So machen Sie sich das Zusammenziehen und -leben noch schöner:
- gemeinsam über Kosten, Aufgaben und Regeln sprechen
- Entscheidung zum Mietvertrag treffen
- an wichtige Versicherungen denken
Ein erstes Zusammenziehen ist ein grosser Schritt und nicht günstig: Sie müssen Umzug und eventuell neue Möbel bezahlen und einiges organisieren. Bevor Sie alles in Bewegung setzen, testen Sie, ob Sie wirklich Ihren Alltag miteinander verbringen möchten. Wenn Sie in eine bereits bestehende Wohnung ziehen, bietet sich ein Probewohnen an. Oder Sie testen das Zusammenwohnen bei einem längeren Urlaub in einer Ferienwohnung.
Eine gängige Empfehlung lautet, dass die Kosten für die Wohnung maximal ein Drittel des Nettoeinkommens betragen sollten. Das gibt Ihnen eine gute Orientierung für die Mietkosten. Wenn die erste gemeinsame Wohnung neu angemietet wird, denken Sie ausserdem an die Mietkaution. Auch laufende Kosten für Versicherungen, Telefon, Fernsehen etc. gehören in die Kalkulation – ebenso wie die Kosten für den Umzug.
Wenn Sie mit Ihrer Partnerin oder mit Ihrem Partner zusammenziehen und es bereits eine bestehende Wohnung gibt, ist eine gemeinsame Planung besonders wichtig – sonst fühlt sich eine Person möglicherweise fortwährend als «nur zu Besuch». Kaufen Sie gemeinsam wenigstens einige neue Möbel, gestalten Sie die Zimmeraufteilung neu oder dekorieren Sie um.
Mieten Sie gemeinsam eine neue Wohnung, hilft die Checkliste für die erste eigene Wohnung bei der Ausstattung. Überlegen Sie vorab gemeinsam, was Ihnen an der Wohnung wirklich wichtig ist: Verkehrsanbindung, Badewanne, Balkon? Wie viele Zimmer benötigen Sie mindestens, damit es genügend Rückzugsmöglichkeiten gibt.
Wie bei jedem Umzug kann auch das Zusammenziehen in die erste eigene Wohnung ganz schön überwältigend sein: Es gibt einfach sehr viel zu tun und anzuschaffen. Setzen Sie zusammen mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner klare Prioritäten, bevor Ihnen Energie und Geld ausgehen. Vielleicht kann der Beamer oder die Renovierung des Balkons noch warten und Sie kümmern sich zunächst um eine gut ausgestatte Küche? Je nach Interessen können Ihre Prioritäten unterschiedlich ausfallen – wichtig ist nur, dass Sie sie gemeinsam setzen.
Die ersten Monate des Zusammenlebens sind vorbei – der perfekte Zeitpunkt, um eine Bestandsaufnahme zu machen. Sind alle Verträge und Versicherungen abgeschlossen? Was ist noch in der Wohnung zu erledigen? Welche Räume wollen Sie noch verschönern? Nehmen Sie sich Zeit und priorisieren Sie auch diese Aufgaben gemeinsam: So fällt nichts unter den Tisch und Sie können alles entspannt schrittweise erledigen.
Ob Sie in eine bereits bestehende Wohnung ziehen oder sich gemeinsam eine neue Wohnung suchen: Sie müssen sich entscheiden, ob nur einer von Ihnen oder Sie beide im Mietvertrag stehen sollen. Beide Möglichkeiten haben Vor- und Nachteile.
Es gilt:
- Besteht bereits eine Wohnung, muss die zweite Person den bestehenden Mietvertrag nicht unterschreiben.
- Andererseits hat sie auch kein Recht darauf, dass die Vermieterschaft sie mit in den Vertrag aufnimmt.
- Die Vermieterschaft kann nicht verbieten, dass Ihre Partnerin oder Ihr Partner zu Ihnen zieht. Voraussetzung ist zwar, dass die Wohnung dadurch nicht überbelegt wird. Für ein Paar ohne Kinder ist jedoch eine Wohnung mit einem Zimmer formal ausreichend.
Etwas anders sieht es aus, wenn Sie die erste gemeinsame Wohnung neu beziehen. Dann darf die Vermieterschaft verlangen, dass beide Personen den Vertrag unterschreiben.
Hier die Vorteile und Nachteile im Überblick:
Nur eine Person steht im Mietvertrag | Es gibt einen gemeinsamen Mietvertrag | |
Vorteile |
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Nachteile |
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Diese Regeln gelten für Paare, die im Konkubinat zusammenleben. Für verheiratete oder in eingetragener Partnerschaft lebende Paare stellt sich die Situation etwas anders dar: Hier hat nämlich auch die Person, die den Mietvertrag nicht unterzeichnet hat, einige Rechte. Es handelt sich dann um eine sogenannte «Familienwohnung».
Hier gilt:
- Eine Familienwohnung kann ein Paar nur gemeinsam kündigen, auch wenn nur eine Person den Mietvertrag unterschrieben hat.
- Ebenso muss eine Kündigung von der Vermieterschaft beiden Personen separat und per Post zugehen. Sonst ist sie ungültig.
- Die Verpflichtung, den Mietzins zu zahlen, liegt aber weiterhin nur bei der Person, die den Vertrag unterschrieben hat.
Tipp: Erfahren Sie mehr über die finanziellen Vorteile und Nachteile der Heirat in der Schweiz.
Es gibt zwei Versicherungen, die beim Beziehen der ersten gemeinsamen Wohnung auf keinen Fall fehlen sollten:
- Die Hausratversicherung, die Ihre persönlichen Gegenstände absichert– zum Beispiel im Falle eines Einbruchs, bei einem Wohnungsbrand oder bei einem Elementarschaden.
- Die Haftpflichtversicherung, die die Kosten erstattet, wenn Sie versehentlich Gegenständen einer dritten Person einen Schaden zugefügt haben. Das gilt auch für Mietsachen – zum Beispiel, wenn der teure Parkettboden durch eine auslaufende Waschmaschine beschädigt wurde.
Wenn Sie mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner zusammenziehen, benötigen Sie in aller Regel nur eine Hausratversicherung und eine Haftpflichtversicherung, um alle Personen im Haushalt abzusichern. Schliessen Sie am besten mit einer Haushaltsversicherung direkt beide Versicherungen kombiniert ab.
Aufgepasst: Vorsicht ist geboten, wenn Sie aus einer eigenen Wohnung in die erste gemeinsame Wohnung ziehen. Hier sollten Sie die Versicherungssumme der Hausratversicherung prüfen und gegebenenfalls erhöhen, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Eine Unterversicherung entsteht, wenn die Versicherungssumme niedriger als der Ersatzwert ist. Der Schaden wird dann nur in dem Verhältnis ersetzt, in dem die Versicherungssumme zum Ersatzwert steht.
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