Für die meisten Drohnen ist eine Haftpflicht in der Schweiz obligatorisch:
- Drohnen ab 250 Gramm Gewicht dürfen Sie nur mit Haftpflichtversicherung fliegen.
- Den Nachweis sollten Sie immer mitführen.
- Die Drohne selbst können Sie mit einer Hausrat-Kasko schützen.
Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist in der Schweiz obligatorisch, wenn Ihre Drohne 250 g oder mehr wiegt – so schreibt es das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) vor. Die Garantiesumme muss mindestens eine Million Franken betragen. Es ist ausreichend, wenn die Person, welche die Drohne besitzt, eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat – die Person, die die Drohne fliegt, braucht dann keine zusätzliche Versicherung.
Für eine Drohne unter 250 g ist eine Haftpflicht nicht zwingend notwendig. Ausserdem sind alle Drohnen, die als Spielzeug gelten, von der Pflicht zur Versicherung ausgenommen. Sie erkennen solche Drohnen daran, dass sie den Vorgaben der Richtlinie 2009/48/EG (EU-Richtlinie über die Sicherheit von Spielzeug) genügen.
Tipp: Das BAZL empfiehlt dennoch, sämtliche Drohnen mit einer Haftpflichtversicherung abzusichern.
Eine kleine Drohne kann keinen grossen Schaden anrichten? Doch – und die hohe obligatorische Versicherungssumme von einer Million Franken ist gerechtfertigt. Hier finden Sie einige Schadensbeispiele.
Sie fliegen Ihre Drohne versehentlich in ein offenes Fenster eines Wohngebäudes. Somit verlieren Sie den Blickkontakt und damit die Kontrolle. Daraufhin beschädigt die Drohne im Inneren der Wohnung ein teures Elektrogerät.
Ihre Drohne stürzt ab und verletzt einen Menschen. Neben den Kosten für die medizinische Behandlung müssen eventuell auch Kosten für den Arbeitsausfall der verletzten Person ersetzt werden.
Die Drohne kollidiert mit einem fahrenden Auto, sodass die lenkende Person in einen Verkehrsunfall gerät. Es kann zu einem Sachschaden am Fahrzeug und zusätzlich zu hohen Personenschäden kommen.
Solche Schäden können schnell hohe Kosten nach sich ziehen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie an dem Schaden Schuld hatten. Wird Ihre Drohne beispielsweise von einem Windstoss erfasst, haften Sie dennoch für den eventuellen Schaden. Vor den Kosten schützt Sie die Drohnen-Haftpflichtversicherung.
Ihre Privathaftpflichtversicherung von Baloise sichert Sie auch gegen Schäden ab, die durch Ihre Drohne verursacht werden. Das gilt für Drohnen, für die keine Bewilligung durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt vorgeschrieben ist.
Wird lediglich die Drohne selbst beschädigt, so liegt kein Schaden gegenüber einer dritten Person vor. Daher zahlt die Haftpflicht für Drohnen in diesem Fall nicht.
Wenn die Drohne in Ihrem eigenen Zuhause zu Schaden kommt – etwa wegen eines Wasserschadens oder eines Wohnungsbrandes, dann kommt Ihre Hausratversicherung für den Schaden auf. Diese zahlt allerdings nicht, wenn die Drohne draussen bei einem Absturz kaputtgeht.
Sie haben aber die Möglichkeit, Ihre Drohne über einen Zusatzbaustein Ihrer Hausratversicherung auch in solchen Fällen abzusichern. Bei Baloise buchen Sie dazu den Zusatzbaustein «Hausratkasko Plus».
Tipp: Die obligatorische Haftpflichtversicherung und die Hausratversicherung können Sie zur günstigen Haushaltsversicherung kombinieren.
Sichern Sie sich besonders günstig ab – mit der younGo Haushaltsversicherung für alle unter 30. Der Tarif kombiniert Privathaftpflicht- und Hausratversicherung schon ab 120 Franken im Jahr.
- Prüfen Sie, ob Ihre Drohne in Ihrer Privathaftpflichtversicherung versichert ist. Dazu sollte die Absicherung von Drohnen explizit in den Versicherungsbedingungen genannt werden.
- Achten Sie darauf, dass die Versicherungssumme mindestens eine Million Franken beträgt – gerade bei Personenschäden können die Kosten auch deutlich höher ausfallen.
- Führen Sie den Nachweis über die Drohnen-Haftpflichtversicherung immer bei sich, wenn Sie Ihre Drohne fliegen. Sonst droht eine Busse.
- Bei grober Fahrlässigkeit kann die Versicherung einen Teil der Kosten von Ihnen zurückfordern. Mit einem Grobfahrlässigkeitsschutz sichern Sie sich dagegen ab. Bei Baloise heisst dieser Zusatzbaustein «Sicherheitsbaustein Sorglos».
- Schliessen Sie bei Bedarf eine zusätzliche Kaskoversicherung im Rahmen Ihrer Hausratversicherung ab, um auch die Drohne selbst im Schadensfall abzusichern.
In der Schweiz dürfen Sie Drohnen mit einem Gewicht ab 250 g nur fliegen, wenn Sie den Nachweis über eine gültige Drohnen-Haftpflichtversicherung erbringen können. Es ist ausreichend, wenn Ihre Drohne in Ihrer Privathaftpflichtversicherung mitversichert ist.
In der Schweiz benötigen Sie für eine Drohne unter 250 g keine Haftpflichtversicherung. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt empfiehlt die Versicherung dennoch, da auch kleinere Drohnen grosse Schäden anrichten können.
Sie müssen die Versicherungsbedingungen prüfen, um sicherzugehen. Bei Baloise umfasst Ihre Privathaftpflichtversicherung auch die Absicherung von Schäden, die Sie mit einer Drohne verursachen. Das gilt für Drohnen, für die keine Bewilligung durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt vorgeschrieben ist.
Neben der obligatorischen Haftpflichtversicherung können Sie für Ihre Drohne eine Kaskoversicherung im Rahmen der Hausratversicherung abschliessen. Sie bekommen dann auch die Kosten erstattet, wenn das Gerät selbst beschädigt wird.