Familie absichern und Steuern reduzieren – mit der richtigen Vorsorge
Vorsorgen und gleichzeitig Steuern sparen – klingt zu schön, um wahr zu sein? In diesem Artikel finden Sie wertvolle Tipps, wie Sie mit dem Aufbau Ihrer Vorsorge gleichzeitig die Steuern reduzieren.
Wie viel Sie jährlich von den Steuern abziehen können, hängt von Ihrem Arbeitsverhältnis ab. Für Erwerbstätige mit Pensionskasse ist ein Pauschalbetrag festgelegt. Für Selbständige entspricht der Höchstbetrag einem Prozentsatz des Jahreseinkommens. Für das Jahr 2021 gelten folgende Maximalbeträge:
- Erwerbstätige mit Pensionskasse (2. Säule): maximal CHF 7'056
- Selbständige ohne Pensionskasse: 20 Prozent des Jahreseinkommens, maximal CHF 35'280
Bis zur Auszahlung der Vorsorgebeiträge fallen für Ihr Guthaben in der 3. Säule keine Einkommenssteuer und keine Vermögenssteuern an. Diese werden erst beim Bezug fällig – und zwar zu einem reduzierten Satz. Verfügen Sie über mehrere Säule-3a-Konten, lohnt es sich, diese gestaffelt aufzulösen.
«Wir wissen nun genau, wo wir bei den Steuern sparen können. Das vereinfacht das Ausfüllen der Steuererklärung und entlastet unser Budget.»
Sie haben Ende des Jahres selten einen überschüssigen Betrag auf dem Konto? Sparen lohnt sich auch in kleinen Schritten. Eröffnen Sie einfach einen Dauerauftrag. Wenn Sie während 40 Jahren CHF 200 pro Monat sparen – also beispielsweise zwischen 25 und 65 –, legen Sie die schöne Summe von rund CHF 100’000 zur Seite. Noch bessere Renditen erzielen Sie mit einem Vorsorgefonds.
Die Steuerersparnis ist abhängig vom Familienstand, dem Wohnort, dem steuerbaren Einkommen und der Konfession. Sie möchten Ihr eigenes Steuersparpotenzial errechnen?
Das durchschnittliche Sparpotential für Familien liegt bei CHF 2’000 pro Jahr.
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Grundsätzlich gilt: je früher desto besser. Es lohnt sich, bereits ab dem ersten Lohn etwas zur Seite zu legen. Dadurch wird der Zinseszins-Mechanismus effektiv ausgenutzt und der Kapitaleinsatz reduziert.
Sie können mehrere Säule-3a-Konten bei mehreren Banken und Versicherungen halten. Pro Vorsorgestiftung sind maximal fünf Konten möglich. Sie können beispielsweise bei vier Instituten acht Konten gleichzeitig halten. Als optimale Lösung empfehlen wir Ihnen, maximal fünf Konten gleichzeitig zu führen.
Bei der Auszahlung wird Ihr Guthaben in der Säule 3a separat von Ihrem Einkommen zu einem reduzierten Tarif besteuert. Die Steuersätze dafür sind von Kanton zu Kanton verschieden.
Das hängt von Ihrer Situation ab: Eine freiwillige Einzahlung in die Pensionskasse ist möglich, wenn Sie erwerbstätig und bei einer Pensionskasse versichert sind, eine Beitragslücke besteht – beispielsweise aufgrund eines Stellenwechsels oder Auslandaufenthalts – und keine Sperrfristen abzuwarten sind. Die 3. Säule ist etwas flexibler: In diese kann einzahlen, wer in der Schweiz erwerbstätig ist und ein AHV-pflichtiges Einkommen hat. Während bei der 3. Säule die Devise «je früher, desto besser» gilt, lautet sie für den Einkauf in die Pensionskasse: Je kürzer die Dauer bis zum Kapitalbezug, desto rentabler. Bei vielen Erwerbstätigen macht es daher durchaus Sinn, erst kurz vor der Pensionierung in die Pensionskasse einzuzahlen.