- Steuerfrei während der gesamten Spardauer
- Gratis-Kontoeröffnung, -führung und -saldierung
- Renditechancen mit Wertschriftenlösung
Ein Freizügigkeitskonto ist eine flexible Lösung, um Ihr Pensionskassengeld zu parkieren. Das ist zum Beispiel nötig, wenn Sie eine berufliche Pause einlegen oder den Schritt in die Selbstständigkeit wagen. In diesem Fall überweist die Pensionskasse Ihres letzten Arbeitgebers Ihr Guthaben auf das Freizügigkeitskonto. Zusätzlich zur Kontolösung haben Sie die Möglichkeit, Ihr Geld anzulegen.
Konto
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Zinssatz
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Freizügigkeitskonto |
0.050% |
Solange Ihr Vorsorgeguthaben auf dem Freizügigkeitskonto liegt, bezahlen Sie darauf keine Steuern. So profitieren Sie optimal von der Rendite.
Ob sicherheitsorientiert oder risikofreudig – bei uns finden Sie die passende Anlagelösung. Wählen Sie Ihre Strategie und den Anlagebetrag frei, um Ihre finanziellen Ziele zu erreichen.
Ihr Pensionskassengeld ist bei uns dank unserem A+ Rating bestens geschützt. So können Sie sicher sein, dass Ihr Geld zuverlässig und sicher parkiert ist.
Profitieren Sie von einem kostenlosen Freizügigkeitskonto: Es fallen keine Gebühren an für die Eröffnung, Führung und Saldierung Ihres Kontos. So bleibt mehr übrig für Ihre Vorsorge.
Sie können Ihr Vorsorgevermögen verpfänden, wenn Sie selbstgenutztes Wohneigentum bauen, kaufen oder eine Hypothek amortisieren. So nutzen Sie Ihr Guthaben flexibel für Ihre Wohnträume.
Parkieren Sie Ihre Vorsorgegelder – sicher und kostenlos. Eröffnen Sie jetzt online Ihr Freizügigkeitskonto.
Freizügigkeitskonto | Mit Fondslösung |
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Kontoeröffnung | Kostenlos | – |
Depoteröffnung | – | Kostenlos |
Kontoführung | Kostenlos | – |
Depotführung | – | 0,2% pro Jahr |
Kontosaldierung | Kostenlos | – |
Depotauszug | – |
Kostenlos Jährlich per 31.12. |
Wertschriftenkauf | – | Max. 0,80% des Betrags |
Wertschriftenverkauf | – | Kostenlos |
Verrechnungssteuer | Keine | Keine |
Vorbezug für Wohneigentumsförderung |
CHF 400 Pro Konto und Vorbezug |
– |
Vorbezug bei endgültigem Verlassen der Schweiz |
CHF 50 Pro Konto und Vorbezug |
– |
Verpfändung für Wohneigentumsförderung | Kostenlos | Kostenlos |
Ein Freizügigkeitskonto benötigen Sie immer dann, wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis beenden, ohne direkt in ein neues Unternehmen zu wechseln.
Typische Situationen, in denen Sie ein Freizügigkeitskonto benötigen:
- Babypause
- Längere Reisen oder Auslandsaufenthalt
- Aufnehmen einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
- Berufliche Auszeit
- Arbeitslosigkeit
Mit einem Freizügigkeitskonto parkieren Sie Ihr angespartes Pensionskassengeld ganz einfach. Sobald Sie eine neue Stelle antreten, fordert die Pensionskasse Ihres neuen Arbeitgebers Ihr Freizügigkeitsguthaben automatisch an.
Mit unserer Freizügigkeitslösung behalten Sie die volle Kontrolle: Sie können Ihr Pensionskassengeld sicher auf dem Konto parkieren und erhalten dafür Zinsen. Oder Sie wählen die Anlageoption mit langfristig höheren Renditechancen. Je nach Risikoprofil stehen Ihnen vier Anlagestrategien und sechs Fonds zur Auswahl.
