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Blog Ferienwohnung: Tipps zur Eigennutzung und Vermietung

Worauf Sie bei Eigennutzung und Vermietung Ihres Zweitdomizils achten müssen, erfahren Sie hier.

23. Februar 2022
Die eigenen vier Wände ausserhalb des eigenen Heims – das ist für viele Schweizerinnen und Schweizer die Ferienwohnung. 
Das Wichtigste in Kürze

  • Die Vor- und Nachteile der Eigennutzung gegenüber der Vermietung gilt es gut abzuwägen.
  • Lage, Hochsaison, Schulferien und Wohlfühlfaktor sind entscheidend für die Nutzung einer Ferienwohnung.
  • Unterhaltsarbeiten und administrativer Aufwand sind nicht zu unterschätzen.
  • Die Untervermietung Ihrer Ferienwohnung ist an Bedingungen geknüpft.

Eine Ferienwohnung eignet sich hervorragend, um zu entspannen und die Batterien für den Alltag wieder aufzuladen. Die Grosszahl der Ferienhäuser und Ferienwohnungen in der Schweiz bleibt jedoch häufig unbenutzt. In solchen Zeiten kann es sinnvoll sein, die Zweitimmobilie zu vermieten. In jedem Fall müssen Sie einige Punkte beachten, damit Sie und Ihre Gäste sich wohlfühlen und gut geschützt sind.

«Tipp: Vermieten Sie Ihre Ferienwohnung in der Hochsaison – die Nachfrage ist dann besonders gross, und Sie können von höheren Mieteinnahmen profitieren.»

Lage, Hochsaison und Schulferien

Soll die Ferienwohnung nicht über das ganze Jahr hinweg leer stehen, ist eine gute Lage von Vorteil. Weder als Eigennutzerin oder Eigennutzer noch als Gast möchte man seine freie Zeit in einer Immobilie verbringen, die kilometerweit vom nächsten Skilift oder entdeckungsreichen Wanderrouten entfernt ist oder eine schlechte Aussicht bietet. Denken Sie auch an die Hochsaison und die Schulferien: Haben Sie eine Ferienwohnung im Tessin? Die Nachfrage ist im Sommer bestimmt gross. Sie besitzen ein Schmuckstück in einem Skigebiet in den Walliser Bergen? In den Weihnachts- und Sportferien ist es garantiert eine beliebte Adresse. Wenn möglich, sollten Sie Ihre Bleibe in diesen Wochen vermieten. So können Sie eine höhere Miete verlangen und zusätzliches Geld verdienen. In der Zwischensaison ist es hingegen in der Regel ruhig. Ein idealer Zeitpunkt für die Eigennutzung.

«Tipp: Die Vermietung der Ferienwohnung ist ein Eingriff in die eigene Privatsphäre. Überlegen Sie sich deshalb genau, ob Sie Ihr Eigentum mit fremden Menschen teilen möchten.»

Wohlfühlfaktor und Privatsphäre

Die Zeit, die Sie oder Ihre Gäste in der Ferienwohnung verbringen, ist zum Wohlfühlen und Energietanken da. Damit das klappt, brauchen Sie eine passende Einrichtung. Die Ausstattung muss stimmen, und es sollte genügend Platz vorhanden sein. Hinzu kommen individuelle Sonderwünsche wie eine Sauna oder ein Fitnessraum. Bei einer Vermietung sollten Sie Ihre Kleider und privaten Gegenstände wegräumen, um den Feriengästen Freiraum und Entfaltungsmöglichkeiten zu geben. Die Vermietung der eigenen Ferienwohnung stellt somit immer einen gewissen Eingriff in die eigene Privatsphäre dar. Zudem können dabei Schäden an Ihrem Besitz entstehen. Kommen Sie mit diesen Umständen klar, oder fühlen Sie sich beim Gedanken daran unwohl? Solche Fragen lohnt es sich zu stellen, bevor Sie Ihre Ferienwohnung an fremde Menschen vermieten.

