Direkt nach einem Einbruch fällt fokussiertes Handeln oft schwer. Wir informieren Sie zum richtigen Verhalten nach einem Einbruch:
- Bringen Sie sich in Sicherheit und informieren Sie die Polizei.
- Lassen Sie den Tatort unverändert.
- Informieren Sie Ihre Hausratversicherung.
Im Falle eines Einbruchs steht Ihre Sicherheit an erster Stelle. Ziehen Sie sich daher sofort zurück, wenn Sie nicht 100%ig sicher sind, dass die unbefugte Person die Wohnung verlassen hat.
Auch wenn Sie sicher sind, dass niemand mehr in der Wohnung ist, sollten Sie die Wohnung verlassen. Das ist wichtig, um den Tatort zu schützen. Wenden Sie sich, wenn möglich, an die Nachbarschaft oder bleiben Sie ausserhalb des Hauses.
Sobald Sie in Sicherheit sind, informieren Sie die Polizei. Wählen Sie dazu den Notruf 117. Die Polizei wird Ihnen einige Fragen stellen und dann schnellstmöglich zum Tatort kommen.
Konnten Sie eine fliehende Person beobachten, fertigen Sie anschliessend ein Gedächtnisprokotoll an. Die folgenden Fragen helfen Ihnen dabei:
- Konnten Sie Gesicht, Körpergrösse oder andere besondere Merkmale erkennen?
- Welche Kleidung trug die Person?
- Ist sie mit einem Fahrzeug geflohen? Konnten Sie Farbe, Grösse, Marke, Zustand oder sogar das Kontrollschild des Fahrzeugs sehen?
- In welche Richtung ist die Person geflohen?
Diese Informationen helfen der Polizei bei der Aufklärung des Delikts. Allerdings bleiben gerade bei Einbrüchen die meisten Ermittlungen leider erfolglos. Umso wichtiger ist eine gute Hausratversicherung, die Ihnen die Schäden ersetzt.
Wir helfen Ihnen nach einem Einbruch schnell und unkompliziert. Sichern Sie Ihren Hausrat noch heute ab – es dauert nur wenige Minuten.
Ein Einbruch ist ein schwerwiegender Eingriff in Ihre Privatsphäre. Der erste Impuls ist es daher oft, nach einem Einbruch in der Wohnung aufzuräumen. Dabei könnten Sie jedoch Spuren verwischen oder Beweise – wie Fingerabdrücke – vernichten. Warten Sie daher ab, bis die Polizei vor Ort ist. Die Polizei wird Sie darüber informieren, was nach dem Einbruch zu tun ist und wann Sie die Wohnung betreten dürfen.
Sind Sie dennoch bereits in die Wohnung gegangen, berühren Sie weder Fenster noch Türen und beseitigen Sie keine Einbruchsspuren, bevor die Polizei alles dokumentiert hat. Eine Anzeige brauchen Sie nicht zu erstatten, denn die Polizei wird das Delikt ohnehin verfolgen.
Sobald Sie die Wohnung wieder betreten dürfen, sollten Sie eine erste Bestandsaufnahme durchführen. Welche Dinge wurden offensichtlich gestohlen? Gibt es Schäden in Form von Vandalismus? Sind Fenster oder Türen beschädigt worden und jetzt unbrauchbar?
Prüfen Sie direkt, ob Kreditkarten, Kontodaten, Ausweise oder Mobilfunkgeräte fehlen bzw. Informationen über Zugangsdaten offenliegen. Selbst, wenn Sie unsicher sind, ob etwas fehlt, lassen Sie Karten und Telefone besser sofort sperren, damit die Tatpersonen sich keinen Zugriff auf Ihre Konten, Geldanlagen oder Online-Accounts verschaffen können. Melden Sie gestohlene Ausweise gleich der Polizei. Schauen Sie auch nach den Haus- oder Wohnungsschlüsseln.
Auch wenn es sich um einen Einbruch ohne Diebstahl handelt, weil die Tatpersonen rechtzeitig vertrieben wurden, ist es wichtig zu überprüfen, ob die Täterinnen oder Täter persönliche Daten gesehen haben könnten. Ausserdem sollten Sie die Schlösser auf Manipulation prüfen und gegebenenfalls austauschen. Prüfen Sie auch, ob die Fenster und Türen trotz des Einbruchs unbeschädigt geblieben sind oder repariert werden müssen. Eventuell brauchen Sie einen Überwachungsdienst, bis Ihre Wohnung wieder vollständig gesichert ist.
Im nächsten Schritt müssen Sie gestohlene oder beschädigte Gegenstände so detailliert wie möglich auflisten – sowohl für die Polizei als auch für die Versicherung. Die Polizei nutzt diese Daten, um Ihnen Ihre Wertgegenstände zuordnen zu können, falls sie gefunden werden.
Die Versicherung braucht nach einem Einbruch ebenfalls eine Übersicht über alle Schäden, denn sie ersetzt Ihnen die Kosten. Zu diesem Zweck sollten Sie den Schaden so gut wie möglich dokumentieren. Dabei helfen Ihnen diese Fragen und Tipps:
- Welche Gegenstände wurden beschädigt oder gestohlen?
- Wie viel waren diese wert? Gibt es Kaufbelege, Fotos oder Gerätenummern?
