Die Auswahl einer betrieblichen Vorsorgelösung ist für die Verantwortlichen in Schweizer Unternehmen eine wichtige Entscheidung - immerhin geht es um die Altersvorsorge der Mitarbeitenden.
Bei der Wahl der betrieblichen Vorsorge gibt es kein richtig oder falsch. Um die optimale Lösung für die Firma, die Mitarbeitenden und den Unternehmer zu finden, lohnt sich eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Thema.
Je nachdem, ob maximale Sicherheit mit Rundum-Sorglos-Paket oder die Chance für eine höhere Verzinsung der Alterskapitalien im Mittelpunkt stehen, fällt der Entscheid anders aus. Entscheidend ist das Verhältnis von Sicherheit für das Unternehmen und Renditechancen für die Angestellten.
Beratung lohnt sich
Bei der Wahl einer geeigneten Lösung für die Pensionskasse sind solche Aspekte allerdings nicht direkt an den Prämien ablesbar. Die Auswirkungen auf die Leistungen und das Vorsorgekapital sind aber trotzdem nicht zu unterschätzen. Für die fundierte Abklärung aller Facetten lohnt sich das Hinzuziehen eines Spezialisten.
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Anlagerisiken
trägt die Versicherungsgesellschaft -
Absicherung
Tod und Invalidität sowie Anlagerisiko -
Risikoprämie
im Normalfall höher im Vergleich zur Teilautonomie -
Zinsrisikoabzug
ein Abzug ist möglich, je nach Kriterien des Versicherers -
Deckungsgrad
100%, keine Unterdeckung möglich
Mit unseren vorkonfigurierten Vorsorgepaketen bieten wir KMU einfache Lösungen für die 2. Säule. Diese sind auf die Anforderungen und finanziellen Möglichkeiten des Unternehmens abgestimmt.
Für Unternehmen mit niedrigen Lohnkosten
- Nah am vorgeschriebenen Minimum
- Fokus auf gesetzliche Rentenleistungen
Maximal versicherbarer Lohn
(im BVG definierte Lohngrenze)
Koordinationsabzug
(Betrag, der vom versicherbaren Lohn abgezogen wird, um die Pensionsleistungen mit den AHV-Leistungen zu koordinieren)
25'725 CHF
- Sparbeitrag in Prozent des versicherten Lohnes, Betrag wird hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen
(ab Alter 18/25/35/45/55 Jahre)
0/8/11/16/19%
-
Versicherte Erwerbsunfähigkeitsrente (Prozentsatz des versicherten Lohnes)
40% -
Versicherte Hinterlassenenrente (Prozentsatz des versicherten Lohnes)
24% -
Versicherte Kinderrente (Prozentsatz des versicherten Lohnes)
8%
- Betrag, der den Hinterbliebenen im Todesfall zusätzlich ausbezahlt wird
Nicht versichert
Für Unternehmen mit zusätzlichen Leistungen und Teilzeitbeschäftigte
- Höhere Leistungen bei Invalidität und für Angehörige im Todesfall
- Bessere Leistungen für Teilzeitbeschäftigte
Maximal versicherbarer Lohn
(das 10-Fache der im BVG definierten Lohngrenze)
Koordinationsabzug
(Betrag, der vom versicherbaren Lohn abgezogen wird, um die Pensionsleistungen mit den AHV-Leistungen zu koordinieren)
25'725 CHF
(bei 100%-Pensum, prozentuale Berechnung bei Teilzeit)
- Sparbeitrag in Prozent des versicherten Lohnes, Betrag wird hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen
(ab Alter 18/25/35/45/55 Jahre)
0/8/11/16/19%
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Versicherte Erwerbsunfähigkeitsrente (Prozentsatz des versicherten Lohnes)
50% -
Versicherte Hinterlassenenrente (Prozentsatz des versicherten Lohnes)
30% -
Versicherte Kinderrente (Prozentsatz des versicherten Lohnes)
10%
- Betrag, der den Hinterbliebenen im Todesfall zusätzlich ausbezahlt wird
100% des der AHV gemeldeten Lohnes
Für Unternehmen, die sich differenzieren möchten
- Verbesserte Rentenleistung durch höhere Einzahlung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Höhere Leistungen bei Invalidität und für Angehörige im Todesfall
Maximal versicherbarer Lohn
(das 10-Fache der im BVG definierten Lohngrenze)
Koordinationsabzug
(Betrag, der vom versicherbaren Lohn abgezogen wird, um die Pensionsleistungen mit den AHV-Leistungen zu koordinieren)
Kein Abzug
- Sparbeitrag in Prozent des versicherten Lohns, Betrag wird hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen
(ab Alter 18/25/35/45/55 Jahre)
0/8/11/16/19%
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Versicherte Erwerbsunfähigkeitsrente (Prozentsatz des versicherten Lohnes)
50% -
Versicherte Hinterlassenenrente (Prozentsatz des versicherten Lohnes)
30% -
Versicherte Kinderrente (Prozentsatz des versicherten Lohnes)
10%
- Betrag, der den Hinterbliebenen im Todesfall zusätzlich ausbezahlt wird
100% des der AHV gemeldeten Lohnes
Für Unternehmen mit niedrigen Lohnkosten
- Nah am vorgeschriebenen Minimum
- Fokus auf gesetzliche Rentenleistungen
Maximal versicherbarer Lohn
(im BVG definierte Lohngrenze)
Koordinationsabzug
(Betrag, der vom versicherbaren Lohn abgezogen wird, um die Pensionsleistungen mit den AHV-Leistungen zu koordinieren)
25'725 CHF
- Sparbeitrag in Prozent des versicherten Lohnes, Betrag wird hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen
