Entdecke das 3-Säulen-Prinzip der Schweiz und den individuellen Spielraum für dich:
- Zusammenspiel der drei Säulen
- Erklär-Video mit einfachen Beispielen dazu
- Grafik für einfachen Überblick
In diesem Artikel erfährst du, wie das Prinzip und die einzelnen Säulen funktionieren und wie sie dich absichern.
Das 3-Säulen-Prinzip ist seit 1972 in der Schweizer Bundesverfassung verankert.
Damit du im Alter genügend Geld hast, brauchst du ca. 80% deines letzten Lohns. Das sollen die 3 Säulen unserer Altersvorsorge sicherstellen: die staatliche, die berufliche und die private Vorsorge.
Diese ergänzen sich und erbringen finanzielle Leistungen bei Invalidität, Pensionierung oder Todesfall.
In unserem Video erfährst du, wie sie aufeinander abgestimmt sind und wie du dein Leben nach der Pensionierung wie gewohnt fortführen kannst:
Staatliche Vorsorge
In der 1. Säule ist grundsätzlich jede Person versichert, die in der Schweiz wohnt oder arbeitet. Abkommen mit anderen Ländern sehen im Einzelfall andere Regelungen vor.
Die AHV sichert dich im Alter finanziell minimal ab. Im Todesfall unterstützt sie Hinterbliebene wie Ehepartnerinnen und Ehepartner, eingetragene Partnerinnen und Partner und Kinder mit einer Rente. Im Falle von Invalidität springt die IV ein. Reicht das Einkommen aus der AHV- und IV-Rente nicht aus, um den notwendigen Bedarf zu decken, helfen sogenannte Ergänzungsleistungen und die Hilflosenentschädigung. Diese sollen den Lebensunterhalt der einzelnen Person sichern. Dies ist in der Regel bei Personen der Fall, die nicht erwerbstätig waren oder nur wenig verdient haben und darum nicht in die 2. oder 3. Säule einzahlen konnten. In diesem Fall gleichen die Ergänzungsleistungen die Differenz zwischen den Ausgaben und dem zu geringen Einkommen aus.
Die Finanzierung der 1. Säule basiert auf dem Solidaritätsprinzip. Die berufstätige Bevölkerung bezahlt die Renten der Rentnerinnen und Rentner. Das Geld, das die AHV einnimmt, wird nicht zur Seite gelegt, sondern direkt weitergegeben. Die AHV gibt also ungefähr das aus, was sie jedes Jahr einnimmt. Im Fachjargon heisst diese Art der Finanzierung Umlageverfahren. Mit der Pensionierung der Babyboomer gerät diese Finanzierung jedoch immer stärker in Schieflage, weil die Zahl der Rentnerinnen und Rentner deutlich steigt.
- Angestellte: Arbeitnehmende und Arbeitgebende zahlen je die Hälfte der AHV-Beiträge. Der Anteil der Angestellten wird direkt von deren Lohn abgezogen.
- Selbstständige: Die Beiträge von Selbstständigerwerbenden hängen von ihrem Einkommen ab. Sie liegen zwischen 5,371 und maximal 10,0 Prozent davon.
- Staatliche Beiträge: Zudem zahlt der Bund rund einen Fünftel der 1. Säule, den er über Steuern einnimmt. Seit dem 1. Januar 1999 fliesst auch ein Teil der Mehrwertsteuer in die AHV. Die Besteuerung der Casinos geht vollständig an die AHV.
Das Leben verläuft nicht immer gradlinig. Ein Auslandsaufenthalt, ein Studium, ein Sabbatical, Elternzeit oder Teilzeitarbeit können zu einer Lücke in deiner Vorsorge führen, weil du weniger oder gar nichts verdienst.
💡 Tipp: In diesem Fall musst du unbedingt darauf achten, dass du die AHV nachzahlst. Sonst wird deine AHV-Rente im Alter gekürzt. Fehlende Beiträge kannst du fünf Jahre lang nachzahlen. Danach ist es nicht mehr möglich. Wie du dabei vorgehen musst, sagt dir deine kantonale Ausgleichskasse.
Derzeit liegt die minimale AHV-Rente bei CHF 1'225 pro Person und Monat. Die Maximalrente beträgt CHF 2'450. Verheiratete und eingetragene Paare erhalten zusammen maximal CHF 3'675 pro Monat. Denn die AHV-Rente für solche Paare ist bei 150 Prozent der Maximalrente gedeckelt.
Berufliche Vorsorge
Die 1. und 2. Säule sollen sicherstellen, dass du nach deiner Pensionierung deinen gewohnten Lebensstandard beibehalten kannst. Die 2. Säule ist obligatorisch, wenn du mindestens CHF 22'050 pro Jahr verdienst.
Wenn du mehr über die 2. Säule wissen möchtest, findest du alle Details in unserem Artikel «Berufliche Vorsorge: deine Absicherung im Alter».
Die berufliche Vorsorge ergänzt die Leistungen der AHV/IV im Alter, bei Invalidität und im Todesfall. Die 2. Säule umfasst auch die berufliche Unfallversicherung, die Krankentaggeldversicherung und die Freizügigkeitseinrichtungen.
