Der Kauf von Wohneigentum erfordert viel Eigenkapital. Das Geld aus der Pensionskasse kann dabei helfen. Aber wie funktioniert das genau?
- Verpfändung oder Vorbezug?
- Vor- und Nachteile beider Optionen
- Entscheidungshilfe und Rechenbeispiel
- Pensionskassenguthaben nutzen: Für den Kauf eines Eigenheims können Sie Ihr Vorsorgeguthaben verpfänden oder vorbeziehen. Dies im Rahmen der gesetzlichen Wohneigentumsförderung (WEF).
- Eigenmittel: Eine Bank finanziert in der Regel bis zu 80% des Kaufpreises. Die restlichen 20% müssen Sie als Eigenkapital einbringen, wovon mindestens die Hälfte aus sogenannten «harten» Eigenmitteln stammen muss. Das sind zum Beispiel Ersparnisse vom Sparkonto oder Gelder aus der 3. Säule. Der Rest darf aus Ihrer Pensionskasse (2. Säule) stammen – und zwar maximal bis zum Verkehrswert der Immobilie.
- Auswirkungen auf die Hypothek: Mit einer Verpfändung müssen Sie eine höhere Hypothek aufnehmen. Dafür bezahlen Sie höhere Hypothekarzinsen, was die Tragbarkeit negativ beeinflusst. Mit einem Vorbezug erhöhen Sie Ihr Eigenkapital, wodurch die Hypothek kleiner wird und die Zinsbelastung sinkt. Allerdings müssen Sie den Vorbezug versteuern.
- Auswirkungen auf die Pensionskassenleistungen: Bei einer Verpfändung bleibt Ihr Geld in der Pensionskasse und Sie erhalten weiterhin die vollen Leistungen. Ein Vorbezug reduziert Ihr Altersguthaben und allenfalls die Leistungen der Pensionskasse im Todes- oder Invaliditätsfall.
- Gesamtsituation ist entscheidend: Auf den ersten Blick ist die Verpfändung teurer als der Vorbezug. Berücksichtigt man aber Steuern und Altersvorsorge, kann die Verpfändung oft günstiger sein als der Vorbezug.
- Betrag: Wie viel Geld darf beim Eigenheimkauf aus der Pensionskasse stammen?
- Folgen: Was passiert, wenn Sie Ihr Pensionskassenguthaben verpfänden oder vorbeziehen?
- Beispiel: So wirken sich die beiden Varianten finanziell aus
- Vor- und Nachteile: Überblick über die Pros und Kontras
- Entscheidungshilfe: Zwei Fragen helfen bei der passenden Wahl
- Voraussetzungen: Welche Bedingungen gelten für die beiden Varianten?
Beim Kauf von Wohneigentum können Sie in der Regel maximal 80% des Kaufpreises über eine Hypothek finanzieren. Mindestens 20% müssen Sie selbst einbringen. Davon muss mindestens die Hälfte aus «harten» Eigenmitteln stammen, wie Guthaben vom Sparkonto oder aus der 3. Säule. Den Rest bis maximal zum Verkehrswert der Immobilie können Sie mit Geld aus Ihrer Pensionskasse (2. Säule) decken. Mehr zum Eigenkapital erfahren Sie im Artikel «So viel Eigenmittel brauchen Sie für eine Hypothek».
Verpfändung: Wenn Sie Ihre Pensionskasse verpfänden, um Wohneigentum zu kaufen, bleibt Ihr Altersguthaben in der 2. Säule erhalten. Die Bank gewährt eine zusätzliche Hypothek von 90% des Pensionskassenguthabens. Für eine Hypothek von 100'000 Franken muss Ihr Guthaben also mindestens 112'000 Franken betragen.
Diese Zusatzhypothek erhöht die Zinskosten und kann die Tragbarkeit erschweren. Mehr zur Tragbarkeit erfahren Sie im Artikel «Tragbarkeit einer Hypothek verstehen und berechnen».
Vorbezug: Mit einem Vorbezug aus der Pensionskasse reduzieren Sie Ihre Hypothek und sparen Hypothekarzinsen, denn Sie bringen mehr Eigenkapital ein. Gleichzeitig reduziert sich aber Ihre Altersvorsorge aus der 2. Säule. Sie erhalten später weniger Rente oder allenfalls tiefere Leistungen bei Invalidität oder Tod. Zudem müssen Sie das vorbezogene Kapital versteuern.
