- Gebäude- und Hausratversicherungen mit Glasbruch-Zusatzdeckung übernehmen viele Bruchschäden.
- Doch nicht alles Zerbrechliche ist gegen Glasbruch versichert.
- Je nach Schadensfall greifen unterschiedliche Versicherungen.
Ob Lavabo, Glastisch, Cerankochfeld oder Fensterscheibe: Im Haushalt sind wir von vielen Gegenständen aus Glas umgeben. Und wo gelebt wird, geht auch einmal etwas zu Bruch. Neben Scherben werfen solche Fälle oft auch viele Fragen auf: Zahlt bei Glasbruch die Hausratversicherung? Welche Art von Glasbruch ist überhaupt versichert? Und welche Versicherungen greifen bei Glasbruchschäden?
Was viele nicht wissen: Bei Hausrat- und Gebäudeversicherungen ist Glasbruch häufig allenfalls als Folgeschaden versichert – bei der Hausratversicherung beispielsweise resultierend aus Feuer- und Elementarschäden, Erdbeben oder Vulkanausbrüchen. Ähnlich ist es bei Gebäudeversicherungen.
Das bedeutet: Wenn Sie sich gegen alltägliche, meist selbst verschuldete Glasbruchschäden absichern möchten, ist ein Abschluss der Zusatzdeckung Glasbruch innerhalb Ihrer Hausrat- und/oder Gebäudeversicherung sinnvoll.
Die Vermieterschaft darf zwar per Mietvertrag verlangen, dass die Mietpartei eine private Haftpflichtversicherung abschliesst, eine Glasbruchversicherung darf sie jedoch nicht vorschreiben. Bei der Vergabe einer Mietwohnung kann die Vermieterschaft aber Personen bevorzugen, die über eine Hausratversicherung mit Glasbruch-Zusatzdeckung verfügen.
Besitzen Sie kein Wohneigentum, benötigen Sie auch keine Gebäudeversicherung – diese ist Sache der Vermieterschaft. Geht also beispielsweise ein Fenster in der Mietwohnung ohne Ihr Verschulden zu Bruch, haften Sie nicht für den Schaden.
Anders sieht es aus, wenn Sie etwa für einen Riss im Lavabo verantwortlich sind. In diesem Fall handelt es sich um einen Mieterschaden, den Sie bezahlen müssen. Haben Sie eine private Haftpflichtversicherung, übernimmt diese in der Regel die Kosten gemäss Zeitwert, sofern kein Vorsatz vorliegt.
Tipp: Möchten Sie allfällige Selbstbehalte vermeiden und die vollen Kosten (Neuwert) erstattet bekommen, bietet sich eine Hausratversicherung mit der Zusatzdeckung Glasbruch an. Damit können Sie Mobiliarverglasungen und Gebäudeverglasungen gegen Glasbruchschäden versichern.
Unter Glasbruch verstehen Gebäude- und Hausratversicherungen einen Schaden, bei dem Glas durch plötzliche und unerwartete Ereignisse zu Bruch geht. Üblicherweise muss das Glas dabei komplett beschädigt sein. Abnutzung und oberflächliche Kratzer sind in der Regel nicht abgedeckt.
Sind bei der Hausratversicherung mit Glasbruch-Zusatzdeckung auch Ceranfelder oder Fenster mitversichert? Der Versicherungsschutz variiert je nach Versicherung und Police. In der Regel lassen sich über die Hausratversicherung mehr Arten von Glasbruchschäden versichern als über die Gebäudeversicherung. Denn die Gebäudeversicherung deckt lediglich Schäden am Gebäudeglas ab – also Verglasungen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind.
Bei der Hausratversicherung der Baloise können Sie mit der Zusatzdeckung Glasbruch nicht nur Schäden an Mobiliarverglasungen, sondern auch an Gebäudeverglasungen mitversichern. Diese Glasbruchversicherung gilt für Räume, in denen sich der versicherte Hausrat befindet, und auch für glasähnliche Materialien wie Plexiglas oder Kunststoffe, die anstelle von Glas verwendet werden.
Zu Mobiliarverglasungen zählen unter anderem:
- Verglasungen von Einrichtungsgegenständen wie etwa Tische, Vitrinen oder Spiegel, Steintischplatten und Aquarien.
Zum Gebäudeglas gehören beispielsweise:
- Gebäudeverglasungen wie Fenster, Glastüren, Lichtkuppeln oder Wintergärten
- Verglasungen baulicher Anlagen wie Velounterstand oder Schwimmbadabdeckungen
- Bei der Hausratversicherung zudem: Verglasungen und Verkehrsspiegel an Mobilheimen, nicht eingelösten Wohnwagen oder Fahrnisbauten als Dauereinrichtung, sofern sie sich auf dem dazugehörenden oder angrenzenden Grundstück befinden.
- Fassaden- und Wandverkleidungen aus Glas
- sanitäre Einrichtungen aus Glas, Kunststoff, Keramik, Porzellan oder Stein wie Lavabos oder WCs (inklusive notwendiger Folgekosten für Zubehör und Armaturen bis maximal 1.000 Franken sowie Reparaturkosten bei Oberflächenbeschädigungen)
- Glaskeramikkochfelder (Cerankochfelder)
- Küchen-, Badezimmer- und Cheminée-Abdeckungen aus Natur- oder Kunststein
- Gläser von Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen
Baloise deckt auch Schäden ab, die infolge eines Glasbruchs entstehen, und kommt zudem für Notverglasungen auf. Entschädigungsgrundlage ist, sofern nicht anders im Vertrag vereinbart, der Neuwert.
