Die drei Säulen der Altersvorsorge in der Schweiz sorgen für finanzielle Sicherheit im Alter. Das Einkommen setzt sich in der Regel wie folgt zusammen:
- AHV-Rente aus der 1. Säule
- Kapital oder Rente aus der Pensionskasse
- Geld aus der privaten 3. Säule
- 3 Säulen: Die Schweizer Altersvorsorge basiert auf dem 3-Säulen-System. Während die 1. Säule (staatliche Vorsorge) und die 2. Säule (berufliche Vorsorge) obligatorisch sind, ist die 3. Säule (private Vorsorge) freiwillig.
- Lohnersatz: Im Idealfall ersetzen die Altersleistungen aus den drei Säulen rund 80% des letzten Lohns. Vorsicht bei Beitragslücken: Sie führen zu Rentenkürzungen.
- Frühpensionierung: Eine vorzeitige Pensionierung will gut vorbereitet sein. Denn in der Regel ist sie mit finanziellen Einbussen und lebenslangen Rentenkürzungen verbunden
- Steuern: Nach der Pensionierung sinken meist die Steuern aufgrund des tieferen Renteneinkommens. Allerdings nicht allzu stark, da auch gewisse Abzüge wegfallen.
- Das 3-Säulen-System wurde 1972 in der Bundesverfassung verankert.
- Die maximale AHV-Rente für Einzelpersonen beträgt 2'520 Franken pro Monat, für Ehepaare 3'780 Franken.
- Erwerbstätige mit Pensionskasse können jährlich maximal 7'258 Franken in die 3. Säule einzahlen, Selbstständige ohne Pensionskasse 20% des Jahreseinkommens, max. 36'288 Franken.
Die Altersvorsorge basiert in der Schweiz auf dem 3-Säulen-System der staatlichen, beruflichen und privaten Vorsorge. Die drei Säulen sorgen für finanzielle Sicherheit im Alter und sollen den Lebensstandard nach der Pensionierung aufrechterhalten. Der Umfang der Altersleistung aus der 1. und der 2. Säule bei der Pensionierung ist individuell und hängt vom Einkommen und von der Beitragsdauer ab. Hinzu kommen individuelle Gelder aus der 3. Säule.
Die 1. Säule ist die staatliche Vorsorge. Sie ist für alle Personen obligatorisch, die in der Schweiz wohnen und arbeiten. Sie umfasst die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV), den Erwerbsersatz während des Militär- und Zivildienstes und bei Mutterschaft und Vaterschaft (EO) sowie die Arbeitslosenversicherung (ALV).
Bei der Pensionierung kommt die AHV-Rente zum Zug. Deren Höhe ist abhängig vom durchschnittlichen Einkommen und von der Anzahl Beitragsjahre. Wer Beitragslücken hat oder die AHV-Rente vorzeitig bezieht, muss mit Rentenkürzungen rechnen.
Die maximale AHV-Rente für Einzelpersonen beträgt 2'520 Franken pro Monat, für Ehepaare 3'780 Franken. Die beiden Einzelrenten eines Ehepaares dürfen zusammen nicht mehr als 150% der Maximalrente für Alleinstehende betragen. Die Minimalrente liegt bei 1'260 Franken monatlich für Einzelpersonen und 1'890 Franken für Ehepaare.
Die 2. Säule ist die berufliche Vorsorge. Sie versichert Arbeitnehmende mit einem minimalen Einkommen von jährlich 22'680 Franken. Nicht obligatorisch versichert sind Selbstständigerwerbende; sie können sich der 2. Säule aber unter Umständen freiwillig anschliessen.
Die Leistungen der beruflichen Vorsorge ergänzen die existenzsichernde Rente der 1. Säule und sollen die Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards ermöglichen – zusammen sollen 60% des letzten Lohns erreicht werden. Sie können als Kapital, als Rente oder als Mix aus beidem bezogen werden. Die Basis für die Berechnung der Pensionskassenrente sind das angesparte Alterskapital und der Umwandlungssatz.
Die 3. Säule ist die private Vorsorge und bleibt freiwillig. Sie ist individuell und steht allen Erwerbstätigen offen. Die 3. Säule deckt Vorsorgelücken und hilft beim Vermögensaufbau. Sie hat zum Ziel, die Altersleistungen um rund weitere 20% aufzustocken. Zusammen mit der 1. und der 2. Säule soll sie auf insgesamt 80% des letzten Lohns kommen. Die Säule 3a ist zudem steuerbegünstigt.
Erwerbstätige mit Pensionskasse können jährlich maximal 7'258 Franken in die Säule 3a einzahlen, Selbstständige ohne Pensionskasse 20% des Jahreseinkommens (maximal 36'288 Franken). Wie hoch der Betrag bei der Pensionierung ist, hängt von den Einzahlungen und der Verzinsung ab.
