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Einfach gründen: So geht Firmengründung in der Schweiz Versicherungen für Selbstständige: Was Pflicht ist und was Sinn macht

Die richtige Versicherung kann im Ernstfall Selbstständige und Ihr Unternehmen sichern. Nur, welches sind die richtigen in der Schweiz? Ein Überblick:

  • Einfluss der Rechtsform auf Versicherungspflicht
  • Die wichtigsten Versicherungen kurz und knapp
  • Online-Versicherungs-Check
Manuel Thomas, Marketing-Team KMU 1. Juni 2022 Gründung
Wenn aussergewöhnliche Ereignisse zu gesundheitlichen oder wirtschaftlichen Schäden führen, kommen Versicherungen für die Kosten auf. Die passende Versicherung kann im Ernstfall Ihre unternehmerische Existenz sichern. Nur, welche Versicherung passt zu Ihrer Firma? Wir geben Ihnen einen Überblick.

In der Gründungsphase müssen sich angehende Unternehmerinnen und Unternehmer zwingend auch mit Versicherungen beschäftigen. Zwei Versicherungstypen stehen dabei im Vordergrund: die Sozialversicherungen und die Betriebsversicherungen. Welche Versicherungen für Sie und Ihre Firma von Vorteil sind, zeigt Ihnen unser Versicherungs-Check. Mit lediglich vier Angaben kommen Sie zu Ihrer individuellen Empfehlung.

Was für Versicherungen braucht man als Selbständiger? Welche Versicherungen obligatorisch und welche freiwillig sind, hängt von der Rechtsform ab, die Sie gewählt haben:

  • Selbstständig Erwerbende – dazu zählen auch Freelancerinnen und Inhaber von Einzelfirmen – sind weitestgehend selbst für ihre Absicherung verantwortlich.
  • Inhaberinnen und Inhaber von Aktiengesellschaften oder GmbH, die in ihrer Firma arbeiten, gelten für die Sozialversicherungen als Angestellte. Daher sind für sie viele Versicherungen obligatorisch.
Sozialversicherungen gewährleisten den gewohnten Lebensstandard

Zu den Sozialversicherungen gehören in der Schweiz alle Versicherungen, die den versicherten Personen und ihren Angehörigen einen angemessenen Lebensstandard gewährleisten: im Alter sowie bei Invalidität, Krankheit und Unfall. Die nachfolgende Aufstellung zeigt Ihnen, was Pflicht ist und was nicht – und was Sie von welcher Versicherung erwarten dürfen.

AHV, IV und EO

Die Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die Erwerbsersatzordnung (EO) bilden zusammen die 1. Säule des schweizerischen Sozialversicherungssystems. Die AHV finanziert den grundlegenden Existenzbedarf im Alter. Die IV deckt die finanziellen Folgen von Invalidität ab. Die EO kompensiert die Einkommensausfälle durch Militär- und Zivildienst, bei Mutterschafts- wie auch bei Vaterschaftsurlaub. Finanziert werden diese Versicherungen je zur Hälfte durch Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge.

  • AHV/IV/EO sind für alle Erwerbstätigen obligatorisch.
  • Selbständigerwerbende müssen sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberbeiträge selbst bezahlen.
  • Bei Selbständigen bildet das Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit die Grundlage für die Berechnung der Beiträge. Massgebend ist die Veranlagung für die direkte Bundessteuer.
Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) erbringt Leistungen bei Arbeitslosigkeit, wetterbedingten Arbeitsausfällen, Kurzarbeit und bei der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers – allerdings nur für Arbeitnehmende.

  • Selbständigerwerbende können sich nicht gegen Arbeitslosigkeit versichern.
  • Für Angestellte ist die ALV obligatorisch.
Pensionskasse

Die Pensionskasse ist ein Teil der 2. Säule der Schweizer Altersvorsoge. Sobald Ihre Firma Angestellte hat, müssen Sie diese Versicherung obligatorisch abschliessen. Selbständigerwerbende sind hingegen nicht verpflichtet, sich einer Pensionskasse anzuschliessen. Sie können dies aber unter gewissen Voraussetzungen freiwillig tun oder einen höheren Betrag in die 3. Säule einzahlen.

