle Pensionskassen einen Kapitalbezug von mindestens 25 Prozent des obligatorischen Altersguthabens erlauben. Die lebenslange Rente aus der 2. Säule musst du vollständig als Einkommen versteuern. Den Kapitalbezug musst du jedoch nur einmal als Einkommen versteuern. Und zwar in dem Jahr, in dem du das Kapital beziehst, allerdings getrennt von deinem übrigen Einkommen in diesem Jahr und zu einem tieferen Steuersatz. Das bedeutet, dass du auf einen Kapitalbezug langfristig weniger Steuern zahlst als auf eine Rente. In unserem Ratgeber «Wie möchte ich ausbezahlt werden?» erfährst du mehr über die Vor- und Nachteile eines Renten- und Kapitalbezugs.
Vorteil | Nachteil |
Du erhältst Geld, das du für dein Leben nach der Pensionierung verwenden kannst. |
Eine Frühpensionierung ist immer mit finanziellen Einbussen verbunden. Überlege dir also, ob du dir diesen Schritt leisten kannst. |
Du musst weniger lang arbeiten und kannst deinen Ruhestand länger geniessen. |
Es gibt viele Gründe für einen Unterbruch der Erwerbstätigkeit: Die Geburt eines Kindes, ein Sabbatical, eine Vollzeitausbildung oder Arbeitslosigkeit. Während dieses Unterbruchs wird dein Geld aus der 2. Säule einer Freizügigkeitsstiftung anvertraut. Du beziehst das Geld also nicht wirklich, sondern parkierst es lediglich etwa auf einem Freizügigkeitskonto, bis du eine neue Stelle antrittst und wieder in eine neue Pensionskasse einzahlst. Du kannst jedoch entscheiden, wo und wie dein Geld während dieser Zeit angelegt wird.
Kümmere dich selbst um dein Geld – wir unterstützen dich mit viel Know-how:
- Vorsorge verstehen und richtig planen
- Eigenes Budget planen und Geld zur Seite legen
- Vermögen aufbauen: Wege zum langfristigen Anlegen