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Blog Welche Versicherung zahlt welche Schäden nach einem Sturm?

Diese zehn konkreten Beispiele schaffen Klarheit.

15. Juni 2020

Bei einem Elementarereignis sind die meisten Schäden von der Haushalts- oder Gebäudeversicherung gedeckt. Bei Schäden am Fahrzeug greift die Teilkaskoversicherung. 

Apropos Gebäude­versicherung

Bevor wir zum Kern der Sache vordringen, müssen wir einige Dinge in Bezug auf die Gebäudeversicherung klären.

 

Die Grundlage: Eine Elementarversicherung

Jeder, der eine Immobilie besitzt, sollte diese gegen Feuer und Elementarereignisse versichern. In den meisten Kantonen ist diese Versicherung Pflicht und wird von einer kantonalen Institution angeboten. 

Der Haken daran? Im Allgemeinen deckt die kantonale Gebäudeversicherung nur das Hauptgebäude – also die vier Wände, das Dach und alle festen Anbauten. 

 

Die Gebäudeumgebung ist häufig nicht gedeckt

Bei Sturm, Hagel oder Hochwasser leidet jedoch oft gerade die Gebäudeumgebung am meisten: Terrassenplatten, Bäume und Sträucher, Zäune, Briefkästen usw. 

Glücklicherweise können Sie eine zusätzliche Privatversicherung wie etwa die BaloiseCombi-Gebäudeversicherung* abschliessen, welche die Gebäudeumgebung und technische Hausanlagen deckt. 

Elementarereignis: Wer zahlt was?
Ein heftiger Wind reisst Ziegel vom Dach und beschädigt den First. Wer zahlt?

Da die Dachziegel fest mit dem Haus verbunden sind, ist der Schaden grundsätzlich durch die Feuer- und Elementarschadenversicherung gedeckt.

Ein vom Wind entwurzelter Baum fällt in den Swimmingpool und zerreisst die Abdeckplane. Wer zahlt?

In diesem Fall müssen Sie sich an die private Gebäudeversicherung wenden. Wenn Sie die Gebäudeumgebung versichert haben, werden Ihnen auch Schäden am Swimmingpool, in den der Baum gestürzt ist, erstattet (sofern der Baum in Ihrem Garten stand).

Mein Gasgrill hat einen Hagelschaden erlitten. Wer zahlt?

Der Gasgrill ist Teil des Mobiliars, da man ihn bei einem Umzug mitnehmen kann. Das bedeutet, dass in dieser Situation die Haushaltsversicherung greift. 

Die Solarpaneele auf meinem Dach wurden durch Hagelschlag zerstört. Wer zahlt?

Wenn Sie in Fotovoltaikpaneele investieren, lohnt es sich, eine Versicherung für technische Hausanlagen mitabzuschliessen. Diese übernimmt durch Elementarereignisse wie Hagel verursachte Schäden, deckt jedoch auch Schäden, die durch andere Ursachen wie zum Beispiel einen Kurzschluss entstehen. 

Eine heftige Böe hat den Geranienkasten meiner Nachbarin auf mein Autodach geworfen. Wer zahlt?

In diesem Fall müssen Sie sich an Ihre Autoversicherung wenden. Ein solcher Fall wird über die Teilkaskoversicherung abgewickelt. 

Mein Lieblings-Liegestuhl ist beim Nachbarn durchs Fenster gesegelt. Wer zahlt?

Stürme gelten als höhere Gewalt. Aus diesem Grund sind Sie für solche Schäden generell nicht haftbar. 

Für die Entschädigung kann Ihr Nachbar sich an seine Feuer- und Elementarschadenversicherung wenden. 

Meine elektrischen Storen wurden durch den Sturm beschädigt. Wer zahlt?

Dieser Fall ist etwas speziell. Rollläden und Storen sind natürlich fest an den Aussenmauern des Hauses verbaut, werden von der kantonalen Versicherung jedoch häufig nicht als integrale Gebäudeteile anerkannt. Aus diesem Grund sind sie durch die Feuer- und Elementarschadenversicherung nicht gedeckt.

Bei der privaten Gebäudeversicherung sind sie aber als Gebäudeumgebung erfasst. 

Während des Sturms ist ein schwerer Ast auf meinen Gartenschuppen gestürzt und hat ihn beschädigt. Wer zahlt?

Ein einfacher Gartenschuppen, der bei einem Umzug leicht zu transportieren ist, ist prinzipiell Teil des Mobiliars. Daher können Sie sich in diesem Fall an Ihre Haushaltsversicherung wenden.

Der Sturm ist vorbei, aber in meinem Garten herrscht Chaos: Überall sind Blumen verstreut, Sträucher sind entwurzelt, und der Gartenzaun ist eingerissen. Wer zahlt?

Hier greift die Zusatzversicherung Gebäudeumgebung. Sie deckt sowohl die Bepflanzung als auch zum Beispiel Gartenzäune und -mauern.

Mein Dachfenster hat einen schweren Hagelschaden erlitten. Wer zahlt?

Fenster sind ein integraler Gebäudeteil. Daher sind solche Schäden von der Feuer- und Elementarschadenversicherung gedeckt.

Zusammen einfach besser!

Die Umgebung eines Hauses zu gestalten, ist teuer. Trotzdem sind Schäden an Bäumen, Gartenmauern, Pflasterflächen, Treppen, dem Swimmingpool, der Gartenbeleuchtung und vielem mehr nicht durch die Feuer- und Elementarschadenversicherung gedeckt.

 

Gut geschützt mit der Kombination aus kantonaler und privater Versicherung

Wer gegen Elementarereignisse gut geschützt sein will, sollte Gebäudeumgebung und technische Hausanlagen zusätzlich versichern. Zu diesem Zweck können Sie eine Gebäudeversicherung bei der Baloise abschliessen.

 

2-in-1-Deckung in einigen Kantonen

In den Kantonen GE, UR, SZ, TI, AI, VS und OW gibt es keine kantonale Pflichtversicherung. Die BaloiseCombi-Gebäudeversicherung bietet Ihnen eine 2-in-1-Deckung: Basis- und Zusatzversicherung in einem Vertrag.

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