Durch eine Zusatzvorsorge werden sämtliche Garantien des Vollversicherungsmodells gewährt, insbesondere die Nominalwertgarantie der anvertrauten Vorsorgekapitalien und die garantierte Mindestverzinsung.
- Versicherter Lohn
Koordinationsabzug variabel, in der Regel in Höhe der Lohnobergrenze der Basisvorsorge - Sparplan
Altersgutschriftensätze bis maximal 20%, auch gestaffelt möglich - Altersleistungen
Wahlweise als Rente oder Kapitalleistung möglich - Flexible Pensionierung
Vorzeitige Pensionierung, Weiterversicherung nach ordentlichem Rücktrittsalter und Teilpensionierung möglich
Risiko
- Invalidenrente
10 bis 60% des versicherten Lohns - Ehegattenrente
Wählbar (bis max. 85% der Invalidenrente) - Kinder-/Waisenrente
Wählbar (bis max. 25% der Invalidenrente) - Todesfallleistungen
Todesfallkapital versicherbar - Unfalldeckung
wählbar - Wartefristen
Prämienbefreiung: 3, 6, 12 oder 24 Monate; Invalidenrente: 12 oder 24 Monate
- Flexible, modulare Ergänzung der Basisvorsorge
- Grosse Auswahl an vielfältigen Vorsorgeplänen
- Grösstmögliche Sicherheit im Vollversicherungsmodell
- Zusätzliche steuerlich begünstigte Einkaufsmöglichkeiten in höhere Versicherungsleistungen
- Gezielte Verbesserung der Vorsorgeleistungen für definierte Personengruppen
Aktuelle Kennzahlen der Vollversicherung
Reglemente & weitere Dokumente zur Vollversicherung
Welche Personen stecken hinter der Sammelstiftung? Erfahren Sie mehr über uns.
Arbeitgebervertreter
Pierre Dietziker, Bättwil (Präsident)
Jacques Rais, Le Landeron
Patrick Strebel, Hergiswil
Arbeitnehmervertreter
Christoph Aeberhard, Bolken (Vizepräsident)
Ernst Röthlisberger, Kölliken
Baloise Leben AG
Alexander Dietsche, Todtnau (DE)
-
Pension Fund Executive AG, Cham
-
Roland Tschudin
Ernst & Young AG, Basel
Wir beraten Sie gerne – umfassend & individuell