Säule 3a oder doch eher ein Einkauf in die Pensionskasse? Beide Varianten haben Vor- und Nachteile. Wir helfen Ihnen bei der Entscheidung:
- So sparen Sie Steuern
- Wichtigste Unterschiede auf einen Blick
- Beste Zeitpunkte für Ein- und Auszahlungen
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Gründe für private Vorsorge: Ein später Berufseinstieg, Auslandsaufenthalte und Kinderbetreuung sind mitunter Gründe, weshalb es wichtig ist, privat vorzusorgen.
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Viele Steuervorteile: Die Einzahlungen können Sie von den Steuern abziehen. Zudem zahlen Sie bis zum Bezug des Geldes keine Einkommenssteuern auf Erträge und auch keine Vermögens- und Verrechnungssteuern.
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Höhe der Einzahlungen: In die Säule 3a können Sie maximal 7'258 Franken als Arbeitnehmer beziehungsweise 36'288 Franken als selbstständig Erwerbender pro Jahr einzahlen. Bei der Pensionskasse steht Ihr individueller Betrag auf Ihrem Pensionskassenausweis.
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Beste Einzahlungszeitpunkte: Es ist sinnvoll, regelmässig Geld in die Säule 3a einzuzahlen. So zahlen Sie weniger Steuern. Das funktioniert, weil Sie die Einzahlungen vom steuerbaren Einkommen abziehen können. Gestaffelte Pensionskasseneinkäufe lohnen sich aufgrund des progressiven Steuertarifs meist kurz vor der Pensionierung, wenn Sie am meisten verdienen.
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Anlagemöglichkeiten: Bei der Säule 3a können Sie sich für ein Sparkonto beziehungsweise eine Fondslösung entscheiden und bei beiden Varianten eine Zusatzversicherung für Tod oder Invalidität abschliessen.
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Zahlungen verteilen: Mit gestaffelten Einkäufen in die Pensionskasse sowie 3a-Einzahlungen in mehrere Konten sparen Sie Steuern.
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Auszahlung: Ihre Entscheidung, wie und wann Sie Ihr Alterskapital beziehen, hat grossen Einfluss auf Ihre Steuerrechnung.
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Unterschiede kennen: Einkäufe in die Pensionskasse und Einzahlungen in die Säule 3a haben viele Unterschiede in Hinblick auf Beitragshöhe, Investitionsflexibilität, Begünstigung im Todesfall etc.
Die Faustregel besagt: Damit Sie im Alter genügend Geld haben, brauchen Sie rund 80% Ihres letzten Lohns. Die 1. und 2. Säule ersetzen zusammen aber nur etwa 60% Ihres Lohns. Das reicht oft nicht mehr aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Mit freiwilligen Zahlungen in die Säule 3a oder dem Einkauf in die Pensionskasse können Sie privat fürs Alter vorsorgen.
- Einkauf Pensionskasse: Wie viel Sie freiwillig in die 2. Säule einzahlen können, zeigt Ihr persönlicher Vorsorgeausweis. Diesen erhalten Sie jährlich von Ihrer Pensionskasse.
- Zahlungen in die Säule 3a: Zusätzlich zum Einkauf in Ihre Pensionskasse können Sie in die Säule 3a einzahlen. Alle Erwerbstätigen mit einem AHV-pflichtigen Einkommen dürfen den jährlichen Maximalbetrag einzahlen, um privat vorzusorgen.
Mit einer geschickten Vorsorgeplanung können Sie gleich mehrfach von steuerlichen Vorteilen profitieren.
- Einzahlungen vom Einkommen abziehbar: Ihre Einzahlungen in die Pensionskasse oder die Säule 3a können Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen. Da das Schweizer Steuersystem progressiv aufgebaut ist, lohnen sich Einzahlungen besonders in Jahren mit hohem Einkommen und gestaffelt über verschiedene Steuerjahre.
- Keine Steuern bis zum Bezug: Bis Sie Ihr Vorsorgekapital beziehen, bezahlen Sie weder Einkommenssteuern auf Erträge noch Vermögens- und Verrechnungssteuern.
