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Altersvorsorge Invest Sparen 3 – Säule 3a
  • Steuern sparen
  • Flexible Einzahlungsmöglichkeiten
  • Attraktiver Zins oder Renditemöglichkeiten
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Vorsorgelücke schliessen und Steuern sparen

Sorgen Sie für eine ideale Ergänzung Ihrer bestehenden Vorsorge. Im Gegensatz zur ersten und zweiten Säule ist der Aufbau von Vorsorgevermögen innerhalb der dritten Säule freiwillig. Die Ersparnisse der dritten Säule dienen in erster Linie zur Schliessung einer möglichen Vorsorgelücke, bringen aber auch einen attraktiven Zins und Steuervorteile mit sich.

Vorteile
  • Steuern sparen
  • Sparvolumen einsetzbar/belehnbar für den Erwerb von selbstbewohntem Wohneigentum
  • Noch tiefere Besteuerung bei zeitlich gestaffeltem Bezug
  • Flexible Einzahlungsmöglichkeiten (Dauerauftrag, individuell)
Leistungen

Ganz gleich, ob Sie angestellt oder selbständig erwerbend sind: Als Basisprodukt für Ihre erweiterte, eigenverantwortliche Altersvorsorge ist unser Vorsorgekonto Invest Sparen 3 ideal. Sie profitieren von attraktiven Steuervorteilen und bleiben zugleich flexibel. Das gesparte Kapital in der Säule 3a können Sie zum Beispiel für den Erwerb von Wohneigentum, für die Amortisation Ihrer Hypothek oder als Startkapital für Ihr eigenes Unternehmen einsetzen.

Maximalbetrag der Einzahlung in die Säule 3a für das Jahr 2024:

  • Versicherte mit Pensionskasse: 7'056 CHF
  • Versicherte ohne Anschluss an eine Pensionskasse: 20 % des Erwerbseinkommens, bis maximal 35'280 CHF
Für die gebundene Vorsorge stehen Ihnen folgende Produkte zur Auswahl:
Vorsorgekonto Invest Sparen 3

Attraktiver Zins und Steuervorteil.

Wertpapiersparen

Mit Wertpapiersparen auf Basis der erfolgreichen BVG-Mix-Anlagegefässe der Bâloise-Anlagestiftung die Rendite Ihres Vermögens optimieren.

  • Vorsorgelösungen in Kombination mit einem Vorsorgekonto 3a-Konto
Baloise Life Plus

Kombiprodukt, das neben Steuervorteil, Zinsvorteil und Wertpapierdynamik auch noch persönliche Risiken absichert.

Downloads / Links
Factsheet - Vorsorgekonto INVEST Sparen 3 pdf - 114 KB Reglement der Vorsorgestiftung Invest Sparen 3 der Baloise Bank pdf - 111 KB Preisübersicht - Basisdienstleistungen pdf - 134 KB Gebührenordnung Invest Sparen 3 der Baloise Bank pdf - 168 KB Die Zinssätze pdf - 45 KB
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FAQ zu Invest -Sparen-3
Wie sind die Inhaber von Freizügigkeitskonten und Säule-3a-Konten (gebundene individuelle Vorsorge) im Fall des Konkurses einer Bank geschützt?
Die Inhaber von Freizügigkeitskonten und Säule-3a-Konten werden im Fall des Konkurses einer Bank privilegiert behandelt. Sie haben Anspruch darauf, dass sie im Umfang ihrer privilegierten Forderung eine Auszahlung von bis zu 100 000 CHF erhalten.
Wie hoch ist der jährliche Maximalbetrag, den ich in die Säule 3a einzahlen kann?

Angestellte, die einer Pensionskasse angehören, dürfen maximal 7'056 CHF pro Jahr in die Säule 3a einzahlen. Selbständigerwerbende, die keiner Pensionskasse angehören, dürfen 20 % des jährlichen Erwerbseinkommens einzahlen, maximal aber 35'280 CHF.

