Diese Versicherungen greifen bei Hochwasser und Überschwemmung:
- Schäden an Gegenständen, Möbeln etc. reguliert die Hausratversicherung.
- Für Schäden am Gebäude kommt die Gebäudeversicherung auf.
- Bei Fahrzeugschäden greift die Kaskoversicherung.
Hochwasserschäden haben es in sich: Bröckelnder Putz und beschädigte Möbel sind nur ein Teil des typischen Bildes. Auch elektronische Geräte, Gartenmöbel und sogar Haustiere können von Hochwasser betroffen sein. Mit einer Versicherung, die bei Überschwemmung und Hochwasser einspringt, schützen Sie sich zwar nicht vor den emotionalen, jedoch zumindest vor den finanziellen Folgen.
Eine spezielle Hochwasserversicherung gibt es nicht, der Versicherungsschutz ist Teil Ihrer Hausratversicherung. Sie sichert mit dem Deckungsbaustein «Elementar» sogenannte Elementarschäden ab. Dazu gehören neben Hochwasser und Überschwemmung auch Schäden durch andere Naturereignisse wie beispielsweise Sturm und Hagel. Übliche Schäden, die die Hausratversicherung bei Hochwasser und Überschwemmung reguliert, sind Schäden an Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen, Teppichen, gelagerten Gegenständen im Keller und elektronischen Geräten.
Die Hausratversicherung ersetzt aber nicht nur die Kosten für beschädigte Gegenstände, sondern auch weitere Folgekosten, zum Beispiel für notwendige Reparaturen, Aufräum- und Entsorgungsarbeiten. Für verletzte Haustiere können auch Heilbehandlungen übernommen werden.
Was ist der Unterschied zwischen Hochwasser und Überschwemmung?
Als «Hochwasser» bezeichnet man das Phänomen, wenn ein Gewässer – zum Beispiel ein Fluss oder ein See infolge von heftigen Niederschlägen oder starker Schneeschmelze sehr viel Wasser führt. Tritt in der Folge das Gewässer über die Ufer, kommt es zu Überschwemmungen, welche auch angrenzende Gebiete überfluten können, die normalerweise im Trockenen liegen. Eine Überschwemmung kann auch auftreten, ohne dass ein Gewässer über die Ufer tritt – zum Beispiel durch Starkregen, wenn grosse Mengen an Niederschlag nicht mehr abfliessen und dann als Oberflächenabfluss ins Gebäude eindringen können.
Gut zu wissen: In den Kantonen Nidwalden und Waadt ist die Absicherung gegen Feuer- und Elementarschäden Pflicht – in Nidwalden über die Nidwaldner Sachversicherung NSV, in Waadt über die ECA. Obligatorisch ist die Versicherung auch in den Kantonen Freiburg und Jura, wobei Sie hier frei in der Wahl Ihres Versicherers sind. Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall, Ihren Hausrat gegen Elementarschäden zu versichern, auch wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind.
Nun wissen Sie, wer zahlt, wenn der Keller überschwemmt ist und dabei Hausrat beschädigt wird – aber was ist mit Schäden am Gebäude selbst, beispielsweise an der Fassade, an Wänden oder Böden? Dafür kommt die Gebäudeversicherung auf.
Nicht nur im Hochwassergebiet ist die Gebäudeversicherung unverzichtbar: Sie schützt Sie als Immobilienbesitzerin bzw. -besitzer im Schadensfall vor Kosten in oft kaum zu bewältigender Höhe. Versichert werden können
- das Gebäude selbst,
- Installationen und Anlagen wie beispielsweise Photovoltaikanlagen und
- die Gebäudeumgebung wie etwa der Garten oder ein Schwimmbad.
Mieterinnen und Mieter brauchen sich darum nicht zu kümmern – sie müssen lediglich ihre Verwaltung informieren. Eigentümerinnen und Eigentümer sollten eine Gebäudeversicherung abschliessen – in den meisten Kantonen ist die Versicherung gegen Elementarschäden obligatorisch über die Kantonalen Gebäudeversicherungen. Sie versichern über zwei Millionen Gebäude in der Schweiz. In den Kantonen Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis und Oberwalden benötigen Sie eine private Gebäudeversicherung.
Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden ab, die aufgrund von Hochwasser, Überschwemmung und anderen Elementarereignissen (wie z.B. Hagel) an Ihrem Auto entstehen.
