Bei einer eingefrorenen Kaltwasserleitung im Haus ist schnelles Handeln gefragt:
- Eine eingefrorene Wasserleitung kann grosse Schäden verursachen.
- Für die Kosten kommt die Hausrat- oder Gebäudeversicherung auf.
- Das Auftauen der eingefrorenen Rohre sollten Sie einer Fachkraft überlassen.
Bei zu niedrigen Temperaturen kann sich in unzureichend isolierten Wasserleitungen eine Eisschicht bilden. Sie bewirkt nicht sofort einen Verschluss der Leitung, doch bei längerem Frost fliesst schliesslich kaum noch Wasser. Das schwerwiegendere Problem ist jedoch: Gefrorenes Wasser dehnt sich aus. Das kann zur Folge haben, dass Wasserleitungen platzen. Wenn nun das gefrorene Wasser wieder taut, tritt es aus der kaputten Wasserleitung aus.
Die Folgen können massiv sein: Wasser im Gemäuer, ein Wasserschaden in der Wohnung, unerkannter Schimmel, durchnässte Dämmschichten oder Fussböden – hier helfen nur Renovierungsarbeiten, die natürlich mit entsprechend hohen Kosten einhergehen.
Gleichzeitig gehört eine eingefrorene Kaltwasserleitung zu den häufigsten Ursachen für Wasserschäden. Eine Versicherung ist daher unverzichtbar. Je nachdem, ob der Schaden am Hausrat oder am Gebäude selbst entstanden ist, trägt die Hausrat- oder die Gebäudeversicherung die Kosten.
Die Hausratversicherung ist für Mietende ebenso relevant wie für Personen im Eigenheim. Sie können Ihre Hausratversicherung in der Haushaltsversicherung auch mit einer Haftpflichtversicherung kombinieren.
- Die Folgeschäden durch eine zugefrorene Wasserleitung sind Wasserschäden und somit über die Hausratversicherung abgesichert. Andere typische Wasserschäden werden beispielsweise durch defekte Spül- oder Waschmaschinen, Wasserbetten oder Aquarien verursacht.
- Die Hausratversicherung erstattet die Kosten für beweglichen Hausrat. Dazu gehören das Mobiliar, Teppiche und Vorhänge, Elektrogeräte und generell «bewegliche Gegenstände».
- Mietende sind selbst für den Abschluss einer Hausratversicherung verantwortlich. Sie ist in den meisten Schweizer Kantonen nicht obligatorisch.
Die Gebäudeversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen für Menschen mit Immobilienbesitz und kann durch eingefrorene Kaltwasserleitungen verursachte Schäden übernehmen.
- Für alle Bauteile, die untrennbar mit dem Gebäude verbunden sind, ist die Gebäudeversicherung zuständig. Das betrifft das Mauerwerk selbst, aber auch Dach und Fassade, Fenster und Türen etc.
- Achten Sie unbedingt darauf, dass Wasserschäden Teil Ihres Versicherungsvertrags sind. Sonst werden Schäden durch eingefrorene Rohre und Leitungen nicht reguliert.
- Versichert werden können auch die Kosten für das fachgerechte Auftauen eingefrorener Leitungen und eventuell notwendige Reparaturen.
- Ausserdem können Sie zusätzlich die Kosten für Aufräumarbeiten, die Suche nach einem Leck, das Freilegen von Leitungen oder auch einen Mietertragsausfall absichern lassen.
Tipp: Informieren Sie sich hier über die Unterschiede zwischen Hausrat- und Gebäudeversicherung.
Bei Baloise können Sie Ihr Gebäude umfassend gegen die häufigsten Schäden absichern – auf Wunsch auch inklusive Auftauarbeiten, Reparaturen, Entsorgungskosten etc.
Die Privathaftpflichtversicherung reguliert nicht die Schäden, die Ihnen selbst entstanden sind, sondern trägt die Kosten gegenüber anderen Personen. Die private Haftpflichtversicherung ist zwar unverzichtbar, bei einer eingefrorenen Kaltwasserleitung aber nur selten der richtige Ansprechpartner – vor allem, wenn Sie zur Miete wohnen.
