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Blog So funktioniert der Auto-Import in die Schweiz

Sie haben Ihren Traumwagen gefunden, aber er steht im Ausland? Hier können Sie nachlesen,

  • wie der Auto-Import in der Schweiz abläuft,
  • mit welchen Abgaben, Steuern und Gebühren Sie rechnen müssen und
  • wie es nach dem Importieren mit dem Auto weitergeht.
11. September 2023
Häufig lohnt sich der Kauf eines Autos im Ausland, wenn die Preise dort wesentlich günstiger sind. Der Auto-Import in die Schweiz ist nicht besonders kompliziert. Allerdings sollten Sie die wichtigsten Grundregeln vorab kennen, um Probleme mit Behörden zu vermeiden. Was genau zu tun ist, lesen Sie hier.
Auto importieren: Verzollen in der Schweiz

Unabhängig davon, ob Sie ein Neu- oder ein Occasions-Fahrzeug im Ausland kaufen oder Ihr eigenes bei einem Umzug mitnehmen möchten: Sie müssen das Auto in die Schweiz importieren, um hierzulande damit fahren zu dürfen. Dazu ist es notwendig, dass Sie es beim Grenzübertritt bei der zuständigen Zollstelle anmelden (Selbstanmeldeprinzip). Was Sie beim Verzollen eines Autos in der Schweiz beachten müssen und welche Kosten auf Sie zukommen, erklären wir Ihnen im Folgenden (alle Angaben Stand Herbst 2023).

Erforderliche Dokumente für den Auto-Import

Wenn Sie ein Auto in die Schweiz einführen möchten, müssen Sie bei der Anmeldung beim zuständigen Zoll folgende Dokumente vorlegen können:

  • Zollanmeldung (kann auch elektronisch über e-dec web erfolgen)
  • Ihren Reisepass oder Ihre Identitätskarte
  • Rechnung und/oder Kaufvertrag des einzuführenden Fahrzeugs
  • Fahrzeugausweis, Zulassungsschein (auch wenn dieser bereits annulliert wurde)
  • Ggf. Zulassungsschein bei Fahrzeugen mit deutschen Kontrollschildern, «Foglio complementare» für Autos mit italienischen Kontrollschildern
  • Ggf. Ursprungsnachweis des Fahrzeugs (fragen Sie beim Kauf danach)
  • Genügend Bargeld (nicht alle Zollstellen akzeptieren Kreditkartenzahlungen)
Zollabgaben, Einfuhrsteuer etc. in der Schweiz

Bei Import eines Autos in die Schweiz werden beim Zoll unterschiedliche Abgaben, Steuern und Gebühren fällig. Hier ein Überblick über die Kosten:

Zollabgaben

Stammt der Wagen aus der Europäischen Union (EU), der EFTA (Europäische Freihandelsassoziation) oder einem Staat, der mit der Schweiz ein Freihandelsabkommen geschlossen hat, ist der Fahrzeug-Import in die Schweiz zollfrei. Dazu müssen Sie einen Ursprungsnachweis vorlegen, etwa eine Ursprungserklärung auf der Rechnung, welche im Ursprungsland ausgefüllt und ggf. beglaubigt werden muss.

Wenn Sie das Auto aus anderen Ländern in die Schweiz importieren, werden in den meisten Fällen Zollabgaben fällig. Die Zollansätze sind abhängig von der Fahrzeugkategorie. Bei Autos sind sie für Neu- und Occasion-Wagen gleich. Sie richten sich nach Hubraum und Leergewicht und liegen zwischen 12 und 15 CHF je 100 Kilogramm Leergewicht.

Verlegen Sie Ihren Wohnsitz dauerhaft in die Schweiz, ist Ihr Fahrzeug als «Übersiedlungsgut» unter Umständen abgabenfrei, wenn Sie es vor dem Wohnsitzwechsel mindestens sechs Monate im Ausland gefahren haben und vorhaben, es in  der Schweiz weiterhin zu fahren. Bei Autos, die im Ausland weniger als sechs Monate genutzt wurden, fallen in der Regel Einfuhrabgaben an.

