Elementarschäden werden durch Naturgewalten verursacht.
- Sie entstehen zum Beispiel durch Hochwasser, Sturm oder Hagel.
- Die Elementarschadenversicherung ist Teil der Hausrat- oder Gebäudeversicherung.
- Welche Versicherung zahlt, hängt davon ab, was beschädigt wurde.
Grob gesagt werden Elementarschäden nicht durch Menschen, sondern durch Naturgewalten verursacht. Wenn also eine Wasserleitung im Haus falsch verlegt wurde und leckt, ist das kein Elementarschaden – wohl aber, wenn aufgrund von starkem Regen ein Fluss über die Ufer tritt und Ihren Keller überschwemmt.
Die meisten Naturereignisse, die im Rahmen einer Elementarschadenversicherung gedeckt sind, haben Sie hoffentlich noch nie selbst erlebt. Dennoch besteht eine reale Gefahr, dass es auch in Ihrer Umgebung zu einem Elementarschaden kommen kann. Hier haben wir für Sie einige Beispiele für typische Elementarschäden zusammengestellt.
Tipp: Was ein Elementarschaden ist, ist in den Vorgaben der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) zur Elementarschadenversicherung in der Schweiz genau definiert.
Aufgrund starken Regens steigt der Pegel eines nahe gelegenen Flusses an. Obwohl das Wasser noch nicht über die Ufer tritt, verursachen weggeschwemmte Bäume einen Schaden an Ihrer Hauswand.
Es regnet weiter und das Wasser steigt schliesslich über die Ufer. Es läuft in Ihren Keller und zerstört dort eine Sammlung teurer Bücher.
Ab einer Windgeschwindigkeit von 75 km/h gehören Sturmschäden zu den Elementarschäden. Ein solcher Sturm könnte beispielsweise Ihren Gartenschuppen und den Hausrat darin zerstören.
Ein heftiger Hagelschlag durchschlägt ein Dachfenster und beschädigt im Inneren Ihr Mobiliar.
Lawinen können unter Umständen ganze Gebäude zerstören – inklusive des darin befindlichen Hausrats.
Im Winter sammelt sich mehr und mehr Schnee auf dem Dach, bis dieses schliesslich nachgibt. Die gesamte obere Etage Ihres Hauses wird unbewohnbar.
Teile einer eingebrochenen Felswand schlagen in Ihr Haus ein und zerstören Teile davon.
Einzelne Steine fallen von einem Hang herab und schlagen ein Loch in Ihre Hauswand.
Eine Erdschicht löst sich und gerät ins Rutschen – sie begräbt Ihr Haus unter sich.
Je nach Schadensfall zahlt bei Elementarschäden die Gebäude- oder die Hausratversicherung. Im Artikel «Unterschiede von Hausrat- und Gebäudeversicherung» finden Sie einen ausführlichen Überblick.
Die Gebäudeversicherung kommt für Schäden am Gebäude selbst auf. Sie deckt weit mehr ab als nur Elementarschäden – was genau, erfahren Sie in unserem Artikel über die Gebäudeversicherung.
Für Eigentümerinnen und Eigentümer ist eine Gebäudeversicherung dringend zu empfehlen und ohnehin in den meisten Kantonen obligatorisch – Ausnahmen gibt es lediglich in den Kantonen Genf, Tessin und Wallis. In allen anderen Kantonen muss die kantonale Gebäudeversicherung abgeschlossen werden. Ausnahmen bilden hier wiederum die Kantone Uri, Schwyz und Obwalden: Dort ist die Gebäudeversicherung zwar obligatorisch, es gibt jedoch keine kantonalen Versicherer und Sie müssen Ihre Gebäudeversicherung bei einem Privatversicherer abschliessen. Doch auch in den Kantonen ohne Obligatorium (Genf, Tessin und Wallis) empfiehlt sich ein Abschluss bei privaten Versicherern dringend. Wir informieren Sie gern auch über weitere wichtige Versicherungen beim Hauskauf.
Elementarschäden am Gebäude sind Schäden, die durch eins der oben genannten Naturereignisse am Gebäude selbst oder fest damit verbundenen Teilen verursacht werden. Fassaden und Dächer, Türen und Fenster, sanitäre Einrichtungen, Parkettböden und Einbauküchen werden durch die Gebäudeversicherung geschützt. Da hier schnell Schäden von mehreren zehn- oder hunderttausend Franken entstehen können, ist diese Versicherung unverzichtbar.
Wenn bewegliche Sachen im Inneren oder in der versicherten Umgebung Ihrer Wohnung beschädigt werden, ist das ein Fall für die Hausratversicherung. Beispiele für Elementarschäden am Hausrat sind:
- Starker Regen führt dazu, dass Wasser nicht mehr richtig ablaufen kann. In der Folge kommt es zu einer Überschwemmung in Ihrem Keller – dort gelagerte Möbel werden beschädigt.
- Aufgrund von Schneedruck wird das Dachfenster zerstört. Darunter steht Ihr Fernseher, der dadurch unbrauchbar wird.
- Ein starker Sturm beschädigt das Dach Ihres Hauses. Dafür kommt die Gebäudeversicherung auf, doch der Sturmschaden am Hausrat wird durch die Hausratversicherung reguliert.
