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Blog Ratgeber | Wie ist meine Familie abgesichert?

Finanzieller Schutz bei Krankheit, Unfall und Invalidität

8. Mai 2021
Krankheit, Unfall oder Invalidität – die Ursachen einer Arbeitsunfähigkeit sind vielseitig. Mindestens genauso individuell sind die Formen der Unterstützung, auf die Sie und Ihre Familie je nach Situation zurückgreifen können: Einzel-Krankentaggeldversicherung, Einzel-Unfallversicherung, Erwerbsunfähigkeitsversicherung, Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers, Invalidenversicherung und mehr.
Finanzieller Schutz bei Krankheit, Unfall und Invalidität

Ein Unglück in Form eines Unfalls oder einer Krankheit ist schneller passiert, als man denkt. Wenn Sie deswegen nicht mehr arbeiten können, entstehen weitreichende persönliche Folgen und es droht eine finanzielle Schieflage für Sie und Ihre Familie. Zum Glück gibt es unterschiedliche gesetzliche und freiwillige Versicherungen, die Ihnen und Ihren Liebsten finanziell unter die Arme greifen.

Das Wichtigste in Kürze
  • Sind Sie arbeitsunfähig, haben Sie je nach Situation gesetzlichen Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers, die Unfallversicherung, die Invalidenversicherung oder die Pensionskasse.
  • Eine Krankentaggeldversicherung ist in der Schweiz nicht obligatorisch, jedoch hat Ihr Arbeitgeber im Normalfall eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen, die Ihnen bei einer kurzfristigen Arbeitsunfähigkeit einen Teil Ihres Lohns sicherstellt.
  • Mit einer Einzel-Krankentaggeldversicherung, einer Einzel-Unfallversicherung oder einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung können Sie die von der gesetzlichen Vorsorge offengelassenen Lücken schliessen und Ihnen und Ihrer Familie eine gesicherte Zukunft ermöglichen.
Spannende Fakten rund um die Arbeitsunfähigkeit
  • 77% aller Absenzen der Arbeitnehmenden sind krankheits- und unfallbedingt.
  • Im Jahr 2019 hat die Invalidenversicherung rund 219'000 Personen in der Schweiz eine Invalidenrente ausgerichtet.
  • Die 27 Unfallversicherer der Schweiz meldeten im Jahr 2019 über 860'000 Berufs- und Freizeitunfälle von angestellten und stellensuchenden Personen. ​​​​​​​

(Quellen: Bundesamt für Statistik, Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, Koordinationsgruppe für die Statistik der Unfallversicherung (KSUV))

«Wir wissen nun genau, wo wir bei den Steuern sparen können. Das vereinfacht das Ausfüllen der Steuererklärung und entlastet unser Budget.»

Einzel-Krankentaggeld­versicherung
So sind Sie abgesichert bei Krankheit

Obwohl eine Krankentaggeldversicherung in der Schweiz nicht obligatorisch ist, haben die meisten Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen. Bei einer Arbeitsunfähigkeit erfolgt die Lohnfortzahlung zu 100 Prozent gemäss Gesetz oder gemäss Arbeitsvertrag; im Letzteren können bessere Leistungen als die gesetzlichen vereinbart werden. Besteht eine Krankentaggeldversicherung, wird bis zu 730 Tage lang ein Kranken- oder Unfalltaggeld von normalerweise 80 Prozent des entfallenden Lohns ausgezahlt, bevor schliesslich die Invalidenversicherung (IV), Pensionskasse (BVG) und Unfallversicherung (UVG) zum Einsatz kommen. Grundsätzlich gilt: Gibt es keine Krankentaggeldversicherung, gibt es auch keine Leistungen. Eine Einzel-Krankentaggeldversicherung sichert daher einen grossen Teil des Lohns gegen einen Erwerbsausfall ab, indem sie Spitalgeld, Krankentaggeld und auf Wunsch auch das Unfallrisiko einschliesst. So können Sie und Ihre Angehörigen im Krankheitsfall Ihren gewohnten Lebensstandard beibehalten.

