Mehr Sicherheit für Ihr Zuhause: So schützen Sie Ihre Wohnung vor Einbruch und Diebstahl. 14 Tipps für Mieter und Eigentümer.
Tipp 1: Haustüre schliessen, Grobfahrlässigkeit verhindern
Stellen Sie beim Verlassen des Hauses immer sicher, dass Sie die Türe abschliessen und nicht nur zuziehen – insbesondere, wenn es in den Urlaub geht. Sonst handeln Sie grob fahrlässig, indem Sie elementare Vorsichtsmassnahmen ignorieren und dadurch Ihre Sorgfaltspflicht verletzen. Das Problem dabei: Im Normalfall sind Schadenskosten aufgrund von Grobfahrlässigkeit nicht von der Versicherung gedeckt. Kommt es zum Schadensfall, muss der Verursachende selbst für die finanziellen Folgen aufkommen.
Tipp 2: Fenster und Balkontüren komplett schliessen
Auch ganz wichtig, wenn Sie in die Ferien aufbrechen: Schliessen Sie nicht nur die Haustüre, sondern auch alle Fenster und Balkontüren vollständig. Gekippte Fenster sind für Diebe ein gefundenes Fressen. Eingänge zu Garage, Keller, Werkraum etc. gehören genauso abgeriegelt.
Tipp 3: Schlüssel nicht im Freien verstecken
Fussmatte und Blumentopf vor dem Haus sind zweifelsohne eine schöne Dekoration. Als Versteck für den Wohnungsschlüssel sind sie aber ungeeignet, da Einbrecher diese gängigen Aufbewahrungsorte natürlich bestens kennen. Den Notfallschlüssel deshalb lieber bei einer vertrauenswürdigen Person nebenan deponieren.
Tipp 4: Einstiegswege in obere Geschosse erschweren
Wohnen Sie in einem mehrstöckigen Haus oder in einer Wohnung über dem Erdgeschoss, sollten Sie Utensilien wie Leitern, Abfallcontainer und Gartenmöbel nicht um das Haus herum stehen lassen. Ihre Wertsachen werden es Ihnen danken.
Tipp 5: Anwesenheit vortäuschen
Es stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, einen bewohnten Eindruck der eigenen vier Wände zu erwecken. Zeitschaltuhren erhellen Räume genauso wie Fernseher, die sich automatisch ein- und ausstellen lassen, und geöffnete Rollläden signalisieren ebenfalls Ihre anscheinende Anwesenheit. Kommen Sie in den Genuss von längeren Ferien, sollten Sie die Post umleiten lassen, damit der Briefkasten nicht überquillt.
Tipp 6: Unterstützung der Nachbarschaft
Apropos Post: Alternativ zur Umleitung können Sie auch Ihre Nachbarn bitten, den Briefkasten zu leeren. Und wenn sie gerade dabei sind, lohnt es sich ebenso, die Rollläden zu öffnen und zu schliessen. Falls der beauftragten Person aus Ihrer Anwohnerschaft Ungewöhnliches auffällt, sollte sie sich unverzüglich bei der Polizei melden.
Tipp 7: Behutsam vorgehen in den sozialen Medien
Posten Sie auf Social Media nicht öffentlich über Ihren Ferienaufenthalt. Ausserdem ist es clever, in der Abwesenheitsmeldung auf Ihrem privaten E-Mail-Konto keine konkreten Angaben zu machen. Ein neutrales «ich bin zurzeit per E-Mail nicht erreichbar, aber ihr kennt ja meine Handynummer» verrät nichts über die Länge und Art Ihrer Abwesenheit. Dasselbe gilt übrigens auch für die Mitteilung auf Ihrem Anrufbeantworter.
Bauliche und elektronische Schutzmassnahmen
Als Mieter dürfen Sie anhand verschiedener Eingriffe im Inneren der Wohnung die Einbruchsicherung verbessern, solange die vorgenommenen Veränderungen nicht in die Bausubstanz eingreifen. Um sich vor Einbrüchen zu schützen, haben Sie also mehrere Optionen.