Bei der beruflichen Vorsorge sparst du für deine eigenen zukünftigen Leistungen. Du zahlst in die Pensionskasse ein, die dein Geld anlegt und damit einen Gewinn oder einen Verlust erwirtschaftet. Diese positive oder negative Rendite wird deinem Altersguthaben gutgeschrieben. Im Fachjargon wird diese Art der Finanzierung als Kapitaldeckungsverfahren bezeichnet.
- Angestellte: Die Arbeitgebenden müssen mindestens die Hälfte der BVG-Beträge bezahlen, die monatlich vom Lohn der Arbeitnehmenden abgezogen wird. So will es das Gesetz. Es gibt aber auch Arbeitgebende, die einen grösseren Teil der BVG-Beiträge zahlen.
- Selbstständige: Sie können sich einer Pensionskasse ihres Verbandes oder ihrer Arbeitnehmenden anschliessen, sind jedoch nicht dazu verpflichtet.
Auch in der 2. Säule kann es zu Lücken kommen. Die Gründe sind die gleichen wie in der 1. Säule. In diesem Fall hast du die Möglichkeit, dich in deine Pensionskasse einzukaufen, um deine Leistungen im Alter zu erhöhen.
💡 Tipp: Bevor du dich für einen Einkauf entscheidest, musst du abklären, ob du eine gute Pensionskasse hast. Worauf du dabei achten musst, erklären wir in unserem Artikel «Was macht eine gute Pensionskasse aus».
Im Prinzip ist das Geld in der 2. Säule bis zu deiner Pensionierung gesperrt. Es gibt nur wenige Gründe, warum du dein Geld früher aus der Pensionskasse beziehen kannst.
Wenn du pensioniert wirst, hast du drei Optionen. Du kannst dein Kapital einmalig beziehen oder dich für eine lebenslange Rente entscheiden. Auch eine Mischform ist möglich. Alle Details dazu erfährst du in unserem Artikel «Pensionskasse vorzeitig auszahlen lassen».
Private Vorsorge
Die 3. Säule ist freiwillig und individuell. Wenn es deine finanziellen Möglichkeiten zulassen, kannst du zusätzlich Geld für später auf die Seite legen.
Dabei unterscheidet man zwischen der gebundenen und der freien privaten Vorsorge.
Die Säule 3a ist die gebundene private Vorsorge. Denn dieses Geld ist grundsätzlich bis zu deiner Pensionierung gesperrt. Du kannst aber deine Einzahlungen bis zum jährlichen Maximalbetrag von deinem steuerbaren Einkommen abziehen und so Steuern sparen.
Zugelassen sind Lebensversicherungen, Vorsorgekonti und Vorsorgedepots. Alle Details zu dieser Lösung erfährst du in unserem Artikel «Säule 3a: Ein attraktiver Baustein gegen die Vorsorgelücke».
Die Säule 3b ist die freie private Vorsorge. Sie ist nicht an deine Pensionierung gebunden und du kannst sie dir in der Regel jederzeit auszahlen lassen. Du musst jedoch die vertraglichen Bedingungen einhalten, die du abgeschlossen hast.
Das bedeutet, dass du damit mittel- bis langfristige Sparziele erreichen kannst. Möglich sind Lebensversicherungen, Anlagefonds, Konti, Wertschriften, Wohneigentum, Wertsammlungen, Leibrenten und Auszahlungspläne.
Damit du verstehst, wie sich die beiden Säulen voneinander unterscheiden und wo die spezifischen Vorteile liegen, haben wir sie einander im Artikel «Die Säulen 3a und 3b im Vergleich» gegenübergestellt.
Die Altersvorsorge in der Schweiz baut auf dem 3-Säulen-Prinzip auf, bestehend aus staatlicher, beruflicher und privater Vorsorge.
Die 3 Säulen sind aufeinander abgestimmt und ergänzen sich, so dass du dein Leben auch im Alter mit genügend Geld geniessen kannst.
Die 1. Säule ist obligatorisch und garantiert ein Mindesteinkommen, das deine Grundkosten deckt. Du erhältst es in Form einer Rente, die von der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und der Invalidenversicherung (IV) finanziert wird. Reicht dies nicht aus, helfen die sogenannten Ergänzungsleistungen (EL).
Die 2. Säule ist für Erwerbstätige ab einem Jahreseinkommen von CHF 22'050 obligatorisch und dient dazu, deinen gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Sie heisst auch Pensionskasse oder BVG und ergänzt die AHV/IV-Rente.
Zusammen sollen die ersten beiden Säulen rund 60 Prozent deines letzten Lohns ersetzen.
Die 3. Säule ist freiwillig und dient als zusätzliches finanzielles Polster im Alter. Du kannst während deines Arbeitslebens Geld zur Seite legen – je nach deinen individuellen Möglichkeiten.
Dabei wird zwischen der gebundenen Säule 3a und der freien Säule 3b unterschieden. Diese Säule soll weitere rund 20 Prozent deines letzten Lohns ersetzen.
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