Wenn ihr ohne Trauschein zusammenlebt, gibt es rechtliche und finanzielle Fragen, die ein besonderes Augenmerk verdienen:
- Vor- & Nachteile des Konkubinats
- Rechtliche Fallstricke für Konkubinatspaare
- Was bringt ein Konkubinatsvertrag
Die Schmetterlinge im Bauch und die rosarote Brille machen bekanntlich blind. Deshalb schauen wir genau hin für dich. Du erfährst, was es vor allem rechtlich und finanziell bedeutet, im Konkubinat zusammenzuleben. Du lernst, worin die Vorteile bestehen und wo Fallstricke lauern:
Mit einem Konkubinatsvertrag könnt ihr euch gegenseitig absichern. Das mag nicht romantisch klingen, beugt aber Streit vor, wenn eure Liebe erlöschen sollte.
Ihr lebt im Konkubinat, wenn ihr als Paar zusammenlebt und weder verheiratet noch in einer eingetragenen Partnerschaft seid. Dabei spielt eure sexuelle Ausrichtung keine Rolle. Die Vorteile des Konkubinats sind klar. Du und deine Partnerin oder dein Partner werdet einzeln besteuert. Wegen der Steuerprogression zahlt ihr weniger Einkommensteuer als verheiratete Paare. Zudem profitiert ihr bei der AHV-Rente gegenüber Paaren mit Trauschein. Bei einer vollen Rente erhaltet ihr maximal CHF 2'450 pro Monat und Person. Diesen total CHF 4'900 steht die maximale Ehepaarrente von CHF 3'675 gegenüber. Denn die AHV-Rente für Ehepaare ist bei 150 Prozent der Maximalrente gedeckelt (siehe hierzu ch.ch).
Wenn deine Partnerin oder dein Partner stirbt, hast du keinen Anspruch aufs Erbe. Das könnt ihr mit einem Testament oder einem Erbvertrag ändern, wobei ihr die gesetzlichen Pflichtteile beachten müsst. Wenn die verstorbene Person Kinder hat, geht die Hälfte des Erbes an die Kinder. Die andere Hälfte kann frei verteilt werden. Konkubinatspartnerinnen oder -partner, die keine eigenen Kinder haben, dürfen ihr ganzes Vermögen frei vererben. Wichtig: Je nach Kanton sind die Erbschaftssteuern für unverheiratete Personen sehr hoch. Klärt deshalb ab, welcher Steuersatz in eurem Wohnkanton gilt. Einige Kantone besteuern Konkubinatspartnerinnen oder -partner, die mehr als fünf oder zehn Jahre im gleichen Haushalt gelebt haben, zu einem deutlich niedrigeren Satz.
Als unverheiratetes Paar habt ihr weder bei der AHV noch bei der der Unfallversicherung Anspruch auf eine Witwenrente.
Im Gegensatz zu Verheirateten habt ihr keinen oder nur einen beschränkten Anspruch auf die berufliche Vorsorge der Partnerin oder des Partners. Ob ihr euch gegenseitig begünstigen könnt, findest du im Reglement der Pensionskasse. Wenn die Möglichkeit dazu besteht, müsst ihr das Konkubinat schriftlich bei der PK anmelden. Wenn du mehr über die berufliche Vorsorge wissen möchtest, empfehlen wir dir unseren Artikel «2. Säule in der Schweiz: Berufliche Vorsorge (BVG) einfach erklärt».
In der Säule 3a könnt ihr euch gegenseitig begünstigen, wenn eure Beziehung seit mindestens fünf Jahren besteht, eine massgebliche finanzielle Unterstützung vorliegt oder ihr gemeinsame Kinder habt. Ihr könnt euch auch begünstigen, wenn ihr weniger als fünf Jahre zusammengelebt habt. Dies gilt aber nur dann, wenn ihr keine Kinder habt und ihr euch im Testament gegenseitig als Erben eingesetzt sowie die 3a-Vorsorgestifung schriftlich informiert habt. Klärt also ab, ob und wie ihr euch bei der Säule 3a als begünstigte Personen hinzufügen könnt. Die freie Säule 3b bietet einen noch besseren Schutz für unverheiratete Personen. Ihr könnt die Begünstigten frei wählen, müsst jedoch allfällige gesetzliche Pflichtteile beachten.
Wenn ihr euch trennt, erhältst du kein Geld aus der Pensionskasse deiner Partnerin oder deines Partners. Dies unterscheidet euch von verheirateten Paaren.
