00800 24 800 800 DE EN FR IT FAQ | Antworten auf Ihre Fragen Berater oder Standorte finden Bankkonditionen Blog Jobs auf baloise.com Link öffnet in einem neuen Tab Exklusive Partnerangebote Schadenmeldung Versicherungsnachweis Partnerbetriebe Adressänderung younGo - für alle bis 30 Autoversicherung Hausratversicherung Vorsorge und Vermögen
Kundenservice
24h Hotline 00800 24 800 800
Aus dem Ausland: +41 58 285 28 28
Kontakt & Services
myBaloise E-Banking Link öffnet in einem neuen Tab Mein Konto Weitere Logins E-Banking Link öffnet in einem neuen Tab Logout
Altersvorsorge Freizügigkeitskonto
  • Steuerbefreites Vermögen
  • Attraktiver Zinssatz
  • Aussichtsreiche Anlagemöglichkeiten
Jetzt Beratung anfragen
Attraktive Zwischenlösung für Ihr Pensionskassengeld

Wenn Sie zwischen dem Austritt aus einer Pensionskasse und dem Eintritt in eine neue Vorsorgeeinrichtung Ihr Pensionskassengeld zu attraktiven Konditionen deponieren wollen, ist ein Freizügigkeitskonto die ideale Lösung für Sie. Erfahren Sie mehr über die Vorteile des Freizügigkeitskontos bei Baloise Bank.

Vorteile
  • Steuerbefreites Vermögen (inkl. Zinsen) während der gesamten Spardauer
  • Attraktiver Zinssatz
  • Aussichtsreiche Anlagemöglichkeiten in drei verschiedene Vorsorgefonds
Leistungen

Mit einem Freizügigkeitskonto erhalten Sie Ihren Vorsorgeschutz im Rahmen der zweiten Säule (BVG) aufrecht. In speziellen Lebenssituationen (z. B. bei einem Arbeitgeberwechsel oder der Aufgabe Ihrer Erwerbstätigkeit) können oder müssen Sie Ihr erworbenes Kapital aus der beruflichen Vorsorge (zweite Säule) auf ein Freizügigkeitskonto überweisen.

Wertpapiersparen

Mit Wertpapiersparen auf Basis der erfolgreichen BVG-Mix-Anlagegefässe Der Baloise-Anlagestiftung die Rendite Ihres Vermögens optimieren. 
Vorsorgelösungen in Kombination mit einem Freizügigkeitskonto.

Jetzt mehr erfahren

Downloads
Factsheet - Freizügigkeitskonto pdf - 39 KB Reglement der Freizügigkeitsstiftung der Baloise Bank pdf - 75 KB Preisübersicht - Basisdienstleistungen pdf - 134 KB Freizügigkeitsstiftung der Baloise Bank - Gebührenordnung/Konditionen pdf - 168 KB Die Zinssätze pdf - 45 KB
Jetzt Beratung anfragen
Zur Kontoeröffnung
FAQ zum Freizügigkeitskonto
Kann ich mein Pensionskassen-Altersguthaben beziehen, um mich selbständig zu machen?
Ein Barbezug der Austrittsleistung ist möglich, wenn die Person eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnimmt und nicht mehr der obligatorischen beruflichen Vorsorge untersteht. Die Person muss der Vorsorgeeinrichtung den Nachweis erbringen, dass sie eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnimmt (Miete für Räumlichkeiten, Materialkauf, AHV-Bestätigung, Eintrag ins Handelsregister usw.). Der Antrag für den Barbezug muss im Jahr nach Aufnahme der selbständigen Erwerbstätigkeit bei der Vorsorgeeinrichtung eingereicht werden. Bei verheirateten Versicherten wird die schriftliche Zustimmung des Ehegatten verlangt.
Wie sind die Inhaber von Freizügigkeitskonten und Säule-3a-Konten (gebundene individuelle Vorsorge) im Fall des Konkurses einer Bank geschützt?
Die Inhaber von Freizügigkeitskonten und Säule-3a-Konten werden im Fall des Konkurses einer Bank privilegiert behandelt. Sie haben Anspruch darauf, dass sie im Umfang ihrer privilegierten Forderung eine Auszahlung von bis zu 100 000 CHF erhalten.
Wie kann ich mein Pensionskassenguthaben zur Baloise Bank überweisen?

Nachdem Sie Ihr persönliches Freizügigkeitskonto bei der Baloise Bank eröffnet haben, lassen Sie Ihr Pensionskassen- oder Freizügigkeitsguthaben durch Ihre bisherige Vorsorgeeinrichtung auf folgendes Sammelkonto übertragen:

IBAN CH75 0833 4000 0S71 4716 D

Zugunsten von: Freizügigkeitsstiftung der Baloise Bank, CH-4502 Solothurn

Die Freizügigkeitsstiftung der Baloise Bank schreibt daraufhin den Betrag Ihrem individuellen Freizügigkeitskonto gut und schickt Ihnen eine Bestätigung. Ihre bisherige Vorsorgeeinrichtung ist gebeten, die Abrechnung an folgende Adresse zu senden:

Freizügigkeitsstiftung der Baloise Bank , Amthausplatz 4 Postfach, CH-4502 Solothurn

