Weisst du, was eine gute Pensionskasse ausmacht? Hier erfährst du deutsch und deutlich, worauf es zu achten gilt:
- Koordinationsabzug (insbesondere bei Teilzeitarbeit)
- Deckungsgrad und Umwandlungssatz
- Arbeitgeberbeitrag und Risikoleistungen
Nicht alle Vorsorgepläne sind gleich. Ein Vergleich lohnt sich also. Wenn du auf Jobsuche bist, kannst du die Vorsorgepläne verschiedener Arbeitgeberinnen vergleichen. Zudem gibt es gewisse Arbeitgeberinnen, die dir eine Auswahl bieten. In letzterem Fall kannst du entscheiden, ob du einen höheren Sparanteil in der beruflichen Vorsorge wünschst. Für alle Vorsorgepläne gilt: Je höher dein Sparanteil ist, desto geringer ist dein Nettolohn. Im Gegenzug legst du heute mehr Geld für die Zeit nach deinem Erwerbsleben zur Seite. Durch den Zinseszins-Effekt kann sich dies zu einem beträchtlichen Betrag summieren. Solche Vorsorgepläne werden in der Regel durch grosszügige Risikoleistungen ergänzt. Mehr dazu im Kapitel Leistungen bei Invalidität oder im Todesfall.
Jeden Monat wird dir ein Teil deines Lohns für deine Altersvorsorge abgezogen und deinem Altersguthaben in der 2. Säule gutgeschrieben. Das Gesetz schreibt vor, dass deine Arbeitgeberin mindestens genauso viel in die 2. Säule einzahlen muss wie du. Grosszügige Arbeitgeberinnen übertreffen diesen gesetzlichen Mindestbetrag jedoch. Sobald sie mehr als die Hälfte deiner Beträge zahlen, ist das attraktiv für dich, weil du weniger Abzüge auf deinem Lohn hast.
💡 Tipp: Achte deshalb bei deinen Lohnverhandlungen nicht nur auf deinen Lohn, allfällige Bonuszahlungen und weitere geldwerte Vorteile, sondern auch auf die Höhe des Arbeitgeberbeitrags an deine Vorsorge. Worauf du bei Lohnverhandlungen sonst noch achten solltest, erfährst du im Blog-Beitrag «Lohnverhandlungen: So kommst du deinem Wunschlohn näher».
Teilzeitarbeit ist in der Schweiz nach wie vor auf dem Vormarsch. Doch auch heute noch arbeiten viel mehr Frauen als Männer Teilzeit. Das zeigt die Grafik des Bundesamts für Statistik. Bei den Frauen sind es rund 60 Prozent, bei den Männern nur knapp 20 Prozent. Deshalb ist dieser Punkt für Frauen besonders wichtig. Denn ein Teilzeitpensum wirkt sich direkt auf das Altersguthaben in der 2. Säule aus. Einer der Gründe ist der Koordinationsabzug.
Klären wir zunächst, was der Koordinationsabzug ist. Die Pensionskasse erhebt nur auf denjenigen Teil deines Lohns Beiträge, für den die AHV (1. Säule) nicht bereits Leistungen erbringt. So wird verhindert, dass Lohnbestandteile doppelt versichert werden. Darum wird der Koordinationsabzug von deinem Lohn abgezogen. So wird der Lohn bestimmt, der in der Pensionskasse versichert ist. Derzeit liegt der Koordinationsabzug bei CHF 25’725. Verdient eine Person beispielsweise CHF 50’000 im Jahr, beträgt der in ihrer Pensionskasse versicherte Lohn CHF 24’275.
Grosszügige Unternehmen sorgen heute dafür, dass auch Teilzeitarbeitende mehr in ihre 2. Säule (Pensionskasse) einzahlen können. Dazu passen sie den Koordinationsabzug proportional zum Arbeitspensum an. So steigt der Lohnanteil, und damit steigen auch die Spargutschriften, den Teilzeitarbeitende in ihre 2. Säule einzahlen.
