So können Sie Ihr Hörgerät absichern:
- Ihr Hörgerät ist in der Haushaltsversicherung mitversichert.
- Selbstverschuldete Schäden können Sie mit einer Zusatzversicherung abdecken.
Eventuell wurde Ihnen schon beim Kauf Ihres Hörgeräts eine Hörgeräteversicherung angeboten. Meist ist eine spezielle Hörgeräteversicherung jedoch gar nicht nötig. Denn auch Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung kommen häufig für die Kosten bei Schäden auf.
Versicherungen wie die Ausprobe-Versicherung, die das Hörgerät während der mehrwöchigen Probephase versichert, oder eine Hörgeräteversicherung, die das Gerät nach dem Kauf schützt, sind meist teure und nicht unbedingt sinnvolle Lösungen. Mit einer gut auf Ihre Lebenssituation abgestimmten Haftpflicht- und Hausratversicherung sorgen Sie für umfassenden Schutz – auch für Ihr Hörgerät.
Übrigens: In der Schweiz ist auf Elektrogeräte eine zweijährige Garantiezeit zu gewähren. Kommt es während dieser Zeit zu einem Mangel, haben Sie Anspruch auf Beseitigung. Die Garantie schützt jedoch nicht bei Diebstahl oder selbst verschuldeten Schäden.
Die Hausratversicherung übernimmt die Kosten, wenn Ihr Hausrat durch Feuer-, Wasser- oder Elementarschäden beschädigt oder bei einem Diebstahl entwendet wird. Das gilt auch für Elektrogeräte in Ihrem Haushalt, etwa Ihr TV-Gerät oder eben Ihr Hörgerät.
Schadensbeispiele:
- Aus dem Kamin greift Feuer auf Ihre Wohnung über und vernichtet Teile Ihres Hausrats – darunter auch Ihr Hörgerät.
- Ausgetretenes Wasser aus einer Wasserleitung beschädigt mehrere Elektrogeräte. Dabei kommt Ihr Hörgerät zu Schaden.
- Bei einem Einbruchdiebstahl werden Ihre persönlichen Gegenstände, unter anderem das Hörgerät, entwendet.
In diesen und vielen weiteren Fällen sind Hörgeräte in der Hausratversicherung versichert. Aber wie sieht es mit selbst verschuldeten Schäden aus?
Sie haben vergessen, das Hörgerät vor dem Duschen herauszunehmen. Oder es ist Ihnen beim Umziehen heruntergefallen und Sie sind darauf getreten. Solche Schäden passieren im Alltag schnell – mit einer Kaskoversicherung als Zusatz zur Hausratversicherung können Sie sich vor den Folgekosten schützen.
Achtung: Bei Verlust Ihres Hörgeräts durch Verlieren oder Verlegen greift diese Versicherung nicht.
Dieser Zusatz zu Ihrer Versicherung schützt nicht nur Ihr Hörgerät, sondern auch weitere Elektrogeräte wie Smartphones, Tablets oder Fernseher. Wenn Sie selbst versehentlich ein Gerät beschädigen, erhalten Sie den Neuwert erstattet.
Die Privathaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie versehentlich gegenüber dritten Personen verursacht haben. Dazu kann auch der Schaden an einem Hörgerät gehören, wenn Sie es zum Beispiel zur Probe tragen oder versehentlich das Hörgerät einer befreundeten Person beschädigt haben.
Achtung: Hörgeräte, die Sie im Rahmen eines Miet-Kauf- oder eines Leasing-Vertrags erworben haben, gehören nicht zum Versicherungsumfang der Privathaftpflichtversicherung. Sie können aber über die Hausratversicherung versichert werden.
Eine reine Hörgeräteversicherung erscheint zunächst günstig – ist auf Dauer aber teuer: Sie schützt nur dieses eine Gerät und ist deswegen ein eher unnötiger Kostenpunkt.
Die Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung gehören hingegen zu den wichtigen Versicherungen, die immer wieder empfohlen werden und – unter anderem – Ihren gesamten Hausrat schützen. Hörgeräte müssen Sie in der Regel nicht extra in den Vertrag aufnehmen lassen. Prüfen Sie die Bedingungen dennoch immer sorgfältig.
Eine Haushaltsversicherung können Sie schon für einen niedrigen dreistelligen Jahresbetrag abschliessen. Wählen Sie bei Bedarf den zusätzlichen Kaskoschutz, um Ihr Hörgerät auch bei selbstverursachtem Schaden abzusichern.
Tipp: Kombinieren Sie Privathaftpflicht- und Hausratversicherung zur günstigen Haushaltsversicherung, um Kosten zu sparen. Beide Versicherungen gelten für alle Personen in Ihrem Haushalt.
Die günstige Haushaltsversicherung schützt Ihr Hab und Gut und das von Dritten, wenn Sie es beschädigen. Kombinieren Sie Hausrat- und Haftpflichtversicherung für guten Schutz im Alltag. Ihr Hörgerät ist mitversichert und kann über die Zusatzdeckung Kasko Plus auch gegen selbst verschuldete Schäden versichert werden.
So stellen Sie sicher, dass im Schadensfall alles zu Ihrer Zufriedenheit abläuft:
- Versicherungsschutz prüfen: Fragen Sie bei Ihrer Hausratversicherung nach, ob Hörgeräte von der Versicherung abgedeckt sind. Denken Sie bei Bedarf auch an den Kaskoschutz.
- Zeitwert oder Neuwert: Prüfen Sie – unabhängig von der Art der Versicherung –, wie ein Schaden reguliert wird. Erhalten Sie den Zeitwert oder den Neuwert entschädigt?
- Selbstbehalt im Blick behalten: Im Schadensfall müssen Sie eventuell einen Selbstbehalt zahlen. Erfragen Sie, wie hoch dieser ausfällt.
- Versicherung für Zubehör: Ist das Zubehör für Ihr Hörgerät mitversichert? Gelten dafür dieselben Bedingungen?
- Überversicherung vermeiden: Im Schadensfall zahlt stets nur eine Versicherung. Sie brauchen also keinen mehrfachen Schutz – eventuell lassen sich hier Prämien einsparen.
Nicht zuletzt kann sich auch ein Grobfahrlässigkeitsschutz auszahlen. Bei Baloise können Sie diesen mit dem Zusatzbaustein «Sorglos» hinzubuchen. So vermeiden Sie Kürzungen der Versicherungsleistungen auch im Fall von grober Fahrlässigkeit.