Für eine Schadensregulierung der privaten Haftpflichtversicherung sind folgende Szenarien denkbar:
- Sie wohnen in einer Eigentumswohnung und aufgrund einer eingefrorenen Leitung ist es zu einem Wasserschaden in Ihrer Wohnung gekommen. Das Wasser läuft auch in die Wohnung unter Ihnen und zerstört dort ein wertvolles Elektrogerät.
- Eine geplatzte Leitung hat in Ihrem Gebäude das Treppenhaus unter Wasser gesetzt. Ein Besucher rutscht deshalb aus, stürzt und zieht sich eine Verletzung zu.
Aussenleitungen sind einem höheren Risiko ausgesetzt als Wasserleitungen im Haus: Oft sind sie weniger tief verlegt und schlechter isoliert. Schnell ist die Wasserleitung im Garten eingefroren oder aus dem Wasserhahn im Garten kommt kein Wasser mehr. Was nun?
Idealerweise beugen Sie eingefrorenen Rohren von Beginn an vor, indem Sie Frostschutzkabel oder Rohrbegleitheizbänder mitverlegen. So lassen sich eingefrorene Leitungen auftauen oder das Einfrieren verhindern – je nach System sogar ganz automatisch.
Eine Gartenlaube und ähnliche Konstruktionen können Sie mitversichern. Bei einem festen Fundament benötigen Sie eine Gebäudeversicherung, ansonsten ist die Hausratversicherung ausreichend. Achten Sie darauf, die Gartenlaube mit in den Vertrag aufzunehmen.
Setzt der Frost ein, entleeren Sie alle Wasserleitungen im Garten vollständig. So beugen Sie eingefrorenem Wasser in der Leitung vor. Achtung: In der Regel gehört das zu Ihren Sorgfaltspflichten im Rahmen der Versicherung.
Es ist wichtig, dass eine eingefrorene Kaltwasserleitung schnell und fachgerecht aufgetaut wird – bevor das Rohr platzt und es zu einem Wasserschaden kommt.
In aller Regel sollten Sie es jedoch einer Fachkraft überlassen, eingefrorene Rohre aufzutauen. Sie kann Schutzmassnahmen ergreifen und gegebenenfalls auch ermitteln, ob bereits ein Schaden entstanden ist. Gegebenenfalls müssen die Rohre ohnehin erst zugänglich gemacht und ein Leck lokalisiert werden.
Grundsätzlich dürfen beim Auftauen eingefrorener Rohre niemals Geräte mit hoher Hitzeentwicklung zum Einsatz kommen (etwa Lötlampen). Ein Heizstrahler oder sogar ein Föhn können hilfreich sein. Wenn jedoch der Verdacht besteht, dass es bereits zu einem Schaden am Rohr gekommen ist, sollten Sie sich nicht selbst an die Arbeit machen.
Wichtig: Bevor Sie eine zugefrorene Wasserleitung auftauen, müssen der Wasserhaupthahn abgedreht und alle Wasserhähne geöffnet werden.
Wenn draussen Frost herrscht, ist es empfehlenswert, durchgängig zu heizen – auch in ungenutzten Zimmern.
Sind Sie längere Zeit verreist? Dann stellen Sie das Wasser ab und entleeren Sie alle Wasserleitungen. Die Wasserhähne sollten geöffnet bleiben, sodass gegebenenfalls noch Wasser nachlaufen kann. Auch eingefrorene Wasserhähne im Garten lassen sich so vermeiden.
Auch die Heizrohre sollten, soweit möglich, bei längerer Abwesenheit entleert werden.
Dass es zu einem Rohrbruch gekommen ist, erkennen Sie mitunter daran, dass die Heizung kalt bleibt oder aus der Wasserleitung kein oder nur noch wenig Wasser kommt.
Stellen Sie bei Verdacht auf einen Schaden sofort das Wasser und auch den Strom – zumindest im betroffenen Teil des Hauses – ab. Das gilt auch, wenn noch kein Wasser zu sehen ist.
Tritt Wasser aus, bringen Sie Möbel, Teppiche, Elektrogeräte so weit wie möglich in Sicherheit.
Machen Sie Fotos von allen Schäden und informieren Sie Ihre Versicherung schnellstmöglich. Die Meldung sollte spätestens innerhalb weniger Tage erfolgen.