💡 Tipp: Wenn du Teilzeit arbeitest, prüfe, ob deine Vorsorgeeinrichtung den vollen oder den prozentualen Koordinationsabzug erhebt.
Vergiss die Leistungen für Invalidität nicht. Und wenn du verheiratet bist oder im Konkubinat lebst, solltest du auch an die Leistungen im Todesfall denken. Denn die berufliche Vorsorge enthält zusätzlich sogenannte Risikoleistungen. Die Unterschiede sind auch bei diesen Leistungen sehr gross. Die Zahlen zu diesen Leistungen findest du im Pensionskassenausweis. Wenn du verheiratet bist, kommt es vor allem darauf an, ob die Rente für deinen Ehepartner oder deine Ehepartnerin und allfällige Kinder hoch genug ist. Wenn du im Konkubinat lebst, solltest du unbedingt abklären, ob und unter welchen Bedingungen dein Partner oder deine Partnerin versichert werden kann.
Wenn du Geld gespart hast und es für später aufheben möchtest, hast du mehrere Möglichkeiten. Du kannst es sparen oder selbst anlegen, in eine private Vorsorge (zum Beispiel in eine Säule 3a) investieren oder eine Hypothek amortisieren, oder du kaufst dich damit freiwillig in deine Pensionskasse ein. Bevor du dich für die letzte Option entscheidest, musst du zwei Dinge wissen.
Erstens: Das eingezahlte Geld ist bis zu deiner Pensionierung gebunden. Nur wenige Gründe erlauben es, das Geld vor deiner Pensionierung zu beziehen: zum Beispiel der Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum, eine Auswanderung oder Frühpensionierung und der Schritt in die Selbstständigkeit. Alle Details dazu erfährst du in unserem Artikel «Pensionskasse vorzeitig auszahlen lassen». Im Gegenzug kannst du den eingezahlten Betrag von deinem Einkommen abziehen und so Steuern sparen.
Zweitens musst du wissen, wie gut – sprich wie gesund – deine Vorsorgeeinrichtung ist.
Der Deckungsgrad zeigt, wie gut eine Pensionskasse finanziert ist. Er setzt ihr Kapital ins Verhältnis zu ihren Verpflichtungen – sprich zu den Renten- und Kapitalzahlungen, die sie bezahlen muss. Wenn ihre Verpflichtungen zu weniger als 100 Prozent gedeckt sind, gilt die Pensionskasse als unterfinanziert. Man spricht von einer Unterdeckung. Besteht eine Überdeckung, liegt ihr Deckungsgrad über 100 Prozent. Auf den ersten Blick scheint ein Deckungsgrad von über 100 Prozent also gut zu sein. Aber Vorsicht! Denn nicht alle Deckungsgrade sind gleich. Es gibt verschiedene Arten davon. Der technische Deckungsgrad beschreibt – einfach formuliert – die Erwartung an die künftige Rendite, welche die Pensionskasse mit ihrem angelegten Kapital verdient. Wenn die Pensionskasse einen hohen technischen Zinssatz hat, musst du genau hinschauen. Dann geht sie allenfalls ein höheres Anlagerisiko ein. Prüfe deshalb immer den Deckungsgrad und den technischen Zinssatz, um zu verstehen, wie gesund deine Kasse finanziell ist. Ist dir das alles zu kompliziert, kontaktiere unsere Beraterinnen und Berater – sie wissen Bescheid.
Die Verzinsung der Altersguthaben hat einen grossen Einfluss auf deine voraussichtliche Leistung bei der Pensionierung. Der gesetzliche Mindestzins für Gelder der obligatorischen beruflichen Vorsorge liegt derzeit bei 1,25 Prozent. Die Unterschiede sind jedoch je nach Pensionskasse sehr gross.
💡 Tipp: Schau dir deshalb an, wie hoch die Verzinsung deiner Pensionskasse im Vergleich zu anderen Kassen in den letzten fünf Jahren war.