Auf der Grundlage des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG) soll die 2. Säule des schweizerischen Sozialversicherungssystems zusammen mit der AHV die Fortführung des gewohnten Lebensstandards nach der Pensionierung sichern. Die BVG-Leistungen werden hauptsächlich durch Lohnbeiträge finanziert, die mindestens zur Hälfte durch den Arbeitgeber bezahlt werden.

  • Selbständigerwerbende Personen sind im Unterschied zu Angestellten nicht der obligatorischen beruflichen Vorsorge unterstellt.
  • Selbständige können sich freiwillig nur über die Pensionskasse eines Berufsverbands oder in der staatlichen Stiftung Auffangeinrichtung BVG versichern, um Kapital zur Absicherung im Alter sowie bei Invalidität und Tod anzusparen. Als Alternative dazu steht die 3. Säule zur Verfügung, in die Selbständige höhere Beiträge einzahlen können als Angestellte.
  • Wer Mitarbeitende beschäftigt, muss diese zwingend bei einer Pensionskasse versichern.
  • Die BVG-Pflicht beginnt bei einem Jahreslohn von 22'050 Franken und ist beschränkt auf maximal 88'200 Franken (Stand 2024). Auf freiwilliger Basis kann man auch den Teil des Lohns versichern, der über das Obligatorium hinausgeht.
Private Vorsorge

Im 3-Säulen-Prinzip des Schweizer Sozialsystems bildet die private Vorsorge die 3. Säule. Sie ist eine freiwillige und flexible Ergänzung zur obligatorischen Vorsorge der 1. und 2. Säule. Mit der 3. Säule lassen sich allfällige Vorsorgelücken schliessen. Die private Vorsorge funktioniert nach dem Prinzip einer Sparkasse: Was einbezahlt wurde, wird samt Zinsen im Alter wieder ausbezahlt. Es gibt sie in zwei Varianten: als gebundene Vorsorge Säule 3a und als freie Vorsorge 3b. Während bei der gebundenen Vorsorge 3a gesetzliche Beschränkungen bestehen, gibt es bei der freien Vorsorge 3b praktische keine Einschränkungen.

  • Die private Vorsorge ist für alle freiwillig.
  • Beide Typen der privaten Vorsorge bieten Steuervorteile, 3b allerdings nur, wenn sie mit einer Versicherung abgeschlossen wird.
  • Erwerbstätige mit Pensionskasse, also Angestellte, dürfen maximal 7'056 Franken pro Jahr in die Säule 3a einzahlen (Stand 2024).
  • Erwerbstätige ohne Pensionskasse, also Selbständige, dürfen bis zu 20 Prozent des Erwerbseinkommens bis maximal 35'280 Franken pro Jahr in die Säule 3a einzahlen (Stand 2024).
Kranken- und Krankentaggeldversicherung

Als Firmeninhaberin und Selbständigerwerbender sind Sie via obligatorische Krankenversicherung (Krankenkasse) gegen Krankheit versichert. Sie deckt allerdings nur die Heilungskosten, nicht aber Einkommensausfälle. Wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Schwangerschaft ganz oder teilweise arbeitsunfähig sind, springt die Krankentaggeldversicherung mit Zahlungen ein. Damit können Sie existenzielle Notlagen aufgrund von fehlendem Einkommen verhindern und den gewohnten Lebensstandard beibehalten.

  • Die Kranktaggeldversicherung ist freiwillig.
  • Mit der Wartefrist und dem Leistungsumfang können Sie die Prämienhöhe steuern.
Unfallversicherung

Die Versicherung nach dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) für Selbstständige deckt die finanziellen Folgen von Unfällen während der Arbeit und in der Freizeit sowie von Berufskrankheiten. Dazu gehören zuallererst die medizinischen Behandlungs- und Heilungskosten, dann aber auch die Ausfälle beim Einkommen. So sorgt die Unfallversicherung dafür, dass Unfälle nicht existenzbedrohend werden.