Bis zu welchem Alter kann ich Geld in die dritte Säule einzahlen?
Sie können bis zum Austritt aus dem Arbeitsleben Geld in die dritte Säule einzahlen. Für die meisten Schweizerinnen und Schweizer ist dies der Zeitpunkt der Frühpensionierung oder der Pensionierung. Als Frau können Sie also bis 64 Jahre, als Mann bis 65 Jahre steuerlich begünstigt fürs Alter vorsorgen. Wenn Sie über dieses Alter hinaus noch erwerbstätig sind (mit AHV-/IV-Pflicht), dann können Sie maximal fünf weitere Jahre (Frauen: Vollendung des 69. Altersjahres, Männer: Vollendung des 70. Altersjahres) Geld in die Säule 3a einzahlen.
Unter welchen Voraussetzungen kann ich Gelder aus der Säule 3a beziehen?
Ein ordentlicher Bezug ist maximal fünf Jahre vor Erreichen des Pensionierungsalters möglich, also bei Frauen ab 59 Jahren und bei Männern ab 60 Jahren. Ein frühzeitiger Bezug ist nur in folgenden Fällen erlaubt: - Wenn Sie eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Ihre bisherige Selbständigkeit aufgeben und eine andere selbständige Arbeit aufnehmen. - Wenn sie auswandern. - Wenn Sie Wohneigentum zum Eigenbedarf erwerben oder eine Hypothek darauf zurückzahlen wollen (pro Ehegatte nur alle fünf Jahre). - Wenn Sie eine volle Invalidenrente beziehen. - Wenn Sie einen Nachkauf in die Pensionskasse tätigen wollen (bei einem solchen Transfer sparen Sie keine Steuern).
Wir sind verheiratet. Dürfen wir beide in die Säule 3a einzahlen?
Ja, sofern beide Ehepartner ein AHV-/IV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielen, können beide Einzahlungen in die dritte Säule tätigen.
Ich konnte in den letzten beiden Jahren nichts in die Säule 3a einzahlen, verfüge jetzt aber über genügend Vermögen. Kann ich die verpassten Einzahlungen nachholen?
Nein. Solche Nachkäufe sind im Gegensatz zur zweiten Säule/Pensionskasse bei der Säule 3a leider nicht möglich.
Ich habe mein Haus teilweise mit Geldern der Säule 3a finanziert. Kann ich die bezogenen Gelder nachzahlen, so wie dies auch bei der zweiten Säule/Pensionskasse möglich ist?
Nein, solche Nachkäufe sind in der dritten Säule leider nicht erlaubt.
Ich bin Ausländer und arbeite in der Schweiz. Ich unterliege der Quellensteuer und muss keine Steuererklärung einreichen. Kann ich dennoch mit einer Einzahlung in die Säule 3a Steuern sparen?
Ja, Sie können auch als Quellensteuerpflichtiger mit Einzahlungen in die Säule 3a Steuern sparen. Setzen Sie sich Anfang Jahr mit Ihrer Steuerbehörde in Verbindung und fragen Sie nach, wohin Sie die Einzahlungsbescheinigung Ihrer Bank senden sollen.
Ich ziehe die Rente einer einmaligen Kapitalauszahlung vor. Kann ich die Säule 3a auch als monatliche Rente beziehen?
Nein, das ist nur der Fall bei der ersten Säule (die AHV wird ausschliesslich als lebenslange Rente ausbezahlt) und bei der zweiten Säule (die Pensionskasse zahlt eine lebenslange Rente aus, wenn man nichts unternimmt. Es ist auch möglich, 25 % oder je nach PK-Reglement auch mehr des Altersguthabens auf rechtzeitigen Wunsch als Kapital zu beziehen). Die Säule 3a muss als Kapital und nicht als Rente bezogen werden. Es ist aber möglich, mit diesem Geld danach z. B. eine Leibrente bei einer Versicherung zu erwerben.
Ich besitze ein Säule-3a-Konto mit 200 000 CHF. Kann ich die Hälfte davon auf ein zweites Konto überweisen, um beim Bezug Steuern zu sparen?
Nein, ein nachträgliches Splitting eines bestehenden Kontos ist leider nicht möglich. Sie können Ihr Konto nur als Ganzes zu einer neuen Bank transferieren, z. B. weil diese einen höheren Zins bietet.
Muss ich auf Vorsorgeguthaben in der Säule 3a Vermögenssteuern bezahlen?
Nein, die Beträge in der Säule 3a sind von der Vermögenssteuer befreit.
Wo muss ich meine Einzahlung in die Säule 3a anmelden?
Sie müssen die Einzahlung in die Säule 3a nicht anmelden. Eröffnen Sie ein Säule-3a-Konto und zahlen Sie dort in einem Kalenderjahr einen Betrag bis höchstens zum Maximalbetrag für die dritte Säule ein. Sie erhalten im Januar des folgenden Jahres eine Steuerbescheinigung (Bescheinigung der an die Säule 3a geleisteten Beiträge) von Ihrer Bank, auf der Sie die Beiträge für Ihr Säule-3a-Konto einzahlen. In Ihrer Steuererklärung können Sie diesen Betrag vom steuerbaren Einkommen in Abzug bringen und so Steuern sparen.
Weitere Angebote
Freizügigkeitskonto Attraktive Zwischenlösung für Ihr Pensionskassengeld
Finanzplanung Entspannt durchs Leben mit Sicherheit und Weitsicht
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