Automobilsteuer

Wenn Sie ein Auto in die Schweiz einführen, müssen Sie Automobilsteuer entrichten. Der Steuersatz liegt zurzeit bei 4 Prozent des Fahrzeugwerts inklusive der Zollabgaben.

Mehrwertsteuer bei Einfuhr

Die Mehrwertsteuer bei Einfuhr oder auch Einfuhrsteuer entspricht in der Schweiz der inländischen Mehrwertsteuer. Für Fahrzeuge liegt diese derzeit bei 7,7 Prozent des Kaufpreises, der im Kaufvertrag oder der Rechnung genannt wird. Zur Bemessungsgrundlage zählen ausserdem noch alle Kosten bis zum Bestimmungsort in der Schweiz sowie die Zollabgaben, Automobilsteuer und zusätzlichen Gebühren. Haben Sie Ihren Wagen bei einem Händler gekauft, können Sie sich die Einfuhrsteuer eventuell erstatten lassen.

Bei nicht kürzlich im Ausland gekauften Autos berechnet sich die Einfuhrsteuer in die Schweiz ggf. auch anhand des aktuellen Marktwerts. Bei fehlenden oder zweifelhaften Angaben kann es auch sein, dass die Zollstelle den Wert des Fahrzeugs schätzt.

Zusätzliche Gebühren

Für die spätere Zulassung des importierten Autos in der Schweiz stellt Ihnen die Zollstelle den benötigten Prüfungsbericht (Formular 13.20 A) aus. Für diesen fallen Gebühren von 20 CHF an.

Kontrollschilder

Wenn Sie den Auto-Import in die Schweiz selbst übernehmen und die Grenze passieren, benötigen Sie befristete Kontrollschilder aus dem Land, aus dem Sie das Auto überführen. Informieren Sie sich im jeweiligen Land über die Möglichkeiten und Kosten.

Weitere Informationen, etwa zu speziellen Fragen oder Fällen, können Sie auch den FAQ auf der Website der Eidgenössischen Zollverwaltung entnehmen.

Was mit dem Import-Fahrzeug in der Schweiz zu tun ist

Damit Sie nach dem Importieren Ihres Autos in der Schweiz auch damit fahren dürfen, müssen Sie es beim zuständigen kantonalen Strassenverkehrsamt anmelden. Dieses erhebt dann die anfallende Motorfahrzeugsteuer. Für die Immatrikulation benötigen Sie unter anderem den Prüfbericht der Zollstelle. Zudem gibt es auch noch weitere Dinge zu beachten:

Einhaltung der CO2-Emissionsvorschriften

Ihr importiertes Auto muss den aktuellen CO2-Emissionsvorschriften entsprechen. Das bedeutet, dass Sie eine Abgaskontrolle vornehmen lassen müssen. Hält der Wagen die Grenzwerte nicht ein, müssen Sie eine Sanktion zahlen. Das kommt vor allem bei etwas älteren Fahrzeugen oder Oldtimern vor. Privatpersonen entrichten die Sanktionsabgabe an das Bundesamt für Strassen ASTRA. Mit diesem Berechnungstool für CO2-Sanktionen können Sie herausfinden, ob und wenn ja, wie hoch die Abgabe ausfällt.

Technische Anpassung

Wenn Sie ein Auto in die Schweiz einführen, das aus einem Land stammt, in dem andere technische Standards und/oder Masseinheiten gelten, stehen vor der Zulassung noch Arbeiten an. So müssen Sie zum Beispiel bei Autos aus den USA bestimmte Komponenten austauschen oder anpassen lassen, damit sie den hiesigen Standards entsprechen. Beauftragen Sie dafür am besten ein darauf spezialisiertes Unternehmen.

Autoversicherung

Ob Import oder nicht: Wer in der Schweiz Auto fährt, benötigt mindestens eine Haftpflichtversicherung. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und Voraussetzung für die Zulassung Ihres Wagens. Während die Haftpflicht nur die Kosten für Schäden an Dritten übernimmt, sind mit zusätzlichen Deckungen wie Teil- oder Vollkasko auch Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug versichert.

Schützen Sie sich und Ihr importiertes Auto in der Schweiz mit einer Autoversicherung von Baloise.

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