Die private Vorsorge gewinnt in der Schweiz stark an Bedeutung. Hier finden Sie alles Wissenswerte zur Säule 3a kompakt zusammengefasst. Erfahren Sie:
- Warum die Säule 3a wichtig ist
- Welche Vorteile sie Ihnen bietet
- Welche 3a-Lösungen es gibt
Die Säule 3a ist Teil der privaten Vorsorge (3. Säule) in der Schweiz. Erwerbstätige können jährlich freiwillig bis zum gesetzlichen Maximalbetrag einzahlen und damit Steuern sparen. Bedingung ist ein AHV-pflichtiges Einkommen.
Die 3. Säule kennt zwei Formen:
- Säule 3a (gebundene Vorsorge)
- Säule 3b (freie Vorsorge)
Warum ist die private Vorsorge so wichtig? Die staatliche und berufliche Vorsorge (1. und 2. Säule) decken nach der Pensionierung durchschnittlich nur 60% des letzten Einkommens ab. Je nach Lohn sogar noch weniger. Mit der Säule 3a oder 3b können Sie diese Vorsorgelücke gezielt schliessen.
💡 Wie funktioniert das Schweizer Vorsorgesystem? Verschaffen Sie sich einen einfachen Überblick mit unserem Artikel «3-Säulen-System». Und der Artikel «Säule 3a und 3b im Vergleich» zeigt Ihnen die Vor- und Nachteile der beiden Varianten in der privaten Vorsorge auf.
Mit der Säule 3a profitieren Sie von vielen Vorteilen – heute und später nach der Pensionierung:
Mit der Säule 3a reduzieren Sie Ihr steuerbares Einkommen. Pro 1'000 Franken Einzahlung sparen Sie zwischen 200 und 400 Franken Steuern – je nach Wohnkanton und Einkommen.
Je nach Produkt entscheiden Sie jedes Jahr neu: Wann und wie viel Sie in die Säule 3a einzahlen möchten – bis zum gesetzlichen Maximalbetrag. Ganz so, wie es Ihre finanzielle Situation erlaubt.
Als Faustregel gilt: Im Alter brauchen Sie 80% Ihres letzten Lohns. AHV und Pensionskasse (im Obligatorium) decken in der Regel aber nur rund 60% ab. Mit der Säule 3a können Sie diese Lücke steueroptimiert schliessen.
Ihr Geld in der Säule 3a rentiert sich für Sie: Die Zinsen unterliegen nicht der Einkommenssteuer und sind normalerweise höher als auf dem Sparkonto. Je früher Sie starten, desto stärker ist der Zinseszinseffekt.
So viel können Sie im Jahr 2025 maximal in die Säule 3a einzahlen:
- Angestellte mit Pensionskasse: 7'258 Franken
- Selbstständigerwerbende ohne Pensionskasse: 20% des Nettoeinkommens, maximal 36'288 Franken
💡 Tipp: Ihre Einzahlung muss bis zum 31. Dezember auf dem Konto verbucht sein, damit Sie von den Steuervorteilen profitieren können. Bedenken Sie also die Festtage und zahlen Sie frühzeitig ein.
Bei der Säule 3a haben Sie die Wahl: Entweder Sie zahlen auf ein Säule-3a-Konto ein oder Sie investieren Ihr Geld in 3a-Wertschriftenlösungen. Beides ist bei Banken und Versicherungen möglich. Welche Lösung besser zu Ihnen passt und welche Vor- und Nachteile die beiden Varianten bieten, erfahren Sie im Artikel «3. Säule: Bank oder Versicherung?».
Ab 2026 können Sie verpasste Einzahlungen in die Säule 3a nachholen. Diese Regelung hilft Ihnen, Vorsorgelücken zu schliessen. Wichtig: Nachzahlungen sind nur für das Jahr 2025 und die Folgejahre möglich. Für frühere Jahre (2024 und älter) können Sie keine Einzahlungen nachholen.
Es gelten folgende Bedingungen:
- Sie können Einzahlungen nur für die letzten 10 Jahre nachzahlen.
- Sie dürfen nur für jene Jahre nachzahlen, in denen Sie ein AHV-pflichtiges Einkommen in der Schweiz hatten.
- Nachzahlungen sind nur möglich, wenn Sie auch im Jahr der Nachzahlung ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen.
- Wenn Sie nachzahlen möchten, müssen Sie zuerst den Maximalbetrag für das laufende Jahr zahlen. Erst danach können Sie die Beträge für verpasste Jahre nachzahlen.
- Für die Nachzahlung gilt immer der Maximalbetrag für Angestellte, der im jeweiligen Jahr gültig war. Auch Selbstständigerwerbende können nur diesen Betrag nachzahlen.
Möchten Sie ohne Risiko sparen oder von den Chancen der Börse profitieren? Mit oder ohne zusätzlichen Risikoschutz? Entdecken Sie unsere vier Säule-3a-Lösungen und finden Sie das passende Produkt.
Rendite ohne Schwankungsrisiko: Zahlen Sie Ihr Vorsorgekapital ein und profitieren Sie von sicheren Zinserträgen.
Höhere Renditechancen: Investieren Sie Ihr Vorsorgeguthaben in Fonds und nutzen Sie das Potenzial der Börse.
Vorsorgen und absichern: Kombinieren Sie eine Anlage mit geringem Aktienanteil mit dem Schutz für sich und Ihre Familie.
Rendite und Schutz vereint: Nutzen Sie die Chancen der Börse mit einem höheren Aktienanteil und geniessen Sie gleichzeitig einen umfassenden Risikoschutz.
Möchten Sie mehr aus Ihrer privaten Vorsorge herausholen? Erfahren Sie im persönlichen Gespräch mit unseren Vorsorgeexpertinnen und -experten, welche Lösung am besten zu Ihren Zielen passt. Damit Sie später mehr finanziellen Spielraum haben.
Einzahlungen in die Säule 3a sind bis zu Ihrer (Früh-)Pensionierung möglich. Arbeiten Sie danach weiter und haben ein AHV-pflichtiges Einkommen? Dann können Sie maximal noch weitere fünf Jahre einzahlen.
Ja, beide Ehepartner können eine eigene Säule 3a haben. Voraussetzung ist, dass beide ein AHV-pflichtiges Einkommen haben.
Ja, auch bei Quellenbesteuerung können Sie mit der gebundenen Vorsorge Steuern sparen. Reichen Sie dazu die Einzahlungsbestätigung Ihres Finanzinstituts bei der Steuerbehörde ein.
Nein, ein bestehendes Säule-3a-Guthaben können Sie nicht aufteilen. Ein Transfer ist nur als Ganzes zu einem anderen Finanzinstitut möglich. Sie können aber ein weiteres 3a-Konto eröffnen und später die Gelder gestaffelt über mehrere Jahre beziehen. So brechen Sie die Steuerprogression und sparen entsprechend Steuern.
Nein, Ihr Säule-3a-Guthaben ist von der Vermögenssteuer befreit.
Eine Anmeldung ist nicht nötig. Sie erhalten von Ihrer Bank oder Versicherung automatisch eine Bestätigung für Ihre Steuererklärung. Dort geben Sie den einbezahlten Betrag an. Damit sinkt Ihr steuerbares Einkommen und Sie sparen Steuern.
Von Samstag, 5.4. bis Sonntag, 6.4.2025 werden diverse Systeme aufgrund von Wartungsarbeiten nicht verfügbar sein. Wir bitten Sie um Verständnis.