- Die Haftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden von bis zu 10 Millionen Franken.
- Sie gilt bei Abschluss als Familienversicherung für alle Personen, die mit Ihnen im selben Haushalt wohnen.
- Auch gegen ungerechtfertigte Ansprüche von anderen sind Sie geschützt.
Mit der Privathaftpflicht von Baloise schützen Sie sich und Ihre Familie vor hohen Kosten. Abgedeckt sind alle Schäden, die Sie versehentlich anderen Personen oder deren Sachen zufügen. Gerade bei Personenschäden können leicht Kosten in Millionenhöhe entstehen – zum Beispiel, wenn die betroffene Person nicht mehr arbeiten kann. Mit uns an Ihrer Seite sind Sie jederzeit gut abgesichert.
Was auch passiert – mit Ihrer Baloise Haftpflicht sind Sie bestens abgesichert. Wir erstatten Kosten in Höhe von bis zu 10 Millionen Franken.
Gut abgesichert, wo Sie auch sind: Die Baloise Haftpflichtversicherung gilt in der Schweiz und im Ausland gleichermassen.
Ihre Prämienrechnung können Sie bequem und unkompliziert per eBill begleichen. Damit haben Sie die volle Kontrolle über Ihre Zahlungen und können diese ganz einfach online erledigen
Sie möchten Ihre Kinder mitversichern? Mit der Familienversicherung kein Problem. Und mit den Sicherheitsbausteinen «Sorglos» und «Protection» Können Sie sich auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten absichern.
Ob es zu einem Schaden in der Mietwohnung gekommen ist, Sie versehentlich eine andere Person verletzt haben oder Ihr Haustier etwas beschädigt hat – die Baloise Haftpflichtversicherung sichert Sie sowohl bei Sach- als auch bei Personenschäden, die Sie gegenüber Dritten verursacht haben, ab.
Eine Person hat Klage gegen Sie erhoben, doch für den Schaden sind Sie nicht verantwortlich? Wir vertreten Sie und wehren unberechtigte Ansprüche Dritter gegen Sie ab.
Endlich geht’s in die Ferien. Dazu haben Sie sich das Auto des Nachbarn ausgeliehen. Leider streifen Sie auf einer schmalen Landstrasse eine Mauer. Keine Sorge, das kann passieren. Die Reparaturkosten übernehmen wir für Sie. Falls Ihr Nachbar bereits eine Kaskoversicherung hat, übernehmen wir seinen Selbstbehalt und seinen Bonusverlust.
Grobfahrlässigkeit und Grossschadenservice
Gedankenverloren biegen Sie mit Ihrem Velo bei Rot rechts ab und verletzen dabei eine Fussgängerin. Auch in einem solchen Fall stehen wir Ihnen zur Seite – mit dem Sicherheitsbaustein «Sorglos». Im Rahmen der Haftpflichtversicherung schützt er Sie vor den finanziellen Folgen eines Missgeschicks, das Ihnen wegen einer Unachtsamkeit passiert ist. Wir bezahlen die Kosten solcher Schäden, ohne Wenn und Aber. Auch um die Organisation und Koordination bei Grossschäden müssen Sie sich nicht kümmern. Als Ihr Partner übernehmen wir das gern für Sie.
Schadenbeispiel
Der Feierabend lockt und Noah denkt über seine Wochenendpläne nach. Dabei biegt er mit seinem Velo gedankenverloren bei Rot rechts ab und verletzt eine Fussgängerin schwer. Sie kann drei Monate lang nicht arbeiten.
Schaden | |
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Beschädigung an Kleider und Smartphone der Fussgängerin | CHF 1'000 |
Spitalkosten | CHF 63'000 |
Lohnausfall der Fussgängerin | CHF 2'000 |
Schaden Total | CHF 66'000 |
Selbstbehalt* für Laura | CHF 200 |
Entschädigung durch Baloise | CHF 65'800 |
* Eigentlich müsste Noah CHF 13'200 (20% der Schadenssumme) selbst bezahlen. Dies, weil er den Schaden grobfahrlässig verursacht hat. Doch weil er sich für den Sicherheitsbaustein Sorglos entschieden hat, bezahlt er lediglich den Selbstbehalt von CHF 200.
