Wer im Ausland lenken möchte, braucht in manchen Ländern einen internationalen Führerausweis. Dieser
- kann beim Strassenverkehrsamt beantragt werden,
- gilt für drei Jahre und
- ist nur zusammen mit dem nationalen Führerausweis im Kreditkartenformat gültig.
Um unbeabsichtigte Regelverstösse und Probleme mit örtlichen Behörden zu vermeiden, sollten Sie sich daher vor Ihrer Reise selbstständig zu den jeweiligen Bestimmungen informieren.
Hier erhalten Sie einen umfassenden Überblick:
- Was ist der internationale Führerschein?
- Ist der Schweizer Führerschein international gültig?
- Wo braucht man einen internationalen Führerschein?
- Den internationalen Führerschein in der Schweiz beantragen
- In welchen Ländern ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich?
- Wo wird eine örtliche Fahrerlaubnis benötigt?
- In welchen Ländern ist das eigenhändige Fahren eines Mietwagens verboten?
- Weitere Tipps für Ihre Reise
Andere Länder, andere Sitten – das gilt auch für die Fahrerlaubnis. Von den Bedingungen für die Erlaubnis einmal abgesehen, ist es auch für die Behörden im Ausland nicht einfach, die vielen unterschiedlichen Dokumente in fremden Sprachen oder sogar Schriften zu überblicken. Der internationale Führerschein wurde in einem (genauer gesagt: sogar zwei) zwischenstaatlichen Abkommen geschaffen, um solche Verwirrungen zu vermeiden.
Werfen wir einen genaueren Blick darauf, wie weit Sie mit dem Schweizer Führerausweis kommen und wann der internationale Führerschein Pflicht ist.
Zuerst die gute Nachricht: Grundsätzlich ist der Schweizer Fahrausweis auch im Ausland gültig. In einigen Ländern kann es dennoch zu Schwierigkeiten mit den Behörden oder bei Strassenkontrollen kommen. Dahinter steckt nicht unbedingt böser Wille – häufig ist es einfach Unwissenheit um die geltenden Bedingungen.
Hinzukommt, dass Sie zwar laut Vereinbarung in bestimmten Ländern auch mit dem Schweizer Führerausweis fahren dürfen, sofern Sie eine beglaubigte Übersetzung in der Landessprache vorweisen können. In der Praxis kommt es dann aber doch öfter zu Auseinandersetzungen mit der örtlichen Polizei. Falls Sie einen längeren Aufenthalt planen, informieren Sie sich daher immer im Voraus über die Gültigkeitsdauer des Schweizer Führerscheins im betreffenden Land.
In den unten aufgeführten Ländern reicht der Schweizer Führerschein als Fahrerlaubnis aus. In den mit einem Sternchen (*) markierten Ländern empfiehlt es sich jedoch, einen internationalen Führerschein dabeizuhaben.
- Botsuana*
- Botsuana*
- Kapverden*
- Kenia*
- La Réunion*
- Lesotho*
- Madagaskar*
- Marokko*
- Mauritius*
- Seychellen*
- Südafrika*
- Tunesien*
In den mit einem Sternchen (*) markierten Ländern empfiehlt es sich, einen internationalen Führerschein dabeizuhaben.
- Brunei*
- Israel*
- Jordanien (max. 90 Tage) **
- Kambodscha*
- Katar (max. 7 Tage)
- Oman*
- Philippinen*
- Türkei
In den mit einem Sternchen (*) markierten Ländern empfiehlt es sich, einen internationalen Führerschein dabeizuhaben.
In den mit zwei Sternchen (**) markierten Ländern gilt die Regelung, bei Ihrer Ankunft am Flughafen eine örtliche Fahrerlaubnis zu beantragen.
- Albanien, Andorra
- Armenien*
- Belgien
- Bosnien-Herzegowina*
- Bulgarien
- Dänemark
- Deutschland
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Gibraltar
- Griechenland
- Grossbritannien
- Irland
- Island
- Italien
- Kosovo*
- Kroatien
- Lettland
- Liechtenstein
- Litauen*
- Luxemburg
- Malta
- Mazedonien
- Monaco
- Montenegro
- Niederlande
- Norwegen
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Republik
- Moldau*
- Rumänien
- San Marino
- Schweden
- Serbien*
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Tschechien
- Ukraine
- Ungarn
- Weissrussland*
- Zypern
In den mit einem Sternchen (*) markierten Ländern empfiehlt es sich, einen internationalen Führerschein dabeizuhaben.
- Französisch-Polynesien*
- Marshallinseln* (max. 30 Tage)
- Mikronesien (max. 30 Tage)
- Nauru*, Palau*
- Papua-Neuguinea*
- Salomonen*
- Tuvalu*
- Vanuatu*
In den mit einem Sternchen (*) markierten Ländern empfiehlt es sich, einen internationalen Führerschein dabeizuhaben.
