Die Auswahl einer betrieblichen Vorsorgelösung ist für die Verantwortlichen in Schweizer Unternehmen eine wichtige Entscheidung - immerhin geht es um die Altersvorsorge der Mitarbeitenden.
Bei der Wahl der betrieblichen Vorsorge gibt es kein richtig oder falsch. Um die optimale Lösung für die Firma, die Mitarbeitenden und den Unternehmer zu finden, lohnt sich eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Thema.
Je nachdem, ob maximale Sicherheit mit Rundum-Sorglos-Paket oder die Chance für eine höhere Verzinsung der Alterskapitalien im Mittelpunkt steht, fällt der Entscheid anders aus. Entscheidend ist das Verhältnis von Sicherheit für das Unternehmen und Renditechancen für die Angestellten.
Beratung lohnt sich
Bei der Wahl einer geeigneten Lösung für die Pensionskasse sind solche Aspekte allerdings nicht direkt an den Prämien ablesbar. Die Auswirkungen auf die Leistungen und das Vorsorgekapital sind aber trotzdem nicht zu unterschätzen. Für eine fundierte Abklärung aller Facetten lohnt sich das Hinzuziehen eines Spezialisten.
Dank eines höheren Aktienanteils haben Sie und Ihre Angestellten die Chance, an einer konsequent performance-orientierten Anlagestrategie zu partizipieren.
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Vermögensanlage
je nach Produkt Flexibilität durch unterschiedliche Anlagegefässe -
Partizipation am Kapitalmarkt
flexibel, je nach Risikofreude des Unternehmens -
Risikoprämie
kostengünstiger im Vergleich zur Vollversicherung
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Gemeinschaftliche Anlage der Vorsorgevermögen
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Gemeinschaftlicher Deckungsgrad
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Gemeinschaftliche Verzinsung der Altersguthaben
Mit unseren vorkonfigurierten Vorsorgepaketen bieten wir KMU einfache Lösungen für die 2. Säule. Diese sind auf die Anforderungen und finanziellen Möglichkeiten des Unternehmens abgestimmt.
Für Unternehmen, die Lohnnebenkosten gering halten möchten.
- Nah am vorgeschriebenen Minimum
- Fokus auf der gesetzlichen Rentenleistung
Maximal versicherbarer Lohn
(im BVG definierte Lohngrenze)
Koordinationsabzug
(Betrag, der vom versicherbaren Lohn abgezogen wird, um die Pensionsleistungen mit den AHV-Leistungen zu koordinieren)
25'725 CHF
- Sparbeitrag in Prozent des versicherten Lohnes, Betrag wird hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen
(ab Alter 18/25/35/45/55 Jahre)
0/8/11/16/19%
-
Versicherte Erwerbsunfähigkeitsrente (Prozentsatz des versicherten Lohnes)
40% -
Versicherte Hinterlassenenrente (Prozentsatz des versicherten Lohnes)
24% -
Versicherte Kinderrente (Prozentsatz des versicherten Lohnes)
8%
- Betrag, der den Hinterbliebenen im Todesfall zusätzlich ausbezahlt wird
Nicht versichert
Für Unternehmen, die einen Ausgleich zwischen Lohnnebenkosten und zusätzlichen Leistungen für ihre Mitarbeitenden suchen.
- Höhere Leistungen bei Invalidität und für Angehörige im Todesfall
- Bessere Leistungen für Teilzeitbeschäftigte
Maximal versicherbarer Lohn
(das 10-Fache der im BVG definierten Lohngrenze)
Koordinationsabzug
(Betrag, der vom versicherbaren Lohn abgezogen wird, um die Pensionsleistungen mit den AHV-Leistungen zu koordinieren)
25'725 CHF
(bei 100%-Pensum, prozentuale Berechnung bei Teilzeit)
- Sparbeitrag in Prozent des versicherten Lohnes, Betrag wird hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen
(ab Alter 18/25/35/45/55 Jahre)
0/8/11/16/19%
-
Versicherte Erwerbsunfähigkeitsrente (Prozentsatz des versicherten Lohnes)
50% -
Versicherte Hinterlassenenrente (Prozentsatz des versicherten Lohnes)
30% -
Versicherte Kinderrente (Prozentsatz des versicherten Lohnes)
10%
- Betrag, der den Hinterbliebenen im Todesfall zusätzlich ausbezahlt wird
100% des der AHV gemeldeten Lohnes
Für Unternehmen, die sich auf dem Arbeitsmarkt auch über die berufliche Vorsorge differenzieren wollen.
- Verbesserte Rentenleistung durch höhere Einzahlung von Arbeitgeber und -nehmer
- Höhere Leistungen bei Invalidität und für Angehörige im Todesfall
Maximal versicherbarer Lohn
(das 10-Fache der im BVG definierten Lohngrenze)
Koordinationsabzug
(Betrag, der vom versicherbaren Lohn abgezogen wird, um die Pensionsleistungen mit den AHV-Leistungen zu koordinieren)
Kein Abzug
- Sparbeitrag in Prozent des versicherten Lohns, Betrag wird hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen
(ab Alter 18/25/35/45/55 Jahre)
0/8/11/16/19%
-
Versicherte Erwerbsunfähigkeitsrente (Prozentsatz des versicherten Lohnes)
50% -
Versicherte Hinterlassenenrente (Prozentsatz des versicherten Lohnes)
30% -
Versicherte Kinderrente (Prozentsatz des versicherten Lohnes)
10%
- Betrag, der den Hinterbliebenen im Todesfall zusätzlich ausbezahlt wird
100% des der AHV gemeldeten Lohnes
Für Unternehmen, die Lohnnebenkosten gering halten möchten.