💡 Tipp: Ob Sie Ihre Pensionskasse verpfänden oder vorbeziehen – eine Absicherung für den Todesfall ist empfehlenswert, zum Beispiel mit einer Lebensversicherung.
Hier finden Sie ein anschauliches Rechenbeispiel, das die Situation in der Schweiz illustriert. Die verwendeten Zahlen stellen ein Pensionskassenguthaben und einen durchschnittlichen Hauspreis dar:
Annahmen:
- 45-jährige Person
- Hauspreis: CHF 1'000'000
- Pensionskassenguthaben: CHF 115'000
- Kontoguthaben: CHF 100'000
- Zinssatz: 1,5%
Verpfändung | Vorbezug | |
---|---|---|
Hauspreis | CHF 1'000'000 | CHF 1'000'000 |
Eigenkapital | ||
Kontoguthaben | CHF 100'000 | CHF 100'000 |
Pensionskassenguthaben | CHF 100'000 | |
Total Eigenkapital | CHF 100'000 | CHF 200'000 |
Hypotheken | ||
1. Hypothek | CHF 670'000 | CHF 670'000 |
2. Hypothek | CHF 130'000 | CHF 130'000 |
Zusätzliche Hypothek* (Verpfändung der Pensionskasse) |
CHF 100'000 | |
Total Hypotheken | CHF 900'000 | CHF 800'000 |
Jährliche Kosten | ||
Hypothekarzinsen (1,5%) | CHF 13'500 | CHF 12'000 |
Amortisation 2. Hypothek** | CHF 8'667 | CHF 8'667 |
Amortisation Zusatzhypothek** | CHF 6'667 | |
Total jährliche Kosten | CHF 28'834 | CHF 20'667 |
* Die Bank gewährt eine zusätzliche Hypothek von maximal 90% des Pensionskassenguthabens. Für eine Hypothek von 100'000 Franken muss das Guthaben also mindestens 112'000 Franken betragen.
** Die 2. Hypothek und die zusätzliche Hypothek müssen innerhalb von 15 Jahren amortisiert werden. Mehr zur 1. und 2. Hypothek erfahren Sie im Artikel «1. und 2. Hypothek: Funktionsweise & Beispiele»
💡 Wichtig: Die Verpfändung ist auf den ersten Blick teurer als der Vorbezug, denn die höhere Hypothek führt zu höheren Zins- und Amortisationskosten. Die höheren Schuldzinsen lassen sich jedoch vom steuerbaren Einkommen abziehen. Zudem bleibt die Altersrente aus der 2. Säule höher als beim Vorbezug. Berücksichtigt man Steuern und Altersvorsorge, kann die Verpfändung oft günstiger sein als der Vorbezug.
Beide Optionen haben klare Vor- und Nachteile. Nachfolgend erfahren Sie, wie sich beide Varianten auf Ihre Finanzen und Ihre Altersvorsorge aus der 2. Säule auswirken.
+ Sie können Ihre Pensionskasse als Sicherheit für eine höhere Hypothek einsetzen, ohne Ihr Altersguthaben anzutasten.
+ Ihre Altersvorsorge und die Leistungen bei Invalidität und Tod bleiben unverändert.
+ Sie können die höheren Schuldzinsen von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen und sparen so Steuern.
+ Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse sind weiterhin möglich, was langfristig gut für Ihr Altersguthaben ist.
− Ihre Hypothek bleibt hoch, da Sie kein Geld aus der Pensionskasse beziehen. Dadurch zahlen Sie monatlich höhere Hypothekarzinsen.
− Sie müssen mehr Geld zurückzahlen, da Ihre Hypothek höher ist (Amortisation).
− Höhere Hypothekarzinsen und eine höhere Amortisation führen zu höheren monatlichen Ausgaben. Dies kann die Tragbarkeit der Hypothek erschweren.
+ Mit dem Vorbezug nutzen Sie Geld aus Ihrer Pensionskasse, um Ihr Eigenheim zu finanzieren. Dadurch reduzieren Sie Ihre Hypothek und bezahlen weniger Hypothekarzinsen.
+ Das entlastet Sie finanziell und Ihnen bleibt mehr Geld für den Alltag.
− Der Vorbezug senkt Ihre Rente und allenfalls die Leistungen bei Invalidität und Tod, weil Ihr Pensionskassenguthaben kleiner wird. Diese Einbussen müssen Sie entweder hinnehmen oder durch einen privaten Vorsorgeplan ausgleichen.