- Aruba, Bahamas*
- Costa Rica*
- Dominikanische Republik*
- El Salvador*, Honduras*
- Kanada*, Kuba*
- Mexiko*
- Nicaragua*
- Panama*
- Argentinien*
- Brasilien*
- Chile*
- Ecuador* (max. 30 Tage)
- Kolumbien*
- Peru*
- Uruguay*
In den mit einem Sternchen (*) markierten Ländern empfiehlt es sich , einen internationalen Führerschein dabeizuhaben.
Achtung: Auch innerhalb Europas sollten Sie den «neuen» Schweizer Führerschein im Kreditkartenformat vorweisen können. Der «alte» blaue Führerausweis verliert ohnehin am 31.10.2024 seine Gültigkeit. Auch vorher kann es im Ausland zu Problemen kommen, wenn beispielsweise das Bild veraltet oder der Ausweis nicht mehr in gutem Zustand ist. Wenn Sie eine Auslandsreise planen, sollten Sie daher den Umtausch vornehmen. Das können Sie beim Strassenverkehrsamt Ihres Kantons tun.
In den meisten Fällen brauchen Sie für das Fahren in der Schweiz keinen internationalen Führerschein. Sie benötigen ihn nur dann, wenn auf Ihrem Führerausweis nicht in lateinischer Schrift angegeben ist, welche Kategorien von Motorfahrzeugen Sie führen dürfen.
Unabhängig vom Führerausweis brauchen Sie zum Fahren in der Schweiz eine gültige Autohaftpflicht für Ihr Fahrzeug. Informieren Sie sich jetzt und schliessen Sie Ihre Autohaftpflicht bequem online ab.
Wenn Sie in einem der unten aufgeführten Länder einen Mietwagen oder ein privates Fahrzeug fahren möchten, müssen Sie sich vor der Abreise einen internationalen Führerschein besorgen.
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Ägypten
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Algerien
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Angola
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Äquatorialguinea
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Äthiopien
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Benin
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Burkina Faso
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Burundi, Dschibuti
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Elfenbeinküste
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Eritrea
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Eswatini (Swasiland)
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Gabun
-
Gambia
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Ghana
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Guinea
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Kamerun
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Komoren
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Malawi
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Mayotte
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Mosambik
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Namibia
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Nigeria
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Republik Kongo
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Ruanda
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Sambia
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São Tomé
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Príncipe
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Senegal
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Sierra Leone
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Sudan
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Tansania
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Togo
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Uganda
-
Zentralafrikanische Republik
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Zimbabwe
- Bahrain
- Bangladesch
- Bhutan
- Indien
- Indonesien
- Iran
- Kuwait
- Laos
- Libanon
- Macau
- Mongolei
- Nepal
- Osttimor
- Südkorea
- Taiwan
- Thailand
- Vereinigte Arabische Emirate
- Vietnam
- Aserbaidschan
- Georgien
- Amerikanisch-Samoa
- Cookinseln
- Fidschi
- Kiribati
- Niue
- Belize
- Jamaika
- Trinidad
- Tobago
- Bolivien
- Guyana
- Paraguay
- Venezuela
Hinweis: Die Schweizerische Eidgenossenschaft empfiehlt einen internationalen Führerschein grundsätzlich für alle Reisen ausserhalb der EU und der EFTA. Grund dafür sind die sehr unterschiedlichen, unübersichtlichen und bisweilen auch wechselnden Regelungen in den verschiedenen Ländern. Beachten Sie auch, dass der internationale Führerschein immer nur in Verbindung mit dem nationalen gültig ist. Sie müssen also immer beide Dokumente vorweisen können.
Unabhängig von allen geltenden Gesetzen dürfen Autovermietungen selbst entscheiden, welche Art von Nachweis sie für die Fahrerlaubnis verlangen. Das bedeutet: Selbst wenn der Schweizer Fahrausweis im entsprechenden Land anerkannt wird, darf die Mietwagenfirma dennoch einen internationalen Führerschein verlangen – ein weiterer Grund, vorsichtshalber den Antrag zu stellen.
Tipp: Es empfiehlt sich auch nachzufragen, wie die Mietwagenfirma im Falle einer Autopanne reagiert und welche Rechte und Pflichten Sie haben.
Zum Glück ist es nicht schwierig oder teuer, in der Schweiz den internationalen Führerschein zu beantragen. Den Antrag können Sie beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons stellen. Die Kosten variieren von Kanton zu Kanton, bewegen sich jedoch in aller Regel im zweistelligen Bereich. Auch die Wartezeiten fallen unterschiedlich aus. Hier sollten Sie vorsichtshalber mindestens vier Wochen einplanen.
