Alle wichtigen Fragen zum Einkauf in die Pensionskasse kompakt beantwortet – von den Grundlagen bis zum optimalen Einkaufszeitpunkt:
- Alle Vorteile auf einen Blick
- Praktische Tipps für die Steueroptimierung
- Kostenlose Checkliste zum Download
- Vorteile: Ein freiwilliger Einkauf erhöht die Leistungen im Alter und spart durch den Abzug vom steuerbaren Einkommen sofort Steuern.
- Einkaufspotenzial: Praktisch jede Person darf freiwillig einzahlen. Die Höhe ergibt sich aus der Differenz zwischen dem tatsächlichen und dem maximal möglichen Altersguthaben.
- Einzahlungsbetrag: Der Maximalbetrag steht im Pensionskassenausweis. Eine individuelle Berechnung durch die Pensionskasse garantiert optimale Steuervorteile.
- Regeln beachten: Das Geld ist in der Regel bis zur Pensionierung gebunden – ein Vorbezug ist nur in wenigen Ausnahmefällen möglich. Weitere wichtige Faktoren sind die Qualität der Pensionskasse und gesetzliche Sperrfristen.
- Rendite optimieren: Einkäufe kurz vor der Pensionierung sind meist am lukrativsten. Die Staffelung grösserer Beträge über mehrere Jahre maximiert die Steuerersparnis.
Ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse (2. Säule) bietet zwei wesentliche Vorteile:
- Bessere Leistungen: Mit jedem Einkauf erhöhen Sie Ihr Vorsorgeguthaben und damit Ihre späteren Rentenleistungen. Bei einigen Pensionskassen verbessern sich zudem die Risikoleistungen bei Invalidität oder Tod für Ihre Hinterbliebenen – aber nicht bei allen.
- Attraktive Steuerersparnis: Der gesamte Einkaufsbetrag lässt sich direkt vom steuerbaren Einkommen abziehen. Dies führt vor allem in Jahren mit hohem Einkommen zu erheblichen Steuereinsparungen. Zudem bleibt Ihr Vorsorgekapital während der gesamten Laufzeit von der Vermögens- und Einkommenssteuer befreit.
Fast jede versicherte Person hat die Möglichkeit, zusätzlich Geld in die Pensionskasse einzuzahlen. Diese freiwilligen Einzahlungen sind immer dann möglich, wenn eine sogenannte Beitragslücke besteht.
Doch wie entsteht eine solche Lücke? Ihre Pensionskasse berechnet das maximal mögliche Altersguthaben auf Basis Ihres aktuellen Lohns. Dabei wird angenommen, Sie hätten seit dem 25. Lebensjahr immer gleich viel verdient. Diese theoretische Berechnung nennt sich «reglementarisches Altersguthaben». Da die meisten Personen zu Beginn ihrer Karriere weniger verdienen als gegen ihr Ende hin, liegt ihr tatsächliches Guthaben unter diesem Idealwert. Die Differenz entspricht dem individuellen Einkaufspotenzial.
Häufige Gründe für Einkäufe:
- Lohnerhöhungen im Lauf der Karriere
- Wechsel zu einer Pensionskasse mit besseren Leistungen
- Teilzeitphasen oder Erwerbsunterbrüche (Sabbatical, Kinderpause)
- Scheidung oder Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft
- Zuzug aus dem Ausland
💡 Besonderheit für Selbstständige: Selbstständigerwerbende sind nicht automatisch in der 2. Säule versichert. Sie können sich aber freiwillig einer Pensionskasse anschliessen und einzahlen.
Wie viel Sie maximal in Ihre Pensionskasse einzahlen können, ist individuell und hängt von Ihrem persönlichen Einkaufspotenzial ab. Den Richtwert finden Sie auf Ihrem Pensionskassenausweis unter «Maximaler Einkaufsbetrag», «Möglicher Einkauf», «Einkaufspotenzial» oder ähnlich. In unserem Ratgeber zum «Pensionskassenausweis» erklären wir Ihnen alle wichtigen Details.
Verschiedene Faktoren können Ihr Einkaufspotenzial reduzieren:
- Guthaben auf Freizügigkeitskonten
- Frühere Selbstständigkeit
- Vorbezüge für Wohneigentum
- Bereits getätigte Einkäufe
💡 Tipp: Lassen Sie von Ihrer Pensionskasse berechnen, wie hoch der genaue Betrag am gewünschten Tag des Einkaufs sein wird. Nur so können Sie sicher sein, dass Sie den gesamten Einzahlungsbetrag von den Steuern abziehen können.
