AHV-Rente aus 1. Säule, Kapital aus Pensionskasse, Gelder aus 3. Säule
Die Pensionierung bringt viele Veränderungen mit sich – auch in finanzieller Hinsicht. Der gewohnte Lohn entfällt und vielen liegt die finanzielle Sicherheit im Magen. Die Schweizer Altersvorsorge federt diese zum Glück ab – zumindest teilweise.
- Die Schweizer Altersvorsorge basiert auf dem Drei-Säulen-System; während die 1. und die 2. Säule obligatorisch sind, ist die 3. Säule freiwillig.
- Im Idealfall decken die Altersleistungen aus der 1. und der 2. Säule zusammen mit den Geldern aus der 3. Säule den letzten Lohn zu 80%.
- Beitragslücken gilt es zu vermeiden; sie können die AHV-Rente kürzen.
- Das Drei-Säulen-System wurde 1972 in der Bundesverfassung verankert.
- Die Maximalrente für Einzelpersonen beträgt CHF 2’390 pro Monat, für Ehepaare CHF 3’585.
- Erwerbstätige mit Pensionskasse können jährlich maximal CHF 7'056 in die 3. Säule einzahlen, Selbständige ohne Pensionskasse 20 Prozent des Jahreseinkommens, max. CHF 35'280.
«Seit ich für meine Pension ein klares Budget erstellt habe, bin ich viel entspannter und habe mehr Zeit für mein Engagement als Juniorentrainer.»
Die Schweizer Altersvorsorge basiert auf dem Drei-Säulen-System der staatlichen, beruflichen und privaten Vorsorge, welches seit 1972 in der Bundesverfassung verankert ist. Die drei Säulen sorgen für finanzielle Sicherheit im Alter und sollen den Lebensstandard nach der Pensionierung aufrechterhalten. Der Umfang der Altersleistung aus der 1. und der 2. Säule bei der Pensionierung ist individuell und hängt vom Einkommen und von der Beitragsdauer ab. Hinzu kommen individuelle Gelder aus der 3. Säule.
Die staatliche Vorsorge ist für alle obligatorisch. Sie umfasst die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV), den Erwerbsersatz während des Dienstes (EO) und bei Mutterschaft sowie die Arbeitslosenversicherung (ALV).
Bei der ordentlichen Pensionierung kommt die AHV-Rente zum Zug. Deren Höhe ist abhängig vom durchschnittlichen Einkommen und von der Anzahl Beitragsjahre. Wer Beitragslücken hat oder sich vorzeitig pensionieren lässt, muss mit Rentenkürzungen rechnen. Die Maximalrente für Einzelpersonen beträgt CHF 2’390 pro Monat, für Ehepaare CHF 3'585. Die beiden Einzelrenten eines Ehepaares dürfen zusammen nicht mehr als 150 Prozent der Maximalrente für Alleinstehende betragen. Die Minimalrente liegt bei CHF 1’195 monatlich für Einzelpersonen und CHF 2’390 für Ehepaare.
Die berufliche Vorsorge versichert Arbeitnehmende mit einem minimalen Einkommen von jährlich CHF 21’330. Nicht obligatorisch versichert sind Selbständigerwerbende; sie können sich der 2. Säule aber unter Umständen freiwillig anschliessen.
Die Leistungen der beruflichen Vorsorge ergänzen die existenzsichernde Rente der 1. Säule und sollen die Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards ermöglichen – zusammen sollen 60 Prozent des letzten Lohnes erreicht werden. Sie können als Kapital oder als Rente bezogen werden. Die Basis für die Berechnung der Pensionskassenrente sind das angesparte Alterskapital und der Umwandlungssatz.
Die private Vorsorge ist freiwillig. Sie ist individuell, steuerbegünstigt und steht allen Erwerbstätigen offen. Die 3. Säule deckt Vorsorgelücken und hilft beim Vermögensaufbau. Sie hat zum Ziel, die Altersleistungen um weitere 20 Prozent aufzustocken, um zusammen mit der 1. und der 2. Säule auf insgesamt 80 Prozent des letzten Lohnes zu kommen.
Erwerbstätige mit Pensionskasse können jährlich maximal CHF 7'056 einzahlen, Selbständige ohne Pensionskasse 20 Prozent des Jahreseinkommens (maximal CHF 35'280). Wie hoch der angesparte Betrag bei der Pensionierung dann ist, hängt also von den getätigten Einzahlungen ab.
Wer richtig vorsorgt, kann mit den Leistungen aus der 1., der 2. und der 3. Säule 80 Prozent des letzten Lohnes abdecken.
Wer nicht regelmässig in die AHV einzahlt, riskiert Lücken. Die schlechte Nachricht: Diese Beitragslücken können eine Kürzung der AHV-Rente zur Folge haben. Die gute Nachricht: Die fehlenden Beiträge können nachbezahlt werden, wodurch sich die Lücken wieder schliessen. Aber aufgepasst: Nachzahlungen sind nur möglich für Lücken während der letzten fünf Jahre und für Zeiten, in denen Sie in der Schweiz versichert waren.
Beitragslücken können entstehen, wenn Sie einen längeren Auslandaufenthalt machen, während des Studiums keine AHV-Beiträge bezahlen, viele und kurze Arbeitseinsätze bei verschiedenen Arbeitgebenden tätigen oder bei einem Unfall oder einer Krankheit Taggeldleistungen von einer Versicherung beziehen. Detailliert Auskunft über mögliche Lücken gibt die Ausgleichskasse. Hier können Sie einen Gesamtauszug bestellen.
Mit der Pensionierung erfolgt zwar eine Steuerersparnis, allzu gross ist diese aber nicht. Zwar sind die Renteneinkünfte aus AHV und Pensionskasse geringer als das Erwerbseinkommen, dafür fallen aber Abzüge wie jene für die 3. Säule oder Berufsauslagen weg. Einen Unterschied gibt es hinsichtlich Kapitalbezug und Rente aus der 2. Säule: Während der Kapitalbezug nur einmal und tiefer als das gewöhnliche Einkommen besteuert wird, muss die Rente jährlich vollumfänglich als Einkommen versteuert werden.
Ja, eine Frühpensionierung zieht eine lebenslängliche AHV-Rentenkürzung mit sich. Laut Gesetz können Sie Ihre AHV-Rente um ein oder zwei Jahre vorziehen. Die Kürzung pro Vorbezugsjahr beträgt 6,8 Prozent.
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