Tipp 8: Alarmanlage innerhalb der Wohnräume installieren
Ein Alarmsystem überwacht, kann einem Einbruch vorbeugen und schützt Ihre Wertsachen. Ob Funk- oder Kabelalarm, der Markt bietet ein grosses Sortiment für jedes Bedürfnis. Die meisten Alarmsysteme funktionieren drahtlos und lassen sich ohne grosse Mühe aktivieren. Besonders praktisch sind die kabellosen, batteriebetriebenen Modelle; professionelle Hilfe für die Installation benötigen Sie dafür keine.
Tipp 9: Sicherheitsschlösser verwenden
Sogenannte Panzerriegel an der Innenseite der Haustüre sichern die Türe zusätzlich und erschweren Dieben den Einstieg. Schlösser mit einem Zylinder verhindern unerwünschte Schlüsselkopien. Oder Sie entscheiden sich für ein elektronisches Türschloss. Hier erfolgt die Zugangsberechtigung über eine Software.
Tipp 10: Abschliessbare Griffe montieren
Einbrecher hebeln gerne Fenster, Terrassen- und Balkontüren auf oder öffnen diese über ein aufgeschnittenes Stück Fensterglas. Mit abschliessbaren Griffen wirken Sie dem erfolgreich entgegen; sie blockieren die gesamte Mechanik und lassen sich nur mit einem Schlüssel öffnen. Bringen Sie zusätzlich noch einen unsichtbaren Anbohrschutz aus gehärtetem Stahl an, verunmöglichen Sie zudem ein Aufbohren des Griffes von aussen.
Bauliche und elektronische Schutzmassnahmen
Als Eigentümer sind Sie grundsätzlich selbst für die Sicherheit Ihrer Immobilie verantwortlich. Dies bringt den Vorteil mit sich, dass Sie Ihren Besitz auf vielfältige Art und Weise schützen können.
Tipp 11: Pilzkopfzapfen anstatt Rollzapfen
In der Regel sind Fenster, Terrassen- und Balkontüren mit Rollzapfen ausgestattet. Sogenannte Pilzkopfzapfenbeschläge bieten erhöhte Sicherheit vor Diebstahl. Sicherheitsgläser sind ebenfalls eine lohnende Investition.
Tipp 12: Lichtschächte mit Abdeckgittern sichern
Nicht nur die höheren Geschosse sind anfällig für Einstiege, dasselbe gilt auch für niedrig liegende Zugänge. Insbesondere Lichtschächte sollten Sie mit einbruchhemmenden Abdeckgittern sichern.
Tipp 13: Überwachungssysteme schützen doppelt
Neben der klassischen Alarmanlage dient auch ein Videoüberwachungssystem Ihrem Zuhause bestens als Einbruchschutz – und zwar gleich doppelt: Zum einen schrecken Videokameras Einbrecher ab. Dadurch wirken sie präventiv. Zum anderen helfen sie im Falle eines Einbruchs bei der Identifizierung der Übeltäter.
Tipp 14: Für den Fall der Fälle vorsorgen
Selbst die gründlichsten Sicherheitsvorkehrungen bieten keinen hundertprozentigen Schutz vor einem Einbruch. Falls Sie bedauerlicherweise Opfer eines Diebstahls werden, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Mit unserer Haushaltsversicherung sind Sie sowohl gegen Einbruchdiebstahl wie auch gegen einfachen Diebstahl, Beraubung, den Verlust des Reisegepäcks sowie Vandalismus an Hausrat und Gebäuden bei Diebstahl versichert. Der Sicherheitsbaustein «Sorglos» schützt Sie zudem vor den finanziellen Folgen bei grobfahrlässig verursachten Schadenfällen – es wird keine Leistungskürzung vorgenommen.