- Bezug mit reduziertem Steuersatz: Sowohl das Pensionskassen- als auch das Säule-3a-Kapital werden beim Bezug getrennt vom übrigen Einkommen besteuert. Dies zu einem reduzierten Steuersatz. Dieser Steuersatz variiert je nach Kanton und hängt von der Höhe der kumulierten Auszahlungen aus der 2. und 3. Säule pro Kalenderjahr ab. In den meisten Kantonen zählen zu den kumulierten Auszahlungen auch die Bezüge des Ehepartners oder der Ehepartnerin.
💡 Tipp: Nutzen Sie den Steuerrechner des Bundes, um Ihre persönliche Steuersituation zu simulieren und die Vorteile einer optimalen Vorsorgestrategie zu berechnen. Noch besser: Sie lassen sich von einem unserer Vorsorgeprofis persönlich beraten.
Der Bund plant wichtige Änderungen bei der Besteuerung von Vorsorgegeldern. Bisher profitieren Sie von einer privilegierten Besteuerung, wenn Sie Ihr Guthaben aus der 2. und 3. Säule beziehen. Denn diese Einkünfte werden getrennt vom übrigen Einkommen besteuert. Dieser Vorteil könnte in Zukunft reduziert werden. Ob dies so ist, zeigt die Vernehmlassung. Sie dauert bis zum 5. Mai 2025.
Wie viel Sie in Ihre Vorsorge einzahlen können, unterscheidet sich je nach Vorsorgeform.
- Pensionskasse: Wie hoch Ihr maximaler Einkaufsbetrag ist, steht auf Ihrem Pensionskassenausweis. Dort finden Sie Ihr sogenanntes Einkaufspotenzial: Ihre Pensionskasse berechnet jedes Jahr ein theoretisches Altersguthaben (reglementarisches Altersguthaben) auf Grundlage Ihres aktuellen Lohns. Dabei wird angenommen, dass Sie seit dem 25. Lebensjahr immer so viel verdient haben wie heute. Nicht nur Lohnerhöhungen führen zu Vorsorgelücken, auch ein später Berufseinstieg oder Erwerbsunterbrüche durch Selbstständigkeit, Kinderbetreuung, Auslandsaufenthalte oder Scheidung können Gründe dafür sein. Alle diese Gründe tragen dazu bei, dass ein Einkaufspotenzial entsteht.
- Säule 3a: Als angestellte Person mit Pensionskasse können Sie aktuell maximal 7'258 Franken pro Jahr in die Säule 3a einzahlen. Sind Sie selbstständig erwerbend dürfen Sie jährlich 20% Ihres Nettoeinkommens einzahlen, höchstens jedoch 36'288 Franken.
💡 Tipp: Prüfen Sie vor einem Einkauf in die 2. Säule, was im Todes- oder Invaliditätsfall mit Ihrem Geld passiert und wie gut Ihre Pensionskasse ist. Die wichtigsten Kriterien finden Sie in unserem Ratgeber «Gute Pensionskasse: Wie beurteile ich das?». Zudem zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihren Vorsorgeausweis richtig interpretieren im Artikel «Pensionskassenausweis lesen und verstehen».
Ab 2026 können erwerbstätige Personen in der Schweiz verpasste Einzahlungen in die Säule 3a nachholen. Das gilt für verpasste Beiträge der letzten zehn Jahre. Diese Nachzahlungen lassen sich wie die regulären Einzahlungen auch von den Steuern abziehen.
Wichtig: Nachzahlungen sind nur für das Jahr 2025 und die Folgejahre möglich. Für frühere Jahre (2024 und älter) werden Sie keine Einzahlungen nachholen können.
Zwei Bedingungen müssen Sie für die Nachzahlungen erfüllen: Sie benötigen ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen – sowohl im Jahr des Einkaufs als auch im Jahr, für das Sie nachzahlen möchten. Ausserdem müssen Sie im aktuellen Jahr bereits den maximalen 3a-Betrag einbezahlt haben.