(ab Alter 18/25/35/45/55 Jahre)
0/8/11/16/19%
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Versicherte Erwerbsunfähigkeitsrente (Prozentsatz des versicherten Lohnes)
40% -
Versicherte Hinterlassenenrente (Prozentsatz des versicherten Lohnes)
24% -
Versicherte Kinderrente (Prozentsatz des versicherten Lohnes)
8%
- Betrag, der den Hinterbliebenen im Todesfall zusätzlich ausbezahlt wird
Nicht versichert
Für Unternehmen mit zusätzlichen Leistungen und Teilzeitbeschäftigte
- Höhere Leistungen bei Invalidität und für Angehörige im Todesfall
- Bessere Leistungen für Teilzeitbeschäftigte
Maximal versicherbarer Lohn
(das 10-Fache der im BVG definierten Lohngrenze)
Koordinationsabzug
(Betrag, der vom versicherbaren Lohn abgezogen wird, um die Pensionsleistungen mit den AHV-Leistungen zu koordinieren)
25'725 CHF
(bei 100%-Pensum, prozentuale Berechnung bei Teilzeit)
- Sparbeitrag in Prozent des versicherten Lohnes, Betrag wird hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen
(ab Alter 18/25/35/45/55 Jahre)
0/8/11/16/19%
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Versicherte Erwerbsunfähigkeitsrente (Prozentsatz des versicherten Lohnes)
50% -
Versicherte Hinterlassenenrente (Prozentsatz des versicherten Lohnes)
30% -
Versicherte Kinderrente (Prozentsatz des versicherten Lohnes)
10%
- Betrag, der den Hinterbliebenen im Todesfall zusätzlich ausbezahlt wird
100% des der AHV gemeldeten Lohnes
Für Unternehmen, die sich differenzieren möchten
- Verbesserte Rentenleistung durch höhere Einzahlung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Höhere Leistungen bei Invalidität und für Angehörige im Todesfall
Maximal versicherbarer Lohn
(das 10-Fache der im BVG definierten Lohngrenze)
Koordinationsabzug
(Betrag, der vom versicherbaren Lohn abgezogen wird, um die Pensionsleistungen mit den AHV-Leistungen zu koordinieren)
Kein Abzug
- Sparbeitrag in Prozent des versicherten Lohns, Betrag wird hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen
(ab Alter 18/25/35/45/55 Jahre)
0/8/11/16/19%
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Versicherte Erwerbsunfähigkeitsrente (Prozentsatz des versicherten Lohnes)
50% -
Versicherte Hinterlassenenrente (Prozentsatz des versicherten Lohnes)
30% -
Versicherte Kinderrente (Prozentsatz des versicherten Lohnes)
10%
- Betrag, der den Hinterbliebenen im Todesfall zusätzlich ausbezahlt wird
100% des der AHV gemeldeten Lohnes
Diese Pensionskassenlösungen sind transparente, flexible Vollversicherungen, die Sicherheit für Sie und Ihre Mitarbeitenden bieten.
Ihren Vorsorgeplan können Sie auch noch individueller und nach Ihren Bedürfnissen gestalten. Die gesetzlichen Mindestleistungen sind in allen unseren Vorsorgeplänen versichert.
Passt keines der oben genannten Pakete zu Ihren Unternehmensbedürfnissen oder sind Sie noch unschlüssig? Melden Sie sich bei uns, unsere Kundenberater helfen Ihnen gerne weiter. Wir haben für jedes Unternehmen die passende Versicherungslösung.
Aktuelle Kennzahlen der Vollversicherung
Reglemente & weitere Dokumente
Folgende Möglichkeiten stehen zur Auswahl:
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Kapitaloption und Teilkapitalbezug sind möglich
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Vorzeitige Pensionierung ab Alter 58 erlaubt
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Teilpensionierung und unbezahlter Urlaub standardmässig in allen Produktlinien möglich
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Weiterversicherung nach ordentlichem Rücktrittsalter standardmässig in allen Produktlinien möglich
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Einkauf von fehlenden Beitragsjahren erlaubt
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Lebenspartnerrente ist automatisch mitversichert, ohne zusätzliche Kosten
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Administration mit myBaloise Business, für Versicherte mit myBaloise.ch
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BVG-Altersguthaben wird immer mindestens mit dem vom Bundesrat festgelegten BVG-Mindestzinssatz verzinst
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Liquidität wird jederzeit durch die Baloise Leben AG garantiert
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Ausgerichtete Renten sind garantiert, Leistungskürzungen sind nicht möglich
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Rendite und Performance der uns anvertrauten Vorsorgegelder weisen im Marktvergleich beständig hohe Werte aus, dies ermöglicht uns, den angeschlossenen Unternehmen langfristig Überschüsse zuzuweisen
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Sie erhalten unabhängig von der Kursentwicklung eine garantierte Verzinsung und durch die Nominalwertgarantie sind Rente und Altersguthaben voll geschützt
Individuelle und umfassende Beratung.
Vorsorgelücken frühzeitig schliessen.