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Berufliche Vorsorge
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Unser Angebot für die Berufliche Vorsorge in der 2. Säule

Die Vorsorge der 2. Säule (Pensionskasse) ermöglicht nach der Pensionierung zusammen mit der 1. Säule (AHV) in angemessener Weise die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung. Die meisten Angestellten sind über Ihren Arbeitgeber einer Vorsorgekasse obligatorisch angeschlossen. Sie und ihre Angehörigen sind dadurch auch gegen finanzielle Risiken bei Invalidität oder Tod geschützt. 

Die grundlegenden Aspekte sind gesetzlich im BVG geregelt, für die genaue Ausgestaltung gibt es verschiedene Lösungen. 

Teilautonome Vorsorgelösung

In diesem Modell steht der maximale Ertrag aus den eingezahlten Altersguthaben der Versicherten im Vordergrund. Diese verwaltet die Vorsorgekasse, die Risiken Invalidität und Tod werden von einer Versicherung übernommen. Die angeschlossenen Unternehmen und Mitarbeiter tragen das Anlagerisiko für die Guthaben, profitieren durch die Verzinsung aber von den Anlagenchancen.

Vollversicherung

Im Modell Vollversicherung steht die maximale Sicherheit im Fokus. Die angeschlossenen Unternehmen sichern sich gegen alle Risiken ab. So tragen sie auch das Anlagerisiko für die Altersguthaben nicht, diese sind vollumfänglich geschützt. Diese Garantien spiegeln sich ein einer in den meisten Fällen höheren Prämie wider.

Zusatzvorsorge

Das Gesetz (BVG) sieht gewisse Mindest- und Maximalbeträge vor. Sollen darüberhinausgehende Lohnbestandteile flexibel versichert werden, kann dies in einer separaten, zusätzlichen Vorsorgelösung erfolgen. Bei grösserem Vorsorgebedarf können so Lücken bezüglich des Altersguthabens oder einem Invaliditäts- oder Todesfall vermieden werden.

Sie sind mit Ihrem Unternehmen bei uns angeschlossen und suchen Informationen zur beruflichen Vorsorge bei Baloise?

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Sie sind mit Ihrem Arbeitgeber bei Baloise in der Pensionskasse (2. Säule) versichert und wünschen weitere Informationen?

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Ihre Wünsche - unsere Flexibilität

Jede Firma ist einzigartig und die Erwartungen der Angestellten sind unterschiedlich, daher kann die Ausgestaltung der beruflichen Vorsorge auch die Attraktivität als Arbeitgeber steigern. Für eine individuelle Vorsorge bietet Baloise Optionen für alle Aspekte der beruflichen Vorsorge, beispielsweise:

Flexibler Koordinationsabzug

Der Koordinationsabzug bestimmt, welcher Lohn in der Pensionskasse versichert ist. Vom Gesetzgeber wird eine fixe Höhe festgelegt, unabhängig vom Arbeitspensum der versicherten Person. Dies können Arbeitgeber im Sinne ihrer Angestellten anpassen: sie können den generellen Abzug reduzieren und / oder am Beschäftigungsgrad orientieren. Dadurch wird mehr Lohn versichert, das individuelle Altersguthaben wächst und im Versicherungsfall werden höhere Risikoleistungen ausgezahlt.

Weiterversicherung während einer Auszeit

Während einer Auszeit, wie etwa einem unbezahlten Urlaub, bleibt das Arbeitsverhältnis zwischen Mitarbeiter und Arbeitgeber rechtlich bestehen. In dieser Zeit erhält der Mitarbeiter jedoch meist keinen Lohn und ist dadurch nicht mehr in der 1. und 2. Säule versichert. Für einen umfassenden Schutz bieten wir die Möglichkeit die Versicherung in der Pensionskasse weiterzuführen, wahlweise nur für die Risikoaspekte oder komplett mit den Beiträgen für das Altersguthaben. 

Umfassende Kompetenz

In der beruflichen Vorsorge haben wir seit über 75 Jahren Erfahrung. Mit unseren persönlichen Ansprechpartnern vor Ort und unserem Kundendienst helfen wir unseren angeschlossenen Unternehmen und ihren versicherten Angestellten in allen Fragen gerne weiter. Wir verstehen uns als Ihr Partner in allen Versicherungsaspekten - für Unternehmen und Privatpersonen. 

Gesetzliche Grenzbeträge & Parameter der beruflichen Vorsorge
BVG Mindestzinssatz
BVG Mindestzinssatz 2024

2025

für die Verzinsung der obligatorischen Altersguthaben 1,25% 1,25%
BVG-Grenzbeträge
BVG-Grenzbeträge 2024  2025
Mindestlohn (Art. 2 und 7 BVG) CHF 22 050 CHF 22 680
Koordinationsabzug CHF 25 725 CHF 26 460
Koordinierter Lohn (Art. 8 BVG)
Koordinierter Lohn (Art. 8 BVG) 2024 2025
obligatorisch zu versichernder AHV-Lohn:
Teile zwischen
CHF 25 725
und 88 200
CHF 26 460
und 90 720
maximaler koordinierter Lohn CHF 62 475 CHF 64 260
minimaler koordinierter Lohn *CHF 3 675 **CHF 3 780

* Für Jahreslöhne zwischen CHF 22 050 und 29 400 wird ein Mindestbetrag von CHF 3 675 versichert.

** Für Jahreslöhne zwischen CHF 22 680 und 30 240 wird ein Mindestbetrag von CHF 3 780 versichert.

Beiträge für Sicherheitsfonds BVG
Für ungünstige Altersstruktur 0,13% der nach BVG pro Rata koordinierten
Lohnsummen
Für Insolvenz 0,002%  der reglementarischen Austrittsleistungen aller
aktiv versicherten Personen sowie der mit 10 multiplizierten Rentenleistungen

 

Teuerungsprämie
Teuerungsprämie 2024 2025
Prämiensatz für die Anpassung von BVG-Renten an die Preisentwicklung (Basis: versicherter BVG-Lohn) 0,03% 0,03%
Unfallversicherung
Unfallversicherung  
gemäss UVG Seit dem 01.01.2016 gilt der UVG-Höchstlohn von CHF 148 200
Termine in 2024 für angeschlossenen Unternehmen
  • Betriebsrechnung beruflichen Vorsorge: 22. Mai  
  • Geschäftsberichte der Sammelstiftungen: 31. Mai
  • Aufruf Lohnmeldung: ab Mitte November 
  • Mitteilung allfällige Änderungen Reglemente: Ende Dezember

 

Nur für Baloise Sammelstiftung BGV und Baloise Sammelstiftung Zusatzvorsorge:

  • Informationen zur Stiftungsratswahl: April - September

Unser Angebotsspektrum bietet für alle Bedürfnisse in der beruflichen Vorsorge das passende Produkt – von der Vollversicherung bis hin zur internationalen Versicherung im Firmenverbund.

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