Die Hausratversicherung versichert bewegliche Sachen in Ihrem Zuhause, zum Beispiel: Möbel, Kleidung, Teppiche, Elektrogeräte etc. Eine Hausratversicherung ist daher sowohl für eine eigene Immobilie als auch für eine Mietwohnung sinnvoll.
Tipp: Idealerweise verhindern Sie Elementarschäden bereits, bevor sie überhaupt auftreten. Dabei hilft Ihnen unser Artikel «Elementarereignis: 5 Fehler und 5 Tipps».
In der Schweiz ist eine Hausratversicherung in den Kantonen Freiburg, Jura, Nidwalden und Waadt obligatorisch. In Nidwalden und Waadt ist die Elementarschadenversicherung mit einer Feuerversicherung kombiniert und über die kantonale Feuerversicherung abzuschliessen. In Freiburg und Jura können Sie hingegen selbst wählen, wer Sie versichern soll.
Sichern Sie Ihre Immobilie ab – gegen Elementarschäden und viele weitere Schadensfälle.
Mit der Hausratversicherung von Baloise schützen Sie sich vor hohen Kosten aufgrund von Schäden an Ihrem Hausrat – bei Hagelschaden, Überschwemmung und anderen Elementarereignissen, aber auch bei Diebstahl, einem Feuer- oder Wasserschaden.
Nicht alle Feuer- oder Wasserschäden sind auch Elementarschäden. Denn ein Feuer, das wegen einer unbeaufsichtigten Kerze ausbricht, hat seine Ursache nicht in einer Naturgewalt, sondern in einem menschlichen Fehler. Das Gleiche gilt für Wasserschäden, die zum Beispiel durch überlaufendes Wasser in der Badewanne entstehen oder durch eine defekte Geschirrspülmaschine, aus der Wasser strömt.
Für diese Fälle – Schäden, die aufgrund einer Unachtsamkeit entstehen – lohnt sich ein Grobfahrlässigkeitsschutz. Sie erhalten die Kosten in voller Höhe ersetzt, auch wenn sie das Unglück (wenn auch unabsichtlich) selbst verursacht haben. Bei Baloise können Sie sich mit dem Zusatzbaustein «Sorglos» vor den Folgen einer solchen Unachtsamkeit schützen.
Natürlich gibt es auch Schadensfälle, an denen Menschen keine Schuld tragen: Eine Wasserleitung bricht, oder ein Blitzeinschlag verursacht ein Feuer. Die Baloise Hausratversicherung schützt Sie bei solchen Ereignissen – auch wenn es sich dabei nicht um Elementarschäden handelt. Auch gegen Erdbeben, Diebstahl und Glasbruch können Sie Ihren Hausrat versichern.
Tipp: Prüfen Sie, ob sich eine Kaskoversicherung lohnt, die bei Baloise Teil der Hausratversicherung ist. Mit diesem Zusatzbaustein sind Sie sogar dann abgesichert, wenn Sie den Schaden direkt ausgelöst haben – etwa, weil Sie Ihre Lieblingsvase umgestossen oder Kaffee über einen teuren Teppich geschüttet haben.
Wenn Ihr Hausrat aufgrund einer Überschwemmung beschädigt wird, übernimmt die Hausratversicherung die Kosten. Es handelt sich um einen Elementarschaden, wenn die Überschwemmung zum Beispiel durch starken Regen verursacht wurde. Ein Wasserschaden aufgrund eines geplatzten Wasserbetts ist hingegen kein Elementarschaden.
Die Hausratversicherung zahlt bei einem Schaden durch Grundwasser in aller Regel nicht. Das liegt daran, dass selbst bei erhöhtem Wasserspiegel Grundwasser nicht in Ihr Zuhause eindringen sollte. Tut es das trotzdem, liegt meist ein Baumangel oder ein Defekt vor – und das ist kein versicherter Schaden. Wenn Sie sich für eine zusätzliche Wasserdeckung entscheiden, sind Schäden am Hausrat durch Grundwasser im Inneren des Gebäudes mitversichert – jedoch nur, sofern keine Baumängel oder andere Defekte vorliegen.
Terrassenplatten, Bäume oder Briefkästen – bei einem heftigen Sturm wird auch die Umgebung eines Hauses in Mitleidenschaft gezogen. Welche Versicherung dafür aufkommt, hängt vom genauen Hergang ab. Mehr darüber erfahren Sie in unserem Artikel «Welche Versicherung zahlt welche Schäden nach einem Sturm?»
Grundsätzlich zahlt die Hausratversicherung bei Sturmschäden an Gartenmöbeln. Es kommt aber darauf an, was genau Sie als Versicherungsort mit Ihrem Versicherer vereinbart haben. Sie sollten daher prüfen, ob Ihr Garten zum versicherten Bereich gehört. Insbesondere bei Kleingärten, die nicht ans Haus angegliedert sind, ist das nicht der Fall.
Schäden aufgrund einer Bodensenkung, schlechten Baugrunds oder eines Rückstaus aus der Kanalisation sind keine Elementarschäden. Weitere Beispiele für nicht abgesicherte Schäden entnehmen Sie den Versicherungsbedingungen.
Auch Naturereignisse wie Erdbeben zählen nicht als Elementarschäden – können aber dennoch über die Hausratversicherung oder Gebäudeversicherung versichert werden.
Ihr Auto gehört nicht zum versicherten Hausrat. Wenn Sie Ihr Auto gegen Elementarschäden absichern möchten, können Sie Ihre Autoversicherung ergänzen.