Wichtig zu wissen: Wenn Gegenstände im Auto beschädigt werden – zum Beispiel Kleidung oder Gepäck –, müssen Sie diesen Schaden der Hausratversicherung melden. Die Kaskoversicherung ist nur für das Auto selbst zuständig. Alternativ können Sie bei Baloise Gegenstände im Fahrzeug über den Zusatzbaustein «mitgeführte persönliche Sachen» Ihrer Autoversicherung versichern.
Der Keller ist überschwemmt – wer zahlt? Es kommt darauf an: Im Fall eines Elementarschadens greifen die oben genannten Versicherungen. Wenn der Schaden aber aufgrund einer defekten Wasserleitung, eines zerbrochenen Aquariums oder eines kaputten Wasserbetts entstanden ist, dann handelt es sich nicht um einen Elementarschaden, sondern um einen Wasserschaden. Dringen Regen-, Schnee- oder Schmelzwasser durch geschlossene Türen oder Fenster ein, ist das ebenfalls kein «plötzliches Naturereignis» – also ein Elementarschaden –, sondern ein Wasserschaden.
Die gute Nachricht: Auch dieser Baustein «Wasser» ist in der Baloise Hausratversicherung standardmässig enthalten. Im Rahmen der Gebäudeversicherung für Ihre eigene Immobilie können Sie sowohl Elementar- als auch Wasserschäden im Gesamtpaket oder einzeln abdecken lassen.
Auch wenn Ihre Versicherung bei Überschwemmung und ähnlichen Schäden an Ihrer Seite ist – sicher möchten Sie den Aufwand und die möglichen Verluste vermeiden. So beugen Sie Schäden vor und handeln richtig, wenn es doch zum Schaden gekommen ist:
- Die App Wetter-Alarm nutzen: Diese App der Kantonalen Gebäudeversicherungen warnt Sie frühzeitig vor Unwettern, sodass Sie Ihr Eigentum schützen können.
- Türen, Fenster und Oberlichter schliessen, wenn Starkregen, Schnee, Unwetter etc. erwartet werden. So verhindern Sie das Eindringen von Wasser und gewährleisten zugleich Ihren Versicherungsschutz.
- Garten- und Terrassenmöbel abdecken: Erfahren Sie rechtzeitig von einem Unwetter, können Sie schon mit dieser einfachen Massnahme Schäden abwenden.
- Abflüsse auf Balkon und Terrasse freihalten: Bisweilen können Sie so selbst bei Starkregen und Hochwasser eine Überschwemmung vermeiden.
- Weitere Schäden verhindern: Ist es bereits zu einem Schaden gekommen, versuchen Sie, betroffene Gegenstände zu retten – natürlich nur, sofern Sie sich dadurch nicht selbst gefährden.
- Die Versicherung gleich informieren: Uns bei Baloise erreichen Sie unkompliziert per Telefon, Website oder E-Mail. Melden Sie sich so schnell, wie es Ihnen möglich ist, damit wir gleich helfen können.
- Schäden dokumentieren: Fotos, Gedächtnisprotokolle und Listen helfen Ihnen und uns, den Schaden besser einzuschätzen.
Wenn es im Haus zu einer Überschwemmung kommt, weil beispielsweise eine Wasserleitung defekt oder ein Wasserbett geplatzt ist, handelt es sich um einen Wasserschaden. Dies kann über die Deckung «Wasser» in der Hausrat- oder Gebäudeversicherung versichert werden.
Eine Überschwemmung aufgrund von Naturereignissen wie Hochwasser oder Starkregen ist ein Elementarschaden. Dieser wird von der Hausratversicherung oder – bei Schäden am Gebäude selbst – von der Gebäudeversicherung reguliert. Wird infolge von Hochwasser oder Überschwemmung Ihr Motorfahrzeug beschädigt, ist dafür die Teilkaskoversicherung zuständig.
Soweit es Ihnen ohne Gefahr möglich ist, sind Sie verpflichtet, Schadensminderungsmassnahmen zu ergreifen. Das heisst, dass Sie weiteren Schaden möglichst vermeiden und bereits geschehenen Schaden möglichst geringhalten müssen. Informieren Sie im Schadensfall ausserdem so schnell wie möglich Ihre Versicherung.
Schützen Sie Ihre Einrichtung und Ihre Wertgegenstände mit der Hausratversicherung von Baloise.