- Risiken mit Hausrat-, Unfall-, Haftpflicht- und Reiseversicherung absichern.
- Bei einem Skiunfall ist schnelles und überlegtes Handeln gefragt.
- Durch Einhalten der FIS-Regeln können Sie Unfällen und Leistungskürzungen verbeugen.
Ob Ski oder Snowboard: Wer häufig auf Schneepisten unterwegs ist, sollte auf einen ausreichenden Versicherungsschutz achten. Wir erklären Ihnen, welche Versicherung in welchen Fällen relevant ist.
Eine Ski- oder Snowboardausrüstung ist teuer. Umso ärgerlicher, wenn sie in den Ferien etwa bei einem Skiunfall beschädigt oder beim Après-Ski gestohlen wird. Mit einer Hausratversicherung können Sie sich gegen diese Risiken absichern. Wichtig ist, dass Sie beim Abschluss auf die richtigen Bausteine bzw. Zusatzdeckungen achten. Denn oft sind Gegenstände lediglich gegen Elementarschäden, Feuer, Wasser, Glasbruch oder Diebstahl versichert und häufig auch nur dann, wenn sie sich in Ihrem Zuhause befinden. Geht dann auf der Piste ein Ski zu Bruch, würde eine einfache Hausratversicherung möglicherweise nichts erstatten.
Darum sollten Sie zusätzlich eine die Deckung Hausratkasko abschliessen: Sie übernimmt auch Schäden, die Sie an der Ausrüstung selbst verursacht haben. Möchten Sie darüber hinaus auch Ihre elektronischen Geräte wie etwa das Smartphone schützen, wählen Sie beispielsweise bei Baloise die «Hausratkasko Plus». Der Sicherheitsbaustein «Sorglos» greift zudem auch bei Grobfahrlässigkeit. Um Ihre Ausrüstung gegen Diebstahl ausser Haus zu versichern, fügen Sie noch den Baustein «Einfacher Diebstahl auswärts» hinzu. Damit ist Ihr Hab und Gut zu Hause und in den Skiferien rundum geschützt.
Niemand denkt in den Ferien gerne an einen Unfall. Trotzdem kommt es auf Pisten immer wieder zu Stürzen und Zusammenstössen. Diese können langwierige gesundheitliche Folgen nach sich ziehen. Zwar greift in solchen Fällen die obligatorische gesetzliche Kranken- oder Unfallversicherung, aber diese übernimmt oft nur einen Teil der tatsächlichen Kosten. Auch wenn viele Angestellte über ihren Arbeitgeber gegen Unfälle in der Freizeit versichert sind ‒ Selbstständige, Nichterwerbstätige, Hausfrauen und -männer und Kinder sind oft nicht ausreichend gegen Unfälle geschützt.
Sind Sie selbstständig oder nichterwerbstätig und möchten in puncto Skiunfall auf Nummer sicher gehen, sollten Sie eine private Unfallversicherung abschliessen. Sie ist eine ideale Ergänzung zur Krankenversicherung oder auch zur obligatorischen Unfallversicherung über den Arbeitgeber und übernimmt nicht nur einen Grossteil der Heilungskosten, sondern kann bei Baloise auch Leistungen wie Tag- und Spitaltaggeld sowie Invaliditäts- und Todesfallkapitalien beinhalten. Der Versicherungsschutz gilt in der Regel weltweit und steht auch Kindern zur Verfügung.
Eine Privathaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für Schäden, die Sie gegenüber Drittpersonen verursachen. Mieten Sie sich zum Beispiel in den Ferien eine Ski- oder Snowboardausrüstung und beschädigen oder verlieren diese, zahlt in der Regel die Haftpflichtversicherung. Sie wird auch relevant, wenn mehrere Personen an einem Skiunfall beteiligt sind: Wird die Schuldfrage zu Ihren Ungunsten geklärt, muss Ihre Haftpflichtversicherung für die Schäden aufkommen, die Sie bei anderen Unfallbeteiligten verursacht haben. Das gilt sowohl für Sach- als auch für Personenschäden. Da diese Kosten sehr hoch ausfallen können, ist es wichtig, dass Sie eine Haftpflichtversicherung abschliessen, welche begründete Ansprüche entschädigt und unbegründete Ansprüche abwehren kann ‒ also auch bei Zahlung von Schmerzensgeld nach einem Skiunfall. Lässt sich dagegen bei einem Skiunfall nicht klären, wer haftet, ist in vielen Fällen die eigene Kranken- und Unfallversicherung bzw. die Hausratversicherung zuständig.
Mit einer Haushaltsversicherung kombinieren Sie die Leistungen von Haftpflicht- und Hausratversicherung. Für Ski- und Snowboard-Fans unter 30 Jahren bietet Baloise ausserdem mit der younGo Haushaltsversicherung eine günstige Option an.