Dürfen mehrere Freizügigkeitskonten eröffnet werden?
Die Freizügigkeitsleistung darf auf maximal zwei verschiedene Freizügigkeitsstiftungen übertragen werden. Es ist nicht erlaubt, bei der gleichen Gesellschaft zwei Konten zu führen. Die Aufteilung muss bei Austritt aus der Pensionskasse erfolgen, eine nachträgliche Aufsplittung ist nicht mehr möglich. Man kann nachträglich zwar die Freizügigkeitsstiftung wechseln, muss dann aber jeweils das gesamte Kapital überweisen.
Ist bei der Pensionierung ein Rentenbezug anstatt einer Auflösung des Freizügigkeitskontos möglich?
Gelder aus Freizügigkeitskonten können üblicherweise nicht in Rentenform ausbezahlt werden. Bei einigen wenigen Freizügigkeitsstiftungen ist ein Rentenbezug zwar möglich (nur überobligatorisches Kapital), jedoch zu tieferen Umwandlungssätzen als bei der Pensionskasse. Bei der Auffangeinrichtung kann das obligatorische Kapital in Rentenform bezogen werden. Hier müssen allerdings die Fristen beachtet werden.
Sind Freizügigkeitsgelder im Fall des Konkurses der Freizügigkeitsstiftung geschützt?
Freizügigkeitsstiftungen sind nicht dem Sicherheitsfonds BVG angeschlossen, der Vorsorgeguthaben im Insolvenzfall der Pensionskasse schützt. In der Regel steht eine Bank hinter der Freizügigkeitsstiftung, ein Zahlungsausfall ist deshalb nicht auszuschliessen. Tritt der Konkurs ein, sind die Freizügigkeitsguthaben nicht vollumfänglich garantiert. 100 000 CHF werden jedoch privilegiert behandelt. Die Wahrscheinlichkeit der Rückerstattung dieses Geldes ist wesentlich höher als beim Restbetrag. Um besser gegen einen Konkurs abgesichert zu sein, lohnt sich die Aufteilung des Freizügigkeitskapitals auf zwei Konten. Eine weitere mögliche Schutzmassnahme ist die bewusste Wahl von Freizügigkeitsstiftungen mit Staatsgarantie, welche die meisten Kantonalbanken besitzen.
Kann ich mein Pensionskassen-Altersguthaben beziehen, um Wohneigentum zu erwerben?
Versicherte können den Vorbezug des Vorsorgeguthabens für den Erwerb von Wohneigentum, die Rückzahlung von Hypothekardarlehen oder den Erwerb von Anteilscheinen an Wohnbaugenossenschaften nutzen. Ein Vorbezug kann alle fünf Jahre erfolgen. Nach dem 50. Altersjahr ist die Höhe des Barbezugs beschränkt. Bei verheirateten Versicherten ist die schriftliche Zustimmung des Ehegatten erforderlich. Wird das Wohneigentum verkauft, muss der vorbezogene Betrag zurückerstattet werden.
Welche Auswirkungen hat eine Ehescheidung auf die berufliche Vorsorge?
Im Fall einer Scheidung wird das Guthaben der zweiten Säule zwischen den Ehegatten aufgeteilt. Geteilt wird das während der Ehe von beiden Ehegatten erworbene Vermögen, nicht aber das vor der Ehe angesparte Vorsorgeguthaben. Die Änderungen zum Vorsorgeausgleich bei Scheidung sind am 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt werden die Vorsorgeansprüche auch dann geteilt, wenn einer der Ehegatten bereits eine Invaliden- oder Altersrente der zweiten Säule bezieht.
Wie hoch ist der Mindestlohn für die obligatorische Unterstellung unter das BVG?
Personen, die von einem Arbeitgeber einen Jahreslohn von mehr als 21 150 CHF beziehen, sind obligatorisch nach BVG versichert. Die Versicherung gegen die Risiken Tod und Invalidität beginnt am 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres zu laufen, das Alterssparen am 1. Januar nach Erreichen des 24. Altersjahres.
Ich bin teilzeitbeschäftigt mit einem Pensum von 50 %. Bin ich nach BVG versichert?
Teilzeit-Erwerbstätige sind obligatorisch nach BVG versichert, wenn das Jahreseinkommen über 21 150 CHF liegt. In der obligatorischen Mindestvorsorge gemäss BVG entspricht der versicherte Lohn dem Jahreslohn abzüglich 24 675 CHF (Koordinationsabzug). Im Bereich der weitergehenden Vorsorge können die Vorsorgeeinrichtungen, je nach Beschäftigungsgrad, einen geringeren Abzug festsetzen oder den gesamten Lohn der Person versichern, wozu sie allerdings gesetzlich nicht verpflichtet sind.
Weitere Angebote
Finanzplanung Entspannt durchs Leben mit Sicherheit und Weitsicht
Invest Sparen 3 – Säule 3a Vorsorgelücke schliessen und Steuern sparen
Willkommen zurück!

Jetzt zurück zu Ihrem Angebot einer Ihrer Offerte  

Zurück zur Offerte

oder

Neu berechnen
Willkommen zurück!

Jetzt zurück zu Ihrem Angebot einer Ihrer Offerte  

Zurück zur Offerte

oder

Neu berechnen
Willkommen zurück!

Jetzt zurück zu Ihrem Angebot einer Ihrer Offerte  

Zurück zur Offerte

oder

Neu berechnen
Willkommen zurück!

Jetzt zurück zu Ihrem Angebot einer Ihrer Offerte  

Zurück zur Offerte

oder

Neu berechnen
Willkommen zurück!

Jetzt zurück zu Ihrem Angebot einer Ihrer Offerte  

Zurück zur Offerte

oder

Neu berechnen

Melden Sie uns Ihren Schaden online: