Ihre Vorsorgelösung ist die einfachste Möglichkeit, Ihren Verpflichtungen als Arbeitgeber nachzukommen.
Auf dem Altersguthaben erhalten Sie für 2024 Zinsüberschüsse.
Verzinsung Vorsorgekapitalien 2024
- Der garantierte Zins im Überobligatorium betrug 2024 0,25%.
- Zusätzlich können wir Ihnen einen Zinsüberschuss von 1,25% gewähren. Dies entspricht einer Gesamtverzinsung in Höhe von 1,50% für das Überobligatorium.
- Im Obligatorium muss weiterhin ein Teil der Kapitalerträge für die Finanzierung der hohen gesetzlichen Rentenumwandlungssätze verwendet werden. Aus diesem Grund ist die Gesamtverzinsung im Obligatorium 1,25%.
BVG Mindestzinssatz |
Gesamtverzinsung Obligatorium |
Gesamtverzinsung Überobligatorium |
Total* | |
2020 | 1,00% | 1,00% | 0,75% | 0,90% |
2021 | 1,00% | 1,00% | 0,75% | 0,90% |
2022 | 1,00% | 1,00% | 0,75% | 0,90% |
2023 | 1,00% | 1,00% | 1,50% | 1,20% |
2024 | 1,25% | 1,25% | 1,50% | 1,35% |
ø 2020-2024 | 1,05% | 1,05% | 1,05% | 1,05% |
* Durchschnitt im Verhältnis Obligatorium / Überobligatorium 60:40
Auf dem Altersguthaben erhalten Sie für 2024 Zinsüberschüsse.
Verzinsung Vorsorgekapitalien 2024
- Der garantierte Zins im Überobligatorium betrug 2024 0,25%.
- Zusätzlich können wir Ihnen einen Zinsüberschuss von 1,25% gewähren. Dies entspricht einer Gesamtverzinsung in Höhe von 1,50% für das Überobligatorium.
Gesamtverszinsung Überobligatorium | |
2020 | 0,75% |
2021 | 0,75% |
2022 | 1,00% |
2023 | 1,50% |
2024 | 1,50% |
ø 2020-2024 | 1,10% |
Risikoüberschuss
Bei positiven Verläufen des Invaliditätsrisikos können wir Risikoüberschüsse ausrichten. Diese werden vertragsindividuell zugeteilt. Dabei berücksichtigen wir den generellen Schadenverlauf in der Invaliditätsversicherung sowie die aktuelle Tarifeinstufung des Vertrags.
Überschussgutschrift
Die Überschüsse werden Ihnen per 1. Januar im Rahmen der Verarbeitung der Löhne gutgeschrieben. Detaillierte Informationen zur Entwicklung des Überschussfonds sowie zu den Aufwendungen und Erträgen des Vorjahres können Sie der «Betriebsrechnung » entnehmen, die jeweils im 2. Quartal des laufenden Jahres publiziert wird.
Angesammelte Überschüsse und Freie Reserven
Die von der Sammelstiftung ausgeschütteten Überschussanteile werden mit der Erstellung der Jahres-Prämienrechnung ausgewiesen und der Vorsorgekasse zur Verfügung gestellt. Durch freiwillige Einzahlungen des Arbeitgebers können zudem freie Reserven gebildet werden. Im Rahmen der reglementarischen Bestimmungen können all diese Mittel mittels Kassenvorstandsbeschluss für Vorsorgezwecke an die individuellen Konten der Mitarbeitenden verteilt werden. Eine Auszahlung an den Arbeitgeber ist nicht zulässig.
Die obligatorischen Altersguthaben werden 2025 mit dem vom Bundesrat festgelegten BVG-Mindestzinssatz von 1,25% verzinst.
2025 beträgt der Garantiezinssatz der Baloise für die überobligatorischen Altersguthaben 0,25%.