💡 Achtung: Wer nicht regelmässig in die AHV einzahlt, riskiert Lücken. Die schlechte Nachricht: Diese Beitragslücken können eine Kürzung der AHV-Rente zur Folge haben. Die gute Nachricht: Die fehlenden Beiträge können nachbezahlt werden, wodurch sich die Lücken wieder schliessen. Aber aufgepasst: Nachzahlungen sind nur möglich für Lücken, die während der letzten fünf Jahre entstanden, und für Zeiten, in denen Sie in der Schweiz versichert waren.
Beitragslücken können aus unterschiedlichen Gründen entstehen, zum Beispiel wenn Sie:
- einen längeren Auslandaufenthalt oder ein Sabbatical machen;
- während des Studiums keine AHV-Beiträge bezahlen;
- viele und kurze Arbeitseinsätze bei verschiedenen Arbeitgebenden haben; oder
- bei einem Unfall oder einer Krankheit Taggeldleistungen von einer Versicherung beziehen.
💡 Tipp: Detaillierte Auskunft über mögliche Lücken geben die zuständigen kantonalen Ausgleichskassen. Dort können Sie Ihren persönlichen Kontoauszug bestellen.
1. Säule: Eine Frühpensionierung bei der AHV zieht eine lebenslängliche AHV-Rentenkürzung nach sich. Laut Gesetz können Sie Ihre AHV-Rente um bis zu zwei Jahre vorbeziehen. Die Kürzung pro Vorbezugsjahr beträgt 6,8%. Bei einem Vorbezug von zwei Jahren wird die Rente um maximal 13,6% gekürzt. Frauen der Übergangsgeneration (Jahrgänge 1961 bis 1969) haben tiefere Kürzungssätze bei einem AHV-Vorbezug.
2. Säule: In der beruflichen Vorsorge können Sie sich in den meisten Fällen bereits mit 58 oder 60 Jahren pensionieren lassen. Der genaue Zeitpunkt hängt vom Reglement Ihrer Pensionskasse ab. Auch hier führt ein vorzeitiger Bezug zu einer lebenslangen Kürzung Ihrer Rente.
💡 Als Faustregel gilt: Für jedes Jahr, das Sie früher in Pension gehen, müssen Sie mit einer Einkommenslücke von rund einem Jahreslohn rechnen. Dies wegen des Lohnausfalls, der weiterhin geschuldeten AHV-Beiträge und des reduzierten Vorsorgekapitals.
Alle Details zum Zeitpunkt der Frühpensionierung, zu den Kosten und zur Einkommenslücke finden Sie in unserem Ratgeber mit Checkliste «Frühpensionierung: Finanzielle Auswirkungen und Alternative».
Die Pensionierung bringt zwar eine Steuerersparnis mit sich, allzu gross ist diese aber nicht. Zwar sind die Renteneinkünfte aus AHV und Pensionskasse niedriger als das Erwerbseinkommen, dafür entfallen aber Abzüge wie jene für die 3. Säule oder Berufsauslagen.
Es gibt einen Unterschied zwischen Kapitalbezug und Rente aus der 2. Säule: Während der Kapitalbezug nur einmal und tiefer als das gewöhnliche Einkommen besteuert wird, muss die Rente jedes Jahr voll als Einkommen versteuert werden. Alle Details dazu finden Sie in unserem Artikel «Wie möchte ich ausbezahlt werden?».
In einer umfassenden Beratung klären wir offene Fragen rund um Ihre Vorsorge und besprechen Ihre Möglichkeiten im Hinblick auf die Pensionierung.
- Bei einem ersten Gespräch analysieren wir Ihre persönliche Situation.
- Anschliessend entwickeln wir eine detaillierte und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Vorsorgestrategie.
- Zusammen setzen wir Ihren persönlichen Pensionierungsplan um.
Stefanie Wagner ist seit 2019 als Finanzplanerin bei Baloise tätig und verfügt über einen entsprechenden eidgenössischen Fachausweis.
Vorsorge-Paragraphen in verständliche Sprache übersetzen? Kein Problem für Stefanie Wagner dank ihrer 14-jährigen Erfahrung in der Finanzbranche. Kompetent und empathisch begleitet sie ihre Kundinnen und Kunden auf dem Weg in die Pensionierung. Komplexe Finanzthemen bringt sie auf den Punkt, um die Menschen bestmöglich auf den schönsten Lebensabschnitt vorzubereiten. Dabei ist es ihr ein besonderes Anliegen, dass jede Kundin und jeder Kunde die für sich optimale Vorsorgestrategie findet.