- Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Neuwert der versicherten Objekte.
- Versicherungen übernehmen dann im Schadenfall häufig nicht die kompletten Kosten.
- Berechnen Sie deshalb die Versicherungssumme korrekt.
Schliessen Sie zum Beispiel eine Hausratversicherung ab, müssen Sie den Neuwert Ihres Hab und Guts, das Sie absichern möchten, schätzen oder berechnen. Die daraus resultierende Versicherungssumme ist bei einer Unterversicherung von entscheidender Bedeutung: Ist sie niedriger als der tatsächliche Neuwert des versicherten Hausrats, sind Sie unterversichert. Umgekehrt können Sie auch überversichert sein, wenn die Versicherungssumme über dem effektiven Neuwert liegt.
Beim Hausrat sind Fälle von Über- oder Unterversicherung am häufigsten. Eine Erklärung dafür ist, dass viele Versicherte den Aufwand scheuen, die Versicherungssumme genau zu berechnen ‒ oder sie möchten niedrigere Beiträge zahlen. Das gilt auch für die Gebäudeversicherung: Hier können Sie ebenfalls unterversichert sein, wenn Sie den Neuwert Ihres Hauses beim Versicherungsabschluss zu niedrig ansetzen.
Das unmittelbare Resultat einer Unterversicherung ist ein zu niedriger Versicherungsbeitrag. Bei korrekter Angabe der Versicherungssumme würde dieser entsprechend höher ausfallen.
Das klingt zunächst nach einem Vorteil. Doch der Sinn einer Hausrat- oder Gebäudeversicherung ist natürlich, dass Ihnen etwa bei einem Brand- oder Wasserschaden alle anfallenden Kosten erstattet werden. Eine Unterversicherung hat aber zur Folge, dass viele Versicherungen Ihre Leistungen anteilig kürzen.
Nehmen wir an, Sie schliessen eine Hausratversicherung ab und schätzen den Wert Ihres Inventars auf 80'000 Franken. Tatsächlich hat Ihr versicherter Hausrat jedoch einen Neuwert von 100'000 Franken. Eine Unterversicherung entwickelt sich auch schnell, wenn junge Familien wachsen und die Versicherungssumme nicht an den ebenfalls grösser werdenden Hausrat angepasst wird.
Wird Ihr Hausrat nun beispielsweise bei einem Wohnungsbrand komplett zerstört, erstattet Ihnen die Hausratversicherung aufgrund der Unterversicherung in der Regel nur die versicherten 80'000 Franken. Die verbleibenden Kosten von 20'000 Franken müssen sie selbst tragen.
Hausrat | Schadenfall | ||
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Tatsächlicher Wert | CHF 100'000 | Totalschaden | CHF 100'000 |
Versicherungssumme | CHF 80'000 | Entschädigung zu 80 % | CHF 80'000 |
Unterversicherung | 20 % | Fehlbetrag | CHF 20'000 |
Sind Sie unterversichert, wirkt sich das auch negativ auf die Entschädigung bei Teilschäden aus: Ist beispielsweise nur ein Raum von dem Brand betroffen und es entsteht ein Teilschaden von 12'000 Franken, zahlt Ihnen die Versicherung anteilig nur 9'600 Franken. Das bedeutet: Obwohl die angesetzte Versicherungssumme weit über der Schadenssumme liegt, müssen Sie die verbleibenden 2'400 Franken selbst zahlen.
Hausrat | Schadenfall | ||
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Tatsächlicher Wert | CHF 100'000 | Teilschaden | CHF 12'000 |
Versicherungssumme | CHF 80'000 | Entschädigung zu 80 % | CHF 9'600 |
Unterversicherung | 20 % | Fehlbetrag | CHF 2'400 |
Die gute Nachricht ist: Haben Sie eine zu hohe Versicherungssumme angegeben, ist Ihr Inventar auf jeden Fall komplett abgesichert. Allerdings entsteht Ihnen auch durch eine Überversicherung ein finanzieller Nachteil: Sie zahlen zu hohe Versicherungsbeiträge. Diese werden Ihnen nicht zurückgezahlt. Darüber hinaus erstattet Ihnen die Versicherung bei einem Totalschaden nur den effektiven Schaden und nicht die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme.
Insbesondere bei der Hausratversicherung verlassen sich viele Versicherte nur auf eine grobe Schätzung Ihres Inventarwertes. Natürlich ist es mit einem höheren Aufwand verbunden, aber: Die beste Methode zur Vermeidung einer Über- oder Unterversicherung ist das möglichst genaue Berechnen des Neuwertes Ihres Gebäudes oder Inventars. In diesem Beitrag können Sie nachlesen, wie Sie die Versicherungssumme Ihres Hausrats ermitteln.
Prüfen Sie regelmässig, ob die angegebene Versicherungssumme noch korrekt ist, und nehmen Sie bei Neuschaffungen eine Anpassung vor. Auch der regelmässige Austausch mit Ihrer Kundenberaterin oder Ihrem Kundenberater hilft, eine Unterversicherung zu vermeiden.