Ein Schaden passiert schnell und unverhofft. Ob Sachschaden oder Personenschaden, eine Haftpflichtversicherung schützt Sie vor finanziellem Ruin.
Der Fussball Ihres Kindes landet in der Fensterscheibe des Nachbarn. Beim Frauenabend verschütten Sie versehentlich ein Glas Rotwein auf den weissen Teppich Ihrer Freundin. Ihr Hund verbeisst sich beim Spaziergang im Wald in die Wade eines Joggers. Sach- und Personenschäden wie diese kommen im Alltag immer wieder vor. Umso wichtiger ist eine Haftpflichtversicherung. Im Schadenfall sind Sie damit auf der sicheren Seite.
Eine Privathaftpflichtversicherung ist in der Schweiz grundsätzlich freiwillig. Für die Wohnungsmiete ist sie allerdings meistens Pflicht; Mieterschäden sind darüber gedeckt. Auch für Hundehalterinnen und Hundehalter ist sie in vielen Kantonen obligatorisch. Zudem zählt sie zu den wichtigsten Grundversicherungen, weshalb fast alle Schweizerinnen und Schweizer eine haben. Aus gutem Grund: Eine Privathaftpflichtversicherung sichert die finanzielle Existenz, indem sie das Vermögen der versicherten Person schützt. Versichert sind damit Schäden an Drittpersonen oder an Sachen von Drittpersonen infolge einer Unachtsamkeit oder eines Missgeschickes. Macht die geschädigte Person Schadenersatzansprüche geltend, springt die Privathaftpflichtversicherung ein.
Die Privathaftpflichtversicherung und die Hausratversicherung werden oft kombiniert angeboten, weshalb sie auch manchmal verwechselt werden. Zwar kommen beide bei Schäden auf, die Umstände sind aber andere. Während die Privathaftpflichtversicherung bei Schäden greift, die Sie Dritten oder deren Eigentum zufügen, deckt die Hausratversicherung Schäden und Verluste Ihrer eigenen Sachen.
Zu den häufigsten Sachschäden gehören Mieterschäden wie Risse im Lavabo oder Kratzer im Parkett. Die normale Abnutzung zählt allerdings nicht dazu. Gefahren bringt auch der actiongeladene Alltag von Kindern mit sich. Schneller als einem lieb ist, zertrümmert der Fussball die Fensterscheibe des Nachbarn. Schäden an geliehenen oder gemieteten Gegenständen – vom Musikinstrument bis zum Werkzeug – sind ebenfalls ein Fall für die Privathaftpflichtversicherung. Und auch Haustiere richten ab und an Schäden an. Katzen etwa sind bekannt für ihre scharfen Krallen – blöd nur, wenn diese auf das Sofa der Nachbarin treffen. Weitere Klassiker für die Privathaftpflichtversicherung sind Missgeschicke bei Besuchen – der gefürchtete Rotweinfleck auf dem Teppich – oder unachtsames Velofahren. Kurz nicht aufgepasst und schon knallt der Lenker gegen das parkierte Auto.
Kommen anstelle von Sachen Personen zu Schaden, ist eine Absicherung umso wichtiger. Personenschäden können sehr schnell sehr teuer werden. Beträge bis zu mehreren Millionen Franken sind möglich und können eine Person in den finanziellen Ruin treiben. Schwere Autounfälle oder Unfälle auf der Skipiste gehören hier zu den weitverbreitetsten Schreckensszenarien. Aber auch wenn der Hund beim Waldspaziergang einem Jogger in die Wade beisst, kommt die Privathaftpflichtversicherung zum Einsatz.
Die Privathaftpflichtversicherung deckt zwar vieles ab, gewisse Schadenfälle sind aber ausgeschlossen, etwa vorsätzlich herbeigeführte oder vorhersehbare Schäden. Auch Schäden am eigenen Eigentum, von Familienmitgliedern im gleichen Haushalt oder von im Vertrag mitversicherten Personen übernimmt sie nicht. Für Schäden, die Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit verursachen oder die bei Gefälligkeitsarbeiten und Freundschaftsdiensten entstehen, greift die Privathaftpflichtversicherung ebenfalls nicht.
Ob Sach- oder Personenschaden, eine Privathaftpflichtversicherung deckt berechtigte Schadenersatzansprüche Dritter ab. Dabei können Sie zwischen einer Versicherung für Einzelpersonen wählen oder einer, die andere Haushaltsmitglieder einschliesst. Beim Abschluss können Versicherungsnehmende definieren, was sie zu welcher Summe versichert haben möchten – Schadensumme, Selbstbehalt und zusätzliche Garantien können individuell angepasst werden. Den Selbstbehalt können Sie pro Jahr oder Schaden pauschal oder prozentual festlegen. Normalerweise ist auch ein passiver Rechtsschutz inklusive, der Sie vor unberechtigten Schadenersatzansprüchen Dritter schützt. Hinzu kommen Zusatzoptionen wie beispielsweise eine Versicherung beim Lenken fremder Motorfahrzeuge.
Mit einer Privathaftpflichtversicherung sind Sie zwar für den Schadenfall abgesichert, doch was tun, wenn ein solcher tatsächlich eintritt? Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos oder Videos und melden Sie diesen umgehend Ihrer Versicherung – und zwar bevor Sie irgendwelche Reparaturen veranlassen. Insbesondere bei grossen und kostspieligen Schäden ist dies wichtig. Oftmals wollen die Versicherungen den Schaden durch eine Expertin oder einen Experten begutachten lassen, bevor sie über das weitere Vorgehen entscheiden.
Ein Schaden kommt oft unverhofft. Wir wissen das und fangen Sie deshalb sofort auf. Mit unserer Privathaftpflichtversicherung decken Sie alle wichtigen Risiken im Falle eines Unglücks gegen die Forderungen Dritter ab. Sie gilt für alle in Ihrem Haushalt wohnhaften Personen, unabhängig von Alter und Erwerbsstatus, beinhaltet eine automatische Deckung von Gebäudehaftpflicht und Mieterschäden und sorgt mit zusätzlichen Sicherheitsbausteinen für noch mehr Sicherheit. Auch die Abwehr unbegründeter Ansprüche wissen Sie mit uns versichert. So sind Sie und Ihre Familie immer auf der sicheren Seite und können Ihr Leben unbeschwert geniessen.