- Fertigen Sie Fotos von beschädigten Gegenständen sowie den Vandalismusspuren an.
- Machen Sie Fotos von Einbruchspuren rund um Türen oder Fenster, sofern vorhanden.
- Auch Fussabdrücke, durchwühlte Schränke etc. sollten Sie dokumentieren.
Wenn bei einem Einbruchdiebstahl Ihr Hausrat beschädigt oder gestohlen wurde, ist dies über Ihre Hausratversicherung abgedeckt. Das gilt unabhängig davon, ob Sie die Wohnung besitzen oder mieten. Sollten Sie eine eigene Immobilie bewohnen und das Gebäude selbst beschädigt worden sein, wenden Sie sich an Ihre Gebäudeversicherung.
Tipp: Es ist empfehlenswert, sich auch für den Fall grober Fahrlässigkeit abzusichern. So vermeiden Sie Kürzungen der Versicherungsleistung, auch wenn Sie durch eine Unachtsamkeit zum Schaden beigetragen haben. Im Falle eines Einbruchs kann eine solche Unachtsamkeit zum Beispiel sein, dass Sie die Haustür nicht abgeschlossen haben. Bei der Baloise sind solche Unachtsamkeiten mit dem zusätzlichen «Sicherheitsbaustein Sorglos» abgedeckt.
Die Hausratversicherung versichert Ihren Hausrat zum Neuwert. Sie bekommen also die Kosten für die Wiederbeschaffung ersetzt, selbst wenn Sie die gestohlenen Gegenstände schon lange besessen haben.
Doch die Versicherung übernimmt nach einem Einbruch noch weitere Kosten, zum Beispiel für notwendige Reparaturen, Aufräumarbeiten oder die Entsorgung von beschädigten Möbeln. Muss das Schloss ausgetauscht werden, hilft die Versicherung ebenfalls weiter. Wichtig: Voraussetzung ist, dass die Polizei informiert wurde.
Sind Sie bei Baloise versichert, können Sie den Schaden ganz einfach telefonisch oder online melden:
Halten Sie folgende Informationen bereit:
- Ihre Personalien
- die Nummer Ihrer Versicherungspolice
- Datum und ungefähre Uhrzeit des Einbruchs
- Namen der zuständigen Polizeidienststelle und der bearbeitenden Person
Alle Fotos, Kaufbelege und weitere Informationen, die Sie zum gestohlenen oder beschädigten Gut vorlegen können, sind hilfreich. Wir beraten Sie dazu gern persönlich.
Der finanzielle Schaden ist vergleichsweise leicht zu regulieren. Doch was tun, wenn Sie sich nach einem Einbruch in Ihrem Zuhause nicht mehr wohlfühlen?
Ihre Baloise Versicherung unterstützt Sie. Wir übernehmen zum Beispiel die Kosten, wenn Sie Ihre Wohnung professionell reinigen lassen möchten, um eventuelle unsichtbare Spuren der Tatpersonen zu beseitigen. Ausserdem übernehmen wir gegebenenfalls die Kosten für eine psychologische Betreuung. Und sollten Sie in Ihrem Zuhause gar nicht mehr leben wollen, erstatten wir auch die Kosten für einen Umzug.
Vorsicht ist besser als Nachsicht – so ein altes Sprichwort. Sie können sich vor einem Einbruch schützen, indem Sie einige einfache Tipps beherzigen:
- Schliessen Sie Türen und Fenster immer (ab), wenn Sie das Haus verlassen.
- Denken Sie auch an Balkon- und Terrassentüren.
- Verstecken Sie niemals Schlüssel im Freien – auf Einbruch spezialisierte Personen kennen alle Verstecke.
- Teilen Sie nicht öffentlich mit – etwa in den sozialen Medien –, dass Sie längere Zeit nicht zu Hause sind.
- Melden Sie auch fehlgeschlagene Einbruchsversuche und stellen Sie sicher, dass Türen und Fenster noch richtig schliessen.
Viele weitere Tipps haben wir im Artikel «Mehr Sicherheit für Ihr Zuhause – 14 Tipps gegen Einbruch» zusammengestellt.
Empfehlung: Machen Sie den kompletten Sicherheitscheck für Ihr Zuhause und vermeiden Sie Schäden durch Einbruch, Naturgewalten, Feuer etc.
Die wichtigsten Schritte nach einem Einbruch sind:
- Bringen Sie sich in Sicherheit und informieren Sie die Polizei.
- Betreten Sie die Wohnung nur mit Erlaubnis der Polizei.
- Sichern Sie Daten, Konten etc.
- Informieren Sie Ihre Versicherung.
- Holen Sie sich emotionale Unterstützung.
In den meisten Fällen ist Ihre Hausratversicherung zuständig. Das gilt sowohl, wenn Sie zur Miete wohnen, als auch, wenn Hausrat in Ihrer selbstbewohnten Immobilie beschädigt wurde. Nur wenn Sie eine Immobilie besitzen und das Gebäude selbst zu Schaden gekommen ist, ist die Gebäudeversicherung zuständig.
Alarmieren Sie in der Schweiz zuerst die Polizei unter der Nummer 117. Informieren Sie anschliessend Ihre Versicherung. Ihre Baloise Versicherung erreichen Sie hier: Schaden melden