- Nah am vorgeschriebenen Minimum
- Fokus auf der gesetzlichen Rentenleistung
Maximal versicherbarer Lohn
(im BVG definierte Lohngrenze)
Koordinationsabzug
(Betrag, der vom versicherbaren Lohn abgezogen wird, um die Pensionsleistungen mit den AHV-Leistungen zu koordinieren)
25'725 CHF
- Sparbeitrag in Prozent des versicherten Lohnes, Betrag wird hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen
(ab Alter 18/25/35/45/55 Jahre)
0/8/11/16/19%
-
Versicherte Erwerbsunfähigkeitsrente (Prozentsatz des versicherten Lohnes)
40% -
Versicherte Hinterlassenenrente (Prozentsatz des versicherten Lohnes)
24% -
Versicherte Kinderrente (Prozentsatz des versicherten Lohnes)
8%
- Betrag, der den Hinterbliebenen im Todesfall zusätzlich ausbezahlt wird
Nicht versichert
Für Unternehmen, die einen Ausgleich zwischen Lohnnebenkosten und zusätzlichen Leistungen für ihre Mitarbeitenden suchen.
- Höhere Leistungen bei Invalidität und für Angehörige im Todesfall
- Bessere Leistungen für Teilzeitbeschäftigte
Maximal versicherbarer Lohn
(das 10-Fache der im BVG definierten Lohngrenze)
Koordinationsabzug
(Betrag, der vom versicherbaren Lohn abgezogen wird, um die Pensionsleistungen mit den AHV-Leistungen zu koordinieren)
25'725 CHF
(bei 100%-Pensum, prozentuale Berechnung bei Teilzeit)
- Sparbeitrag in Prozent des versicherten Lohnes, Betrag wird hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen
(ab Alter 18/25/35/45/55 Jahre)
0/8/11/16/19%
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Versicherte Erwerbsunfähigkeitsrente (Prozentsatz des versicherten Lohnes)
50% -
Versicherte Hinterlassenenrente (Prozentsatz des versicherten Lohnes)
30% -
Versicherte Kinderrente (Prozentsatz des versicherten Lohnes)
10%
- Betrag, der den Hinterbliebenen im Todesfall zusätzlich ausbezahlt wird
100% des der AHV gemeldeten Lohnes
Für Unternehmen, die sich auf dem Arbeitsmarkt auch über die berufliche Vorsorge differenzieren wollen.
- Verbesserte Rentenleistung durch höhere Einzahlung von Arbeitgeber und -nehmer
- Höhere Leistungen bei Invalidität und für Angehörige im Todesfall
Maximal versicherbarer Lohn
(das 10-Fache der im BVG definierten Lohngrenze)
Koordinationsabzug
(Betrag, der vom versicherbaren Lohn abgezogen wird, um die Pensionsleistungen mit den AHV-Leistungen zu koordinieren)
Kein Abzug
- Sparbeitrag in Prozent des versicherten Lohns, Betrag wird hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen
(ab Alter 18/25/35/45/55 Jahre)
0/8/11/16/19%
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Versicherte Erwerbsunfähigkeitsrente (Prozentsatz des versicherten Lohnes)
50% -
Versicherte Hinterlassenenrente (Prozentsatz des versicherten Lohnes)
30% -
Versicherte Kinderrente (Prozentsatz des versicherten Lohnes)
10%
- Betrag, der den Hinterbliebenen im Todesfall zusätzlich ausbezahlt wird
100% des der AHV gemeldeten Lohnes
Passt keines der oben genannten Pakete zu Ihren Unternehmensbedürfnissen oder sind Sie noch unschlüssig? Melden Sie sich bei uns, unsere Kundenberater helfen Ihnen gerne weiter. Wir haben für jedes Unternehmen die passende Versicherungslösung.
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Individuelle Anlage der Vorsorgevermögen in fünf verschiedenen Anlagegefässen
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Individueller Deckungsgrad
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Individuelle Verzinsung der Altersguthaben
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Fokus auf Schweizer Anlagen
Für weitere Informationen nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
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Kapitaloption und Teilkapitalbezug sind möglich
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Vorzeitige Pensionierung ab Alter 58 erlaubt
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Teilpensionierung und unbezahlter Urlaub standardmässig in allen Produktlinien möglich
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Weiterversicherung nach ordentlichem Rücktrittsalter standardmässig in allen Produktlinien möglich
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Einkauf von fehlenden Beitragsjahren erlaubt
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Lebenspartnerrente ist automatisch mitversichert, ohne zusätzliche Kosten
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Administration mit myBaloise Business, für Versicherte mit myBaloise.ch
Aktuelle Kennzahlen der Perspectiva
Reglemente & weitere Dokumente
Die Risikorückdeckung für Tod und Invalidität erfolgt durch Baloise Leben AG. Die administrativen Belange der Durchführung der beruflichen Vorsorge hat die Sammelstiftung ebenfalls an Baloise Leben AG delegiert. Die Verwaltung der in Anteile der Baloise-Anlagestiftung für Personalvorsorge investierten Mittel der Vorsorgekassen erfolgt auf der Basis der statutarischen und reglementarischen Bestimmung der Anlagestiftung durch die Vermögensverwaltung der Baloise.
- Anlagelösungen für Baloise Perspectiva Sammelstiftung BVG
- Baloise-Anlagestiftung für Personalvorsorge
Seit über 75 Jahren bietet Baloise Lösungen in der beruflichen Vorsorge an. Durch die regionale Vertretung unserer Spezialisten sind wir immer für Sie erreichbar und beraten Sie umfassend und kompetent vor Ort.