Wenn du dein Rentenalter erreicht hast, wird dein angespartes Altersguthaben mit dem Umwandlungssatz multipliziert. Daraus ergibt sich deine jährliche Rente. Ein einfaches Beispiel zeigt, was das bedeutet. Nehmen wir an, du hast ein Vermögen von CHF 200’000 angespart und der Umwandlungssatz ist 6,8 Prozent. In diesem Fall erhältst du eine Rente von CHF 13’600 pro Jahr.
Der Umwandlungssatz ist gesetzlich festgelegt. Er beträgt heute 6,8 Prozent. Dieser gesetzliche Mindest-Umwandlungssatz gilt jedoch nur für den obligatorischen Teil deines Altersguthabens. Die Obergrenze des Jahreslohns in der obligatorischen beruflichen Vorsorge liegt derzeit bei CHF 88’200. In deinem Pensionskassenausweis wird er oft als «Altersguthaben gemäss BVG» ausgewiesen. Wo du diesen Betrag in deinem PK-Ausweis findest, erklären wir dir im Detail in unserem Blog-Beitrag «Pensionskassenausweis lesen und verstehen».
Die meisten Versicherten verfügen auch über ein überobligatorisches Altersguthaben. Zum Beispiel, wenn sie pro Jahr mehr verdienen als die oben erwähnte Obergrenze von CHF 88’200 oder wenn sie mehr sparen, als das Gesetz verlangt. Die Pensionskassen können den Umwandlungssatz für das überobligatorische Guthaben jedoch selbst bestimmen. Oft ist dieser Zinssatz deutlich geringer als beim Obligatorium.
Daneben gibt es auch Pensionskassen, die nur einen Umwandlungssatz kennen. Diesen sogenannten «umhüllenden» Umwandlungssatz wenden sie auf das gesamte Vorsorgeguthaben (Obligatorium und Überobligatorium) an.
💡 Tipp: Prüfe deshalb, ob deine Pensionskasse überobligatorische Leistungen erbringt und wie hoch der Umwandlungssatz für überobligatorische Leistungen ist. Zudem musst du abklären, welchem Teil ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse gutgeschrieben wird – dem obligatorischen oder dem überobligatorischen. Das hängt von deiner Pensionskasse ab.
💥 Da wir immer älter werden und die Zinsen immer noch sehr tief sind, scheint eine Senkung des gesetzlichen Umwandlungssatzes vorprogrammiert. Dieses Thema ist eine Knacknuss in der laufenden Debatte zur Reform der 2. Säule.
Die erwerbstätigen Versicherten zahlen in die Pensionskasse ein, die Rentnerinnen und Rentner beziehen Geld aus ihr. Deshalb ist das Verhältnis von Aktiven zu Rentnerinnen und Rentnern eine wichtige Kennzahl, die je nach Zinsumfeld unterschiedlich zu bewerten ist. Grundsätzlich gilt aber, dass ein höherer Anteil an erwerbstätigen Versicherten in der Pensionskasse besser ist.
Die Kosten pro versicherte Person zeigen, wie effizient eine Pensionskasse arbeitet. Dazu teilst du die Summe aller Verwaltungskosten durch die Anzahl der Versicherten. In der Schweiz liegt der Durchschnitt bei mehr als CHF 1’500 pro Person. Zu diesem Schluss kommt ein Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle.
Bei der Beurteilung deiner beruflichen Vorsorge solltest du verschiedene Faktoren berücksichtigen. Du kannst deine Pensionskasse zwar nicht selbst auswählen, informiere dich aber, ob deine Arbeitgeberin allenfalls verschiedene Vorsorgepläne anbietet. Wichtig sind auch die Höhe des Arbeitgeberbeitrags an dein Vorsorgeguthaben, der Koordinationsabzug bei Teilzeitarbeit und die Leistungen bei Invalidität oder im Todesfall.
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