Schäden entstehen schneller, als man denkt. Achten Sie deshalb als Familie auf die richtige Versicherung Ihrer Kinder.
- Kinder sind für Schäden haftbar, wenn sie urteils- und damit deliktfähig sind.
- Bei Hausrat- und Haftpflichtversicherungen können Kinder, die im Haushalt leben, mitversichert werden.
Neben einer Kranken- und Unfallversicherung gehören unter anderem eine private Haftpflicht- sowie eine Hausratversicherung zu den wichtigen Versicherungen für Familien mit Kindern. Bei den meisten Versicherungen können Kinder bei den Eltern mitversichert werden.
Sie ist in der Schweiz als Grundversicherung obligatorisch. Auch wann Sie ein Kind versichern müssen, ist geregelt: Spätestens drei Monate nach der Geburt müssen Sie den Nachwuchs bei der Krankenkasse gemeldet haben.
Die Krankenversicherung schützt Sie zwar auch bei Unfällen, allerdings deckt sie oft nur den Mindestbedarf. Mit einer Unfallversicherung können Sie diese finanzielle Versorgungslücke schliessen. Bei Baloise gilt die Deckung bei Abschluss eines Sicherheitsbausteins der Versicherung auch für Kinder bis 27 Jahre.
Wenn Sie anderen Personen oder deren Eigentum unabsichtlich Schäden zufügen, kommt die Haftpflichtversicherung für die entstandenen Kosten auf. Das gilt zum Beispiel auch für sogenannte Mieterschäden. Mit der Haftpflichtversicherung von Baloise können Sie Kinder sowie weitere Personen, die in Ihrem Haushalt leben, versichern.
Eine Hausratversicherung schützt Ihr Inventar unter anderem vor Schäden durch Feuer, Sturm, Wasser, Erdbeben, Glasbruch oder Diebstahl. Bei der Baloise Hausratversicherung gilt der Schutz für alle Personen, die im gleichen Haushalt leben — sofern eine Familienversicherung abgeschlossen wurde.
Wer eine Familie gründet, übernimmt eine grosse Verantwortung. Mit Lebens- und Todesfallrisikoversicherungen können Sie Ihre Familie finanziell absichern. Können Sie nicht mehr arbeiten, hilft eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung, den familiären Lebensstandard zu halten. Zudem bietet Baloise mit «Safe Plan Kids» eine wichtige Kinderversicherung an, mit der Sie für die Zukunft Ihrer Kinder vorsorgen können.
Wenn beispielsweise das Kind mit dem Velo Kratzer an einem fremden Auto hinterlässt, stellt sich die Frage: Wer haftet für Schäden, die der Nachwuchs verursacht? Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab.
Urteilsfähigkeit des Kindes
Kinder haften für einen Schaden, wenn sie urteilsfähig sind. Urteilsfähigkeit liegt dann vor, wenn ein Kind die Konsequenzen seines Handelns kennt und sich entsprechend verhalten kann. So besagt eine Faustregel, dass ein Kind dort urteilsfähig ist, wo es sich seinem Alter entsprechend frei bewegen darf – etwa auf dem Spielplatz. Weil sich Kinder unterschiedlich entwickeln, gibt es für ihre Urteilsfähigkeit keine klare Altersgrenze. Grundsätzlich traut man Kindern ab 9 Jahren zu, einfache Zusammenhänge zu verstehen. Oft ist jedoch der Einzelfall entscheidend.
Höhe des Verschuldens
Ist die Urteilsfähigkeit gegeben, geht es um die Feststellung der Schuld. Die Höhe des Verschuldens ist ausschlaggebend für die Höhe des Schadenersatzes. Bei Kindern unter 14 Jahren wird das Verschulden meist als gering eingestuft. Entsprechend niedrig ist dann der Anteil des Schadens, für den sie haften müssen. Handeln Kinder jedoch vorsätzlich, müssen sie den vollen Schadenersatz leisten. In diesem Fall übernehmen auch die meisten Versicherungen die Kosten für den durch Kinder verursachten Schaden nicht.
Aufsichtspflicht der Eltern
Wenn minderjährige Kinder einen Schaden verursachen, haften die Eltern nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben. Je jünger Kinder sind, desto ausgeprägter ist die Pflicht, sie zu beaufsichtigen. Werden sie älter, nimmt diese zwar ab, aber Eltern müssen sie dann über die Risiken von gefährlichen Gegenständen wie Zündhölzern aufklären und ihnen das Hantieren damit allenfalls verbieten.
Ein sechsjähriges Kind stösst beim Rennen durch den Supermarkt ein Regal um …
… und Waren gehen kaputt. Hier haftet das Kind nicht, da es noch nicht urteilsfähig ist. Die Eltern aber könnten haften, wenn sie dem Kind das Rennen im Supermarkt nicht untersagt haben.
Ein achtjähriges Kind hantiert mit Zündhölzern …
… und verursacht einen Zimmerbrand. Hier kommt es darauf an: Kennt das Kind die Gefahren von Zündhölzern und Feuer, ist es urteilsfähig und damit haftbar. Kann es die Folgen des Zündelns noch nicht absehen, ist es nicht urteilsfähig. Dann haften die Eltern für den Schaden, wenn sie das Kind nicht ausreichend beaufsichtigt haben
Ein dreizehnjähriges Kind kickt aus Versehen einen Ball in die Fensterscheibe des Nachbarn …
…, die daraufhin kaputtgeht. Hier liegt zwar Urteilsfähigkeit und damit eine Haftung vor, aber ein eher geringes Verschulden. Die Höhe des Schadenersatzes wird möglicherweise entsprechend angepasst — unter Umständen ist aber auch für den gesamten Schaden aufzukommen.