«Tipp: Eine professionelle Unterstützung für den Unterhalt und die Vermietung Ihrer Ferienwohnung kann Sie entlasten.»

Unterhaltsarbeiten und administrativer Aufwand

Eine Ferienwohnung bedeutet jede Menge Arbeit und Aufwand. Bei der Eigennutzung müssen Sie unter anderem die Immobilie reinigen, Schäden reparieren, Renovierungen veranlassen und Verwaltungsarbeiten erledigen. Möchten Sie Ihre Ferienwohnung vermieten, fallen zusätzliche Aufgaben an wie zum Beispiel die Wohnung vermarkten, Anfragen beantworten, das Inventar der Wohnräume auflisten, Gäste empfangen und verabschieden, die Regeln erklären, Rechnungen erfassen und Zahlungseingänge kontrollieren. Ist Ihnen das zu viel Aufwand, können Sie eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner vor Ort engagieren oder die komplette Vermietung einem professionellen Vermittlungsunternehmen überlassen.

Steuern

Haus- oder Wohnungsbesitzerinnen und -besitzer müssen auf den Eigenmietwert Steuern zahlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie ständig in der Liegenschaft wohnen oder sie lediglich in den Ferien nutzen. Zur Berechnung des Eigenmietwerts wird der mögliche Mietzins herangezogen. Der Eigenmietwert liegt bei mindestens 60 Prozent der Marktmiete (je nach Standort unterschiedlich) und ist in jenem Kanton zu zahlen, in dem sich die Immobilie befindet. Vermieten Sie Ihr Ferienhaus oder Ihre Ferienwohnung, versteuern Sie die Miete als Einkommen. Für die Zeit der Vermietung des Objekts zahlen Sie allerdings keine Steuern auf den Eigenmietwert. Hypothekarzinsen und Instandhaltungskosten dürfen Sie von den Steuern absetzen.

Untervermietung

Besitzen Sie eine Ferienwohnung nicht selbst, sondern sind Mieterin oder Mieter und vermieten diese weiter, zum Beispiel über eine Plattform wie Airbnb, handelt es sich um eine Untervermietung. Eine Untervermietung ist nur zulässig, wenn Sie die Bewilligung Ihrer Vermieterin oder Ihres Vermieters eingeholt haben und Sie keinen Gewinn aus dem Untermietsverhältnis erzielen. Zudem müssen Sie beabsichtigen, zu einem späteren Zeitpunkt wieder selbst in der Immobilie zu wohnen.

«Wichtig zu wissen: Kaufen Sie eine Ferienwohnung, müssen Sie die versicherte Summe in der Haushaltversicherung anpassen.»

Versicherungen

Unabhängig davon, ob Sie Ihre Ferienwohnung selbst nutzen, vermieten oder untervermieten, sollten sie immer an den richtigen Versicherungsschutz denken. Bei Eigennutzung sowie im Falle einer Vermietung Ihrer Ferienwohnung sind mit einer Gebäudeversicherung und einer Hausratversicherung Schäden an Ihrer Immobilie abgedeckt. Kaufen Sie eine Ferienwohnung, müssen Sie die versicherte Summe in der Haushaltversicherung anpassen. Bei einer Untervermietung ist die Haftpflichtversicherung für Sie wie auch für die Untermieterin oder den Untermieter obligatorisch. Sie bietet beiden Parteien Schutz vor Schäden und Unvorhergesehenem. Unsere Expertinnen und Experten klären Sie gerne über die Versicherungsdetails auf und schliessen allfällige Deckungslücken, damit Sie Ihre Ferienwohnung unbeschwert und sicher geniessen können – als Nutzerin oder Nutzer wie auch als Vermieterin oder Vermieter.

Gebäudeversicherung, Hausratversicherung und Haftpflichtversicherung für Ihren Schutz

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