  • Selbständigerwerbende sind im Unterschied zu Angestellten nicht obligatorisch oder automatisch gegen die Folgen eines unfallbedingten Erwerbsausfalls versichert.
  • Wer selbständig ist, kann freiwillig eine Unfallversicherung nach UVG abschliessen.
  • Mit Zusatzversicherungen können sich Selbständigerwerbende noch besser und individueller gegen die Folgen von Unfällen absichern.
  • Die Unfallversicherung nach UVG ist für alle Angestellten mit AHV-pflichtigem Lohn obligatorisch.
Betriebsversicherungen schützen die Firma vor Schäden und Verlusten

Bei den Betriebsversicherungen steht das Wohl der Firma im Mittelpunkt. Betriebe sind unterschiedlichsten Risiken ausgesetzt, die gerade bei Start-ups und Kleinunternehmen schnell einmal zu existenzbedrohenden Schäden führen können. Die Betriebsversicherungen stehen Ihnen zur Seite, wenn solche Risiken zu Schäden bei Kunden oder in Ihrer Firma führen. Sie sind in den meisten Fällen freiwillig und verteilen sich grob auf zwei Gruppen:

  • Vermögensversicherungen schützen einen Betrieb vor finanziellen Verlusten, die durch fehlerhafte Eigenleistungen, durch juristische Streitigkeiten oder andere schwer beeinflussbare Faktoren entstehen. Im Vordergrund stehen hier die Betriebshaftpflicht, der Betriebsrechtsschutz und die Cyberversicherung.
  • Sachversicherungen bieten Schutz bei Schäden, die durch Feuer, Wasser, Glasbruch und Diebstahl entstehen. Wichtig für Selbständige und Jungunternehmen sind die Sachversicherung und die technische Versicherung.
Haftpflichtversicherung für Ihren Betrieb

Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. Wenn dabei Personen oder Sachen zu Schaden kommen, haften Unternehmen mit ihrem Vermögen. Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Ihre Firma vor den finanziellen Folgen solcher Schadenersatzansprüche. Sie ist für Selbständige, Freiberufler und Unternehmen jeder Art eine der wichtigsten Absicherungen. Da sich die Risiken von Branche zu Branche stark unterscheiden, ist eine genaue Risikoanalyse ratsam.

  • Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht für Schäden aus betrieblichen Abläufen (Betriebsrisiko), durch fehlerhafte Produkte (Produktrisiko) sowie aus Eigentum oder Besitz von Grundstücken, Gebäuden, Räumlichkeiten und Anlagen (Anlagerisiko).
  • In der Schweiz sind bei Jung- und Kleinunternehmen Versicherungssummen von 5 oder 10 Millionen Franken üblich. Grundsätzlich ist die Höhe der Versicherungssumme aber von der Art des Risikos abhängig, das versichert werden soll.
  • Oft verlangen Kunden von ihren Lieferanten den Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Berufshaftpflichtversicherung

Bei bestimmten Berufsgruppen und Unternehmungen wie zum Beispiel Rechtsanwälten, Notaren, Treuhändern und IT-Betrieben stehen Ansprüche aus reinen Vermögensschäden im Vordergrund. Bereits kleine Unachtsamkeiten können schwerwiegende Folgen haben, deshalb ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung  sehr ratsam und teilweise auch vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Die Berufshaftpflichtversicherung deckt neben Personen- und Sachschäden auch reine Vermögensschäden, wie sie beispielsweise durch eine falsche Beratung entstehen können.

  • Die Bewilligung zur Ausübung gewisser Berufe ist an den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gebunden – so beispielsweise für Rechtsanwälte und -anwältinnen und – je nach Kanton – auch für Notare.
Rechtsschutzversicherung für den Betrieb

Wenn es bei Problemen mit Kunden, Lieferanten oder Mitarbeitenden zu einem Rechtsstreit kommt, kann das Start-ups und Kleinfirmen schnell vor grosse Herausforderungen stellen: hohe Anwaltskosten, komplexe Sachverhalte, aufwändige und teure Verfahren. Die Rechtsschutzversicherung für Unternehmen übernimmt Verfahrenskosten, unterstützt Sie mit Rechtsauskünften und stellt Ihnen Experten zur Seite, die Sie in juristischen Auseinandersetzungen begleiten. Das erspart Ihnen Kosten, Zeit und Ärger.