Die aktuelle Betriebsrechnung berufliche Vorsorge finden Sie hier: BVG-Dokumente
Die aktuellen Geschäftsberichte finden Sie hier: BVG-Dokumente
Die aktuellen Umwandlungssätze in %
Männer
Alter
|
2024 Obli |
Üobli |
2025 Obli |
Üobli |
2026 Obli |
Üobli |
58 | 5.33 | 3.72 | 5.07 | 3.72 | 4.86% | 3.72% |
59 | 5.40 | 3.80 | 5.14 | 3.80 | 4.94% | 3.79% |
60 | 5.49 | 3.89 | 5.23 | 3.89 | 5.03% | 3.88% |
61 | 5.59 | 3.98 | 5.33 | 3.98 | 5.12% | 3.98% |
62 | 5.69 | 4.08 | 5.43 | 4.08 | 5.23% | 4.08% |
63 | 5.79 | 4.18 | 5.53 | 4.19 | 5.33% | 4.18% |
64 | 5.90 | 4.29 | 5.64 | 4.29 | 5.43% | 4.29% |
65 | 6.00 | 4.40 | 5.75 | 4.40 | 5.55% | 4.40% |
66 | 6.12 | 4.52 | 5.86 | 4.52 | 5.66% | 4.52% |
67 | 6.24 | 4.64 | 5.99 | 4.65 | 5.79% | 4.64% |
68 | 6.37 | 4.77 | 6.12 | 4.78 | 5.92% | 4.78% |
69 | 6.51 | 4.92 | 6.26 | 4.92 | 6.06% | 4.92% |
70 | 6.66 | 5.07 | 6.41 | 5.07 | 6.21% | 5.07% |
Frauen
Alter
|
2024 Obli |
Üobli |
2025 Obli |
Üobli |
2026 Obli |
Üobli |
58 | 5.48 | 3.87 | 5.24 | 3.89 | 5.02% | 3.87% |
59 | 5.56 | 3.95 | 5.33 | 3.98 | 5.11% | 3.96% |
60 | 5.66 | 4.05 | 5.42 | 4.08 | 5.20% | 4.06% |
61 | 5.75 | 4.14 | 5.52 | 4.17 | 5.30% | 4.15% |
62 | 5.84 | 4.24 | 5.62 | 4.28 | 5.40% | 4.25% |
63 | 5.94 | 4.35 | 5.72 | 4.39 | 5.50% | 4.36% |
64 | 6.05 | 4.46 | 5.83 | 4.50 | 5.61% | 4.48% |
64 1/4 * | 5.86 | 4.53 | 5.64% | 4.51% | ||
64 1/2 | 5.89 | 4.57 | 5.67% | 4.54% | ||
64 3/4 | 5.92 | 4.60 | 5.70% | 4.57% | ||
65 | 6.16 | 4.58 | 5.95 | 4.63 | 5.73% | 4.60% |
66 | 6.28 | 4.71 | 6.08 | 4.76 | 5.86% | 4.73% |
67 | 6.41 | 4.85 | 6.22 | 4.90 | 5.99% | 4.87% |
68 | 6.56 | 4.99 | 6.36 | 5.05 | 6.14% | 5.02% |
69 | 6.71 | 5.15 | 6.52 | 5.21 | 6.30% | 5.18% |
70 | 6.87 | 5.32 | 6.69 | 5.39 | 6.47% | 5.35% |
Das gesetzliche Minimum wird in jedem Fall garantiert. Wenn dieses mit dem gültigen Umwandlungssatz nicht erreicht wird, wird die jeweilige Altersrente entsprechend aufgestockt.
Bei nicht ganzzahligem Rücktrittsalter werden die Umwandlungssätze linear interpoliert.
* Referenzalter für Frauen
Das Referenzalter der Frauen liegt bei:
a. 64 Jahren für Frauen bis und mit Jahrgang 1960;
b. 64 Jahren und drei Monaten für Frauen mit Jahrgang 1961;
c. 64 Jahren und sechs Monaten für Frauen mit Jahrgang 1962;
d. 64 Jahren und neun Monaten für Frauen mit Jahrgang 1963;
e. 65 Jahren für Frauen ab Jahrgang 1964.
