Schäden durch Wasser sind ein Ärgernis und können leider jeden treffen. Lernen Sie deshalb:
- wie Sie im Schadenfall richtig vorgehen
- was versichert ist
- welche Versicherung welche Schäden bezahlt
Durch Wasser verursachte Schäden sind leider sehr häufig. Sie machen rund einen Viertel aller Schäden im Haushalt aus. Darum schauen wir genau hin:
Der Geschirrspüler flutet die Küche, das Sommergewitter führt zu Überschwemmungen und setzt den Keller unter Wasser, oder die undichte Heizung verursacht Schimmel an Wänden und Böden. In jedem Fall ist ein Wasserschaden ärgerlich und kann schnell zu hohen Kosten führen. Doch je nachdem, wie ein solcher Schaden entstanden ist, zahlt eine andere Versicherung.
Vereinfacht gesagt unterscheiden Versicherungen zwischen zwei Arten von «Wasserschäden»
Zu den eigentlichen Wasserschäden zählen beispielsweise Rohrbrüche, undichte Wasserhähne oder Lecks in Heizungsanlagen, Waschmaschinen, Geschirrspülern, mobilen Klimageräten, Luftbefeuchtern, Aquarien oder Wasserbetten sowie Schäden durch Rückstau aus Abwasserrohren.
Wenn Wasser durch ein Unwetter oder Starkregen in das Gebäude eindringt, spricht man von einem Elementarschaden. Dazu zählen Ereignisse wie Hochwasser, Überschwemmungen, Hagel oder Sturm.
Welche Versicherung nun für die Schäden aufkommt, hängt davon ab, was beschädigt wurde.
Egal, ob es sich um einen Wasser- oder Elementarschaden handelt, die private Hausratversicherung bezahlt die Schäden an Ihrem gesamten Hausrat. Dazu gehören alle Ihre privaten beweglichen Sachen wie Kleider, Möbel, Musikinstrumente oder elektronische Geräte – auch im Keller oder in der Garage.
Wichtig: Achten Sie immer darauf, dass Ihre Versicherungssumme dem tatsächlichen Wert Ihres Hausrats entspricht. So sind Sie sicher, dass Ihr gesamter Hausrat versichert ist. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Blog-Artikel «Hausrat unter der Lupe».
Elementarschäden am Gebäude bezahlt die Gebäudeversicherung. Dazu zählen Schäden an der Fassade, an Wänden, Fenstern, Türen, am Dach oder an festen Gebäudeteilen wie Einbauschränken oder haustechnischen Anlagen wie der Heizung. Als Mieterin oder Mieter brauchen Sie diese Versicherung nicht. Hierfür ist die Eigentümerin oder der Eigentümer zuständig.
Achtung: Je nach Kanton müssen Sie das Gebäude gegen Feuer- und Elementarschäden bei der kantonalen Gebäudeversicherung versichern. Diese Versicherung bezahlt aber keine Wasserschäden. Dafür ist eine Gebäudewasserversicherung nötig.
Wenn Sie als Mieterin oder Mieter durch Unachtsamkeit einen Schaden selbst verursachen, bezahlt meist Ihre Haftpflichtversicherung. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie das Wasser im Bad Ihrer Mietwohnung überlaufen lassen oder den Putzeimer über dem Parkett ausleeren.
Ob zuhause oder unterwegs: Die Hausratversicherung deckt Schäden am Hausrat zum Neuwert. Schützen Sie, was Ihnen lieb ist.
Das Wichtigste ist: bleiben Sie ruhig, gehen Sie keine Risiken ein und bringen Sie sich selbst sowie andere Personen und Tiere schnell in Sicherheit. Danach können Sie die nächsten Schritte einleiten.
- Alarmieren: Bei einem grösseren Schaden müssen Sie möglicherweise die Feuerwehr alarmieren, die das Wasser für Sie abpumpt. Sie erreichen sie über die Notrufnummer 118.
- Abschalten: Wenn Sie eine Wasserleitung oder den Strom gefahrlos abschalten können, um weiteres Unheil zu verhindern, dann tun Sie das.
- Retten: Retten Sie, was Sie können. Bringen Sie dazu alles in Sicherheit, was vom Wasser bedroht ist.
- Dokumentieren: Erstellen Sie eine Liste mit allen betroffenen Gegenständen und tragen Sie eventuell Quittungen zu deren Kosten zusammen. Es lohnt sich auch, aussagekräftige Fotos zu machen. Diese Angaben werden Ihrer Versicherung helfen.
- Informieren: Wenn Sie Mieterin oder Mieter sind, informieren Sie Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter. Schalten Sie auch Ihre Versicherung ein. Bei der Baloise kümmern wir uns beispielsweise auch um die Organisation der richtigen Handwerksbetriebe, welche die Schäden beheben. Sie erreichen uns über Ihre persönliche Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater, via Chat, per E-Mail schaden@baloise.ch oder unter 0800 24 800 800. Dafür sind wir da.
- Aufräumen: Zum Schluss räumen Sie das Chaos auf.
Wichtig: Führen Sie auch kleinere Reparaturen nur in Absprache mit Ihrer Vermieterin / Ihrem Vermieter und Ihrer Versicherung durch. In den meisten Fällen lohnt es sich, Profis beizuziehen. Denn eine unsachgemässe Reparatur oder Sanierung kann zu Folgeschäden wie Schimmel oder Pilzbefall führen und teuer werden.
So vermeiden Sie Wasserschäden
Einfache Massnahmen helfen Ihnen, Wasserschäden zu verhindern.
Aussenleitungen können im Winter gefrieren und im schlimmsten Fall platzen. Stellen Sie deshalb das Wasser Ende Herbst ab und entleeren Sie die entsprechenden Leitungen. Im Frühling können Sie die Leitungen wieder in Betrieb nehmen.
Lassen Sie solche Geräte, wenn nötig, von Profis installieren und regelmässig warten.
Lassen Sie Waschmaschinen und Geschirrspüler nie laufen, wenn Sie nicht zu Hause sind. So sind Sie immer in der Nähe, falls etwas passiert.
Reinigen Sie Abflüsse von Waschbecken, Duschen und Badewannen von Zeit zu Zeit mit Abflussreiniger und spülen Sie sie mit heissem Wasser durch. So verhindern Sie, dass sie verstopfen.
Ein Regal montieren oder ein Bild aufhängen. Manchmal ist es nötig, ein Loch in die Wand zu bohren.
Wichtig: Bohren Sie nie in unmittelbarer Nähe von Wasserleitungen, Steckdosen, Lichtschaltern oder Lampenanschlüssen. An diesen Stellen ist besondere Vorsicht geboten. Um Unfälle und Schäden zu vermeiden, eignet sich auch ein Leitungsortungsgerät, das im Fachhandel erhältlich ist.