Bei einem Freizügigkeitskonto profitieren Sie von jährlichen Zinsen. Wenn Sie sich für die Wertschriftenlösung entscheiden, haben Sie deutlich höhere Renditechancen. Aber Achtung: Entscheidend ist, wann Sie das Geld beziehen – beim Wiedereinstieg ins Berufsleben oder bei der Pensionierung. Bei der Wertschriftenlösung schwankt Ihr Guthaben. So kann es sein, dass Sie bei der Auflösung des Depots weniger Geld haben als zu Beginn. Je länger das Geld jedoch investiert bleibt, desto geringer ist das Risiko eines Wertverlusts.
Sobald Sie wieder in einem Unternehmen arbeiten oder sich als selbstständig erwerbende Person freiwillig einer Pensionskasse anschliessen, überweisen wir Ihr Vorsorgeguthaben an die neue Pensionskasse. Ihr Freizügigkeitskonto wird dann automatisch aufgelöst.
Wichtig zu wissen: Anders als bei einer Pensionskasse sind Sie mit einem Freizügigkeitskonto nicht gegen Tod und Invalidität versichert. Im Todesfall wird das gesamte Freizügigkeitsguthaben an die gesetzlichen Erben ausbezahlt – allerdings nicht in Form einer Rente. Um sich gegen die Risiken Tod und Invalidität abzusichern, haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können entweder eine private Lebensversicherung abschliessen oder sich bei der Stiftung Auffangeinrichtung versichern. Auf unseren Themenseiten finden Sie weitere Informationen zur Absicherung gegen Tod und Invalidität.
Wir beraten Sie gerne.
Nachdem Sie Ihr persönliches Freizügigkeitskonto bei uns eröffnet haben, lassen Sie Ihr Pensionskassen- oder Freizügigkeitsguthaben durch Ihre bisherige Vorsorgeeinrichtung auf folgendes Sammelkonto übertragen:
IBAN CH75 0833 4000 0S71 4716 D
Zugunsten von: Freizügigkeitsstiftung der Baloise Bank, CH-4502 Solothurn
Wir schreiben daraufhin den Betrag Ihrem individuellen Freizügigkeitskonto gut und schicken Ihnen eine Bestätigung. Ihre bisherige Vorsorgeeinrichtung ist gebeten, die Abrechnung an folgende Adresse zu senden:
Freizügigkeitsstiftung der Baloise Bank, Amthausplatz 4, Postfach, CH-4502 Solothurn
Ihr einbezahltes Kapital ist frühestens fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen AHV-Alters verfügbar. In folgenden Fällen können Sie Ihr Vorsorgekonto frühzeitig auflösen und Ihr Kapital beziehen:
- wenn Sie selbstgenutztes Wohneigentum bauen, kaufen oder die Hypothek Ihrer selbstbewohnten Liegenschaft amortisieren (alle fünf Jahre möglich);
- wenn Sie die Schweiz endgültig verlassen (auswandern) – wobei der obligatorische Teil bei einem Wegzug in ein EU- oder EFTA-Land nicht bezogen werden kann, falls Sie in diesem Land auch einem Versicherungsobligatorium unterstehen;
- wenn Sie eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen;
- wenn Sie eine volle Invalidenrente beziehen;
- wenn Sie sich in eine steuerbefreite Vorsorgeeinrichtung der beruflichen Vorsorge einkaufen.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel «Pensionskasse vorzeitig auszahlen lassen».
Ja, Sie können Ihr Vorsorgeguthaben vorzeitig nutzen, um:
- Wohneigentum zu kaufen;
- eine Hypothek zurückzuzahlen;
- Anteile an einer Wohnbaugenossenschaft zu kaufen.
Ein Vorbezug ist alle fünf Jahre möglich. Ab dem 50. Altersjahr ist der maximal mögliche Betrag jedoch beschränkt. Bei Verheirateten ist die schriftliche Zustimmung des Ehepartners erforderlich. Wird das Wohneigentum später verkauft, muss der vorbezogene Betrag zurückbezahlt werden.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel «Eigenheimkauf: Pensionskasse verpfänden oder vorbeziehen?».