Wir bieten zwei unterschiedliche Zahlungsmodelle an: die jährliche, diskontierte Zahlung Anfang des Jahres oder eine monatliche Zahlung. Ihr Zahlungsmodell wird im Anschlussvertrag festgehalten. Für eine genaue Aufstellung der jeweils fälligen Beträge und einen Vergleich der Vor- und Nachteile wenden Sie sich gerne an Ihren Berater.
Modell jährliche Zahlung:
Sämtliche Beiträge sind per 01.01. fällig. Ab dem 06.01. bzw. per Datum des Versicherungsbeginns oder einer Versicherungsänderung werden bei Nichtbezahlen Sollzinsen auf alle Beiträge erhoben. Jedoch werden die Altersgutschriften diskontiert und so profitieren Sie bei jährlicher Zahlung von einem Skonto auf die Sparprämie.
Modell Zahlung monatlich:
Sämtliche Beiträge sind per 01.01. fällig. Ab dem 06.01. bzw. per Datum des Versicherungsbeginns oder einer Versicherungsänderung werden bei Nichtbezahlen Sollzinsen nur auf die Risiko- und Kostenbeiträge erhoben. Für die weiteren Beiträge (Sparprämie/Altersgutschriften, Teuerungsprämie und Zusatzbeiträge für den Sicherheitsfonds) geschieht dies hingegen erst per 01.01. des Folgejahres. Daher können Sie diese Beiträge monatlich anteilsmässig bezahlen.
Für beide Modelle gilt: Unterjährige Prämienänderungen aufgrund von Mutationen, Neueintritten und Dienstaustritten werden pro rata temporis verrechnet.
Konto | Soll | Haben |
Kontokorrent | 4,00% | 0,50% |
Freie Mittel | 0,50% | |
Arbeitgeberbeitragsreserven | 0,50% |
Unsere Online-Plattform myBaloise erleichtert Ihnen die Vertragsverwaltung und ermöglicht Ihnen die Überwachung Ihres Kontokorrents.
Kontoverbindung für Zahlungen an die Vollversicherung
Baloise Sammelstiftung BVG
bzw.
Baloise Sammelstiftung Zusatzvorsorge
c/o Baloise Leben AG
Postfach
4002 Basel
PostFinance IBAN: CH56 0900 0000 3029 0259 0
PostFinance BIC: POFICHBEXXX
Ende jeden Jahres fordern wir Sie auf, uns die Löhne zu melden. Sind die versicherten Personen und deren Löhne im nächsten Jahr unverändert, können Sie dies in Ihrer Lohnmeldung entsprechend bestätigen.
Wenn es Veränderungen gibt, prüfen Sie bitte, ob Sie alle Personen aufgeführt haben, die in Ihrem Vertrag versichert werden sollen. Melden Sie uns Ein- und Austritte separat.
Geben Sie für jede versicherte Person bitte alle voraussichtlichen Lohnteile an, die AHV-beitragspflichtig sind. Dazu gehören zum Beispiel auch Teuerungszulagen, Gratifikationen, 13. Monatslohn usw. Wurden bei ausserobligatorischen Verträgen anderslautende Lohnangaben vereinbart? Geben Sie diese Werte bitte auch mit an.
Für Teilzeitbeschäftigte geben Sie bitte den voraussichtlichen AHV-beitragspflichtigen Jahreslohn auf der Basis des effektiven Beschäftigungsgrads an.
Bitte beachten Sie, dass Personen nicht versichert sein dürfen, sofern sie bereits anderweitig für eine hauptberufliche Tätigkeit obligatorisch versichert sind oder im Hauptberuf eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben.
Sollten Sie uns die Lohnmeldung nicht bis ca. Ende Februar gemeldet haben, wird ihr Vertrag zwangsverarbeitet. Hierdurch können Ihnen Kosten anfallen.