Ein sechzehnjähriger Teenie zersticht einen Autoreifen …
… und wird dabei gesehen. Da es sich um einen vorsätzlichen Schaden handelt, haftet der Teenie selbst in voller Höhe für den Schaden.
Wenn Kinder einen Schaden verursachen und daraufhin rechtlich eine Haftung festgestellt wird, können Sie den Schaden unter bestimmten Umständen der Haftpflichtversicherung melden. Die Hausratversicherung deckt unabhängig von der Haftung bei versicherten Schäden (z. B. Feuer oder Diebstahl).
- Die Hausratversicherung ist für Schäden zuständig, die Ihr Inventar betreffen – zum Beispiel Ihre Möbel und andere Einrichtungsgegenstände. Es geht also um Ihr Eigentum.
- Die private Haftpflichtversicherung greift hingegen bei Schäden, die Sie oder Ihre Kinder bei Dritten verursachen. Sie deckt keine Eigenschäden.
- Bei Vorsatz zahlen beide Versicherungen nicht.
Ein vierjähriges Kind stösst versehentlich eine Kerze um …
… und das Feuer geht auf die Tischdecke und den Teppich über. Da die Eltern mit am Tisch sitzen, sind sie ihrer Aufsichtspflicht gegenüber ihrem nicht urteilsfähigen Kind nachgekommen. Weil das Kind nicht vorsätzlich gehandelt hat, übernimmt die Hausratversicherung die Kosten für die Brandschäden,
Ein fünfzehnjähriger Teenie lässt vor Schreck das Smartphone der Mutter fallen …
… und das Display des Gerätes wird zerstört. Da auch hier kein Vorsatz vorliegt, ist die Hausratversicherung zuständig, sofern diese Schäden an Elektrogeräten deckt. Bei der Deckung «Hausratkasko Plus» von Baloise ist dies der Fall.
Ein sechsjähriges Kind besucht ein anderes Kind und wirft dort unabsichtlich die Spielkonsole herunter …
…, die danach nicht mehr funktioniert. Da weder Vorsatz noch Verletzung der Aufsichtspflicht bestehen, ist niemand haftbar. Haben die Eltern des urteilsunfähigen Kindes, das den Schaden verursacht hat, jedoch eine Haftpflichtversicherung mit sogenannter Wunschhaftung abgeschlossen, können sie den Schaden dennoch melden. So übernimmt etwa die Haftpflichtversicherung von Baloise auch ohne rechtlich feststehende Haftung die Kosten.
Ein achtjähriges Kind vergisst den Wasserhahn am Lavabo zuzudrehen …
… und das Wasser beschädigt den Bodenbelag. In einer Mietwohnung ist dieser Schaden unabhängig von der Urteilsfähigkeit von der privaten Haftpflichtversicherung gedeckt. Bei Wohneigentum nicht, da es sich um einen Eigenschaden handelt.
Haben Sie eine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung abgeschlossen, können Sie auf dieser Police auch Kinder, die mit Ihnen in einem Haushalt leben, versichern. Dabei ergeben sich jedoch einige Fragen.
Dazu gibt es keine gesetzliche Regelung. In der Regel haben Sie als Familie eine Versicherung, die auf ein Elternteil läuft und alle Familienmitglieder mitversichert. Wenn Sie frisch zusammenziehen: Wählen Sie die Versicherung des Elternteils aus, welche die besten Leistungen und/oder Familienrabatte bietet.
Leben die Kinder hauptsächlich bei einem Elternteil, sollten sie auch bei diesem mitversichert sein. Wohnen sie dagegen abwechselnd bei beiden Elternteilen, kommt es auf die konkreten Versicherungsvereinbarungen an. Bei den meisten Hausrat- und Haftpflichtversicherungen müssen die Kinder in diesem Fall bei beiden Elternteilen mitversichert sein.
Wenn Kinder über die Eltern mitversichert werden, besteht der Versicherungsschutz in der Regel für die Zeit, in der sie im gleichen Haushalt wohnen. Eine einheitliche Altersgrenze gibt es nicht: Bei manchen Versicherungen gilt die Deckung für Kinder bis zu deren Volljährigkeit, bei anderen bis zu einem Alter von 25 Jahren. Es gibt auch Haftpflichtversicherungen, deren Deckung für Kinder in der Ausbildung oder im Studium gilt. Hier kommt es auf die jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen an. Bei Baloise sind Ihre Kinder sogar so lange mitversichert, wie sie im gleichen Haushalt wie Sie leben – unabhängig von einer Altersgrenze.
Auch das hängt von den Versicherungsbedingungen ab: Bei vielen Hausratversicherungen greift die sogenannte Aussenversicherung, wenn mitversicherte Kinder etwa zum Studium vorübergehend in eine Wohngemeinschaft ziehen. So darf sich der versicherte Hausrat bei Baloise maximal 24 Monate an einem anderen Ort befinden. Die Aussenversicherungssumme ist in der Regel auf 2ʼ000 – 5ʼ000 Franken begrenzt.
Gründen Kinder einen eigenen Haushalt, lässt sich dieser unter Umständen als Zweitwohnung in den bestehenden Vertrag aufnehmen. Andernfalls müssen sie eine eigene Hausratversicherung abschliessen.
Mit der Haushaltsversicherung von Baloise kombinieren Sie private Haftpflichtversicherung und Hausratversicherung. So sichern Sie sich und Ihre gesamte Familie bestmöglich gegen Schadenersatzforderungen von Dritten und Schäden im eigenen Haushalt ab.