Wussten Sie, dass Sie Ihren Skipass versichern können? In vielen Skigebieten sparen Sie viel Geld, wenn Sie den Skipass möglichst früh kaufen. Bis zur Reise vergehen dann oft noch viele Monate. Können Sie schliesslich Ihre Skiferien aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung nicht antreten, erstattet eine Reiseversicherung die Anreisekosten sowie allfällige Stornierungskosten für die Unterkunft und die Kosten der für den Reisezeitraum erworbenen Skipässe.
Gerade wenn viele Menschen auf der Piste unterwegs sind, lassen sich Unfälle nie ganz vermeiden. Damit Sie wissen, was bei einem Skiunfall zu tun ist, haben wir Ihnen hier einige Tipps zusammengestellt:
- Versuchen Sie, Ruhe zu bewahren und sich einen Überblick zu verschaffen.
- Sichern Sie die Unfallstelle, damit keine weiteren Personen in die Verletzten fahren. Stecken Sie dazu mit entsprechendem Abstand die Skier überkreuzt in den Schnee und postieren Sie eine Person, um andere zu warnen.
- Überprüfen Sie den gesundheitlichen Zustand der Verletzten und leisten Sie bei Bedarf Erste Hilfe. Sorgen Sie für eine korrekte Lagerung, kümmern Sie sich um die Versorgung offener Wunden und den Schutz vor Kälte.
- Alarmieren Sie den Pistenrettungsdienst vor Ort. Die Telefonnummer finden Sie in der Regel auf Ihrem Skipass. Bei lebensbedrohlichen Verletzungen und Lawinenunglücken alarmieren Sie direkt die Rega über die Nummer 1414. Befinden Sie sich in einem EU-Land wählen Sie die 112.
- Bei Kollisionen sollten Sie den Sachverhalt und die Personalien der Beteiligten und Zeugen notieren. Halten Sie den Unfallhergang inklusive Zeit und Ort sowie Schnee- und Sichtverhältnisse fest. Ist bei dem Skiunfall die Schuldfrage unklar, informieren Sie die örtliche Polizei. Dies ist auch für Schadenmeldungen bei der jeweiligen Versicherung wichtig.
Bei der Rega erhalten Sie weitere nützliche Informationen zu Skiunfällen.
Damit Ski- und Snowboardfahren für alle möglichst sicher ist, hat die Fédération Internationale de Ski (FIS) bestimmte Regeln aufgestellt. An diese Regeln haben sich alle, die auf Ski- und Snowboardpisten unterwegs sind, zu halten. Wer das nicht tut, riskiert nicht nur die eigene Gesundheit und die der anderen, sondern auch Kürzungen bei Versicherungsleistungen: Ereignet sich beispielsweise ein Skiunfall aufgrund grober Fahrlässigkeit – etwa, weil sich die Person nicht an die FIS-Skiregeln gehalten hat oder unter Alkoholeinfluss stand – kann es passieren, dass die Versicherungsleistungen gekürzt oder verweigert werden.
- Verhalten Sie sich so, dass Sie niemanden gefährden oder schädigen.
- Passen Sie Ihren Fahrstil und Ihr Tempo Ihrem Können und den jeweiligen Pisten- und Witterungsverhältnissen an.
- Wählen Sie Ihre Fahrspur so, dass Sie Vorausfahrende nicht gefährden.
- Überholen Sie nur dann, wenn Sie beim Überholvorgang ausreichend Abstand halten können.
- Vergewissern Sie sich vor dem Losfahren, dass Sie niemanden beim Fahren behindern.
- Halten Sie sich nicht an engen oder unübersichtlichen Stellen auf. Bleiben Sie nach einem Sturz – sofern möglich – nicht länger liegen.
- Nutzen Sie beim Auf- oder Abstieg zu Fuss den Rand der Piste.
- Befolgen Sie Pistenmarkierungen und Signale.
- Leisten Sie bei einem Skiunfall Erste Hilfe.
- Sind Sie direkt oder als Zeuge an einem Skiunfall beteiligt, geben Sie Ihre Personalien weiter.
Die Schweizerische Kommission für Unfallverhütung auf Schneesportabfahrten (SKUS) hält noch weitere Informationen zu Verhaltensregeln beim Ski- und Snowboardfahren bereit. Zusätzlich haben wir in diesem Blogartikel noch mehr Tipps für ungetrübten Pistenspass zusammengetragen.
Mit der Hausratversicherung von Baloise und ihren praktischen Zusatzdeckungen schützen Sie Ihre Ski- und Snowboardausrüstung vor Beschädigung und Diebstahl.