- Pensionskasse: Je später Sie in Ihre Pensionskasse einzahlen, desto grösser ist der steuerliche Vorteil. Das liegt daran, dass Sie vor der Pensionierung vermutlich den höchsten Lohn Ihrer Karriere haben. Wenn Sie einen (Teil-)Kapitalbezug in Betracht ziehen, tätigen Sie Ihre Einkäufe jedoch spätestens drei Jahre vor Ihrer geplanten Pensionierung. Sonst riskieren Sie, dass der Steuervorteil wegfällt und Sie Steuern nachzahlen müssen. Wenn Sie eine Rente beziehen möchten, sind Einkäufe bis kurz vor der ersten Rentenzahlung möglich. Aus administrativen Gründen lohnt es sich jedoch, den Einkauf früher zu tätigen.
- Säule 3a: Bei der Säule 3a gilt «Je früher, desto besser» – besonders, wenn Sie in Fonds investieren. Je jünger Sie sind, desto höher ist Ihre Risikofähigkeit. Dank der längeren Anlagedauer können Sie Marktschwankungen aussitzen und von höheren Renditechancen profitieren. Einzahlungen sind bis zum Tag vor Ihrem 65. Geburtstag möglich, sofern Sie ein AHV-pflichtiges Einkommen haben. Falls Sie über das Referenzalter hinaus arbeiten und weiterhin ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen, dürfen Sie bis zum 70. Geburtstag einzahlen. Mehr zum Thema erfahren Sie hier «Säule 3a: Private Vorsorge von A bis Z».
💡 Tipp: Kombinieren Sie beide Strategien für eine optimale private Vorsorge: Beginnen Sie früh mit der Säule 3a und planen Sie Einkäufe in die Pensionskasse für die späteren Berufsjahre.
Während Sie bei der Pensionskasse kein Mitspracherecht bei der Anlagestrategie haben (ausser Sie verdienen mehr als 136'080 Franken pro Jahr und haben einen sogenannten 1e-Plan), haben Sie bei der Säule 3a diverse Möglichkeiten, Ihr Geld anzulegen.
- 3a-Konto: Mit einem klassischen 3a-Konto erhalten Sie einen festen Zins für Ihr Gespartes. Diese Variante eignet sich, wenn Sie Sicherheit schätzen und auf ein garantiertes Guthaben Wert legen.
- 3a-Konto mit Versicherung: Mit der Versicherungslösung können Sie sich und Ihre Angehörigen zusätzlich bei Invalidität oder Tod absichern. Im Falle von Invalidität übernimmt die Versicherung die Prämien für Sie und richtet die notwendige private Invaliditätsrente aus. Im Todesfall erhält Ihre Familie eine Auszahlung. Dieser Schutz wird durch regelmässige Prämienzahlungen finanziert und reduziert den Betrag Ihrer privaten Altersvorsorge.
- 3a-Fonds: Eine weitere Möglichkeit ist die Anlage in Wertschriften. Hier investieren Sie Ihr Vorsorgekapital in Fonds und können von höheren Renditechancen profitieren – bei entsprechend höherem Risiko.
- 3a-Fonds mit Versicherung: Auch bei 3a-Fonds können Sie sich für zusätzliche Versicherungsleistungen entscheiden, die Sie und Ihre Familie im Falle von Invalidität und Tod unterstützen.
💡 Tipp: In unserem Artikel «3. Säule: Bank oder Versicherung?» finden Sie eine ausführliche Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile der Varianten.
In der Schweiz gilt ein progressiver Steuertarif (Steuerprogression). Das heisst, je mehr Sie verdienen, desto höher ist Ihr Steuersatz. Einkäufe in die Pensionskasse und Einzahlungen in die Säule 3a können Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen. Dadurch profitieren Sie in den entsprechenden Jahren von tieferen Steuern.
- Pensionskasse: Statt in einem Jahr einen grossen Betrag in Ihre Pensionskasse einzuzahlen, sollten Sie den Einkauf auf mehrere Jahre verteilen. Wenn Sie so die Steuerprogression mehrfach brechen, sparen Sie insgesamt mehr, als wenn Sie den gleichen Betrag auf einmal einzahlen würden. Verteilen Sie beispielsweise 100'000 Franken auf fünf Jahre zu je 20'000 Franken.
- Säule 3a: Bei der Säule 3a verteilen Sie Ihre Einzahlungen idealerweise auf mehrere 3a-Konten oder -Fonds. Da Sie bei der Auszahlung immer das gesamte Guthaben eines Kontos beziehen müssen, ermöglichen mehrere Konten eine gestaffelte Auszahlung über mehrere Jahre. So können Sie sich kleinere Beträge über mehrere Jahre auszahlen lassen anstatt einen grossen Betrag in einem Jahr.