Es gibt einige Arten von Glasbruch, die – unabhängig davon, welche Versicherung Sie abgeschlossen haben – nicht von der Hausrat- oder Gebäudeversicherung übernommen werden.
Bei Baloise wie auch bei vielen anderen Versicherern sind unter anderem Glasbruchschäden an folgenden Gegenständen nicht abgedeckt:
- Optische Gläser und Brillengläser
- Glasgeschirr
- Hohlgläser wie Vasen
- Beleuchtungskörper wie Leuchten und Lampen
- Glühbirnen, Leucht- und Neonröhren
- Kacheln, Wand- und Bodenplatten
- Rohrleitungen
- HiFi-, Home-Cinema-Geräte und Beamer
- Bildschirmgläser/Displays aller Art, Handy, Laptop und Fernseher.
Darüber hinaus sind unter anderem ausgeschlossen:
- Schäden an elektrischen oder mechanischen Einrichtungen
- Abnutzungsschäden
- Schäden, die bei Installationen, Arbeiten oder Versetzungen an Verglasungen entstehen.
- Schäden, die infolge eines Feuers, Elementarereignisses, Wasserschadens, Erdbebens, vulkanischen Eruptionen oder Diebstahls entstanden sind. Hier greifen die jeweiligen Deckungen, falls Sie diese in Ihrem Versicherungsvertrag versichert haben.
Tipp: Bei der Baloise Hausratversicherung können Sie sich mit der Deckung Hausratkasko Plus gegen Schäden an Elektrogeräten absichern. Damit sind Sie auch gegen Glasbruchschäden an Geräten wie Fernsehern, Smartphones, Tablets, E-Readern oder Notebooks geschützt.
Hausrat- oder Gebäudeversicherung – wo sollten Sie Glasbruch zusätzlich versichern? Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kommt darauf an, was Sie versichern möchten.
Als Mietpartei
Wenn Sie Wohnraum mieten, benötigen Sie keine Gebäudeversicherung. Möchten Sie sich also gegen Glasbruchschäden absichern, sollten Sie eine Hausratversicherung mit Glasbruch-Zusatzdeckung abschliessen. Zudem empfiehlt sich eine private Haftpflichtversicherung für Schäden, die Sie bei Dritten verursachen (etwa Mieterschäden).
Bei Wohneigentum
Vermieten Sie eine Immobilie, sollten Sie bei der Gebäudeversicherung die Zusatzdeckung Glasbruch wählen, um sich gegen Schäden an der Gebäudeverglasung abzusichern. Bewohnen Sie Ihr Haus selbst und möchten Sie auch Ihr Mobiliar gegen Glasbruch schützen, kann die Hausratversicherung sinnvoller sein. Achten Sie also bei Abschluss darauf, dass nicht nur die Mobiliar-, sondern auch die Gebäudeverglasung mitversichert ist. Häufig können Sie dann auf die Zusatzdeckung bei der Gebäudeversicherung verzichten. Lassen Sie sich dazu am besten beraten.
Die Glasbruchversicherung innerhalb von Hausrat- und Gebäudeversicherung greift nur dann, wenn Schäden an Ihrem Eigentum entstehen. Beschädigen Sie hingegen das Eigentum von Dritten, übernimmt Ihre private Haftpflichtversicherung die Kosten für von Ihnen verursachte Glasbruchschäden, sofern Sie nicht vorsätzlich gehandelt haben.
Beim Auto sind Sie gegen Glasbruch über die Motorfahrzeugversicherung versichert: Je nach Entstehen und Verschulden übernimmt entweder die Auto-Haftpflicht, die Teilkasko- oder die Vollkaskoversicherung die Kosten für kaputte Windschutz-, Heck- oder Seitenscheiben. Lesen Sie in unserem Blogbeitrag, was bei einem Steinschlag zu tun ist.
Zur besseren Übersicht haben wir zusammengefasst, welche Versicherung bei welchen Glasbruchschäden zuständig ist.
Versicherungstyp | Schadensursache | Versicherte Objekte |
---|---|---|
Hausratversicherung ohne Glasbruch-Zusatzdeckung | Einbruch, Diebstahl, Feuer, Elementarereignisse, Wasser | Mobiliarverglasungen als Teil des eigenen versicherten Hausrats wie Tischplatten, Vitrinen etc. |
Gebäudeversicherung ohne Glasbruch-Zusatzdeckung | Einbruch, Diebstahl, Feuer, Elementarereignisse, Wasser | fest verbaute Gebäudeverglasungen am eigenen Haus wie Fenster, Glastüren, Verkleidungen etc. |
Hausratversicherung mit Glasbruch-Zusatzdeckung | diverse Ursachen ‒ auch Selbstverschulden, sofern kein Vorsatz vorliegt | Mobiliarverglasungen, optional auch Gebäudeverglasungen |
Gebäudeversicherung mit Glasbruch-Zusatzdeckung | diverse Ursachen ‒ auch Selbstverschulden, sofern kein Vorsatz vorliegt | Gebäudeverglasungen |
Private Haftpflichtversicherung | selbstverursachte Schäden, die bei Dritten entstehen | Mobiliar- und Gebäudeverglasungen und andere Gegenstände von Dritten |
Motorfahrzeugversicherung |
Haftpflicht: selbstverursachte Schäden, die bei Dritten entstehen Teil- und Vollkasko: Steinschlag, Naturereignisse, Vandalismus, selbstverschuldete Schäden und Unfälle durch Kollision etc. |
Windschutz-, Heck-, Seitenscheiben als Teil des Autos |
Ihr Rundumschutz bei Scherben: Mit der Baloise Hausratversicherung und der Zusatzdeckung Glasbruch können Sie sich gegen Schäden an der Mobiliar- und Gebäudeverglasung absichern.