Ja, Sie können Ihr Vorsorgeguthaben beziehen, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind: Sie machen sich selbstständig und sind der obligatorischen beruflichen Vorsorge nicht mehr unterstellt. In diesem Fall müssen Sie gegenüber der Pensionskasse nachweisen, dass Sie selbstständig tätig sind – zum Beispiel durch die Miete von Geschäftsräumen, den Kauf von Material, eine AHV-Bestätigung oder den Eintrag ins Handelsregister. Den Antrag auf Barbezug müssen Sie innerhalb eines Jahres nach Beginn Ihrer Selbstständigkeit bei Ihrer Pensionskasse einreichen. Bei Verheirateten ist die schriftliche Zustimmung des Ehepartners erforderlich.
Wenn Sie kein Freizügigkeitskonto eröffnen, wird Ihr Pensionskassengeld nach Ablauf einer Frist ohne Benachrichtigung ausbezahlt. Es geht an die nationale Vorsorgeeinrichtung «Stiftung Auffangeinrichtung». Die Verantwortung für die Eröffnung eines Kontos liegt bei Ihnen. Bei uns können Sie Ihr Freizügigkeitskonto ganz bequem online in nur 15 Minuten eröffnen.
Ja, Sie können Ihr Pensionskassengeld auf zwei unterschiedliche Einrichtungen aufteilen. Das hat den Vorteil, dass Sie bei Ihrer Pensionierung nicht das gesamte Geld auf einmal beziehen müssen. Stattdessen können Sie die Auszahlung auf mehrere Zeitpunkte verteilen. Dadurch sparen Sie Steuern.
Wichtig zu wissen: Sie müssen sich vor der Überweisung entscheiden, ob Sie Ihr Pensionskassengeld auf zwei Freizügigkeitseinrichtungen aufteilen möchten. Ist das Geld erst einmal auf einem Freizügigkeitskonto, ist eine nachträgliche Aufteilung nicht mehr möglich.
Freizügigkeitsstiftungen sind nicht dem Sicherheitsfonds BVG angeschlossen. Das bedeutet, dass die Vorsorgegelder nicht geschützt sind, wenn die Pensionskasse Konkurs geht. Hinter einer Freizügigkeitsstiftung steht zwar meist eine Bank, doch ein Konkurs ist trotzdem nicht auszuschliessen. Sollte die Stiftung in Konkurs gehen, sind die Freizügigkeitsguthaben nicht vollständig geschützt. 100'000 Franken sind jedoch privilegiert. Das bedeutet, dass die Chance auf Rückzahlung des privilegierten Betrags wesentlich höher ist als bei diesem Betrag übersteigenden Rest. Es gibt zwei Möglichkeiten, sich besser zu schützen: Sie können Ihr Freizügigkeitskapital auf zwei Konten aufteilen. Oder Sie wählen eine Freizügigkeitsstiftung mit Staatsgarantie, wie sie die meisten Kantonalbanken besitzen.
Normalerweise werden Gelder aus Freizügigkeitskonten nicht als Rente ausbezahlt. Bei einigen wenigen Freizügigkeitsstiftungen ist zwar ein Rentenbezug möglich. Allerdings nur für den überobligatorischen Teil und zu einem tieferen Umwandlungssatz als bei einer Pensionskasse. Bei der Stiftung Auffangeinrichtung kann das obligatorische Kapital als Rente bezogen werden. Dabei sind jedoch gewisse Fristen zu beachten. Genauere Informationen zu den Fristen finden Sie auf unserer Seite «Pensionierung in der Schweiz».
Bei einer Scheidung wird das Guthaben der zweiten Säule unter den Ehepartnern aufgeteilt – also auch das Guthaben des Freizügigkeitskontos. Dabei wird nur das während der Ehe angesparte Vermögen geteilt. Das vor der Ehe angesparte Guthaben wird nicht geteilt. Auch wenn eine Person bereits eine Invaliden- oder Altersrente aus der zweiten Säule bezieht, wird das Vorsorgeguthaben geteilt.
Von Samstag, 5.4. bis Sonntag, 6.4.2025 werden diverse Systeme aufgrund von Wartungsarbeiten nicht verfügbar sein. Wir bitten Sie um Verständnis.