Durch den Wechsel in einen besseren Vorsorgeplan oder eine spezielle Kaderlösung lässt sich oft neues Einkaufspotenzial schaffen. Details dazu finden Sie auf unserer Seite zur Zusatzvorsorge.
Bevor Sie einen freiwilligen Einkauf in Ihre Pensionskasse tätigen, sollten Sie diese wichtigen Aspekte prüfen:
- Kapitalbindung: Ihr einbezahltes Geld bleibt grundsätzlich bis zur Pensionierung in der Pensionskasse gebunden. Eine vorzeitige Auszahlung ist nur in bestimmten Fällen möglich: Wenn Sie Wohneigentum kaufen respektive Ihre Hypothek amortisieren, sich selbstständig machen, auswandern oder sich vorzeitig pensionieren lassen möchten. Alle Details dazu finden Sie in unserem Artikel «Pensionskasse vorzeitig auszahlen lassen: vier mögliche Gründe».
- Dreijährige Sperrfrist: Planen Sie einen Kapitalbezug? Dann sollten Sie in den drei Jahren davor keine Einkäufe tätigen. Sonst müssen Sie die Steuern nachzahlen, die Sie beim Einkauf gespart haben. Für Rentenbezüge gilt diese dreijährige Sperrfrist nicht. Alle Details zum Kapitalbezug und zur Rente finden Sie im Artikel «Wie möchte ich ausbezahlt werden?».
- Bei Tod oder Invalidität: Klären Sie mit Ihrer Pensionskasse ab, was mit dem Geld bei Tod oder Invalidität geschieht. Nicht alle Kassen zahlen das zusätzlich einbezahlte Geld an die Hinterbliebenen aus.
- Trennung: Bei einer Scheidung oder Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft werden die Vorsorgegelder aus der 2. Säule geteilt – auch die freiwilligen Einkäufe.
- Qualität der Pensionskasse: Prüfen Sie vor einem Einkauf immer die Qualität Ihrer Pensionskasse. So vermeiden Sie, dass Ihr Guthaben bei einer allfälligen Unterdeckung gekürzt wird. Die wichtigsten Kriterien finden Sie in unserem Artikel «Was macht eine gute Pensionskasse aus?».
Mit der richtigen Strategie können Sie die Rendite Ihres Einkaufs in die Pensionskasse deutlich erhöhen:
Die beste Rendite erzielen Sie, wenn Sie den Einkauf erst kurz vor der Pensionierung tätigen. Dafür gibt es zwei Gründe:
- Gegen Ende des Berufslebens ist das Einkommen – und damit der Steuerspareffekt – meist am höchsten.
- Je weniger lang das zusätzlich einbezahlte Geld bei der Pensionskasse bleibt, desto weniger schmälern die oft tiefen Zinsen in der 2. Säule die Gesamtrendite.
💡 Mögliches Vorgehen:
- Geld zuerst in renditestarke Anlagen investieren
- Drei bis sechs Jahre vor der Pensionierung in die Pensionskasse einzahlen
- Mindestens drei Jahre vor einem geplanten Kapitalbezug einzahlen (Sperrfrist beachten)
Bei grösseren Einkaufssummen empfiehlt sich eine Staffelung über mehrere Jahre:
- Beispiel: 100'000 Franken verteilt auf 4 Jahre à 25'000 Franken
- Vorteil: Sie brechen die Steuerprogression mehrmals
- Resultat: Insgesamt höhere Steuerersparnis
Unsere Vorsorgeexpertinnen und -experten analysieren Ihre individuelle Situation und zeigen Ihnen gerne, wie Sie das Maximum aus Ihrer Vorsorge herausholen.
Stefanie Wagner ist seit 2019 als Finanzplanerin bei Baloise tätig und verfügt über einen entsprechenden eidgenössischen Fachausweis.
Vorsorge-Paragraphen in verständliche Sprache übersetzen? Kein Problem für Stefanie Wagner dank ihrer 14-jährigen Erfahrung in der Finanzbranche. Kompetent und empathisch begleitet sie ihre Kundinnen und Kunden auf dem Weg in die Pensionierung. Komplexe Finanzthemen bringt sie auf den Punkt, um die Menschen bestmöglich auf den schönsten Lebensabschnitt vorzubereiten. Dabei ist es ihr ein besonderes Anliegen, dass jede Kundin und jeder Kunde die für sich optimale Vorsorgestrategie findet.