Einige Vorsorgekassen haben eine sogenannte ungünstige Altersstruktur, bei der die Summe der Altersgutschriften gemäss BVG höher ist als 14% der Summe der koordinierten Löhne. Der Sicherheitsfonds BVG richtet Zuschüsse für solche Vorsorgekassen aus. Sofern Ihre Vorsorgekasse Anspruch auf einen Zuschuss aus dem Sicherheitsfonds BVG hat, wird dieser durch die Sammelstiftung direkt geltend gemacht.
Mit dem Aufbau von Arbeitgeberbeitragsreserven können Sie in beschränktem Umfang Zahlungen für später fällig werdende Arbeitgeberbeiträge leisten. So können Sie z.B. in einem guten Geschäftsjahr bereits Anzahlungen für die Prämien des Folgejahres leisten, mit ggf. auch steuerlichen Vorteilen.
Bitte beachten Sie: Gutschriften auf das Konto Arbeitgeberbeitragsreserven erfolgen nur dann, wenn die Einzahlungen als solche deklariert sind. Die Rückerstattung dieser Mittel an den Arbeitgeber ist nicht zulässig.
Der Übertrag in Ihr Kontokorrent zwecks Prämienzahlung ist nur online durch einen Auftrag via Business Life Direct möglich.
Die wichtigsten organisatorischen Aspekte
Alle Dokumente im Überblick
Welche Personen stecken hinter der Sammelstiftung? Erfahren Sie mehr über uns.
Arbeitgebervertreter
Peter Hänggi, Nunningen
Eliane Burn, Bern
Claudia Rechsteiner-Bürki, Trogen (Vizepräsidentin)
Rita Kunz, Muri
Arbeitnehmervertreter
Anne Marie Simonis, Belfaux
Lionel Dénéréaz, Cheyres-Châbles
Nicole Huber, Oberwil
Ernst Röthlisberger, Kölliken (Präsident)
Die Stiftungsratssitze konnten im Zuge der Wahl per 1. Januar 2025 erfolgreich besetzt werden. Das Wahlbüro hat am 03.09.2024 folgendes Wahlergebnis festgestellt:
Arbeitgebervertreter*
Claudia Rechsteiner
Eliane Burn
Rita Kunz
Peter Hänggi
Nachrückende Vertretung Arbeitgeber
Felix Graber
Leila Bardet
Alain Bai
Giancarlo Codoni
Lisa Pelikan Stricker
Alois Christ
François Héritier
Andreas Hefele
Thomas Sieber
Jacques Favre
Carlo Staub
François Siegwart
Guido Kälin
Marcel Kälin
Oliver Schaub
Patrick Strebel
Michael Czwalina
Benedict Gratzl
Nico Buschauer
* Reihenfolge gemäss erhaltener Stimmen
Arbeitnehmervertreter**
Lionel Dénéréaz
Nicole Huber
Anne Marie Simonis
Katja Voggensperger
** in stiller Wahl gewählt
Arbeitgebervertreter
Pierre Dietziker, Bättwil (Präsident)
Jacques Rais, Le Landeron
Patrick Strebel, Hergiswil
Arbeitnehmervertreter
Christoph Aeberhard, Bolken (Vizepräsident)
Ernst Röthlisberger, Kölliken
Die Stiftungsratssitze konnten im Zuge der Wahl per 1. Januar 2025 erfolgreich besetzt werden. Das Wahlbüro hat am 03.09.2024 folgendes Wahlergebnis festgestellt:
Arbeitgebervertreter*
Domenico Chirico
Daniel Peterhans
Jacques Rais
Arbeitnehmervertreter*
Christoph Aeberhard
Marco Kym
* in stiller Wahl gewählt
Baloise Leben AG
Alexander Dietsche, Todtnau (DE)
Roland Tschudin Pension Fund Executive AG, Cham
Ernst & Young AG, Basel
Am Samstag, 23.11.2024, werden diverse Systeme aufgrund von Wartungsarbeiten nicht verfügbar sein. Wir bitten Sie um Verständnis.