In der 2. Säule haben Arbeitgebende einen gewissen Spielraum, wenn es darum geht, sich und ihre Mitarbeitenden abzusichern. Erfahren Sie mehr zum Thema:
- Begriffsdefinition des Vorsorgeplans
- Drei Faktoren, die den Vorsorgeplan beeinflussen
- Die passende Pensionskasse auswählen
Diese Themen finden Sie in diesem Artikel:
Ein Vorsorgeplan oder Versicherungsplan definiert die im Vorsorgereglement festgelegten Leistungen. Er zeigt auf, wie die Leistungen für das Alter, im Todesfall und bei Invalidität definiert sind und finanziert werden. Pensionskassen bieten üblicherweise einen ganzen Strauss von Versicherungsplänen an.
Bei der Ausgestaltung des Vorsorgeplans haben Arbeitgebende einerseits rechtliche Leitplanken einzuhalten, andererseits aber auch Möglichkeiten: Das gesetzliche Minimum definiert das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG). BVG-Leistungen bilden innerhalb des 3-Säulen-Prinzips des Schweizer Vorsorgesystems die 2. Säule.
- Die berufliche Vorsorge versichert jene, die angestellt sind und mindestens CHF 22'050 (sogenannte Eintrittsschwelle) im Jahr verdienen. Die BVG-Obergrenze des versicherten Jahreslohns liegt bei CHF 88'200.
- Die Beiträge an die 2. Säule teilen sich Arbeitgebende und Arbeitnehmende.
- Arbeitgebende müssen mindestens die Hälfte übernehmen. Freiwillig können sie ihre Beiträge auch erweitern, wenn sie ihre Versicherten besser absichern möchten.
- Die Höhe der Beiträge ist nach Alter der Versicherten abgestuft und steigt im Lauf des Berufslebens an.
- Die Beiträge der Arbeitnehmenden werden direkt vom Lohn abgezogen.
Wenn Sie mehr über die berufliche Vorsorge wissen möchten, empfehlen wir Ihnen unseren Artikel «2. Säule in der Schweiz: Berufliche Vorsorge (BVG) einfach erklärt».
Während minimale Leistungen gesetzlich definiert sind, gibt es bei den überobligatorischen Leistungen kein definiertes Maximum. Für Kader, Mitarbeitende mit hohen Einkommen oder auch Teilzeitmitarbeitende können grosszügigere Lösungen vereinbart werden. Diese geben den Mitarbeitenden mehr finanzielle Sicherheit nach der Pensionierung, bei Invalidität oder im Todesfall. Gleichzeitig sind sie für das Unternehmen eine Chance, sich auf dem Arbeitsmarkt attraktiver zu positionieren. Denn für Arbeitssuchende und Mitarbeitende spielen die BVG-Konditionen eine wichtige Rolle, wenn sie sich für ein Unternehmen entscheiden und ihm treu bleiben wollen. Insbesondere etwas ältere Mitarbeitende, Mitarbeitende mit Familie sowie Kader werden genau hinschauen, wie ihre Vorsorge-Bedürfnisse gedeckt sind.
Im Wesentlichen sind es drei Faktoren, die darüber bestimmen, wie Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber Ihren Vorsorgeplan ausgestalten:
- Finanzielle Möglichkeiten: Ein grösseres, etabliertes Unternehmen hat andere Ressourcen als ein kleines Start-up, um BVG-Lösungen und zum Beispiel einen höheren Standard an Leistungen bei Invalidität/Tod oder nach der Pensionierung zu finanzieren.
- Mitarbeiterstruktur: Ähneln sich die Profile und Lebensumstände der Mitarbeitenden, braucht es vielleicht nur eine Lösung, die für alle passt. Sind aber in der Belegschaft ganz unterschiedliche Profile, Arbeitsmodelle und Lohnstufen vereint, braucht es wahrscheinlich mehrere Pläne bis hin zur Zusatzvorsorge für Mitarbeitende mit hohen Einkommen.
- Risikobereitschaft: Wie bei allen Anlagen braucht es eine Entscheidung, ob die Chance auf eine höhere Rendite oder die Sicherheit der Gelder wichtiger ist. Ein höheres Risiko kann dazu führen, dass eine Unterdeckung entsteht, die das Unternehmen aus eigener Kraft mittragen wird. Dafür braucht es ausreichend finanzielle Ressourcen. Mehr Sicherheit heisst hingegen tiefere Rendite. Dafür bleiben die Kosten kalkulier- und kontrollierbar. Hier wird unterschieden zwischen der teilautonomen Lösung mit höherem Risiko und der Vollversicherung, bei der die Vorsorgeeinrichtung das Anlagerisiko trägt und die Prämien entsprechend höher sind. Im direkten Vergleich werden die Unterschiede zwischen den beiden Varianten deutlicher. Für einen Überblick empfehlen wir Ihnen unseren Artikel «Vollversicherung und teilautonome BVG-Lösung im Vergleich».
Analysieren Sie aufgrund dieser Ausgangslage genau, was Ihr Unternehmen braucht, was es sich leisten kann und welche Bedürfnisse vorliegen.
Nachdem Sie Ihre Bedürfnisse als Unternehmen kennen, brauchen Sie die passende Pensionskasse respektive Sammelstiftung, die Ihren Vorsorgezielen entgegenkommt. Vorsorgeeinrichtungen unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht. Ein Vergleich ihrer Leistungen ist wichtig. Achten Sie vor allem auf diese Kriterien:
- Wie werden die Altersguthaben verzinst?
- Wie solide ist das Verhältnis zwischen Vermögen und Verpflichtungen (Deckungsgrad)?
- Wie hoch war die Rendite/Verzinsung in der Vergangenheit?
- Welche Bedingungen sind im Vorsorgeplan und im Vorsorgereglement vorgesehen?
- Wie hoch ist der Umwandlungssatz, mit dem das vorhandene Pensionskassenguthaben multipliziert wird?
- Wie einfach funktioniert die Administration für die Arbeitgebenden? Welche Hilfsmittel werden zur Verfügung gestellt?
Ziehen Sie für Ihre Wahl die Jahresberichte der Pensionskassen, aber auch in den Medien publizierte Pensionskassenvergleiche zu Rate. Sie geben Ihnen einen guten Überblick über die verschiedenen Angebote und wer dahintersteht. Lassen Sie sich auf jeden Fall beraten, damit die von Ihnen gewählte Lösung zum Schluss genau die Absicherung beinhaltet, die Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für sich und Ihre Mitarbeitenden wünschen. Alles über die Vorteile unserer flexiblen BVG-Lösungen und unseren umfassenden Service erfahren Sie auf unserer Seite berufliche Vorsorge.
Bei Baloise bieten wir Ihnen in der 2. Säule viel Flexibilität. Gemeinsam mit Ihnen finden wir die beste Lösung für Sie und Ihre Mitarbeitenden.