Das Internet bietet unzählige Möglichkeiten – auch für Cyber-Kriminelle: Diese können Ihre Kreditkarte oder persönlichen Daten missbrauchen, ein elektronisches Gerät mit Schadsoftware infizieren oder Cyber-Mobbing betreiben. Auch ein Verlust Ihrer persönlichen Daten ist nicht ausgeschlossen. Optimalen Schutz bietet Ihnen unser Sicherheitsbaustein «Protection» mit der Cyber-Deckung: Wir erstatten unter anderem die Kosten für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche, ersetzen den Schaden aus einem Kreditkartenmissbrauch oder übernehmen die Kosten für Datenrettung. So holen Sie das Beste aus dem Internet und den elektronischen Medien heraus
«Kassensturz»-Testsieger: Top-Leistungen zum günstigsten Preis
Ein Hagelsturm zerfetzt Ihre Gartenmöbel, Ihr Reisegepäck wird am Flughafen gestohlen oder eine Kerze beschädigt Ihren Esstisch: Damit Sie auch in solchen Situationen auf der sicheren Seite sind, gibt es die Hausratversicherung. Sie können die private Haftpflichtversicherung auch mit der Hausratversicherung kombinieren. Die Kombination dieser beiden Versicherungen heisst Haushaltsversicherung.
Sichern Sie sich und Ihre Liebsten rundum ab. Gerne beraten wir Sie persönlich, oder schliessen Sie Ihre Haftpflichtversicherung mit wenigen Klicks direkt online ab.
Zum Hausrat zählen alle beweglichen Sachen, die Sie privat nutzen. Die Hausratversicherung deckt die Kosten, wenn Ihr Hausrat durch ein versichertes Ereignis abhandenkommt, zerstört oder beschädigt wird. Die Haftpflichtversicherung schützt Sie vor Ansprüchen Dritter für Personen- und Sachschäden. Sie deckt sowohl die Entschädigung für berechtigte Ansprüche als auch die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen. Beide Versicherungsbausteine zusammen bilden die Haushaltsversicherung.
Wir empfehlen, Kinder ab Geburt zu versichern. Wichtig: Wenn Sie eine Einzelversicherung abschliessen, sind nur Sie allein versichert. Schliessen Sie aber eine Versicherung für die ganze Familie ab, sind sämtliche Personen in Ihrem Haushalt automatisch mitversichert. Diese Personen müssen Sie nicht separat aufführen. Und solange Ihre Kinder bei Ihnen zu Hause wohnen, sind sie in Ihrer Haftpflichtversicherung mitversichert – unabhängig von ihrem Alter und ihrer Erwerbssituation.
Sie haben die Wahl: Schliessen Sie eine Einzelversicherung ab, um nur sich selbst zu schützen, oder entscheiden Sie sich für eine Familienversicherung, die sämtliche Personen in Ihrem Haushalt automatisch mitversichert.
Ja. Schäden, für die Sie als Tierhalterin oder Tierhalter haften, sind mit Ihrer Privathaftpflichtversicherung gedeckt.
Ja. Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden, für die Sie als Halterin bzw. Halter oder Benützerin bzw. Benützer von Modellluftfahrzeugen und Drohnen haften, für welche keine Bewilligung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) vorgeschrieben ist.
Die Haftpflichtversicherung ist in der Schweiz nicht grundsätzlich obligatorisch. Allerdings wird sie im Mietverhältnis häufig gefordert. In einigen Kantonen ist ausserdem eine Haftpflicht für Hundehalterinnen und -halter vorgeschrieben.
Die Haftpflichtversicherung deckt Personenschädenund Sachschäden. Sie deckt zudem auch die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche von Dritten.
Die private Haftpflichtversicherung schliesst Schäden aus, die absichtlich verursacht werden oder vorhersehbar sind. Sie deckt auch keine Schäden am eigenen Eigentum oder am Eigentum von Familienmitgliedern, die im selben Haushalt leben. Ebenso nicht abgedeckt sind Schäden, die im Rahmen von beruflichen Tätigkeiten passieren.
Die Hausratversicherung deckt Schäden am und den Verlust von persönlichem Eigentum. Die Privathaftpflichtversicherung ihrerseits deckt Schäden, die man selbst verursacht und dabei Dritte oder deren Eigentum schädigt.
Die Haftpflichtversicherung zahlt Schäden, die Sie selbst gegenüber Dritten oder deren Eigentum verursacht haben. Sie schützt Sie vor hohen Kosten und gehört damit zu den sinnvollen und empfohlenen Versicherungen.
Die Hausratversicherung gilt grundsätzlich weltweit, sowohl am Versicherungsort als auch ausserhalb. Ausnahmen sind die Deckungen für Glasbruch und einfachen Diebstahl am Versicherungsort, die nur dort gelten. Die Deckung für einfachen Diebstahl auswärts gilt hingegen nur ausserhalb (weltweit). In der Privathaftpflicht geniessen Sie ebenfalls weltweite Deckung.
Am Samstag, 23.11.2024, werden diverse Systeme aufgrund von Wartungsarbeiten nicht verfügbar sein. Wir bitten Sie um Verständnis.