Auch hier gehst du leer aus, wenn ihr euch trennt.
Selbst wenn du beruflich kürzergetreten bist und dich allenfalls um den Haushalt und Kinder gekümmert hast, erhältst du keine Unterhaltszahlungen von deiner Partnerin oder deinem Partner.
Wenn ihr gemeinsame Kinder habt, muss der Vater die Kinder auf dem Zivilstandesamt anerkennen. Gleichzeitig kann er eine Erklärung über die elterliche Sorge abgeben. Bis dahin hat die Mutter das alleinige Sorgerecht.
Du kannst Kinder deiner Partnerin oder deines Partners adoptieren, wenn ihr mindestens drei Jahre zusammengelebt habt. Wie du dabei vorgehen musst, findest du hier.
Wenn deine Partnerin oder dein Partner stirbt, haben nur die Kinder Anrecht auf eine Waisenrente. Entweder bis zum 18. oder, wenn sie noch in der Ausbildung sind, bis zum 25. Lebensjahr.
Wenn deine Partnerin oder dein Partner eine Immobilie allein kauft, hast du keinen Anspruch darauf.
Wenn ihr die Immobilie gemeinsam kauft, müsst ihr entscheiden, wer Eigentümerin und wer Miteigentümer ist. Dies muss im Grundbuch eingetragen werden.
Tipp: Führt unbedingt Buch darüber, wer wie viel in die Immobilie investiert. Wer trägt mehr zum Eigenkapital bei, und wer bezahlt welche Renovationen? Diese Informationen sind wichtig, falls ihr euch trennt und es keinen Konkubinatsvertrag gibt.
Wenn eine Konkubinatspartnerin oder ein Konkubinatspartner stirbt, kann es vorkommen, dass die Immobilie verkauft werden muss, um die Erbinnen und Erben der verstorbenen Person auszuzahlen.
Die folgenden Dokumente sind wichtig, damit ihr in einer Notsituation füreinander einstehen könnt:
Je nach Kanton habt ihr kein Recht auf Auskünfte von medizinischen Fachpersonen. Mit einer Vollmacht könnt ihr euch gegenseitig ein Besuchsrecht geben und Ärzte von ihrer Schweigepflicht befreien. Empfehlenswert ist auch eine Patientenverfügung. Darin haltet ihr fest, welche medizinischen Massnahmen ihr wünscht oder ablehnt. Dies gilt für den Fall, dass ihr nicht mehr in der Lage seid, selbst zu entscheiden. Ihr könnt auch festlegen, wer für euch medizinische Entscheidungen treffen soll. Hier findest du eine mögliche Patientenverfügung.
Ein schwerer Unfall, eine Demenzerkrankung oder ein Herzinfarkt: Diese Ereignisse können sich darauf auswirken, ob ihr noch in der Lage seid, Entscheidungen für euch selbst zu treffen. Mit einem Vorsorgeauftrag könnt ihr festlegen, wer in diesem Fall für euch einspringt. Dazu gehören Dinge wie das Öffnen der Post, das Bezahlen von Rechnungen oder der Austausch mit Behörden. Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) stellt ein Muster zum Herunterladen zur Verfügung.
Konkubinatsvertrag – das klingt alles andere als romantisch. Ist es auch. Trotzdem kann er wichtig sein. Nämlich dann, wenn die Liebe erloschen ist, und vor allem, wenn ihr Kinder habt und eine Person sich mehrheitlich um die Kinder gekümmert hat und keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen ist. Dann hilft euch der Vertrag, Streit zu vermeiden. Wie ihr einen Konkubinatsvertrag aufsetzt, ist euch überlassen. Es ist jedoch sinnvoll, ihn schriftlich festzuhalten. Wie ihr dabei vorgeht, findet ihr in unserem Ratgeber samt Checkliste «Konkubinatsvertrag in der Schweiz».
Das Leben ist eine wunderbare Reise ins Ungewisse und die Liebe eine grossartige Begleiterin. Geniesse sie und koste sie aus, so lange du kannst. Beachte dabei, dass das Schweizer Gesetz unverheiratete Paare anders behandelt als Ehepaare. Falls du also mehr Schutz auf deinem Weg willst, beherzige die oben erwähnten Punkte und sichere deine Partnerschaft mit den nötigen Dokumenten ab: Konkubinatsvertrag, Testament, Erbvertrag, Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag.
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