− Sie müssen das vorbezogene Geld versteuern. Die Höhe der sogenannten Kapitalauszahlungssteuer variiert je nach Kanton und kann beträchtlich sein.
− Solange Sie den Vorbezug nicht zurückbezahlt haben, dürfen Sie Einkäufe in die Pensionskasse nicht vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Ob Verpfändung oder Vorbezug die bessere Wahl ist, hängt von Ihren individuellen Prioritäten und Möglichkeiten ab. Prüfen Sie deshalb beide Optionen immer im Hinblick auf Ihre langfristigen finanziellen Ziele.
- Wollen Sie Ihre Altersvorsorge schützen und gleichzeitig von Steuervorteilen profitieren? Dann könnte die Verpfändung für Sie eine sinnvolle Option sein.
- Möchten Sie Ihre laufenden Zinskosten senken und sind Sie bereit, dafür die Kürzung Ihrer Altersvorsorge und höhere Steuern in Kauf zu nehmen? Dann könnte der Vorbezug für Sie die bessere Lösung sein.
In der Schweiz können Sie Ihr Pensionskassenguthaben für den Kauf von Wohneigentum nutzen. Es gelten jedoch klare Grenzen und Bedingungen:
- Verwendungszweck: Sie dürfen das Pensionskassengeld nur für selbstbewohntes Wohneigentum nutzen:
- Kauf einer bestehenden Immobilie
- Neubau eines Hauses
- Finanzierung der meisten Renovations- oder Umbauarbeiten
- Rückzahlung einer bestehenden Hypothek
- Häufigkeit: Der Vorbezug von Pensionskassenguthaben kann höchstens alle fünf Jahre beantragt werden.
- Maximalbetrag: Hinzu kommt eine gesetzliche Obergrenze gemäss Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG):
- Bis zum 50. Lebensjahr: Sie können Ihr gesamtes angespartes Pensionskassenguthaben für den Kauf von Wohneigentum nutzen.
- Ab dem 50. Lebensjahr: Nach Ihrem 50. Geburtstag können Sie nur noch einen Teil Ihres Pensionskassenguthabens nutzen. Entweder den Betrag, den Sie bis zum Alter von 50 Jahren angespart haben, oder die Hälfte Ihres aktuellen Guthabens – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Das folgende Beispiel verdeutlicht dies:
💡 Tipp: Den Betrag, den Sie effektiv aus Ihrer Pensionskasse für die Finanzierung von Wohneigentum beziehen können, finden Sie in Ihrem Pensionskassenausweis.
Nicht alle Pensionskassen akzeptieren die Verwendung von Vorsorgegeldern im gleichen Umfang. Setzen Sie sich deshalb frühzeitig mit Ihrer Pensionskasse in Verbindung.
Rückzahlungspflicht bei Verkauf: Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, müssen Sie den Vorbezug vollständig zurückzahlen. Vergessen Sie nicht, dass Sie nach der Rückzahlung die Steuern, die Sie auf den Vorbezug bezahlt haben, innerhalb von drei Jahren zurückfordern können.
💡Gut zu wissen: Der Vorbezug muss mindestens 20'000 Franken betragen, wenn Sie Ihr Pensionskassengeld für den Kauf oder Bau von Wohneigentum einsetzen wollen. Dabei ist zu beachten, dass der vorbezogene Betrag einmalig zu einem reduzierten Satz versteuert wird. Dieser Steuersatz variiert je nach Wohngemeinde und Wohnkanton. Einige Steuerverwaltungen bieten Steuerrechner an, mit denen Sie die ungefähre Höhe der Steuer berechnen können. Nutzen Sie dazu den Steuerrechner der eidgenössischen Steuerverwaltung.
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Lukas Schaub ist seit April 2023 Finanzplaner bei Baloise und verfügt über mehr als zehn Jahre Erfahrung in der Finanz- und Vorsorgeberatung. Als diplomierter Finanzplanungsexperte (Institut für Finanzplanung) hat er sich auf ganzheitliche Vorsorgelösungen, strategische Vermögensstrukturierung und nachhaltigen Vermögensaufbau spezialisiert.
Dank seiner langjährigen Erfahrung als Kundenberater kennt er die vielfältigen Bedürfnisse der Kundschaft aus erster Hand. Er entwickelt individuelle Finanzstrategien, die auf die Ziele und die Lebenssituation seiner Kundinnen und Kunden zugeschnitten sind.