Bitte beachten Sie: Der internationale Führerschein ist drei Jahre lang gültig (jedoch nie länger als der nationale Führerausweis) und kann nicht verlängert werden. Stattdessen bestellen Sie einfach einen neuen. Alternativ können Sie sich auch eine beglaubigte Übersetzung Ihres Schweizer Führerscheins anfertigen lassen. Diese läuft erst ab, wenn auch ihr Führerschein abläuft.
In den unten aufgeführten Ländern wird der Schweizer Führerschein zwar anerkannt, aber nur zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung in der Landessprache. Planen Sie vor Ihrer Reise ausreichend Zeit ein, um die nötigen Vorbereitungen zu treffen.
Hinweis: Statt eine beglaubigte Übersetzung anfertigen zu lassen, können Sie auch einen internationalen Führerschein beantragen. Einzige Ausnahme: Japan. Hier wird der internationale Führerausweis nicht anerkannt.
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- Japan (japanisch; der internationale Führerschein wird nicht anerkannt)
- Kasachstan (russisch)
- Kirgistan (russisch)
- Saudi-Arabien (arabisch)
- Singapur (englisch)
- Tadschikistan (russisch)
- Turkmenistan (russisch)
- Usbekistan (russisch)
- Russland (russisch)
- Australien (englisch)
- Neuseeland (englisch)
- Guadeloupe (französisch)
- Martinique (französisch)
- Puerto Rico (englisch)
- USA (englisch)
- Französisch-Guyana (französisch)
Wer einen längeren Auslandsaufenthalt plant, für den kann sich eine Übersetzung des Führerscheins lohnen. In manchen Ländern, etwa in Kanada, den USA, Russland und Australien, gilt der Schweizer Führerschein nur in Verbindung mit einer beglaubigten Übersetzung. In der Botschaft oder im Konsulat des betreffenden Landes erhalten Sie Informationen darüber, welche Voraussetzungen für eine Anerkennung der Übersetzung erfüllt sein müssen.
Allein mit dem internationalen Führerschein oder einer beglaubigten Übersetzung ist es leider nicht immer getan. In den unten aufgeführten Ländern müssen Sie einen landesspezifischen Führerausweis beantragen. Dieser wird gegen Gebühr und nach Vorlage des internationalen Führerscheins ausgestellt.
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- China
- Sri Lanka
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- Samoa
- Tonga
- Anguilla
- Antigua
- Barbuda
- Barbados
- Dominica
- Grenada
- Kaimaninseln
- St. Kitts
- Nevis
- St. Lucia
- St. Vincent
- Grenadinen
- Suriname
In den meisten Staaten der Welt können Sie mit Ihrem Schweizer Führerschein, einem internationalen Führerschein, einer beglaubigten Übersetzung oder einer örtlichen Fahrerlaubnis fahren. Doch es gibt auch Ausnahmen.
- Bermuda: Auf den Inseln dieses Archipels mitten im Atlantik dürfen Besuchende weder selbst fahren noch ein Fahrzeug mieten (auch nicht mit Fahrer oder Fahrerin).
- Burma (Myanmar): Besuchende dürfen in Burma nicht selbst Auto fahren. Sie können allerdings einen Wagen samt Fahrer oder Fahrerin mieten und so das Land erkunden.
- Nordkorea: Auch hier besteht für Besuchende nur die Möglichkeit, einen Wagen mit Fahrer oder Fahrerin zu mieten.
Die beste Empfehlung zum Autofahren im Ausland bleibt: Wenden Sie sich rechtzeitig vor Abreise an das Konsulat des jeweiligen Landes, um im Detail zu erfragen, welche Voraussetzungen beim Fahren zu erfüllen sind.
Wenn Sie mit Ihrem eigenen Fahrzeug in ein anderes Land reisen möchten, gibt es neben dem internationalen Führerschein noch andere Formalitäten zu beachten. Nicht immer dürfen Sie Ihr Fahrzeug nämlich ohne Weiteres über die Grenze führen. Auch hier lautet die Empfehlung, sich vorab beim Konsulat zu erkundigen. Einige Informationen zu Autofahrten ins Ausland stellt auch der Touring Club Schweiz (TCS) bereit.
Möchten Sie sich einen Mietwagen nehmen, bringen Sie vorab das zulässige Alter für die Fahrzeug führende Person in Erfahrung. Nicht selten liegt das Mindestalter bei 25 Jahren – wichtig für Neulenkerinnen und Neulenker! – und bisweilen gibt es sogar eine Altersobergrenze.
Sind Sie mit einem Elektroauto unterwegs? Dann ist es sinnvoll, sich vorab über Ladestationen auf Ihrer Reiseroute zu informieren.
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