  • Wer in der Schweiz klagt, muss die zu erwartenden Verfahrens- und Gerichtskosten vorauszahlen.
  • Die Betriebsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für Gericht, Anwalt, Expertise und Gutachter.
  • Sie sind frei in der Wahl Ihres Anwalts.
  • In der Grunddeckung können Sie Deckungssummen bis 1 Million Franken pro Rechtsfall (Schweiz) wählen.
Cyberversicherung

Mit der Digitalisierung entstehen neue Chancen für das Geschäft, gleichzeitig wachsen aber auch die Gefahren durch Cyberkriminalität. Die Cyberversicherung schützt Ihre Firma vor finanziellen Schäden, die durch Cyberattacken entstehen oder wenn Mitarbeitende Opfer von Hackerangriffen und Täuschungen werden. Beispiele für Drittschäden: Die Verfügbarkeit von Computersystemen ist beeinträchtigt, Kundendaten gehen bei einem Hackerangriff verloren, oder Datenschutz und Geheimhaltungspflicht werden verletzt. Aber: Auch Schäden im eigenen Betrieb können ins Geld gehen, etwa wenn Schadsoftware entfernt und verschlüsselte Daten wiederhergestellt werden müssen.

  • Im Fall einer Cyberattacke profitieren Sie von unserer 24/7-Notfallhotline und der Expertise unseres Kooperationspartners in Sachen Cyber Crime.
  • Die Cyberversicherung wird laufend weiterentwickelt – als Kunde profitieren Sie automatisch von den Produktverbesserungen.
  • Vom Basis- bis zum Erstklass-Schutz: Sie wählen das Paket, das am besten zu Ihrer Firma und Ihren Bedürfnissen passt.
Sachversicherung

Die Sachversicherung ist für Unternehmen das, was für Privatpersonen die Hausratversicherung ist. Wie bei dieser sind bei der Sach- oder Geschäftsversicherung alle beweglichen Sachen versichert. Als beweglich gilt alles, was nicht fest mit dem Gebäude verbunden ist, zum Beispiel die Büromöbel, Computersysteme, Maschinen, das Warenlager. Die Sachversicherung schützt die Einrichtungen Ihrer Firma gegen Feuer- und Elementarschäden (wie Sturm, Hagel, Hochwasser und Lawinen), Wasserschäden, Einbruchdiebstahl und Beraubungen sowie Glasbruch (wozu auch Schäden an Sanitäreinrichtungen zählen).

  • In den Kantonen Freiburg, Jura, Nidwalden und Waadt ist die Versicherung gegen Feuer- und Elementarschäden obligatorisch. In allen anderen Kantonen gibt es keine Versicherungspflicht.
  • Vom Basis- bis zum Top-Paket: Sie wählen den Schutz, der für Ihre Firma angemessen ist.
  • Fest eingebaute Sachen sind nicht über die Sachversicherung gedeckt, sondern über die separate Gebäudeversicherung.
Technische Versicherung

Plötzlich steht die Produktionsmaschine still. Die Folge: Es fallen nicht nur Kosten für die Reparatur an, sondern auch für den Betriebsunterbruch. Mit der Geschäftsversicherung für technische Anlagen schützen Sie Ihre Maschinen, technischen Anlagen und Ihre IT-Infrastruktur vor den Folgen von Beschädigungen, Zerstörung und Diebstahl. Eine technische Versicherung deckt Risiken, die über den Leistungsumfang der Sachversicherung hinausgehen. Dazu gehören unter anderem Bedienungsfehler, Unachtsamkeit und Sabotage. Der Versicherungsschutz umfasst Schäden durch innere oder äussere Einwirkungen, etwa aufgrund einer Kollision oder wenn ein Mitarbeiter versehentlich oder böswillig ein Gerät beschädigt.

  • Wahlweise können Sie den Betriebsunterbruch oder die Wiederherstellung von Daten und Software mitversichern.
  • Vom Basis- bis zum Premium-Schutz: Sie wählen das Paket, das zu Ihrer Firma und Ihren Bedürfnissen passt.

Die richtige Versicherung kann im Ernstfall Ihre unternehmerische Existenz sichern. Nur, welches sind die richtigen Versicherungen? Wir zeigen Ihnen, was für Sie obligatorisch und was sinnvoll ist.

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