Bei der Säule 3a können Sie Ihr Guthaben frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter (Referenzalter) beziehen. Bei der Pensionskasse ist dies teils schon ab 58 Jahren möglich. Nicht unter diese Regelungen fallen Bezüge für den Kauf von selbstbewohntem Wohneigentum, Selbstständigkeit oder Auswanderung. Weitere wichtige Informationen zum Vorbezug erfahren Sie in den Artikeln «Pensionskasse vorzeitig auszahlen lassen» und «Bezug Säule 3a».
- Pensionskasse: Sie haben die Wahl zwischen einer lebenslangen Rente, einem einmaligen Kapitalbezug oder einer Kombination aus beiden. Wichtig: Wenn Sie sich nach der Pensionierung ganz aus dem Arbeitsleben zurückziehen, ist bei der Pensionskasse nur ein einmaliger Kapital- oder Teilkapitalbezug möglich. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber «Wie möchte ich ausbezahlt werden?».
- Säule 3a: Hier ist nur der Kapitalbezug möglich – Renten gibt es nicht. Der Bezug Ihres 3a-Geldes wird als Einkommen versteuert. Denken Sie deshalb auch bei Kapitalbezügen an die Steuerprogression. Es lohnt sich, mehrere 3a-Konten zu haben. So können Sie das Geld über mehrere Jahre verteilt beziehen. Das spart Steuern, weil Sie nicht alles auf einmal versteuern müssen.
In der Tabelle finden Sie die wichtigsten und gängigsten Unterschiede zwischen Einkäufen in die Pensionskasse und 3a-Einzahlungen. Allerdings sollten Sie im Hinterkopf behalten, dass jede Pensionskasse ein eigenes Reglement hat, wo Sie die genauen Bestimmungen finden, die in Ihrem persönlichen Fall gelten.
Einkauf PK | Einzahlungen 3a | ||
---|---|---|---|
3a-Konto | 3a-Fonds | ||
Beitragshöhe | Abhängig von Ihrem Einkaufspotenzial, das auf Ihrem Pensionskassenausweis steht |
Jährlicher Maximalbetrag (aktuell CHF 7'258 respektive CHF 36'288) |
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Flexibilität beim Investieren |
Kein Mitspracherecht bei der Anlagestrategie Ausnahme: Personen mit einem Jahreseinkommen von |
- | Wahl der persönlichen Risikostrategie |
Verzinsung | Der gesetzlich festgelegte Mindestzins auf dem Obligatorium liegt bei 1,25% |
Fixer jährlicher Zins abhängig vom Finanzinstitut | Rendite der Anlage |
Versicherung Tod und Invalidität | Versicherungsschutz ist bei Pensionskassen Teil der Lösung |
Versicherungsschutz bei Erwerbsunfähigkeit oder Todesfall müssen Sie Dieser zusätzliche Schutz wird durch regelmässige Prämien finanziert Sofern Sie innerhalb der Säule 3a den Schutz abschliessen, wird dieser über Ihren |
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Begünstigung im Todesfall |
Je nach Pensionskasse wird die Einkaufssumme nicht vererbt Bei Ehepaaren oder eingetragenen Partnerschaften hat der |
Das 3a-Guthaben wird mit einer speziellen Begünstigtenordnung an die Hinterbliebenen vererbt |
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Lukas Schaub ist seit April 2023 Finanzplaner bei Baloise und verfügt über mehr als zehn Jahre Erfahrung in der Finanz- und Vorsorgeberatung. Als diplomierter Finanzplanungsexperte (Institut für Finanzplanung) hat er sich auf ganzheitliche Vorsorgelösungen, strategische Vermögensstrukturierung und nachhaltigen Vermögensaufbau spezialisiert.
Dank seiner langjährigen Erfahrung als Kundenberater kennt er die vielfältigen Bedürfnisse der Kundschaft aus erster Hand. Er entwickelt individuelle Finanzstrategien, die auf die Ziele und die Lebenssituation seiner Kundinnen und Kunden zugeschnitten sind.