- Die Motorfahrzeugsteuer wird jährlich erhoben und gilt unter anderem für Autos, Motorräder und Mofas.
- Als Bemessungsgrundlage kommen zum Beispiel der Hubraum, das Fahrzeuggewicht oder die Leistung infrage.
- Elektrofahrzeuge werden im Durchschnitt – aber nicht überall – günstiger besteuert.
Die Automobilsteuer in der Schweiz fällt grundsätzlich für alle Fahrzeuge an, die in der Schweiz immatrikuliert werden, und zwar ab dem Tag, an dem das Fahrzeug eingelöst wird. In der Regel erhalten Sie kurz darauf den ersten Steuerbescheid. Anschliessend zahlen Sie die Motorfahrzeugsteuer einmal jährlich im Januar.
Die steuerpflichtige Person ist stets die Halterin bzw. der Halter des Fahrzeugs. Steuern zahlen Sie für Autos, aber auch für Motorräder und Mofas, für Mopeds und Quads, Kleinbusse, Wohnmobile, Anhänger und weitere Fahrzeuge, die immatrikuliert werden müssen.
Wie hoch die Motorfahrzeugsteuer ausfällt, richtet sich nach Ihrem Wohnsitzkanton. Die Unterschiede in der Motorfahrzeugsteuer sind dabei sehr gross, da die Kantone Steuerhoheit haben und so die Höhe selbst festlegen dürfen.
Die Kantone berechnen die Autosteuern unterschiedlich auf Basis verschiedener Kriterien:
- Hubraum bzw. Steuer-PS
- Gewicht (Gesamt- oder Leergewicht)
- Umweltfreundlichkeit bzw. CO2-Ausstoss
- maximale Leistung oder Dauerleistung (sogenannte «Dreissig-Minuten-Leistung»)
Die meisten Kantone bemessen die Motorfahrzeugsteuer auf Grundlage des Hubraums oder der Steuer-PS. Hier ein Überblick:
Bemessungsgrundlage | Kantone |
Hubraum bzw. Steuer-PS | AG, FR, GL, GR, LU, NW, OW, SH, SO, TG, VS, ZG |
nur Gesamtgewicht | AI, AR, BE, BL, JU, SG, UR |
Gesamtgewicht und Hubraum | ZH |
nur Leistung | GE |
Gesamtgewicht und Leistung | SZ, TI, VD |
nur CO2-Emissionen | NE |
Leergewicht und CO2-Emissionen | BS |
In Bern zahlen Sie für die ersten 1'000 Kilogramm Gewicht des Fahrzeugs CHF 240 im Jahr. Pro weitere 1'000 Kilogramm reduziert sich dieser Grundbetrag pro Tonne um 14 % und wird ausserdem anteilig von 1'000 Kilogramm berechnet. Ein Fahrzeug mit einem Gewicht von 1'400 Kilogramm verpflichtet also zu einer Motorfahrzeugsteuer in Höhe von CHF 240 + CHF 86.56 = CHF 322.56.
In Glarus fällt für einen Hubraum bis zu 900 cm³ eine Grundpauschale von CHF 220 an. Pro weitere 100 cm³ kommen CHF 17 hinzu, ab einem Hubraum von 2'701 cm³ sind es CHF 19. Bei einem Hubraum von 1'500 cm³ zahlen Sie also eine Motorfahrzeugsteuer von CHF 220 + 6 * CHF 17 = CHF 322.
Tipp: Die Strassenverkehrsämter der Kantone stellen auf ihren Webseiten Online-Rechner zur Verfügung. So können Sie die Steuern für Ihr Auto selbst berechnen.
Aufgrund der unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen kommt es unter den Kantonen zu grossen Differenzen im Hinblick auf die Steuern. Ein Vergleich diverser Fahrzeuge (Benziner, Hybrid- und Elektroautos, Dieselfahrzeuge, Plug-in-Fahrzeuge und Autos mit Biogas), durchgeführt vom TCS, zeigt, dass Benziner durchschnittlich am höchsten besteuert werden.
Am teuersten ist für Benziner der Kanton Genf: Der von vom TCS im Vergleich genutzte Alfa Romeo Stelvio ist hier mit einer Motorfahrzeugsteuer von fast CHF 4'000 belegt. In Schaffhausen müssten Sie für dasselbe Auto hingegen nur CHF 372 zahlen.
Die Schweiz möchte die Elektromobilität voranbringen und unterstützt dies unter anderem mit Vergünstigungen bei der Motorfahrzeugsteuer und weiteren Förderungen für E-Autos. In vielen Kantonen sind Elektroautos für einige Jahre ganz von der Steuer befreit, in einigen Kantonen sogar ohne zeitliche Begrenzung – das betrifft die Verkehrssteuer in Zürich, Glarus und Solothurn.
Einheitlich ist das Vorgehen jedoch nicht. Wenn zeitlich begrenzte Boni auslaufen und die Steuer nach Leistung ermittelt wird – die bei E-Autos in der Regel höher ist –, kann das für Elektrofahrzeuge unter Umständen sogar nachteilig sein. Ganz ohne Boni müssen Fahrzeughalterinnen und -halter in Schaffhausen, Aargau und Appenzell Ausserrhoden auskommen. Gerade im letztgenannten Kanton sind die Steuern für Autos mit Elektroantrieb hoch, Gleiches gilt für Schwyz.
Den Peugeot e-208 mit Elektroantrieb fahren Sie derzeit in den Kantonen Genf, Glarus, Nidwalden, Solothurn, St. Gallen und Zürich (teilweise zeitbegrenzt) steuerfrei. Der Höchstbetrag von CHF 564 wird in Appenzell Ausserrhoden fällig.
Einen genauen Überblick über die Berechnungsgrundlage für die Autosteuern der Schweiz bietet eine Auflistung über die Motorfahrzeugsteuer des TCS. Da die Angaben sich jedoch ändern können und derzeit auch eine stärkere Besteuerung von Elektroautos in der Schweiz diskutiert wird, sollten Sie sich immer bei Ihrem zuständigen Strassenverkehrsamt informieren.
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Am Samstag, 23.11.2024, werden diverse Systeme aufgrund von Wartungsarbeiten nicht verfügbar sein. Wir bitten Sie um Verständnis.