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Blog Hausrat unter der Lupe

Nehmen Sie Ihre Hausratversicherung unter die Lupe: Was zum Hausrat gezählt wird und weshalb Sie Ihre Versicherungssumme regelmässig anpassen sollten.

16. März 2019
Sehen Sie bei Ihrer Hausratversicherung genauer hin und überprüfen Sie Ihre Versicherungssumme rechtzeitig.
Haben Sie bei Ihrer Hausratversicherung den Durchblick?

Wissen Sie, was alles zum Hausrat gezählt wird? Die Frage mag simpel klingen, doch nicht immer ist sie einfach zu beantworten. Gehört beispielsweise der Rasenmäher im Gartenschuppen dazu? Oder wie sieht es mit den Goldvreneli von Opa aus?

Es kann sich lohnen, auf Nummer sicher zu gehen. So müssen Sie bei einem Schadenfall nicht mit unliebsamen Überraschungen rechnen, wenn beispielsweise die teure Armbanduhr nicht abgedeckt ist. Nehmen Sie Ihre Hausratversicherung deshalb unter die Lupe und sehen Sie nach, was in Ihrem Vertrag versichert ist:

Was versichert die Baloise?

Zum Hausrat zählen alle Gegenstände, die dem privaten Gebrauch dienen und beweglich sind. Dazu gehören auch:

  • anvertraute, geleaste und gemietete Gegenstände
  • Fahrnisbauten z.B. Schreberhäuschen
  • Gegenstände von Gästen
  • Haustiere
  • privat erworbene Berufswerkzeuge und –kleider (nicht bei Selbstständigkeit)

Nicht zum Hausrat gezählt, aber zusätzlich oder separat versicherbar sind:

  • Schmuck, Armband- und Taschenuhren
  • Motorfahrzeuge, Anhänger (separate Motorfahrzeugversicherung) und Zubehör wie Pneus oder Skiträger
  • Wohnwagen und Mobilheime (separate Mobilheimversicherung)
  • Wasserfahrzeuge (separate Motorfahrzeugversicherung) mit obligatorischer Haftpflichtversicherung

Warum spielt das eine Rolle?

Die Gegenstände im Hausrat werden zur Berechnung der Versicherungssumme verwendet. Diese definiert den Rahmenwert, mit dem eine Entschädigung berechnet wird. Um Ihren Hausrat ausreichend zu versichern, sollten Sie die Versicherungssumme deshalb regelmässig überprüfen und anpassen.

Ein Beispiel:
Eva und Franz sind Ende dreissig ins gemeinsame Haus gezogen. Die Versicherungssumme des Paares wurde damals auf CHF 50 000 festgelegt. Zehn Jahre später hat sich aus der Doppel-WG eine Familie entwickelt: Die beiden Kinder Sina und Leon sind mit eigenen Möbeln und Fahrrädern dazugekommen, dazu ein neuer TV, Stereoanlage, eine Mikrowelle, ein grösserer Esstisch, ein neues Sofa. Eva arbeitet von zu Hause aus mit einem Grafik-PC. Auf der Terrasse stehen statt Klappstühlen jetzt ein Holzofengrill und eine Hollywood-Schaukel, im Garten ein Geräteschuppen. Der Gesamtwert des Hausrats ist damit auf CHF 100 000 gestiegen.

Der Schadenfall:

Angenommen, Eva und Franz würden bei einem Einbruch oder einem Brand einen Grossteil ihres Hausrats verlieren, wäre der Schaden wegen einer Unterversicherung nicht vollumfänglich gedeckt. Denn: Beträgt die Versicherungssumme nur die Hälfte des Hausratwertes, wird die effektive Entschädigung im Schadenfall um 50 % gekürzt.

Eine zu hohe oder eine zu tief angesetzte Versicherungssumme bringt Ihnen nur Nachteile. Denken Sie deshalb frühzeitig daran, Ihre Versicherungssumme dem aktuellen Wert Ihres Hausrats anzupassen. Eine Erhöhung ist nicht teuer (ca. CHF 20 pro CHF 10 000) und jederzeit auch per Anruf möglich.

Effektiver Wert des Hausrats: CHF 100 000
Versicherungssumme: CHF 50 000
Schadensumme: CHF 60 000
Effektive Entschädigung: CHF 30 000
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