Einzel-Unfallversicherung
So sind Sie abgesichert bei einem Unfall

Im Falle eines Unfalls sind Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer obligatorisch versichert. Per Gesetz steht Ihnen ab dem dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit aber nur der Mindestanspruch zu, nämlich ein Taggeld von 80 Prozent Ihres Lohns. Eine Besserstellung mit einer längeren Lohnfortzahlung kann im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Dennoch gibt es viele Lücken, wie die unfallbedingte Invalidität, die nicht automatisch gedeckt werden. Hier springt eine Einzel-Unfallversicherung für Sie und Ihre Liebsten ein, die Ihnen weltweit rund um die Uhr ausgezeichneten Schutz bietet. Sie werden dann finanziell entlastet, wenn Sie es am nötigsten haben. Leistungen wie Taggeld, Invaliditätskapital, Todesfallkapital, Spitaltaggeld oder Heilungskosten sind in der Einzel-Unfallversicherung inbegriffen und bieten Ihnen und Ihrer Familie einen umfassenden Schutz.

Erwerbsunfähigkeits­versicherung
So sind Sie abgesichert bei Invalidität

Sind Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls invalid und nicht mehr in der Lage zu arbeiten, wird Ihr Lohn nach einer bestimmten Zeit nicht mehr ausgezahlt. Anstelle des Lohns erhalten Sie die Renten aus der Invalidenversicherung (IV) und der Unfallversicherung (UVG) oder der Pensionskasse (BVG). Da bei Erwerbsunfähigkeit aufgrund einer Krankheit diese Renten aber je nach Arbeitgeber lediglich um die 60 Prozent Ihres bisherigen Lohns abdecken, ist der Abschluss einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung sinnvoll. Damit erhalten Sie eine zusätzliche Rente und sichern sich und Ihre Familie finanziell ab.  

Vereinbaren Sie eine persönliche Beratung Sie möchten für den Fall vorsorgen, dass Sie nicht mehr arbeiten können, sind aber unsicher, welche Versicherung Sie und Ihre Angehörigen am besten schützt? In einer umfassenden Beratung klären wir Ihre offenen Fragen.
  • Wir begleiten Sie auf dem Weg zur passenden Versicherung
    Noch Fragen?
    Unter welchen Voraussetzungen kommt die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers zur Anwendung?  

    Laut dem Gesetz besteht die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit, wenn Sie seit mehr als drei Monaten angestellt waren beziehungsweise Ihr Arbeitsverhältnis für länger als drei Monate eingegangen sind. Es gibt unterschiedliche Skalen, die in den einzelnen Schweizer Kantonen angewendet werden. Am häufigsten kommt die Berner Skala zum Einsatz. Sie gibt Folgendes vor: Im ersten Dienstjahr muss Ihnen der Arbeitgeber den Lohn bei Arbeitsunfähigkeit während drei Wochen weiterzahlen, im zweiten Dienstjahr während eines Monats, im dritten und vierten Dienstjahr während zwei Monaten, vom fünften bis zum neunten Dienstjahr während drei Monaten usw.

    Deckt die Unfallversicherung Berufsunfälle und Nichtberufsunfälle ab?

    Berufsunfälle sind immer versichert, ob Sie einen Vollzeit- oder einen Teilzeitjob ausüben. Nichtberufsunfälle sind dann abgedeckt, wenn die Arbeitszeit bei Ihrem Arbeitgeber mindestens acht Stunden in der Woche beträgt. 

    Welchen Betrag erhalte ich aus der IV-Rente?

    Die Höhe einer IV-Rente ist abhängig vom Grad der Invalidität, der Anzahl geleisteter Beitragsjahre und Ihrem durchschnittlichen Jahreseinkommen. Die höchstmögliche IV-Rente beträgt CHF 2’370 pro Monat. Bei einem Invaliditätsgrad von weniger als 40 Prozent erhalten Sie keine Rente, ab einem von 40 Prozent eine Viertel-Rente, ab einem von 50 Prozent eine halbe Rente, ab einem von 60 Prozent eine Dreiviertel-Rente und ab einem von 70 Prozent eine volle Rente. Haben Sie Kinder, erhalten Sie zusätzlich pro anspruchsberechtigtes Kind eine Invaliden-Kinderrente.

    Wann sollte ich mich bei der IV anmelden? 

    Ein allfälliger IV-Rentenanspruch entsteht sechs Monate nach der Anmeldung bei der IV. Deswegen sollten Sie sich spätestens nach sechsmonatiger Arbeitsunfähigkeit bei der IV anmelden. Melden Sie sich zu spät an, verlieren Sie den Teil der Ihnen zustehenden Rente, der nach einer Wartefrist von einem Jahr ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit entsteht.

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